Fanszene Hütteldorf


Dexta

Recommended Posts

Wien nur du allein!

es hat schon einen grund warum es so wenig judikatur zu § 274 gibt; das hat aber nix damit zu tun, dass er "totes recht" oder überholt wäre, sondern schlicht und einfach damit, dass eben (zum glück!) kaum große menschenansammlungen gibt, die auf (die in 274 genannten) schwere straftaten abzielen; "landfriedensbruch" gibt es wohl ca seit dem mittelalter, er stellt die wissentliche teilnahme an einem "lynchmob" unter strafe

da hast du auch den unterschied zu einer demo, die zielt eben auf etwas ganz anderes ab, selbst wenn es dabei zu (einzelnen) straftaten kommt; deshalb ist auch diese "jeden demonstranten könnte man danach anklagen"-panikmache völlig unbegründet

Worauf eine Demo abzielt liegt immer im Auge des Betrachters. Gerade die arabischen Machthaber haben immer damit argumentiert, dass es bei den Demonstrationen nicht um friedliche Proteste handelt sondern diese das Ziel Gewalttaten haben. Auch am G8-Gipfel liegt der Schluss nahe, dass das Ziel der Zusammenrottung darin liegt, unter ihrem Einfluss (und im Schutz der Masse) Gewalttaten auszuführen. Der Staat kann bei diesem Paragraphen sehr willkürlich agieren, da man ja einzelnen Personen nichts nachweisen muss.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Fr33sp4m3r

3) damit war gemeint, dass man alle Teilnehmer von Demos in Österreich, die wie die Protestaktion in der arabischen Welt stattfinden, nach §274 anklagen könnte

mit §249 kannst höchstens einzelne Personen kriegen

das problem ist: du kannst teilnehmer eine demo in österreich nur dann nach §274 verurteilen, wenn sich durch personen in der menge die im paragraphen aufgezähten tatbestände verwirklichen. eine demo, bei der nichts passiert, kannst also auch niemanden mit §274 belangen. ganz anders, wenn du ein oaschloch-präsident von österreich bist und eine demo gegen deine person stattfindet. du sagst: die wollen mich absetzen, mit gewalt, vllt sogar umbringen => §249 gegen alle teilnehmer (bedeutet dann zwar zig-tausende einzelprozesse, aber er greift).

Der Staat kann bei diesem Paragraphen sehr willkürlich agieren, da man ja einzelnen Personen nichts nachweisen muss.

doch, man muss wissentlichkeit nachweisen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wien nur du allein!

doch, man muss wissentlichkeit nachweisen.

Wie das gemacht wird, hat man ja nun gesehen. Da reicht schon eine E-Mail oder ein dummer Facebook-Status von einem deiner Freunde.

§249 stellt allerdings nicht die bloße Teilnehmer an so einer Veranstaltung unter Strafe, sondern verlangt Taten von einzelnen Personen (was der §274 eben nicht verlangt)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Fr33sp4m3r

§249 stellt allerdings nicht die bloße Teilnehmer an so einer Veranstaltung unter Strafe, sondern verlangt Taten von einzelnen Personen (was der §274 eben nicht verlangt)

§249 ist insofern leichter anzuwenden, weil, durch den verweis auf §242 abs.2, allein der versuch reicht, es benötigt keinerlei erfolges der tathandlung

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Valdi am Weg ins Stadion
Was die Fans offenbar nicht bedachten, waren die Überwachungskameras am Westbahnhof und in der angrenzenden U-Bahn-Station, die das Geschehen aufzeichneten: fliegende Bierflaschen und Metallmistkübel, Fußtritte, Faustschläge, Gürtel als Peitschenersatz und eindeutige Anweisungen von den Rädelsführern.[/Quote]

das ist mehr als ein Facebook status. Quelle: Standard

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wien nur du allein!

das ist mehr als ein Facebook status. Quelle: Standard

Facebook-Status war darauf bezogen, dass anscheinend der einzige Beweis dafür, dass diese Zusammenrottung das Ziel hatte, Gewalttaten durchzuführen, eine E-Mail war.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Facebook-Status war darauf bezogen, dass anscheinend der einzige Beweis dafür, dass diese Zusammenrottung das Ziel hatte, Gewalttaten durchzuführen, eine E-Mail war.

Irgendwo - wahrscheinlich hier - war schon zu lesen, daß Fancops im/ums Stadion schon was mitbekommen haben, daß es ums Austrianer abpassen/prügeln geht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Valdi am Weg ins Stadion

Facebook-Status war darauf bezogen, dass anscheinend der einzige Beweis dafür, dass diese Zusammenrottung das Ziel hatte, Gewalttaten durchzuführen, eine E-Mail war.

Ein Mail ist aber auch etwas anderes als ein Facebook status und scheinbar gibts bewegte Bilder die dies dann auch zeigen. Also scheint die Sache recht eindeutig zu sein. Prinzipiell ist es mir aber wurscht ob irgendwelche Leute in häfn gehen, verwundern tut mich das nicht. Denkverbot gibts nicht, also selber schuld.

Irgendwo - wahrscheinlich hier - war schon zu lesen, daß Fancops im/ums Stadion schon was mitbekommen haben, daß es ums Austrianer abpassen/prügeln geht.

Habe ich auch gelesen, das war auch der Grund warum die Polizei dann anwesend war.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

humppa around the world!

Meiner Meinung genügt es bezüglich der Wissentlichkeit schon wenn der Staatsanwalt hier so argumentiert, dass strafbare Handlungen bei solchen Zusammentreffen von so rivalisierenden Fangruppen immanent sind. Es wird mir keiner hier erzählen können, dass sich irgendjemand der Angeklagten gedacht hat, dass es es nicht zu strafbaren Handlungen kommen wird.

bearbeitet von Eläkeläiset

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp

Das bedeutet also, dass jemand verurteilt werden soll, weil er eine Straftat begehen könnte? Seh ich das richtig? Konkrete Taten gab es zwar nicht, aber jemand geht in den Häfn, weil er etwas tun wollte, aber dann nicht getan hat? Weil er's verdient? Weil er Rapidler ist? Weil's so ist? Ah so halt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp

Das bedeutet also, dass jemand verurteilt werden soll, weil er eine Straftat begehen könnte? Seh ich das richtig? Konkrete Taten gab es zwar nicht, aber jemand geht in den Häfn, weil er etwas tun wollte, aber dann nicht getan hat? Weil er's verdient? Weil er Rapidler ist? Weil's so ist? Ah so halt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Top-Schriftsteller

Das bedeutet also, dass jemand verurteilt werden soll, weil er eine Straftat begehen könnte? Seh ich das richtig? Konkrete Taten gab es zwar nicht, aber jemand geht in den Häfn, weil er etwas tun wollte, aber dann nicht getan hat? Weil er's verdient? Weil er Rapidler ist? Weil's so ist? Ah so halt?

Das ist richtig. Ein Rücktritt von einem kriminellen Vorhaben ist nur möglich, wenn noch keiner bemerkt hat was du vor hast. Sobald die Polizei oder sonst jemand dich davon abhalten muss, ist schon der Versuch strafbar. Sonst könnte ja jeder Bankräuber, Terrorist,... nicht vor der Tat festgenommen werden und ein Gerichtsverfahren bekommen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Jahrhunderttalent

In diesem Sinne, davon ausgehend, dass die Urteile noch revidiert werden, würde ich mir wünschen, dass die Betroffenen zumindest in einen Denkprozess eintreten und sich darüber klar werden, dass sie mit einem blauen Auge davon gekommen sind.

Nicht weil die Urteile so mild sind, sondern weil eigentlich im Verhältnis relativ wenig passiert ist!

danke, sehr guter beitrag. den absatz hab ich mir rausgesucht weil hier oft vergessen wird wie böse das ganze hätte enden können. für mich als veilchen war die situation am wbh ziemlich chaotisch. bei unsrem "mob" gabs schon eine leichte massenpanik, verbunden mit der tatsache das auch kinder dabei waren, hats mich doch gewundert das niemand zu ernsthaftem schaden gekommen is.

is natürlich eine hätti-wari gschicht, aber erwähneswert is es allemal.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

humppa around the world!

Das bedeutet also, dass jemand verurteilt werden soll, weil er eine Straftat begehen könnte? Seh ich das richtig? Konkrete Taten gab es zwar nicht, aber jemand geht in den Häfn, weil er etwas tun wollte, aber dann nicht getan hat? Weil er's verdient? Weil er Rapidler ist? Weil's so ist? Ah so halt?

ich weiß nicht, ob dein posting eine reaktion auf meines war.

mein posting war auf das "problem" der wissentlichkeit beim subjektiven tatbestands element bezogen. das objektive tatbestandsmerkmal ist eh erfüllt (körperverletzung, sachbeschädigung, etc..)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten