Bestimmungen des ÖFB über Kooperationsverträge
https://www.austriafans.at/index.php?attachment/4647-oefb-kooperationsvertraege-gueltig-ab-20-7-2020-1-pdf/
Die aktuellste Seite, die ich dazu finden konnte, ist aus dem Jahr 2020.
Uns betrifft vorerst der §3.
Zusammengefasst:
Wir dürfen in diesem Spieljahr bis zu zwei Kooperationsverträge mit Wallern abschließen.
Die Verträge können aber in der Winterübertrittszeit einvernehmlich aufgelöst und durch neue ersetzt werden.
Übers Jahr sind deshalb vier verschiedene Spieler bei Wallern einsetzbar, in jeder Saisonhälfte zwei.
Sie müssen für die U22 spielberechtigt sein - der Stichtag wäre also der 1. 1. 2002.
Wir stellen unsere Spieler Wallern kostenlos zur Verfügung.
Dafür sind sie sowohl in der Bundesliga als auch in der Regionalliga einsatzberechtigt - nicht aber bei unseren Amateuren in der Bezirksliga.
Sollten wir zum Beispiel dringend unseren dritten Torhüter benötigen, können wir Kevin Radulovic spätestens 48 Stunden vor dem nächsten Meisterschaftsspiel schriftlich anfordern und dann zum Einsatz bringen.
Dafür benötigen wir keine Zustimmung von Wallern.
Brauchen wir am selben Spieltag aber auch noch Alexander Briedl, dann muss Wallern einverstanden sein.
.