Fanszene Hütteldorf


Dexta

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Kennt das ASB in und auswendig

habe soeben beim ösv-sender angerufen und darum ersucht, dass man die abkassierenden popobussler der sportredaktion mal fragt warum sie bei bengalen im fußball einen weltkrieg ausbrechen sehen, bei skiveranstaltungen aber entzückt jubilieren, wenn die fackeln auf rutschigen skihängen ohne fluchtwege, wo auch keine ordner oder feuerwehleute sind gezündet und dann auf die piste geworfen werden.

die arme kreatur am telefon kann zwar nichts dafür, weshalb es auch nix bringt ihn/sie anzuschreien, aber man hat wenigstens seinem unmut luft verschafft:

ösv-sender kundendienst:

01 870 70 30

:skull:

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Ich bin /root, ich darf das!

nein, eben nicht

für landfriedensbruch genügt es wissentlich an einer "zusammenrottung" teilzunehmen, die darauf abzieht, dass bestimmte delikte (mord, körperverletzung, schwere sachbeschädigung...) begangen werden; wer also dabei war und gewusst hat was sinn des ausflugs ist, macht sich damit schon strafbar

Ist es nicht bei uns so, dass man erst schuldig ist, wenn die Schuld bewiesen wird? Und nicht umgekehrt? Nur weil ich davon ausgehe, dass die nicht zum Blumenüberreichen dort waren, kann ich nicht alle Anklagen!

Meine These:

Wenn ich zum prügeln hingeh, verdecke ich mein Gesicht (immerhin gibt es dort Kameras) Wenn ich da war, um präsenz zu zeigen, ohne mit der Absicht auf Gewalt dort war, verdecke ich auch nicht mein Gesicht! Habe aber auch nicht die Absicht, jemand zu schlagen, ergo hab ich nichts gemacht, womit ich mich strafbar mache.

Leute, die noch nie vor Gericht aufgefallen sind und bei denen es kein Video gibt, wo er jemanden schlägt, wird freigesprochen! Alleine schon weil es so viele sind, wird nix rauskommen. Bei 10 Leute könnte ichs mir schon vorstellen, aber so...?

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habe soeben beim ösv-sender angerufen und darum ersucht, dass man die abkassierenden popobussler der sportredaktion mal fragt warum sie bei bengalen im fußball einen weltkrieg ausbrechen sehen, bei skiveranstaltungen aber entzückt jubilieren, wenn die fackeln auf rutschigen skihängen ohne fluchtwege, wo auch keine ordner oder feuerwehleute sind gezündet und dann auf die piste geworfen werden.

die arme kreatur am telefon kann zwar nichts dafür, weshalb es auch nix bringt ihn/sie anzuschreien, aber man hat wenigstens seinem unmut luft verschafft:

ösv-sender kundendienst:

01 870 70 30

:skull:

sorry aber wo genau hat der ORF bzw. ein Kommentator welcher das ganze beim Fussball verteufelt das ganze gestern gut geheißen!? der einzige der was dazu gesagt hat war der goldi!? punkte ende!?

sogar vom stadionsprecher in bischofshofen (wird vom veranstalter, welcher auch der ösv ist bezahlt) sehr wohl darauf hingewiesen - wie es auch euer andi m tut - das das zu unterlassen ist!?

also wo ist das Problem!?

außerdem wird wohl ein öffentlich rechtlicher Sender sich schwer tun, etwas was gegen gültiges gesetz ist als gut zu empfinden!????

bearbeitet von Admira Fan

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Anti Bauernmafia
Ist es nicht bei uns so, dass man erst schuldig ist, wenn die Schuld bewiesen wird? Und nicht umgekehrt? Nur weil ich davon ausgehe, dass die nicht zum Blumenüberreichen dort waren, kann ich nicht alle Anklagen!

Jein. Der Landfriedensbruch ist halt so ein fragwürdiger Gummiparagraph bei dem das sehr wohl möglich ist. Trotzdem war er bis vor kurzem de-facto totes Recht, bis er "wieder entdeckt" wurde.

Und die hohe Anzahl an Angeklagten ist notwendig um überhaupt den Tatbestand zu erfüllen - der erfordert nämlich eine "Menschenmenge", was nach der Lehrmeinung soweit ich mich nicht falsch erinnere etwa 100 Personen sind. Mit 10 Freunden kann ich per Defition in Österreich keinen Landfriedensbruch begehen! Wenn eine nenneswerte Zahl dieser 93 freigesprochen wird, müssten eigentlich alle in Hinblick auf §274 freigesprochen werden, sodass nur die eigentlichen Körperverletzungen, Sachbeschädigungen usw, was auch immer dort war, übrig bleiben. (so wie es eigentlich eh sein sollte)

bearbeitet von Space Janitor

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Ist es nicht bei uns so, dass man erst schuldig ist, wenn die Schuld bewiesen wird? Und nicht umgekehrt? Nur weil ich davon ausgehe, dass die nicht zum Blumenüberreichen dort waren, kann ich nicht alle Anklagen!

Jein. Der Landfriedensbruch ist halt so ein fragwürdiger Gummiparagraph bei dem das sehr wohl möglich ist. Trotzdem war er bis vor kurzem de-facto totes Recht, bis er "wieder entdeckt" wurde.

Und die hohe Anzahl an Angeklagten ist notwendig um überhaupt den Tatbestand zu erfüllen - der erfordert nämlich eine "Menschenmenge", was nach der Lehrmeinung soweit ich mich nicht falsch erinnere etwa 100 Personen sind. Mit 10 Freunden kann ich per Defition in Österreich keinen Landfriedensbruch begehen! Wenn eine nenneswerte Zahl dieser 93 freigesprochen wird, müssten eigentlich alle in Hinblick auf §274 freigesprochen werden, sodass nur die eigentlichen Körperverletzungen, Sachbeschädigungen usw, was auch immer dort war, übrig bleiben. (so wie es eigentlich eh sein sollte)

ich bin der meinung das gehts auch bisal darum div. leuten aus dem block west grenzen aufzuzeigen. ich schätz mal wenn man ein halbwegs unbeschriebenes blatt ist, wird da nicht viel rauskommen, denke eng könnte es nur für jene werden die schon etwas vorbelastet sind, bzw. als führungspersonen der kurve gelten, denen könnte man z.B. auch die Idee des Besuches vorwerfen, was dann anklagetechnisch schon etwas ärger werden könnte.

also wie gesagt - denke wirkliche auswirkungen wird das nur auf 1-2 hand voll leute haben!!

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Grantscherm

hab mir gerade das video vom orf angesehen, ich finds immer wieder komisch wenn leute meinen sie müssen schlägereien zwischen rivalisierenden fußballfans unterbinden, wozu? wenn sich beide gruppen schlagen wollen, lasst sie doch. besser als wenn sie ihre aggressionen an anderen auslassen. ich dachte eig der prozess konzentriert sich mehr darauf, dass die polizisten attackiert wurden, hab ich mich wohl vertan.

ich geh mal davon aus, daß du kein kind hast, mit dem du zufällig an besagtem tag als unbeteiligter am bahnhof gestanden bist.

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Knockoutking des ASB

hab mir gerade das video vom orf angesehen, ich finds immer wieder komisch wenn leute meinen sie müssen schlägereien zwischen rivalisierenden fußballfans unterbinden, wozu? wenn sich beide gruppen schlagen wollen, lasst sie doch. besser als wenn sie ihre aggressionen an anderen auslassen. ich dachte eig der prozess konzentriert sich mehr darauf, dass die polizisten attackiert wurden, hab ich mich wohl vertan.

ich geh mal davon aus, daß du kein kind hast, mit dem du zufällig an besagtem tag als unbeteiligter am bahnhof gestanden bist.

Und die Leute, die mit den Kindern am Bahnhof gestanden sind, sind sicher am 31.12. in die Stadt gegangen Silvester feiern, oder?;)

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Im ASB-Olymp

Ist es nicht bei uns so, dass man erst schuldig ist, wenn die Schuld bewiesen wird? Und nicht umgekehrt? Nur weil ich davon ausgehe, dass die nicht zum Blumenüberreichen dort waren, kann ich nicht alle Anklagen!

Meine These:

Wenn ich zum prügeln hingeh, verdecke ich mein Gesicht (immerhin gibt es dort Kameras) Wenn ich da war, um präsenz zu zeigen, ohne mit der Absicht auf Gewalt dort war, verdecke ich auch nicht mein Gesicht! Habe aber auch nicht die Absicht, jemand zu schlagen, ergo hab ich nichts gemacht, womit ich mich strafbar mache.

Leute, die noch nie vor Gericht aufgefallen sind und bei denen es kein Video gibt, wo er jemanden schlägt, wird freigesprochen! Alleine schon weil es so viele sind, wird nix rauskommen. Bei 10 Leute könnte ichs mir schon vorstellen, aber so...?

natürlich ist man solange unschuldig bis die schuld bewiesen ist, das hat aber nichts mit der frage zu tun was man tun muss, um sich gem § 274 stgb des landfriedensbruchs strafbar zu machen; dafür genügt es eben sich WISSENTLICH an einer zusammenrottung zu beteiligen, die gewisse straftaten beabsichtigt;

wenn ich weiß, dass die menge zum bahnhof fährt um sich zu prügeln und nicht um blumen zu überreichen darf ich nicht mitfahren, sonst mach ich mich strafbar

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Wien nur du allein!

natürlich ist man solange unschuldig bis die schuld bewiesen ist, das hat aber nichts mit der frage zu tun was man tun muss, um sich gem § 274 stgb des landfriedensbruchs strafbar zu machen; dafür genügt es eben sich WISSENTLICH an einer zusammenrottung zu beteiligen, die gewisse straftaten beabsichtigt;

wenn ich weiß, dass die menge zum bahnhof fährt um sich zu prügeln und nicht um blumen zu überreichen darf ich nicht mitfahren, sonst mach ich mich strafbar

Naja wie willst du jemanden nachweisen, dass er auch wirklich wusste dass es zu Auseinandersetzungen kommen wird? Man kann genauso argumentieren, dass ein Aufeinandertreffen mit den Austrianern von vorn herein auf Grund der hohen Polizeipräsenz unmöglich war. Deswegen nur Präsenz zeigen, dass Sachen zerstört werden und Polizisten angegriffen war sicher nicht der Grund für den Ausflug.

Und durch Abs. 3 im §274 kann man sich immer noch rechtzeitig zurückziehen, um straflos zu bleiben.

Ist allerdings nur theoretisch das ganze, es wird zu einer Verurteilung wegen Landfriedensbruch kommen. Das mediale Echo wäre bei einem Freispruch viel zu groß (allen voran Herr Grolig - der hat ja Vorverurteilungen schon durchgeführt) und wenn Landfriedensbruch wegfällt, belibt für den Capo nichts mehr übrig und die ganze Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft war mehr oder weniger umsonst. Zielt ja hauptsächlich auf ihn ab.

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ASB-Legende

Hier Genaueres zum Gesetz:

Von: http://kurier.at/nachrichten/wien/1963570.php

Der 20. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) befasst sich mit " Strafbaren Handlungen gegen den öffentlichen Frieden ".

Paragraf 274 StGB definiert den "Landfriedensbruch": "Wer wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilnimmt, die darauf abzielt, dass unter ihrem Einfluss ein Mord, ein Totschlag, eine Körperverletzung oder eine schwere Sachbeschädigung begangen werde, ist, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen".

Absatz 2 der Bestimmung wirkt sozusagen strafverschärfend: "Wer an der Zusammenrottung führend teilnimmt oder als Teilnehmer eine der angeführten strafbaren Handlungen ausführt oder zu ihrer Ausführung beigetragen hat, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen." Die Rechtsprechung sieht üblicherweise vor, dass an der "Zusammenrottung" mehr als 100 Personen beteiligt sein müssen.

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Im ASB-Olymp

Naja wie willst du jemanden nachweisen, dass er auch wirklich wusste dass es zu Auseinandersetzungen kommen wird?

wie jeder vorsatz in jedem gerichtsverfahren bewiesen bzw. versucht wird zu beweisen, durch ein gerichtliches beweisverfahren

Man kann genauso argumentieren, dass ein Aufeinandertreffen mit den Austrianern von vorn herein auf Grund der hohen Polizeipräsenz unmöglich war. Deswegen nur Präsenz zeigen, dass Sachen zerstört werden und Polizisten angegriffen war sicher nicht der Grund für den Ausflug.

natürlich kann man das und werden viele (alle?) wohl auch so argumentieren; ob das glaubwürdig ist wird das gericht entscheiden und können wir alle hier lediglich aufgrund der medienberichte im derzeitigen stadium wohl kaum beurteilen;

Ist allerdings nur theoretisch das ganze, es wird zu einer Verurteilung wegen Landfriedensbruch kommen. Das mediale Echo wäre bei einem Freispruch viel zu groß (allen voran Herr Grolig - der hat ja Vorverurteilungen schon durchgeführt) und wenn Landfriedensbruch wegfällt, belibt für den Capo nichts mehr übrig und die ganze Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft war mehr oder weniger umsonst. Zielt ja hauptsächlich auf ihn ab.

vorsorgliche legendenbildung? muss ja jemand schuld sein, wenn der arme herr p. schonwieder verurteilt wird (wenn ich das den medien richtig entnommen habe, hat er ja noch eine bedingte wegen 274 abs 2 stgb offen...)

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Anti Bauernmafia

vorsorgliche legendenbildung? muss ja jemand schuld sein, wenn der arme herr p. schonwieder verurteilt wird (wenn ich das den medien richtig entnommen habe, hat er ja noch eine bedingte wegen 274 abs 2 stgb offen...)

Naja.

Findest du wirklich, dass die Geschichte, soweit Details aus dem Medien zu entnehmen sind, den Tatbestand von §274 erfüllt? Also ich nicht, abgesehen davon, dass das mMn sowieso ein sehr fragwürdiger Paragraph ist. Ist ja auch ein Riesenzufall dass es gerade an die 100 Angeklagte sind, hm?...

Natürlich kann der Staat sowas nicht dulden, aber mMn sollten einfach die Delikte angeklagt werden, die passiert sind und individualisiert werden können. Landfriedensbruch ist ein Blödsinn und führt nur dazu dass sich die Justiz wieder einmal blamiert - egal ob das Verfahren so oder so ausgeht.

bearbeitet von Space Janitor

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Kennt das ASB in und auswendig

sorry aber wo genau hat der ORF bzw. ein Kommentator welcher das ganze beim Fussball verteufelt das ganze gestern gut geheißen!? der einzige der was dazu gesagt hat war der goldi!? punkte ende!?

sogar vom stadionsprecher in bischofshofen (wird vom veranstalter, welcher auch der ösv ist bezahlt) sehr wohl darauf hingewiesen - wie es auch euer andi m tut - das das zu unterlassen ist!?

also wo ist das Problem!?

außerdem wird wohl ein öffentlich rechtlicher Sender sich schwer tun, etwas was gegen gültiges gesetz ist als gut zu empfinden!????

bei den übertragungen aus schladming, kitzbühl oder am semmering kannst du dich davon überzeugen wie diversen kommentatoren des ösv senders die hose zerreist vor lauter abspritzen, wenns die super stimmung und folklore sehen.

ich sehe daher zum einen nicht ein warum hier vgl mit dem fußball mit zweierlei maß gemessen wird

und zum anderen warum ich diesen scheißverein mit meinen gebühren finanzieren muss (ganz abgesehen davon, dass die übertragung eines skirennens/springens bei ösv sender gefühlte 8 stunden in anspruch nimmt für die ganzen unnötigen vor- und nachberichte und selbstbeweihräucherungen der skination österreich :knife: )

btw erwarte ich mir natürlich eine stellungnahme von justiz und innenministerium zu den gestrigen "ausschreitungen" :hexe:

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Im ASB-Olymp

Findest du wirklich, dass die Geschichte, soweit Details aus dem Medien zu entnehmen sind, den Tatbestand von §274 erfüllt?

woran mangelt es deiner meinung nach? die menge und die in deren einfluss begangenen straftaten liegen ja wohl zweifelsfrei vor, bleibt eigentlich nur noch die frage, worauf die zusammenrottung abgezielt hat; glaubst du wirklich, dass die dorthin gefahren sind, ohne den vorsatz sich zu prügeln?

Also ich nicht, abgesehen davon, dass das mMn sowieso ein sehr fragwürdiger Paragraph ist. Ist ja auch ein Riesenzufall dass es gerade an die 100 Angeklagte sind, hm?...

so wie ich das verstanden habe zeigen die überwachungsvideos ~ 160 personen, von denen aber nur 93 identifiziert werden konnten; das hat wohl mit den anforderungen an eine "zusammenrottung" wenig zu tun

Natürlich kann der Staat sowas nicht dulden, aber mMn sollten einfach die Delikte angeklagt werden, die passiert sind und individualisiert werden können. Landfriedensbruch ist ein Blödsinn und führt nur dazu dass sich die Justiz wieder einmal blamiert - egal ob das Verfahren so oder so ausgeht.

inwiefern soll sich die justiz blamieren?

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