GWIncredible Top-Schriftsteller Beitrag melden Geschrieben 18. Januar 2012 (bearbeitet) Offenbar nicht alle wie du diesem Thread und der Diskussion über die Urteile gefühlte 60 Seiten lang nachlesen kannst, mit Totschlagargumenten reisst Du nix. Du aber auch nicht! Edit: damit du es (hoffentlich) kapierst: ich glaube nicht an die Unschuld der Verurteilten, sondern dem Gericht. So wie diejenigen die hier mit dir diskutieren! (und ich rede nicht von denjenigen, die dir "Informationen" aus dem Gerichtssaal liefern) bearbeitet 18. Januar 2012 von L-Arginin HCL 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreenwhiteWarrior Surft nur im ASB Beitrag melden Geschrieben 18. Januar 2012 und vllt überdenkst du noch einmal, was für einen tatbestand §274 stgb regelt: nicht die aktive teilnahme an einer strafbaren handlung à la §75 oder §83ff leg cit, sondern nur die wissentlichkeit. und ich für meinen teil finde das okay. es gehört sich in einer zivilisierten gesellschaft nicht, dass man ander leute "abpasst", egal ob in einer gruppe von 2,3 oder 1, 2 hundert. wir leben nicht mehr in der steinzeit, und frauen dürfen auch schon lesen und schreiben. vllt sollten ein paar der mentalita typen mal einen realitätscheck machen und feststellen, dass sich die welt rund um das stadion, und das ist vergleichsweise mehr, sich anders dreht. Sorry das hat nix mit Mentalita zu tun. Aber es kann nicht angehen das einer Verurteilt wird obwohl er/sie nix gemacht haben. Das hat nix mit Stadion oder Fußball zu tun, da gehts ums Prinzip. Mag vielleicht rechtlich gedeckt sein doch wenn man dem logischen Menschenverstand, Geschichtswissen und den Menschenrechten sieht ist $274 und §278a ein eindeutiger FAIL in unseren Gesetzen und müssen bekämpft werden. Wo soll das noch hinführen? Wieweit müssen die Bürgerrechte (zB Versammlungsfreiheit, Recht auf freie Meinungsäusserung, etc.) noch demontiert werden? Damit keine Mißverständnisse aufkommen: Gewaltaktionen müssen (und gehören) immer bestraft werden. Aber nur mit hieb und stichfesten BEWEISEN. Kein eindeutiger Beweis = Freispruch! Nur Dabeisein kann und darf nicht zählen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GWIncredible Top-Schriftsteller Beitrag melden Geschrieben 18. Januar 2012 (bearbeitet) Sorry das hat nix mit Mentalita zu tun. Aber es kann nicht angehen das einer Verurteilt wird obwohl er/sie nix gemacht haben. Das hat nix mit Stadion oder Fußball zu tun, da gehts ums Prinzip. Mag vielleicht rechtlich gedeckt sein doch wenn man dem logischen Menschenverstand, Geschichtswissen und den Menschenrechten sieht ist $274 und §278a ein eindeutiger FAIL in unseren Gesetzen und müssen bekämpft werden. Wo soll das noch hinführen? Wieweit müssen die Bürgerrechte (zB Versammlungsfreiheit, Recht auf freie Meinungsäusserung, etc.) noch demontiert werden? Damit keine Mißverständnisse aufkommen: Gewaltaktionen müssen (und gehören) immer bestraft werden. Aber nur mit hieb und stichfesten BEWEISEN. Kein eindeutiger Beweis = Freispruch! Nur Dabeisein kann und darf nicht zählen. Also was jetzt? Glaubst du an ein Fehlurteil oder dass dieses Gesetz falsch ist? bearbeitet 18. Januar 2012 von L-Arginin HCL 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreenwhiteWarrior Surft nur im ASB Beitrag melden Geschrieben 18. Januar 2012 (bearbeitet) Du aber auch nicht! Edit: damit du es (hoffentlich) kapierst: ich glaube nicht an die Unschuld der Verurteilten, sondern dem Gericht. So wie diejenigen die hier mit dir diskutieren! (und ich rede nicht von denjenigen, die dir "Informationen" aus dem Gerichtssaal liefern) Die Infos die ich hab kannst Du dir auch besorgen. Sind alle öffentlich zugänglich. zB wenn du mir (inkl. Quellenangabe) sagen kannst auf welchen Beweisen die Urteile beruhenbin ich gerne bereit zu diskuttieren und ggf. werde ich meinen Standpunkt überdenken, Ich liefere keine Totschlagargumente aber ich sehe einfach nicht ein warum Menschen verurteilt werden einfach nur weil sie dabei waren. Entweder es gibt stichhaltige Beweise das sie etwas gemacht haben oder nicht. Ist ja wohl nicht so schwer, oder? Sry, eine Verurteilung wegen §274 ist reine Hexenverfolgung. Jmd der kein Verbrechen (d.h. jemand anderen geschädigt hat) begangen hat ist auch nicht zu verurteilen. So ist es normalerweise in einem demokratischen Rechtstaat, oder? Also was jetzt? Glaubst du an ein Fehlurteil oder dass dieses Gesetz falsch ist? Mehr oder weniger beides. Das Gesetz (§274 §278a und ähnl.) gehören einfach weg weil sie eines demokratischen Landes nicht würdig sind. Dafür gibts unzählige Beispiele in der Geschichte. Und natürlich sind Urteile die aufgrungd dieser Paragraphen gefällt worden sind ebenfalls eines freien Landes nicht würdig. Aber bis mal einer kapiert worauf ich hinaus will schreib ich mir noch die Finger bis ins nächste Jahrhundert wund Ausser du glaubst an das prizip das solange jmd schuldig ist bis seine Unschuld bewiesen ist aber dann :facepalm: :facepalm: :aaarrrggghhh: bearbeitet 18. Januar 2012 von GreenwhiteWarrior 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GWIncredible Top-Schriftsteller Beitrag melden Geschrieben 18. Januar 2012 Die Infos die ich hab kannst Du dir auch besorgen. Sind alle öffentlich zugänglich. zB wenn du mir (inkl. Quellenangabe) sagen kannst auf welchen Beweisen die Urteile beruhenbin ich gerne bereit zu diskuttieren und ggf. werde ich meinen Standpunkt überdenken, Ich liefere keine Totschlagargumente aber ich sehe einfach nicht ein warum Menschen verurteilt werden einfach nur weil sie dabei waren. Entweder es gibt stichhaltige Beweise das sie etwas gemacht haben oder nicht. Ist ja wohl nicht so schwer, oder? Sry, eine Verurteilung wegen §274 ist reine Hexenverfolgung. Jmd der kein Verbrechen (d.h. jemand anderen geschädigt hat) begangen hat ist auch nicht zu verurteilen. So ist es normalerweise in einem demokratischen Rechtstaat, oder? Dieser § zielt ziemlich genau auf lynchmobs (zur Erklärung: da gibt's ein paar Rädelsführer, ein paar Ausführende und die anderen jauchzen dazu) ab. Finde ich gut, das sollte schon lange der Vergangenheit angehören. Ob der Mob dann das ganze durchzieht oder es doch sein lässt sobald die Polzei kommt ist egal, verurteilt gehören sie! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreenwhiteWarrior Surft nur im ASB Beitrag melden Geschrieben 18. Januar 2012 Dieser § zielt ziemlich genau auf lynchmobs (zur Erklärung: da gibt's ein paar Rädelsführer, ein paar Ausführende und die anderen jauchzen dazu) ab. Finde ich gut, das sollte schon lange der Vergangenheit angehören. Ob der Mob dann das ganze durchzieht oder es doch sein lässt sobald die Polzei kommt ist egal, verurteilt gehören sie! Finde ich nicht. Wer ein Verbrechen begeht und man kann es korrekt nachweisen gehört er auch verurteilt, keine Frage. Auch für anstiftung gibts einen eigernen Paragraphen. Doch solche Gummiparagraphen erinnern mich an die Zeit der Kollektivschuld und diese Zeiten will wohl keiner von uns jemals (wieder) erleben, oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GWIncredible Top-Schriftsteller Beitrag melden Geschrieben 18. Januar 2012 (bearbeitet) Mehr oder weniger beides. Das Gesetz (§274 §278a und ähnl.) gehören einfach weg weil sie eines demokratischen Landes nicht würdig sind. Dafür gibts unzählige Beispiele in der Geschichte. Und natürlich sind Urteile die aufgrungd dieser Paragraphen gefällt worden sind ebenfalls eines freien Landes nicht würdig. Aber bis mal einer kapiert worauf ich hinaus will schreib ich mir noch die Finger bis ins nächste Jahrhundert wund Man durchaus in beiden Punkten anderer Meinung sein wie du. Das Problem ist das du nicht gut trennst. Du vermischt beides miteinander. 1. Ein Fehlurteil ist das eine (und wie gesagt weißt du offenbar nicht mehr als ich. Ich vertraue dem Gericht und nicht den "Infos" die von Betroffenen bzw deren Freunden und BW-Kollegen kommen) 2. Die Ablehnung des Gesetzes ist für mich schon eher verständlich, wenn man nicht einsehen will wozu es dient. Trotzdem finde ich ein Gesetz gegen Lynchmobs mehr als wichtig und finde auch die Abstufung der Täterkategorie in Ordnung. bearbeitet 18. Januar 2012 von L-Arginin HCL 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GWIncredible Top-Schriftsteller Beitrag melden Geschrieben 18. Januar 2012 (bearbeitet) Ausser du glaubst an das prizip das solange jmd schuldig ist bis seine Unschuld bewiesen ist aber dann :facepalm: :facepalm: :aaarrrggghhh: Was soll das jetzt? Du argumentierst doch dauernd gegen ein Urteil. Wenn der Instanzenzug durch ist und die Urteile durch sind sind die schuldig wie nur was. Im Rechtsstaat ist jemand schuldig wenn er verurteilt wurde. In diesem Fall sind die Angeklagten in erster Instanz für schuldig befunden. Du bist der jenige der hier ein Gerichtsurteil nicht akzeptiert!!! Die Gerichte haben das Urteil zu sprechen und danach weiß man ob jemand schuldig ist. Hier ist das erstinstanzlich der Fall!!!!! Edit: Achso srry, ich sehe schon dein problem. Du kapierst den Unterschied zwischen Legislative und Judikatur nicht... Das wird mir zu anstrengend. Ich geh schlafen. bearbeitet 18. Januar 2012 von L-Arginin HCL 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Töm1989 The Last Wizard of the Century Beitrag melden Geschrieben 18. Januar 2012 Es kann nicht angehen das irgendwer irdgenwas macht und dann wird eine ganze Gruppe einfach so weil irgendwer irgendwas gemacht hat verurteilen das ist eines Rechtsstaates nicht würdig und bei jedem rechtschaffenden Bürger müssen die Alarmglocken läuten. Wenn es soweit mal kommt ist es nicht mehr weit zu einer zweiter DDR oder ähnl. Bitte bei Vergleichen wissen, was man vergleicht. Danke 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JohnDoe Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 18. Januar 2012 Und mal ehrlich, bis jetzt hat mir noch niemand sagen können wann der verstaubte §274 zuletzt zur anwendung kam, offensichtlich hat man krampfhaft etwas gesucht und auch gefunden denn diesen Paragraphen kennt man erst seit dem Platzsturm am 22.5. Als man ewas krampfhaft gesucht hat um das Kollektiv zu bestrafen. mMn Anlassjustiz und in einem freien, modernen und liberalen Land nicht tolerierbar. Wo soll das noch hinführen? Wer sind die nächsten? frag' doch einfach den oli p., der ist erst vor 2-3 jahren nach diesem paragraphen verurteilt wurden (und ich traue mich fast zu wetten, dass er nicht der einzige der aktuell angeklagten ist, der den § aus eigener erfahrung bestens kennt...) mal ganz abgesehen davon, dass dieses verfahren schon lange vor dem 22.5. eingeleitet wurde ein bisserl weniger verschwörungstheorie und opfermythos würde manchmal nicht schaden 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Beitrag melden Geschrieben 18. Januar 2012 vermummt! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SmokinAces Rapid muss immer. Beitrag melden Geschrieben 18. Januar 2012 weil ich sooft gelesen habe .. das ja auf den videos nichts zu sehen ist, und man nicht versteht, wieso es trotzdem zu so einer verurteilung kommt, obwohl nichts bewiesen werden kann. was ist mit augenzeugen? wird sicher auch geben .. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
goldfinger1312 Weltklassecoach Beitrag melden Geschrieben 18. Januar 2012 Mehr oder weniger beides. Das Gesetz (§274 §278a und ähnl.) gehören einfach weg weil sie eines demokratischen Landes nicht würdig sind. Dafür gibts unzählige Beispiele in der Geschichte. Und natürlich sind Urteile die aufgrungd dieser Paragraphen gefällt worden sind ebenfalls eines freien Landes nicht würdig. Du bist also der Meinung, dass es in einem freien, demokratischen Land per Gesetz erlaubt sein sollte in einer Gruppe andere Leute abzupassen und zu überfallen ohne dafür bestraft zu werden? Na Prost Mahlzeit! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
selectah hellimperator Beitrag melden Geschrieben 18. Januar 2012 die frage ist eher, wieso sich leute vermummen müssen die eigentlich nur vorhaben am westbahnhof ein ständchen zu singen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
k3nny Fr33sp4m3r Beitrag melden Geschrieben 18. Januar 2012 Sorry das hat nix mit Mentalita zu tun. Aber es kann nicht angehen das einer Verurteilt wird obwohl er/sie nix gemacht haben. Das hat nix mit Stadion oder Fußball zu tun, da gehts ums Prinzip. Mag vielleicht rechtlich gedeckt sein doch wenn man dem logischen Menschenverstand, Geschichtswissen und den Menschenrechten sieht ist $274 und §278a ein eindeutiger FAIL in unseren Gesetzen und müssen bekämpft werden. Wo soll das noch hinführen? Wieweit müssen die Bürgerrechte (zB Versammlungsfreiheit, Recht auf freie Meinungsäusserung, etc.) noch demontiert werden? Damit keine Mißverständnisse aufkommen: Gewaltaktionen müssen (und gehören) immer bestraft werden. Aber nur mit hieb und stichfesten BEWEISEN. Kein eindeutiger Beweis = Freispruch! Nur Dabeisein kann und darf nicht zählen. @ 1. - du hast recht. ein lynchmob hat aber auch absolut gar nichts mit fußball oder stadion zu tun, deshalb gehört es auch unter strafe gestellt. ERST RECHT wenn man den den logischen menschenverstand und eine theleologische interpretation mit einbezieht. @ 2. (bürgerrechte) hast du eine ahnung? ich glaube nämlich nicht. was hat ein lynchmob mit versammlungsfreiheit zu tun? und auch das in den EMRK (Art 10) festgehaltene recht auf freie meinungsäußerung wird noch in diesem artikel (absatz 2) beschränkt. (2) Da die Ausübung dieser Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit sich bringt, kann sie bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit oder der öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral, des Schutzes des guten Rufes oder der Rechte anderer unentbehrlich sind, um die Verbreitung von vertraulichen Nachrichten zu verhindern oder das Ansehen und die Unparteilichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten. dass der gesetzgeber außerdem sowieso schon seit jeher in die grundrechte eingreifen kann, stichwort "gesetzesvorbehalt", war schon immer so. das hat aber auch rein gar nichts mit einer verschlechterung/abschaffung der demokratie zu tun. da die grundrechte ja verfassungsgesetzlich gewährleistet sind (auch die EMRK hat ja bei uns verfassungsrang), bleibt noch immer der gang vor den vfgh bzw. egmr, bzw. könnte der vfgh selbst ein gesetz aufheben, wenn er befindet, dass es der verfassung widerspricht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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