wienerfußballfan ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 wtf der lokalrivale kommt nach einer empfindlichen niederlage heim, ich geh mit 180 mann hoch auf den bahnhof. was glaubst du passiert dort? trösten? Es ist vor Gericht nicht so leicht, wie man sich das vorstellen mag.... bzw. sollte es nicht so leicht sein! In einem Rechtsstaat sollte jeder Angeklagte gesondert behandelt werden. Es muss festgestellt werden, wie der Angeklagte dorthin gekommen ist, ob er mit den "180" in der Gruppe dorthin ging, wie er davon erfahren hat, was er dort wollte, und was er dann getan hat.... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
antisymmetric ei - klar Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 Es ist vor Gericht nicht so leicht, wie man sich das vorstellen mag.... bzw. sollte es nicht so leicht sein! In einem Rechtsstaat sollte jeder Angeklagte gesondert behandelt werden. Es muss festgestellt werden, wie der Angeklagte dorthin gekommen ist, ob er mit den "180" in der Gruppe dorthin ging, wie er davon erfahren hat, was er dort wollte, und was er dann getan hat.... ja, dann wird auch jeder sagen "was ich, na, zufall" haben eh alle ein eigenes strafmaß. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anti__Violett Postinho Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 all jenen, die hier groß "buuh!" schreien gegen §274 sind leider ganz arm drann. die typischen 1312-mitläufer. :f Haha! Nur weil man nicht jeden Paragraph und jede Rechtsauslegung einfach so ohne etwas zu hinterfragen akzeptiert, ist man ein 1312-Mitläufer ... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
XSCHLAMEAL KRISCH RAUS! Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 (bearbeitet) Haha! Nur weil man nicht jeden Paragraph und jede Rechtsauslegung einfach so ohne etwas zu hinterfragen akzeptiert, ist man ein 1312-Mitläufer ... DU auf jeden Fall, erkennt man ja an dem was du bisher gepostet hast bearbeitet 13. Januar 2012 von HUJILU 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
buxl02 Tiagra 80WA Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 Es ist vor Gericht nicht so leicht, wie man sich das vorstellen mag.... bzw. sollte es nicht so leicht sein! In einem Rechtsstaat sollte jeder Angeklagte gesondert behandelt werden. Es muss festgestellt werden, wie der Angeklagte dorthin gekommen ist, ob er mit den "180" in der Gruppe dorthin ging, wie er davon erfahren hat, was er dort wollte, und was er dann getan hat.... es ist schon erheiternd wenn jemand wie du,der auf den letzten seiten soviel ahnungslosigkeit über das gesetz preisgegeben hat,schreibt wie es in einem rechtsstaat sein soll. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
k3nny Fr33sp4m3r Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 (bearbeitet) du kapierst es noch immer nicht es braucht nicht bewiesen werden,dass alle angeklagten dort sind um zu schlägern. es reicht,dass das gericht zu dem entschluß kommt,dass es angeklagte für möglich gehalten haben das es passiert und sich damit abgefunden haben. der freiwillige verbleib bei der gruppe als dieses "möglich" eingetreten ist hat den rest verwirklicht. da sich die meisten angeklagten dem gericht über aufgeführt haben wie rotzpippn braucht man sich nicht wundern wenn das gericht ihnen nicht geglaubt hat,dass sie gekommen sind um zu singen. ich versteh dich voll und ganz, aber das ist halt ein gewissen grundwissen des strafrechts, welches bei matlock & co nicht vermittelt wird. bearbeitet 13. Januar 2012 von k3nny 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 ja, dann wird auch jeder sagen "was ich, na, zufall" haben eh alle ein eigenes strafmaß. Und mein Standpunkt ist, um das jetzt klarzustellen (auch wenn er in der Rechtssprechung leider "falsch ist" aber das ist nun mal meine Auffassung eines Rechtsstaates) Wenn das Gericht nicht jedem einzelnen Nachweisen kann, dass dieses "was ich, na zufall" nicht zutrifft, dann ist er nicht zu Verurteilen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreenwhiteWarrior Surft nur im ASB Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 du kapierst es noch immer nicht es braucht nicht bewiesen werden,dass alle angeklagten dort sind um zu schlägern. es reicht,dass das gericht zu dem entschluß kommt,dass es angeklagte für möglich gehalten haben das es passiert und sich damit abgefunden haben. der freiwillige verbleib bei der gruppe als dieses "möglich" eingetreten ist hat den rest verwirklicht. da sich die meisten angeklagten dem gericht über aufgeführt haben wie rotzpippn braucht man sich nicht wundern wenn das gericht ihnen nicht geglaubt hat,dass sie gekommen sind um zu singen. Das ist ja genau das was rechtstaatlich nicht in Ordnung ist. Heutzutage kann man schon ohne Beweise verurteilt werden Armes Österreich. Da hatten sie ja Glück das sie nicht wehen §278a verurteilt wurden! Ein Grund mehr ACAB zu schreien was übrigends noch nicht verboten ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
k3nny Fr33sp4m3r Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 Haha! Nur weil man nicht jeden Paragraph und jede Rechtsauslegung einfach so ohne etwas zu hinterfragen akzeptiert, ist man ein 1312-Mitläufer ... falsch! schon die anwendung eines § erfordert einer hinterfragung, ob dieser überhaupt angewendet werden kann. sprich: objektive tatbestandsmerkmale, subjektive tbm => subsumtion 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JohnDoe Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 die 12 Monate Bewährung wurde nicht schlagend....die Richterin hat die Vorsdtrafen alle so gelassen wie sie sind und nur die 14 Monate für WBH unbedingt vehängt daqss ist ja grad dass seltsame...da bekommt jemand aufgrund seiner Vorstrafen 14 MOnate neu aufgebrummt sitzt die ab und ist noch immer auf Bewährung vorbetraft ernsthaft? in dem fall soll aber bitte niemand wegen einem "strengen urteil" heulen, das könnte mit etwas pech in der instanz ein böses erwachen geben 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
k3nny Fr33sp4m3r Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 (bearbeitet) Das ist ja genau das was rechtstaatlich nicht in Ordnung ist. Heutzutage kann man schon ohne Beweise verurteilt werden Armes Österreich. hast du das auch schon 1975 gesagt? weil §274stgb ist aus diesem jahr. wohingegen §278a aus dem jahr 2002 ist. bearbeitet 13. Januar 2012 von k3nny 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 ernsthaft? in dem fall soll aber bitte niemand wegen einem "strengen urteil" heulen, das könnte mit etwas pech in der instanz ein böses erwachen geben Genauso sehe ich das auch! Unglaublich diese Aussage: "na hättens ihm halt zwei Monate zu der bestehenden Vorstrafe dazugegeben".... Amstaff sei ma ned böse aber das ist Realitätsverlust³ 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nijate Postet viiiel zu viel Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 da sich die meisten angeklagten dem gericht über aufgeführt haben wie rotzpippn braucht man sich nicht wundern wenn das gericht ihnen nicht geglaubt hat,dass sie gekommen sind um zu singen. kann mir mal kurz jmd schildern, wie das mit dem "wie rotzpippn verhalten" ausgeschaut hat? hab das jetzt schon öfter gelesen aber keine hintergrundinfo dazu. danke 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
k3nny Fr33sp4m3r Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 Amstaff sei ma ned böse aber das ist Realitätsverlust³ leider nicht selten hier. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreenwhiteWarrior Surft nur im ASB Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 hast du das auch schon 1975 gesagt? weil §274stgb ist aus diesem jahr. wohingegen §278a aus dem jahr 2002 ist. Bin 76 geboren. Und ja ich predige das (betr. 278a) seit 2002. Der Tierschützerprozess gibt mir recht. Beide Paragrafen sind so schwammig das man fast jeden ottomormalbürger dannach verurteilen könnte und das kann nicht angehen in einem demokratischen Staat. Österreich wird leider immer mehr zum Polizeistaat. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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