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Postaholic

der standard schreibt von mindestens zwei videos. hier war immer nur die rede von einem video. warum sollte ich den leuten hier, die teilweise bei den diskussion über die UWS schon eine radikale position eingenommen haben, jetzt auf einmal vertrauen?

es gibt nur ein video .

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Fr33sp4m3r

kann man bitte den tierschützer-prozess wo anders besprechen?

@ vorwurf, dass unsere minister nicht fachlich qulifiziert sind: sowohl bandion-ortner als auch karl sind studierte juristinnen.

@ vorsatz sei gefordert bei der verurteilung: ist es nicht, es ist noch immer wissentlichkeit gefordert.

@ video: ich finde es interessant, dass alle den schwerpunkt ihrer argumentation auf das video richten. wenn es eine belegte körperverletzung und sachbeschädigungen gibt, so hat die aufzeichnung der kameras maximal effektheuchlerische wirkung, weil bezeugen muss man wohl nicht, dass ~100 rapidler am falsche ort mit falschen intentionen waren.

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hellimperator

Ist doch in dem Fall das selbe, oder? :ratlos:

zu wissen, dass in der gruppe was passieren kann ist glaube ich etwas anderes als selbst vorzuhaben, etwas passieren zu lassen. zumindest würde ICH die 2 dinge so unterscheiden.

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Surft nur im ASB

bist du jurist? warst beim tierschützerprozess dabei? ist dir klar dass da zumindestens ein haus niedergebrannt wurde und damit auch in kauf genommen wurde, dass menschen zu schaden kommen? bist du ausreichend informiert um so etwas bheurteilen zu können? welche einsicht hast du in die taten und strukturen vn bananenrepubliken oder bist du einer der halt recht schnell diese begrifflichkeiten verwendet, wenn irgendetwas nicht nach deinem wunsch geschieht?

nein. nein. ja. nein. keine einsicht. bin so einer.

tut mir leid, das sich hier frei von der leber wegschreibe und nicht alles wissenschaftlich belegen kann. noch dazu, wo in diesem forum fehlerfreie moralische instanzen verkehren. asche auf mein haupt.

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Fr33sp4m3r

Ist doch in dem Fall das selbe, oder? :ratlos:

zitiere §5 abs1-3 stgb:

Vorsatz

§ 5. (1) Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, daß der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet.

(2) Der Täter handelt absichtlich, wenn es ihm darauf ankommt, den Umstand oder Erfolg zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt.

(3) Der Täter handelt wissentlich, wenn er den Umstand oder Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern sein Vorliegen oder Eintreten für gewiß hält.

anm.: §5 (1) 1. halbsatz: vorsatz, 2. halbsatz: eventualvorsatz; (2) absicht; (3) wissentlichkeit

bearbeitet von k3nny

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Postaholic

ein artikel zum landfriedensbruch

Immer öfter wird das Strafrecht instrumentalisiert. War es bei den TierschützerInnen § 278a StGB – wird jetzt bei den Fußballfans auf den Landfriedensbruch zurückgegriffen, um eine ganze Gruppe unabhängig davon, ob Einzelne tatsächlich irgendwelche konkreten strafbaren Handlungen gesetzt haben, zu bestrafen. Man unterstellt das Ziel sich zwecks Sachbeschädigung oder Körperverletzung versammelt zu haben und erwirkt eine pauschale Verurteilung. Nicht auszuschließen ist, dass eine ähnliche Vorgangsweise auch bei Demonstrationen probiert wird. Man stelle sich vor, es kommt zu Ausschreitungen mit der Polizei und plötzlich sitzen auch unbeteilgte DemonstrationsteilnehmerInnen auf der Anklagebank. Alleine die Tasache, dass die Justiz den Uraltparagraphen “Landfriedensbruch”aus der Mottenkiste holt, lässt schlimmes befürchten.

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Im ASB-Olymp

zu wissen, dass in der gruppe was passieren kann ist glaube ich etwas anderes als selbst vorzuhaben, etwas passieren zu lassen. zumindest würde ICH die 2 dinge so unterscheiden.

Das ist ja gerade der Punkt am Landfriedensbruch, der diskutiert wird. Man muss nicht selbst etwas tun, sondern nur wissentlich bei einer Sachbeschädigung/Körperverletzung/etc. dabei sein. Und wenn jemand wissentlich das Ziel verfolgt, in einer Menschenansammlung diese Sachbeschädigung zu verwirklichen, dann hat er ja gleichzeitig den Vorsatz dazu :ratlos:

Ob die Einzelperson dabei wirklich selber aktiv wird, ist beim Landfriedensbruch ja irrelevant.

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Fr33sp4m3r

ein artikel zum landfriedensbruch

bitte noch einmal: bitte setzt mir nicht das territorium-markieren à la ultras mit angemeldeten demonstrationen gleich. das eine hat in unserer gesellschaft einfach nichts zu suchen, das andere gehört zur gelebten demokratie dazu. jetzt gleich daraus zu schließen, man könne gleich von den gewaltbereiten "fans" auf demonstranten schließen halte ich für billige angstmache.

bearbeitet von k3nny

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#27 Branko Boskovic

@ vorwurf, dass unsere minister nicht fachlich qulifiziert sind: sowohl bandion-ortner als auch karl sind studierte juristinnen.

wow, super sans. ein studium sagt genau nüsse aus ob ein mensch was in der birne hat geschweige denn für einen ministerposten geeignet ist. die bandion war eh sehr lang im amt, ist eigentlich nur durch den bawag prozess berühmt worden und das nicht im positiven sinne.

zum westbahnhofprozess: die urteile überraschen mich nicht, eigentlich hab ichs genauso erwartet. es wurde schon mal versucht dieses gesetz durchzupressen, jetzt hatte man die bessere öffentliche lobby. fußballfans sind da eher weiter unten angesiedelt, da wirds keinen öffentlichen radau geben bzw. wird da nix kritisch hinterfragt weil der typische kronenzeitungsleser davon ausgeht, dass am westbahnhof ausschließlich gewaltbereite leute anzufinden waren.

ich habs damals gesagt und sags auch noch heute, die ganze westbahnhof aktion war selten dämlich und total unüberlegt. die sskm keule zu schwingen find ich aber komplett unangebracht, vor allem weil so große mobs eh immer gleich ausschauen. vorne gehen die "starken" vorweg, der großteil sind einfach mitläufer die sich so etwas gerne anschauen und von hinten wenn dann nur provozieren. es gab einen polizisten mit einer kleineren verletzung (wurde von mehrere medien so kommuniziert, deshalb nehm ichs mal an das dieso info stimmt), daran sieht man eh deutlich wie das ganze abgelaufen ist. wenn ~200 leute auf polizisten losgehen, dann geht das ganze anders aus. die mitäufertheorie ist deshalb sicher nicht bei den haaren herbeigezogen und von pauschalurteilen bin ich generell kein fan.

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Surft nur im ASB

Eigentlich ein schönes Schlußwort vorerst, man wird ja sehen wies weitergeht.

Eines würd mich aber noch interessieren:

Weiß wer was näheres von dem Video das angeblich dem Standard vorliegen soll und wieso hat es in der Beweisaufnahme keine Rolle gespielt?

Bitte nicht mehr "News" erwähnen, es gibt in Österreich kein Medium das mehr Enten produziert als dieses.

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Valdi am Weg ins Stadion

es gibt nur ein video .

der standard schreibt was anderes...

nein. nein. ja. nein. keine einsicht. bin so einer.

tut mir leid, das sich hier frei von der leber wegschreibe und nicht alles wissenschaftlich belegen kann. noch dazu, wo in diesem forum fehlerfreie moralische instanzen verkehren. asche auf mein haupt.

ich finds halt komisch dass man einen prozess, von dem man keine ahnung hat, als indiz dafür hernimmt dass österreich eine bananenrepublik ist...

das hat auch rein gar nichts mit moralischen instanzen zu tun, sondern das ist einfach nur das aufmerksammachen auf haltloses herumgeplappere.

ein artikel zum landfriedensbruch

gibts auch eine quellenangabe?

wow, super sans. ein studium sagt genau nüsse aus ob ein mensch was in der birne hat geschweige denn für einen ministerposten geeignet ist. die bandion war eh sehr lang im amt, ist eigentlich nur durch den bawag prozess berühmt worden und das nicht im positiven sinne.

zum westbahnhofprozess: die urteile überraschen mich nicht, eigentlich hab ichs genauso erwartet. es wurde schon mal versucht dieses gesetz durchzupressen, jetzt hatte man die bessere öffentliche lobby. fußballfans sind da eher weiter unten angesiedelt, da wirds keinen öffentlichen radau geben bzw. wird da nix kritisch hinterfragt weil der typische kronenzeitungsleser davon ausgeht, dass am westbahnhof ausschließlich gewaltbereite leute anzufinden waren.

ich habs damals gesagt und sags auch noch heute, die ganze westbahnhof aktion war selten dämlich und total unüberlegt. die sskm keule zu schwingen find ich aber komplett unangebracht, vor allem weil so große mobs eh immer gleich ausschauen. vorne gehen die "starken" vorweg, der großteil sind einfach mitläufer die sich so etwas gerne anschauen und von hinten wenn dann nur provozieren. es gab einen polizisten mit einer kleineren verletzung (wurde von mehrere medien so kommuniziert, deshalb nehm ichs mal an das dieso info stimmt), daran sieht man eh deutlich wie das ganze abgelaufen ist. wenn ~200 leute auf polizisten losgehen, dann geht das ganze anders aus. die mitäufertheorie ist deshalb sicher nicht bei den haaren herbeigezogen und von pauschalurteilen bin ich generell kein fan.

etliche waren schlau genug sich zurückzuziehenund wurden nicht einmal angeklagt. wer diese option nicht gezogen hat, sollte sich nicht wundern, vorallem wenn man eh schon vorbestraft ist.

Eines würd mich aber noch interessieren:

Weiß wer was näheres von dem Video das angeblich dem Standard vorliegen soll und wieso hat es in der Beweisaufnahme keine Rolle gespielt?

woher weißt du welche videos in der beweisaufnahme eine rolle gespielt haben?

bearbeitet von Ernesto

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ASB-Legende

bitte noch einmal: bitte setzt mir nicht das territorium-markieren à la ultras mit angemeldeten demonstrationen gleich. das eine hat in unserer gesellschaft einfach nichts zu suchen, das andere gehört zur gelebten demokratie dazu. jetzt gleich daraus zu schließen, man könne gleich von den gewaltbereiten "fans" auf demonstranten schließen halte ich für billige angstmache.

Und wo Paragraphen zum Landfriedensbruch steht etwas davon, dass angemeldete Veranstaltungen davon ausgenommen sind ?

MMn bedeutet die Anwendung dieses Paragraphen durchaus, dass jeder, der sich auf eine Demo begibt im Rahmen derer Gesetzesübertretungen passieren, sich auch des LFB verdächtig macht.

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Surft nur im ASB

woher weißt du welche videos in der beweisaufnahme eine rolle gespielt haben?

Weiß ich nicht aber alle anderen Medien sowie die Prozeßbeobachter hier im Forum reden alle nur von EINEM Video auf dem nicht wirklich was aufregendes zu sehen ist (angebl. nix zu sehen von Tritten und fliegenden Flaschen). Wenn es Standard Video gäbe wäre es doch sicher von der StA als Beweismittel verwendet worden?

Also entweder ist der Standart Artikel eine Ente oder :ratlos:

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