AlexR V.I.P. Geschrieben 13. Januar 2012 Jeder der hier von "Eier haben" redet sollte sich selbst am Krawattl nehmen und sich denken wie er auf dieser Anklagebank reagieren würde. Natürlich würden diejenigen, die die Eier fordern, dort mit breiter Brust sagen, dass man die Austrianer wegklatschen wollte um zu zeigen wer die Nummer 1 in Wien ist, oder? Die Frage ist eher, wieso ich überhaupt auf die Anklagebank kommen sollte. Ich wusste, wann ich im Frühjahr vom Bahnhof zu verschwinden habe, als es in Innsbruck gegen Sturm rund ging. Ich wusste, dass ich in der Stadt vorsichtig sein musste und war mit diesem Verhalten ganz gut unterwegs. Naja, ich habe halt die Einstellung, dass wenn ich etwas mache, dazu auch stehe (und ansonsten, halte ich mich von gewissen Dingen fern). Daher stellt sich die Frage für mich nicht im Ansatz, sry. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Amstaff Bester Mann im Team Geschrieben 13. Januar 2012 (bearbeitet) also wie von mir vermutet hat die Richterin die harten Strafen ausgesprochen.....14 Monate Haft nur für Anwesenheit.....und wenn er raus kommt hat er noch immer seine Bewährungsstrafe von 12 Monaten offen.... mit voller Strenge gegen Fussballfans auch wenn man nur Indizien hat und keine Beweise gegen tätliche Angriffe...Hauptsache die Grasser Schüssels Strassers etc...dürfen unser Land ungeschadet ausrauben wie die Mafia.... bearbeitet 13. Januar 2012 von Amstaff 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 13. Januar 2012 Oida kann man diesen Scheiß bitte closen? Edit: Laut Infos sehen die Urteile der anderen 50 oder wie viele es noch sind genau so aus wie die heutigen. nur etwas milder was die Geldstrafe angeht. das war klar das die anderen genauso schuldig sind - das bei denen aber wohl großteils mildere urteile geben wird hängt dann an der wohl geringen vorgeschichte jener!! also wie von mir vermutet hat die Richterin die harten Strafen ausgesprochen.....14 Monate Haft nur für Anwesenheit.....und wenn er raus kommt hat er noch immer seine Bewährungsstrafe von 12 Monaten offen.... mit voller Strenge gegen Fussballfans auch wenn man nur Indizien hat und keine Beweise gegen tätliche Angriffe...Hauptsache die Grasser Schüssels Strassers etc...dürfen unser Land ungeschadet ausrauben wie die Mafia.... genau die richtige einstellung - person a darf scheisse bauen dann darfs auch person b!! grasser wird genauso seine rechnung bekommen - der hat sich bisher halt nur gschickter angestellt als die jungs vom wbhf - oder glaubt ernsthaft wer das er nur frei ist weil er die kristalltussi tupft oder mal politiker war? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
k3nny Fr33sp4m3r Geschrieben 13. Januar 2012 ich wiederhole mich nochmals: muss der vorsatz (!) nicht bewiesen werden, damits für eine verurteilung reicht? hängt davon ab, nach welchem § sie angeklagt wurden. manche verlangen vorsatz, bei anderen reicht eventualvorsatz und zu guter letzt gibt es auch die fahrlässigkeitsdelikte. [ §§5-7 stgb ] 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bojack The horse from "Horsin' around" Geschrieben 13. Januar 2012 Wayne? Also mir sind die Typen einfach nur wurscht. Das einzige, was ich mit denen gemeinsam habe, ist die Tatsache, dass wir Rapid-Fans sind. Das geht völlig an mir vorüber, ob die in den Häfen kommen oder nicht. Bin ich da der einzige? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WilWil Surft nur im ASB Geschrieben 13. Januar 2012 also wie von mir vermutet hat die Richterin die harten Strafen ausgesprochen.....14 Monate Haft nur für Anwesenheit.....und wenn er raus kommt hat er noch immer seine Bewährungsstrafe von 12 Monaten offen.... mit voller Strenge gegen Fussballfans auch wenn man nur Indizien hat und keine Beweise gegen tätliche Angriffe...Hauptsache die Grasser Schüssels Strassers etc...dürfen unser Land ungeschadet ausrauben wie die Mafia.... hat einer lust, mir das mit bewährung zu erklären? ich dachte, in diesem fall werden die 12 monate bewährung schlagend und für die neue verurteilung kommen 2 monate dazu. das dürft aber net ganz richtig sein, oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hugo_Maradona ... Geschrieben 13. Januar 2012 Wayne? Also mir sind die Typen einfach nur wurscht. Das einzige, was ich mit denen gemeinsam habe, ist die Tatsache, dass wir Rapid-Fans sind. Das geht völlig an mir vorüber, ob die in den Häfen kommen oder nicht. Bin ich da der einzige? Nein, du bist nicht der einzige! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
antisymmetric ei - klar Geschrieben 13. Januar 2012 hängt davon ab, nach welchem § sie angeklagt wurden. manche verlangen vorsatz, bei anderen reicht eventualvorsatz und zu guter letzt gibt es auch die fahrlässigkeitsdelikte. [ §§5-7 stgb ] naja, wenn der vorsatz bei landfriedensbruch reicht (keine ahnung, du studierst jus), dann reicht der nachweis dessen (und den abzustreiten wird ja wohl schwer werden, was sonst würden so viele rapidfans aus der szene am WBHF machen, wenn die veilchen grad heimkommen). oiso, reicht dabei der vorsatz? weil es heißt ja immer landfriedensbruch. sonst sind die beschriebenen "2 mistkübel und ein gezerrter nacken" 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Biff Tannen Im ASB-Tausenderklub Geschrieben 13. Januar 2012 Wenn also ein Fan der Mannschaft A um 3 Uhr in der Früh beim Fortgehen einem anderen Fan der Mannschaft B die Nase bricht und daraufhin verurteilt wird, sollte Fan A also auch gleich Stadionverbot bekommen. Geile Logik, bitte verschone uns mit deinen sinnlosen Einzeilern. Über SV zu diskutieren lohnt nicht, ich empfehle §9 Abs 3b http://bundesliga.at/assets/documents/regulations/sicherheitsrichtlinien_20112012.pdf ob man das jetzt gut findet oder nicht, nach der Verurteilung - sollte sie rechtskräftig werden - bleibt der Liga bzw dem Verein gar nix anderes über! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
k3nny Fr33sp4m3r Geschrieben 13. Januar 2012 Bin ich da der einzige? nein, bist du nicht. aber dann wiederum bin ich eine der wenigen im bw die nicht bei "acab" mitschreien. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WilWil Surft nur im ASB Geschrieben 13. Januar 2012 Wayne? Also mir sind die Typen einfach nur wurscht. Das einzige, was ich mit denen gemeinsam habe, ist die Tatsache, dass wir Rapid-Fans sind. Das geht völlig an mir vorüber, ob die in den Häfen kommen oder nicht. Bin ich da der einzige? grundsätzlic ja, nur wenns verurteilt werden, dann solls auch mit recht und ordnung zugehen. und net irgendeine politisch beeinflusste strafe. ich hab sowieso zu wenig durchblick, aber dass sich die staatsanwaltschaft nach dem tierschützerfiasko net leisten kann, den nächsten großprozess in den sand zu setzen , liegt auf der hand. ob dies nun die verhandlung beeinflusst hat, wage ich nicht zu behaupten, aber ausschließen möcht ich es auch nicht. dazu sind in österreich in letzter zeit zu viele schräge dinge passiert. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
k3nny Fr33sp4m3r Geschrieben 13. Januar 2012 naja, wenn der vorsatz bei landfriedensbruch reicht (keine ahnung, du studierst jus), dann reicht der nachweis dessen (und den abzustreiten wird ja wohl schwer werden, was sonst würden so viele rapidfans aus der szene am WBHF machen, wenn die veilchen grad heimkommen). oiso, reicht dabei der vorsatz? weil es heißt ja immer landfriedensbruch. sonst sind die beschriebenen "2 mistkübel und ein gezerrter nacken" okay, noch einma nachgelesen - §274 stgb: landfriedensbruch: § 274. (1) Wer wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilnimmt, die darauf abzielt, daß unter ihrem Einfluß ein Mord (§ 75), ein Totschlag (§ 76), eine Körperverletzung (§§ 83 bis 87) oder eine schwere Sachbeschädigung (§ 126) begangen werde, ist, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen. (2) Wer an der Zusammenrottung führend teilnimmt oder als Teilnehmer eine der im Abs. 1 angeführten strafbaren Handlungen ausführt oder zu ihrer Ausführung beigetragen hat (§ 12), ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. (3) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer sich freiwillig aus der Zusammenrottung zurückzieht oder ernstlich zurückzuziehen sucht, bevor sie zu einer Gewaltanwendung geführt hat, es sei denn, daß er an der Zusammenrottung führend teilgenommen hat. sorry an alle rapid-verteidiger hier, aber wenn zb von 50 leuten, die sich zusammenrotten, nur 2 mistkübel werfen, greift §274stgb dennoch. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lemmy ohne Worte Geschrieben 13. Januar 2012 Wayne? Also mir sind die Typen einfach nur wurscht. Das einzige, was ich mit denen gemeinsam habe, ist die Tatsache, dass wir Rapid-Fans sind. Das geht völlig an mir vorüber, ob die in den Häfen kommen oder nicht. Bin ich da der einzige? Bist du ganz bestimmt nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Varimax Mutter aller Probleme Geschrieben 13. Januar 2012 (bearbeitet) Wayne? Also mir sind die Typen einfach nur wurscht. Das einzige, was ich mit denen gemeinsam habe, ist die Tatsache, dass wir Rapid-Fans sind. Das geht völlig an mir vorüber, ob die in den Häfen kommen oder nicht. Bin ich da der einzige? grundsätzlich seh ichs ähnlich. letztendlich wirds aber für rapid nicht wurscht sein, wenn ihre freunde in freiheit zwar ins hanappi gehen aber sich mehr um ihre botschaften an polizie, justiz und medien kümmern als um rapid. ganz abgesehen davon ob und wie sich die machtverhältnisse in der fanszene in nächster verschieben werden. bearbeitet 13. Januar 2012 von Varimax 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WilWil Surft nur im ASB Geschrieben 13. Januar 2012 naja, wenn der vorsatz bei landfriedensbruch reicht (keine ahnung, du studierst jus), dann reicht der nachweis dessen (und den abzustreiten wird ja wohl schwer werden, was sonst würden so viele rapidfans aus der szene am WBHF machen, wenn die veilchen grad heimkommen). aber reicht das wissen? wie will man das nachweisen? oder hab ichs noch immer net verstanden und es reicht, dass die richterin dies einfach nur annimmt? net umsonst gabs aussagen wie "wir wollten nur stärke demonstrieren und singen.". dass dies unsinn ist, wissen wir alle, aber beweisen ist dann doch wieder eine andere geschichte. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.