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KRISCH RAUS!

Haha!

Nur weil man nicht jeden Paragraph und jede Rechtsauslegung einfach so ohne etwas zu hinterfragen akzeptiert, ist man ein 1312-Mitläufer ... :super::)

DU auf jeden Fall, erkennt man ja an dem was du bisher gepostet hast bearbeitet von HUJILU

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Tiagra 80WA

Es ist vor Gericht nicht so leicht, wie man sich das vorstellen mag.... bzw. sollte es nicht so leicht sein! In einem Rechtsstaat sollte jeder Angeklagte gesondert behandelt werden. Es muss festgestellt werden, wie der Angeklagte dorthin gekommen ist, ob er mit den "180" in der Gruppe dorthin ging, wie er davon erfahren hat, was er dort wollte, und was er dann getan hat....

es ist schon erheiternd wenn jemand wie du,der auf den letzten seiten soviel ahnungslosigkeit über das gesetz preisgegeben hat,schreibt wie es in einem rechtsstaat sein soll.

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Fr33sp4m3r

du kapierst es noch immer nicht :hammer:

es braucht nicht bewiesen werden,dass alle angeklagten dort sind um zu schlägern.

es reicht,dass das gericht zu dem entschluß kommt,dass es angeklagte für möglich gehalten haben das es passiert und sich damit abgefunden haben.

der freiwillige verbleib bei der gruppe als dieses "möglich" eingetreten ist hat den rest verwirklicht.

da sich die meisten angeklagten dem gericht über aufgeführt haben wie rotzpippn braucht man sich nicht wundern wenn das gericht ihnen nicht geglaubt hat,dass sie gekommen sind um zu singen.

ich versteh dich voll und ganz, aber das ist halt ein gewissen grundwissen des strafrechts, welches bei matlock & co nicht vermittelt wird. :p

bearbeitet von k3nny

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ja, dann wird auch jeder sagen "was ich, na, zufall"

haben eh alle ein eigenes strafmaß.

Und mein Standpunkt ist, um das jetzt klarzustellen (auch wenn er in der Rechtssprechung leider "falsch ist" aber das ist nun mal meine Auffassung eines Rechtsstaates) Wenn das Gericht nicht jedem einzelnen Nachweisen kann, dass dieses "was ich, na zufall" nicht zutrifft, dann ist er nicht zu Verurteilen.

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Surft nur im ASB

du kapierst es noch immer nicht :hammer:

es braucht nicht bewiesen werden,dass alle angeklagten dort sind um zu schlägern.

es reicht,dass das gericht zu dem entschluß kommt,dass es angeklagte für möglich gehalten haben das es passiert und sich damit abgefunden haben.

der freiwillige verbleib bei der gruppe als dieses "möglich" eingetreten ist hat den rest verwirklicht.

da sich die meisten angeklagten dem gericht über aufgeführt haben wie rotzpippn braucht man sich nicht wundern wenn das gericht ihnen nicht geglaubt hat,dass sie gekommen sind um zu singen.

Das ist ja genau das was rechtstaatlich nicht in Ordnung ist. Heutzutage kann man schon ohne Beweise verurteilt werden Armes Österreich.

Da hatten sie ja Glück das sie nicht wehen §278a verurteilt wurden! Ein Grund mehr ACAB zu schreien was übrigends noch nicht verboten ist.

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Fr33sp4m3r

Haha!

Nur weil man nicht jeden Paragraph und jede Rechtsauslegung einfach so ohne etwas zu hinterfragen akzeptiert, ist man ein 1312-Mitläufer ... :super::)

falsch! schon die anwendung eines § erfordert einer hinterfragung, ob dieser überhaupt angewendet werden kann. sprich: objektive tatbestandsmerkmale, subjektive tbm => subsumtion

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Im ASB-Olymp

die 12 Monate Bewährung wurde nicht schlagend....die Richterin hat die Vorsdtrafen alle so gelassen wie sie sind und nur die 14 Monate für WBH unbedingt vehängt

daqss ist ja grad dass seltsame...da bekommt jemand aufgrund seiner Vorstrafen 14 MOnate neu aufgebrummt sitzt die ab und ist noch immer auf Bewährung vorbetraft

ernsthaft?

in dem fall soll aber bitte niemand wegen einem "strengen urteil" heulen, das könnte mit etwas pech in der instanz ein böses erwachen geben

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Fr33sp4m3r

Das ist ja genau das was rechtstaatlich nicht in Ordnung ist. Heutzutage kann man schon ohne Beweise verurteilt werden Armes Österreich.

hast du das auch schon 1975 gesagt? weil §274stgb ist aus diesem jahr. :x

wohingegen §278a aus dem jahr 2002 ist.

bearbeitet von k3nny

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ernsthaft?

in dem fall soll aber bitte niemand wegen einem "strengen urteil" heulen, das könnte mit etwas pech in der instanz ein böses erwachen geben

Genauso sehe ich das auch!

Unglaublich diese Aussage:

"na hättens ihm halt zwei Monate zu der bestehenden Vorstrafe dazugegeben"....

Amstaff sei ma ned böse aber das ist Realitätsverlust³

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Kennt das ASB in und auswendig

da sich die meisten angeklagten dem gericht über aufgeführt haben wie rotzpippn braucht man sich nicht wundern wenn das gericht ihnen nicht geglaubt hat,dass sie gekommen sind um zu singen.

kann mir mal kurz jmd schildern, wie das mit dem "wie rotzpippn verhalten" ausgeschaut hat? hab das jetzt schon öfter gelesen aber keine hintergrundinfo dazu. danke ;)

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Surft nur im ASB

hast du das auch schon 1975 gesagt? weil §274stgb ist aus diesem jahr. :x

wohingegen §278a aus dem jahr 2002 ist.

Bin 76 geboren. Und ja ich predige das (betr. 278a) seit 2002. Der Tierschützerprozess gibt mir recht. Beide Paragrafen sind so schwammig das man fast jeden ottomormalbürger dannach verurteilen könnte und das kann nicht angehen in einem demokratischen Staat. Österreich wird leider immer mehr zum Polizeistaat.

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21.11., 22.11., 28.11.08

ein paar leute sind ja noch immer der meinung, dass nichts bewiesen werden konnte usw.

dann frag ich mich aber schon, wie denn das ultrastransparent (existenz vorerst gerettet) usw denn zu verstehen gewesen ist? im großen und ganzen war das nichts anderes, als ein plakativ sehr schön und unübersehbares schuldeingeständnis.

und selbst wenn keine watschen ausgeteilt wurden, kann man da schon mal präventiv vorgreifen, weil man ja offensichtlich schon durchaus bereit ist, die existenz durch entzug des fetzens zu beenden. da dies eher unwahrscheinlich gewaltfrei ablaufen wird und spätestens dann, wenn dieses großes ziel endlich erreicht werden kann, strafbestände erfüllt und personen verletzt werden, bin ich dieser theorethischen prävention und eventuell damit einhergehender sinneswandlung (ja klar) positiv gegenüber eingestellt.

und ja, die austria, sturm usw haben sicher ähnliche idioten, aber unsere haben sich halt erwischen lassen. die wahl des angriffsort war ja schon mal schlau gewählt und das transparent und die präsentation der eigenen meinung vor der versammelten, bösen medienlandschaft passen da auch ins bild. man darf sich dann halt nicht wundern, wenn einem die arroganz und der glaube an die eigene unverwundbarkeit auf den kopf fällt...

ich hoffe weiterhin, dass jeder seine gerechte strafe bekommt und die paar hansln, die wirklich grad einfach nur mit der u-bahn fahren wollten und unschuldig zum handkuss gekommen sind keine konsequenzen zu befürchten haben. wer bewusst mitgefahren ist, aber nichts gemacht hat, soll halt für seine dummheit und den eintrittspreis zum eigenen amusement dementsprechend vergnügungssteuer zahlen.

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Tiagra 80WA

kann mir mal kurz jmd schildern, wie das mit dem "wie rotzpippn verhalten" ausgeschaut hat? hab das jetzt schon öfter gelesen aber keine hintergrundinfo dazu. danke ;)

habe ich eh schon geschrieben und wurde eh auch schon von anderen usern geschrieben.

dieses ganze gehabe von mentalita,ultras,ihr habt ja keine ahnung,die lächerlichkeit mit der milka schoki,das gelächter über die sta bei ihren ausführungen etc etc

das alles stärkte nicht gerade das vertrauen darin,dass die angeklagten die wahrheit sprechen.

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Fr33sp4m3r

Bin 76 geboren. Und ja ich predige das (betr. 278a) seit 2002. Der Tierschützerprozess gibt mir recht. Beide Paragrafen sind so schwammig das man fast jeden ottomormalbürger dannach verurteilen könnte und das kann nicht angehen in einem demokratischen Staat. Österreich wird leider immer mehr zum Polizeistaat.

im tierschützerprozess wurde niemand verurteilt. alle beteiligten wurden freigesprochen. your argument is invalid!

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