Fanszene Hütteldorf


Dexta

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ASB-Legende
Ich habe meine Meinung kund gegeben und zu der stehe ich, egal ob mich hier jetzt Leute verabscheuen oder nicht.

Ein "scheiß Schiri" oder "Schwuler FAK" empfinde ich nicht als schlimm im Stadion - Punkt.

Rassismus, Drohungen etc. jedoch schon.

Passt ja eh. Heute gibts ja auch schon die älteren Leute, die schief angeschaut werden, wenn ihnen Affenlaute oder ein "Chiquita, .." auskommen, die in den 90ern noch Standard waren. In 10 bis 30 Jahren ist es dann vielleicht soweit, dass ein Synetic schief angeschaut wird, wenn ihm ein "Schwuler FAK" entspringt.

Es wäre auch fad, wenn jeder seiner eigenen Zeit voraus wäre.

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Fr33sp4m3r

mit meinungsfreiheit hat das ohnehin nichts zu tun, denn die hört da auf wo man andere zu unrecht beleidigt, bedroht oder unnötiger weise einschränkt.

das war's von mir auch schon wieder zu dem thema.

dann wärs das aber mit schmähgesängen im stadion.

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nur ist stadiongesang auch eine form der freien meinungsäußerung. ;)

beleidigungen sind strafbar und gelten wohl nicht unter die freie meinungsäußerung ;) nur so nebenbei. z.B. schwuler fak, tod und hass dem fak, mateschitz du SEH - wohl kaum freie meinungsäußerung :)

bearbeitet von Fußball_liebhaber

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Info Dealer

beleidigungen sind strafbar und gelten wohl nicht unter die freie meinungsäußerung ;) nur so nebenbei. z.B. schwuler fak, tod und hass dem fak, mateschitz du SEH - wohl kaum freie meinungsäußerung :)

Beleidigungen gegen Gruppierungen sind nicht strafbar, wenn es sich dabei nicht um Rassismus handelt. Noch dazu fallen Beleidigungen nicht in das offizialsprinzip eines Exekutivbeamten - heißt, dass diese so etwas nicht zur Anzeige bringen können. (Ausgenommen die Beleidigung eines Bestimmten Beamten).

Mal das Strafgesetz durchblättern ;)

bearbeitet von synetic

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Beleidigungen gegen Gruppierungen sind nicht strafbar, wenn es sich dabei nicht um Rassismus handelt. Noch dazu fallen Beleidigungen nicht in das offizialsprinzip eines Exekutivbeamten - heißt, dass diese so etwas nicht zur Anzeige bringen können. (Ausgenommen die Beleidigung eines Bestimmten Beamten).

Mal das Strafgesetz durchblättern ;)

http://www.jusline.at/115_Beleidigung_StGB.html

mateschitz du SEH fällt aber darunter - ich habe ja keine beispiele diesbezüglich aufgeführt sondern habe die beispiele darauf bezogen, dass es eben KEINE freie meinungsäußerung ist. ich wollte mit der aussage "Beleidigungen sind strafbar"(gegen einzelpersonen, jetzt glücklich) darauf hinweise, dass sowas NIE unter die freie meinungsäußerung fallen kann!

und es würde mich noch immer interessieren wie du eben zu "tod und hass dem FAK" stehst, wenn du etwas, wie von dir erwähnt, gegen bedrohungen hast?

bearbeitet von Fußball_liebhaber

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http://www.jusline.at/115_Beleidigung_StGB.html

mateschitz du SEH fällt aber darunter - ich habe ja keine beispiele diesbezüglich aufgeführt sondern habe die beispiele darauf bezogen, dass es eben KEINE freie meinungsäußerung ist. ich wollte mit der aussage "Beleidigungen sind strafbar"(gegen einzelpersonen, jetzt glücklich) darauf hinweise, dass sowas NIE unter die freie meinungsäußerung fallen kann!

und es würde mich noch immer interessieren wie du eben zu "Tod und hass dem FAK" stehst, wenn du etwas gegen bedrohungen hast?

DU musst mir keinen Link reinstellen, leider kenn ich das Werkl auswendig...

Wollte dir damit nur sagen, Beleidigungen = strafbar -> nicht zwangläufig korrekt.

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Fr33sp4m3r

sorry, aber richter lachen dich aus, wenn du wegen einer "beleidigung" im stadion ein theater machst. natürlich wird auch auf die gesellschaftlichen umstände dieser äußerung achtung genommen. deshalb ist schimpfen im stadion kein problem.

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sorry, aber richter lachen dich aus, wenn du wegen einer "beleidigung" im stadion ein theater machst. natürlich wird auch auf die gesellschaftlichen umstände dieser äußerung achtung genommen. deshalb ist schimpfen im stadion kein problem.

du verstehst nicht worum es mir geht. ich habe nie gesagt, dass ich irgendjemanden aus dem stadion anzeigen will, sondern, dass es eine straftat darstellt, wenn ich jemanden beleidige (persönlich), sowas als meinungsfreiheit abzustempeln ist lächerlich (auch wenn es von einer gruppe kommt oder gegen eine gruppe gerichtet ist).

es bleibt einfach unverständlich, wie man menschen als SEH bezichtigen kann oder das nur iwie tollererien kann, bezieht sich auch auf "tod und hass dem FAK" - syntetic will mir ja noch immer nicht sagen wie er nun schlussendlich dazu steht, angeblich stören ihn ja drohungen :ratlos: (bezogen auf "tod und hass dem FAK" bevor es wieder verwirrung gibt)

und nochmal, ich habe das argument der strafbarkeit nur verwendet um das lächerliche argument der meinungsfreiheit aufzuheben.

bearbeitet von Fußball_liebhaber

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Ich sing die "Schwuler XY"-Chants seit Jahren nicht mehr mit.

Aber nicht deshalb, weil ich's homophob finde, sondern weil sich mir die schmähende Wirkung einfach nicht erschließt.

die schmähende wirkung erschließt sich nur einem homophoben geist.

bearbeitet von Fußball_liebhaber

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Im ASB-Olymp

sorry, aber richter lachen dich aus, wenn du wegen einer "beleidigung" im stadion ein theater machst. natürlich wird auch auf die gesellschaftlichen umstände dieser äußerung achtung genommen. deshalb ist schimpfen im stadion kein problem.

Die UEFA sieht das schon seit ein paar Jahren anders und die Strafen werden nicht weniger.

Keine Ahnung wer wie viel Strafen gezahlt hat, aber es waren ziemlich viele. Von Banner über Chants bis hin zur Feynoord Aktion.

B1xxVUZIgAETcln.jpg

bearbeitet von -grünweiß-

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