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Im ASB-Olymp

Worauf eine Demo abzielt liegt immer im Auge des Betrachters. Gerade die arabischen Machthaber haben immer damit argumentiert, dass es bei den Demonstrationen nicht um friedliche Proteste handelt sondern diese das Ziel Gewalttaten haben. Auch am G8-Gipfel liegt der Schluss nahe, dass das Ziel der Zusammenrottung darin liegt, unter ihrem Einfluss (und im Schutz der Masse) Gewalttaten auszuführen. Der Staat kann bei diesem Paragraphen sehr willkürlich agieren, da man ja einzelnen Personen nichts nachweisen muss.

wenn wir jetzt die ansichten arabischer diktatoren als maßstab nehmen, müssen wir wohl das gesamte stgb abschaffen ...

theoretisch könnte man eine ganze menge tatbestände auf eine problematische art und weise interpretieren, das liegt schon in der natur der sache, gesetze sind nun mal abstrakt

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Wien nur du allein!

wenn wir jetzt die ansichten arabischer diktatoren als maßstab nehmen, müssen wir wohl das gesamte stgb abschaffen ...

theoretisch könnte man eine ganze menge tatbestände auf eine problematische art und weise interpretieren, das liegt schon in der natur der sache, gesetze sind nun mal abstrakt

Ganz so extrem sind die Ansichten bei unseren Politikern bzw. unserer Polizei natürlich nicht, aber im Endeffekt kommt es bei diesem Tatbestand auf eine sehr subjektive Sicht an, was jetzt der Grund für die Versammlung war.

Ich bin halt der meine Meinung ein liberaler Staat sollte mit den "klassischen Strafdelikten (Körperverletzung, Sachbeschädigung etc.)" auskommen und nicht irgendwelche Generalparagraphen brauchen, mit denen er einfach auf eine große Menge von Leuten zurückgfreifen kann.

Meiner Meinung genügt es bezüglich der Wissentlichkeit schon wenn der Staatsanwalt hier so argumentiert, dass strafbare Handlungen bei solchen Zusammentreffen von so rivalisierenden Fangruppen immanent sind. Es wird mir keiner hier erzählen können, dass sich irgendjemand der Angeklagten gedacht hat, dass es es nicht zu strafbaren Handlungen kommen wird.

Wenn das eben für die Wissentlichkeit ausreichend ist, dann öffnet es Tür und Tor den Paragraphen bei allen Veranstaltungen anzuwenden, wo es üblichweise zu solchen Handlungen kommt (u.a. Derby-Märsche, Opernball-Demos, G8-Gipfel etc)

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Beruf: ASB-Poster

Ganz so extrem sind die Ansichten bei unseren Politikern bzw. unserer Polizei natürlich nicht, aber im Endeffekt kommt es bei diesem Tatbestand auf eine sehr subjektive Sicht an, was jetzt der Grund für die Versammlung war.

Ich bin halt der meine Meinung ein liberaler Staat sollte mit den "klassischen Strafdelikten (Körperverletzung, Sachbeschädigung etc.)" auskommen und nicht irgendwelche Generalparagraphen brauchen, mit denen er einfach auf eine große Menge von Leuten zurückgfreifen kann.

Wenn das eben für die Wissentlichkeit ausreichend ist, dann öffnet es Tür und Tor den Paragraphen bei allen Veranstaltungen anzuwenden, wo es üblichweise zu solchen Handlungen kommt (u.a. Derby-Märsche, Opernball-Demos, G8-Gipfel etc)

Der Paragraph kann sicherlich problematisch sein, wenn jemand den zB auf eine Demonstration anwenden will. Ich habe auch nichts dagegen den Paragraphen kritisch zu hinterfragen bzw finde das sogar gut, aber genau diese Westbahnhofgeschichte eignet sich als Anlass dafür überhaupt nicht. Der Westbahnhof hat eher gezeigt, dass der Paragraph in einzelnen, ganz speziellen Fällen doch Sinn macht. Das war eine Aktion, die wirklich wie erfunden für den Paragraphen war -nämlich um Leute, die sich zu einem großen Mob zusammenfinden und zusammen durch die halbe Stadt fahren, um an einem öffentlichen Ort Personen abzufangen und auf sie loszugehen, auch bestrafen zu können, wenn die Polizei glücklicherweise wirklich schlimme oder katastrophale Vorfälle durch rechtzeitiges Einschreiten verhindern kann.

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Valdi am Weg ins Stadion

Wenn vor einer Demo Mails herumgeschickt werden in welchen zum schädl einschlagen aufgefordert wird und dann Videos von Gewalttaten vorhanden sind, werden auch diese "demonstraten" nona entsprechend belangt werden. Was daran so verwunderlich ist, weiß ich nicht. dazu bin ich eventuell zu wenig liberal.

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¯\_( ͡° ͜ʖ ͡°)_/¯

wahnsinn wieviele rechtsexperten unter den rapidfans verweilen, da weiß auf einmal sofort jeder was landfriedensbruch ist, was körperverletzung ist, und wann und wie man dafür verurteilt werden darf, ich bin erstaunt 10.gif

bearbeitet von vanillabear

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Beruf: ASB-Poster

wahnsinn wieviele rechtsexperten unter den rapidfans verweilen, da weiß auf einmal sofort jeder was landfriedensbruch ist, was körperverletzung ist, und wann und wie man dafür verurteilt werden darf, ich bin erstaunt 10.gif

Ersteinmal wurde Landfriedensbruch hier im Forum nicht plötzlich aktuell, sondern vor einiger Zeit, als noch nicht so viel Wirbel war, recht ausführlich besprochen und einige haben sich auch außerhalb dieses Forums damit beschäftigt. Einige wissen also schon etwas, auch wenn sie keine Rechtsexperten sind.

Ganz davon abgesehen ist es ein Grundpfeiler der Demokratie, dass man auch als Nicht-Experte Sachen oder Geschehnisse -wie zB auch Gesetze oder Gerichtsurteile- hinterfragen, seine Meinung dazu äußern und darüber diskutieren darf und sogar soll.

bearbeitet von St.Rapid

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Wien nur du allein!

Der Paragraph kann sicherlich problematisch sein, wenn jemand den zB auf eine Demonstration anwenden will. Ich habe auch nichts dagegen den Paragraphen kritisch zu hinterfragen bzw finde das sogar gut, aber genau diese Westbahnhofgeschichte eignet sich als Anlass dafür überhaupt nicht. Der Westbahnhof hat eher gezeigt, dass der Paragraph in einzelnen, ganz speziellen Fällen doch Sinn macht. Das war eine Aktion, die wirklich wie erfunden für den Paragraphen war -nämlich um Leute, die sich zu einem großen Mob zusammenfinden und zusammen durch die halbe Stadt fahren, um an einem öffentlichen Ort Personen abzufangen und auf sie loszugehen, auch bestrafen zu können, wenn die Polizei glücklicherweise wirklich schlimme oder katastrophale Vorfälle durch rechtzeitiges Einschreiten verhindern kann.

Sehe ich sehr ähnlich. Auf den letzten zwei Seiten ging es ja auch eher allgemein um den Paragraphen.

@ernesto

Dir ist aber schon klar, dass dann sämtliche Demoteilnehmer angeklagt werden können, welche sich nicht vor der ersten Gewaltanwendung entfernt haben?

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Wien nur du allein!

Nur wenn für ebenjene auch absehbar war das es zur Gewaltanwendung kommen würde.

Meiner Meinung genügt es bezüglich der Wissentlichkeit schon wenn der Staatsanwalt hier so argumentiert, dass strafbare Handlungen bei solchen Zusammentreffen von so rivalisierenden Fangruppen immanent sind. Es wird mir keiner hier erzählen können, dass sich irgendjemand der Angeklagten gedacht hat, dass es es nicht zu strafbaren Handlungen kommen wird.

Bei gewissen Demos (G8, Opernball etc.) ist die Situation ähnlich.

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Valdi am Weg ins Stadion

Bei gewissen Demos (G8, Opernball etc.) ist die Situation ähnlich.

Wie gesagt, wenn Mails davor mit entsprechendem Inhalt auftauchen und es dann zu kollektiven Gewalttaten kommt, wird das in gleicher Wiese geahndet werden. Und das zu recht, mMn

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humppa around the world!

Wenn das eben für die Wissentlichkeit ausreichend ist, dann öffnet es Tür und Tor den Paragraphen bei allen Veranstaltungen anzuwenden, wo es üblichweise zu solchen Handlungen kommt (u.a. Derby-Märsche, Opernball-Demos, G8-Gipfel etc)

Veranstaltung? Wenn 150 Menschen auf rivalierende Fans warten ist das keine Veranstaltung. Nicht vergleichbar mit einer (angemeldeten) Demo.

St. Rapid hat es mMn ziemlich gut beschrieben. Dieser 274er ist für solche Situationen wie dieser WBH-Fall gut anwendbar. Wissentlichkeit wirst du bei deinen genannten Beispielen keinem unterstellen können (die können sich unter der "Demonstrationsdecke" gut schützen - ich finde auch dass die Regelung/Grenzziehung sehr schwierig ist.) Allerdings stellt im Westbahnhof-Fall die Wissentlichkeit mMn kein Problem dar.

bearbeitet von Eläkeläiset

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Fr33sp4m3r

wahnsinn wieviele rechtsexperten unter den rapidfans verweilen, da weiß auf einmal sofort jeder was landfriedensbruch ist, was körperverletzung ist, und wann und wie man dafür verurteilt werden darf, ich bin erstaunt 10.gif

find ich nicht so schlimm. schlimmer sind die wieder aufkeimenden "acab", "gegen stadtsgewalt" (sic!) sager auf den div. fb-seiten des rapidanhangs. blindes hinhacken auf eine sache, die sie selbst nicht so wirklich behirnt haben. fanatismus, der blind macht..

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Postet viiiel zu viel

das sie dort nicht zum anschaun und händeschütteln hingegangen sind wird wohl noch so jedem hier klar sein, und mit den möglichen/jetzigen konsequenzen konnte wohl auch noch so jeder rechnen, oder ?

also mmn zurecht strafe

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ASB-Legende

Ist doch alles Schwachsinn hier. Das Hinterfragen des STGB, dieses "Freiheit für die Jungs", die ewige Paranioa einiger hier und und und. Zumindest einer hier verwendet ja gerne das Wort "Fakt" für seine abenteuerlichen Erklärungen, warum man die Betroffenen zu Unrecht angeklagt/verurteilt hat.

FAKT ist, dass es weder Anklage noch Prozess gegeben hätte, wenn diese Vollpfosten auch nur ein wenig Verstand in dem Moment gezeigt und sich den Weg zum Wbh erspart hätten. MIndestens zwei dieser Stützen der Gesellschaft können ja künftig im Häfn darüber nachdenken wie schlau diese Aktion eigentlich war. Oder wie nötig das ganze war.

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