Fanszene Hütteldorf


Dexta

Recommended Posts

Wien nur du allein!

der 274er ist aber schon länger "im amt" als die jetztigen minister.

Schon klar, das mim Sicherheitspolizeigesetz war nur ein Beispiel in welche Richtung es geht. Und da passt eine Reform oder gar Abschaffung des §274 nicht hinein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.

Naja aber wer sind denn die Rechtsexperten in den Ministerien? Genau die, die im Sinne der Ministerin handeln. Oder was glaubst was passiert wenn einer von denen zur Mikl-Leitner geht und sagt: "Die letzten Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz waren überzogen, ich habe das ganze nochmal überarbeitet und die Polizei braucht jetzt in einigen Fällen einen richterlichen Beschluss."

Ich sag nicht dass Österreich ein Polizeistaat ist, aber die Gesetzesänderungen der letzten Jahre gehen alle in diese Richtung und sicherlich nicht in die andere.

Da hast du schon Recht, dass es immer stärker Richtung verschärfte Massnahmen gegenüber Fanklubs/Privatpersonen geht. Die Frage, die sich dahingehend stellt, wieso treten diese Änderungen auf und was sind die Auslöser? Und daran sind nicht nur Terroristen, Sekten, etc. Schuld, sondern tragen gewisse Subkulturen innerhalb der Subkultur Fussball Anteil an dieser Entwicklung. Das sollte man halt nicht vergessen....auch die fehlende Hinterfragung solcher Gesetze trägt das ihre dazu (was jetzt aber eine Kritik an mich selbst beinhaltet)....aber geht mMn komplett am Thema vorbei.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wien nur du allein!

warum genau sollte der § abgeschafft werden?

Auch wenn ich dem Begriff "zu schwammig" nicht viel abgewinnen kann, trifft er hier doch zu.

Es ist einfach viel zu unklar, wann es LFB ist und wann nicht. Jeder Teilnehmer einer Demo, bei der es zu Gewalttaten kommt, hat evtl. den Tatbestand des LFB erfüllt. Straffreiheit durch Zurückziehen erhält man nur, wenn dies vor der Gewaltanwendung passiert ist. Wie soll ich vorher wissen ob es jetzt gleich kracht? Auch der Punkt mit der Wissentlichkeit ist äußerst zweifelhaft, weil man im Prinzip nur schwer nachweisen kann, dass jemand wirklich damit gerechnet hat dass etwas passiert. Wie bereits geschrieben wurde, ein Eventualvorsatz reicht in diesem Punkt nicht aus.

Bei kommt der § selten zur Anwendung, was aber wenns mal heißer zu geht wie z.B. beim Arabischen Frühling? 100.000 am Tahir Platz wegen LFB anklagen? Eine durchaus vertretbare Ansicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Fr33sp4m3r

[1] Auch wenn ich dem Begriff "zu schwammig" nicht viel abgewinnen kann, trifft er hier doch zu.

[2] Auch der Punkt mit der Wissentlichkeit ist äußerst zweifelhaft, weil man im Prinzip nur schwer nachweisen kann, dass jemand wirklich damit gerechnet hat dass etwas passiert. Wie bereits geschrieben wurde, ein Eventualvorsatz reicht in diesem Punkt nicht aus.

[3]was aber wenns mal heißer zu geht wie z.B. beim Arabischen Frühling? 100.000 am Tahir Platz wegen LFB anklagen? Eine durchaus vertretbare Ansicht.

@ 1. - wir leben nicht mehr im zeitalter der begriffsjurisprudenz. richter sind keine subsumtionsautomaten. ich glaube schon, dass man hier im rahmen des möglichen und erlaubten 'gerichtet' hat.

@ 2. dabei im strafrecht, wie eigentlich überall im recht, der "rechtschaffende bürger" als vergleichwert herangezogen wird, ist die wissentlichkeit mmn sehr schnell nachweisbar. weil ganz ehrlich, wenn das eine abgesprochene sache war und rapidler austrianer "überraschend" wollen, muss man wohl kein prophet sein um zu wissen, auf was es rauslaufen kann. und wenn man sich dann dennoch diesen menschen anschließt, greift §274.

@ 3. andere länder, andere sitten. -- außerdem wäre da in österreich wohl §249 stgb passender.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wien nur du allein!

@ 1. - wir leben nicht mehr im zeitalter der begriffsjurisprudenz. richter sind keine subsumtionsautomaten. ich glaube schon, dass man hier im rahmen des möglichen und erlaubten 'gerichtet' hat.

@ 2. dabei im strafrecht, wie eigentlich überall im recht, der "rechtschaffende bürger" als vergleichwert herangezogen wird, ist die wissentlichkeit mmn sehr schnell nachweisbar. weil ganz ehrlich, wenn das eine abgesprochene sache war und rapidler austrianer "überraschend" wollen, muss man wohl kein prophet sein um zu wissen, auf was es rauslaufen kann. und wenn man sich dann dennoch diesen menschen anschließt, greift §274.

@ 3. andere länder, andere sitten. -- außerdem wäre da in österreich wohl §249 stgb passender.

1 und 2) meine Aussagen waren allgemein auf den Paragraphen und nicht auf den WBH-Prozess bezogen

3) damit war gemeint, dass man alle Teilnehmer von Demos in Österreich, die wie die Protestaktion in der arabischen Welt stattfinden, nach §274 anklagen könnte

mit §249 kannst höchstens einzelne Personen kriegen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ei - klar

Kurze Frage, weil ich soeben einen Wien-Heute-Bericht zum Thema Westbahnhof gesehen hab: welcher der Ultras-Chefs hat die 14 Monate unbedingt ausgefasst? Der Oli Pohle? ein anderer seiner Vorsängerpult-Haberer? Oder ganz wer anderer?

Bin ja schon aufs Frühjahr gespannt, was da im Block alles an Transparenten ausgepackt wird, des wird garantiert tiaf wie nur was, dabei stehen noch gute 50 Urteile aus und der Platzsturm ist ja auch noch lange nicht vom Tisch... :allaaah:

du trollst auch überall umanand, oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp

du trollst auch überall umanand, oder?

Und genau wo war in meinem Beitrag jetzt das herumgetrolle? :facepalm: Im Beitrag wird eben das Ausmaß der Urteile angesprochen und auch, dass der "Chef der Ultras" 14 Monate kassiert hat, und ich wollte jetzt wissen, wer das ist (ich kenne mich bei der Rangordnung der Ultras zugegeben nicht sehr gut aus!). Und dass es nach den jüngsten bzw. den noch anstehenden Schuldsprüchen keine Reaktion aus dem BW geben wird, glaubt höchstens ein naiver 5-Jähriger...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp

Auch wenn ich dem Begriff "zu schwammig" nicht viel abgewinnen kann, trifft er hier doch zu.

Es ist einfach viel zu unklar, wann es LFB ist und wann nicht. Jeder Teilnehmer einer Demo, bei der es zu Gewalttaten kommt, hat evtl. den Tatbestand des LFB erfüllt. Straffreiheit durch Zurückziehen erhält man nur, wenn dies vor der Gewaltanwendung passiert ist. Wie soll ich vorher wissen ob es jetzt gleich kracht? Auch der Punkt mit der Wissentlichkeit ist äußerst zweifelhaft, weil man im Prinzip nur schwer nachweisen kann, dass jemand wirklich damit gerechnet hat dass etwas passiert. Wie bereits geschrieben wurde, ein Eventualvorsatz reicht in diesem Punkt nicht aus.

Bei kommt der § selten zur Anwendung, was aber wenns mal heißer zu geht wie z.B. beim Arabischen Frühling? 100.000 am Tahir Platz wegen LFB anklagen? Eine durchaus vertretbare Ansicht.

3) damit war gemeint, dass man alle Teilnehmer von Demos in Österreich, die wie die Protestaktion in der arabischen Welt stattfinden, nach §274 anklagen könnte

mit §249 kannst höchstens einzelne Personen kriegen

ich sehe überhaupt nicht, inwiefern diese bestimmung "schwammiger" sein soll, als unzählige andere regelungen

es hat schon einen grund warum es so wenig judikatur zu § 274 gibt; das hat aber nix damit zu tun, dass er "totes recht" oder überholt wäre, sondern schlicht und einfach damit, dass eben (zum glück!) kaum große menschenansammlungen gibt, die auf (die in 274 genannten) schwere straftaten abzielen; "landfriedensbruch" gibt es wohl ca seit dem mittelalter, er stellt die wissentliche teilnahme an einem "lynchmob" unter strafe

da hast du auch den unterschied zu einer demo, die zielt eben auf etwas ganz anderes ab, selbst wenn es dabei zu (einzelnen) straftaten kommt; deshalb ist auch diese "jeden demonstranten könnte man danach anklagen"-panikmache völlig unbegründet

ganz im gegensatz zu den "neuen" 278ff sehe ich daher bei 274 keinerlei änderungsbedarf

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Fr33sp4m3r

es hat schon einen grund warum es so wenig judikatur zu § 274 gibt; das hat aber nix damit zu tun, dass er "totes recht" oder überholt wäre, sondern schlicht und einfach damit, dass eben (zum glück!) kaum große menschenansammlungen gibt, die auf (die in 274 genannten) schwere straftaten abzielen;

+1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Postinho

Ich seh an diesen Urteilen nichts Verwerfliches!

Leute die unter Bewährung stehen und dann so etwas machen, sind selber schuld. Wenn sie Pech haben wird die Bewährungsstrafe widerrufen und muss zusätzlich zur neuen Strafe auch noch verbüsst werden.

Die mangelnde Einsicht und das Verhalten vor Gericht war hier sicherlich auch nicht förderlich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.