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Europaklassespieler
Steffo schrieb vor 6 Minuten:

Was passiert eigentlich mit den Daten und besonders den Fotos? Werden diese dann nach Abschluss der Ermittlungen gelöscht? 

Kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen dass die gelöscht werden. 

Gibt ja eine Datei (wie heisst die schnell nochmal?) Gewalttäter-Sport?

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Steffo schrieb vor 9 Minuten:

Was passiert eigentlich mit den Daten und besonders den Fotos? Werden diese dann nach Abschluss der Ermittlungen gelöscht? 

Einer der Juristen hier hat es eh schon erklärt, wenn ich mich nicht irre. Selbst mit der DSGVO können die sich die Daten behalten und keiner weiß was die damit machen.

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Posting-Maschine
Steffo schrieb vor 9 Minuten:

Was passiert eigentlich mit den Daten und besonders den Fotos? Werden diese dann nach Abschluss der Ermittlungen gelöscht? 

Die kommen ins polizeiinterne Protokoll und dürfen auch nur für diese Amtshandlung verwendet werden. Löschen kannst du diese Daten aber nicht.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
MORE THAN JUST FOOTBALL schrieb vor 2 Minuten:

hab mir jetzt auch kickl&co angeschaut.:facepalm:

spätestens nach dem kannst du als rapidler nicht die fpö wählen.

 

 

 

Das wäre zumindest das einzig positive an der Sache. 1338 Leute sind bei einer Umfrage schon repräsentativ. Statistisch waren beim Marsch rund 20 % FPÖ-Wähler dabei, da wir eine hohe demografische Durchmischung bei den Fans haben. Um 22:00 Uhr waren es dann hoffentlich 0 % (künftige) FPÖ-Wähler.

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Wien nur du allein!
Steffo schrieb vor 18 Minuten:

Was passiert eigentlich mit den Daten und besonders den Fotos? Werden diese dann nach Abschluss der Ermittlungen gelöscht? 

Automatische Löschung ist eher unwahrscheinlich, man kann allerdings eine beantragen. Wenn allerdings eine Rechtsgrundlage vorliegt, kann die Polizei eine Löschung verweigern. Ob das der Fall ist, hängt davon ab, wie es weitergeht. Was macht die Staatsanwaltschaft, kommt es zu Anzeigen wegen Verwaltungsübertretungen und vor allem wie entscheiden die Gerichte. Das ist alles noch unklar. Aktuell macht es daher keinen Sinn eine Anfrage zu stellen.

Nähere Infos gibt es dann aber sicherlich auf der Infoveranstaltung der RHR. Aber ich nehme an, dass man auch dort die Auskunft bekommt, dass zuerst einmal der weitere Verfahrensgang abgewartet wird und es dann um die Datenlöschung geht.

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Im ASB-Olymp
MORE THAN JUST FOOTBALL schrieb vor 24 Minuten:

hab mir jetzt auch kickl&co angeschaut.:facepalm:

spätestens nach dem kannst du als rapidler nicht die fpö wählen.

Und doch werden sie es wieder haufenweise tun. Lernresistenz nennt man sowas.

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Wien nur du allein!
Turbotraktor schrieb vor 12 Minuten:

Kann man bei diesen Daten nicht.

Natürlich kann man das. Viele Vorschriften finden sich dazu im SPG. Es ist aber wie gesagt sehr kompliziert, da es verschiedene Rechtsgrundlagen gibt. Grundsätzlich muss auch die Polizei jene Daten löschen, welche sie nicht mehr benötigt bzw. nicht mehr speichern darf. In der Praxis ist man da aber sehr schleißig (u.a. weil die Gesetze so komplex sind) weshalb man die Löschung in der Regel beantragen muss. Sollte sich die Polizei weigern (weil man die Daten noch braucht), kann man dagegen Rechtsmitteln einlegen. Wie gesagt, alles sehr kompliziert und zum jetzigen Zeitpunkt sicherlich nicht zielführend.

Sollte das Landesverwaltungsgericht (oder ein übergeordnetes Gericht) feststellen, dass der Einsatz und damit die Erhebungen nicht rechtmäßig waren, hat man jedenfalls gute Chancen, dass die Daten gelöscht werden müssen. Aber bis dahin dauert es wohl noch.

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Posting-Maschine
Neocon schrieb vor 17 Minuten:

Natürlich kann man das. Viele Vorschriften finden sich dazu im SPG. Es ist aber wie gesagt sehr kompliziert, da es verschiedene Rechtsgrundlagen gibt. Grundsätzlich muss auch die Polizei jene Daten löschen, welche sie nicht mehr benötigt bzw. nicht mehr speichern darf. In der Praxis ist man da aber sehr schleißig (u.a. weil die Gesetze so komplex sind) weshalb man die Löschung in der Regel beantragen muss. Sollte sich die Polizei weigern (weil man die Daten noch braucht), kann man dagegen Rechtsmitteln einlegen. Wie gesagt, alles sehr kompliziert und zum jetzigen Zeitpunkt sicherlich nicht zielführend.

Sollte das Landesverwaltungsgericht (oder ein übergeordnetes Gericht) feststellen, dass der Einsatz und damit die Erhebungen nicht rechtmäßig waren, hat man jedenfalls gute Chancen, dass die Daten gelöscht werden müssen. Aber bis dahin dauert es wohl noch.

Wenn der Einsatz rechtmäßig war, dann bleiben die Daten im polizeiinternen Protokoll und können nicht gelöscht werden. Sie dürfen auch für nichts anderes verwendet werden. Man kann nur die Daten aus dem EKIS löschen lassen, wenn man aber keine Straftat begangen hat, wird es dort keine Daten geben.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
damich schrieb vor 6 Minuten:

was mich eigentlich noch interessieren würde ist ob alle personen die unschuldig zum handkuss gekommen sind und eingekesselt wurden schadensersatz einklagen könnten für der verfall der matchkarte, ect.

Nein, nicht automatisch. Da muss eh erst eine Amtshaftungsklage durchgehen. Eher bei den Werfern regressieren. Die Austria ist da draußen, bei denen gibt es nach dem Gesetz nix zu holen.

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Im ASB-Olymp
WorkingPoor schrieb Gerade eben:

Nein, nicht automatisch. Da muss eh erst eine Amtshaftungsklage durchgehen. Eher bei den Werfern regressieren. Die Austria ist da draußen, bei denen gibt es nach dem Gesetz nix zu holen.

das es von der austria nix zu holen gibt ist doch klar. die hat mit dem ganzen ja in wirklichkeit nichts zu tun. das war auch nicht mein gedanke sonderen ob man von der polizei schadensersatz forden kann für die anhaltung ect.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
damich schrieb vor 1 Minute:

das es von der austria nix zu holen gibt ist doch klar. die hat mit dem ganzen ja in wirklichkeit nichts zu tun. das war auch nicht mein gedanke sonderen ob man von der polizei schadensersatz forden kann für die anhaltung ect.

Gegenwärtig nein. Wenn die Juristen dann mal zum Zug kommen, kann man mehr sagen.

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