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Fussballliebhaber
LiamG schrieb vor 33 Minuten:

Es ist halt ein Unterschied ob ich für mich selbst eintscheide nicht zu einem Spiel zu gehen oder fordere Auswärtsfans komplett zu verbieten (bei Wiener Derbies).

Ich will natürlich nicht, dass unsere oder ander Spieler von Gegenständen getroffen oder verletzt werden. Aber ein paar Becher oder ein Rauchtopf am Rasen vor der Ost nachdem Schwab ihnen in der 75. Minute das 3:0 eingeschenkt und sie damit ins untere PO geschossen hat würde ich einem Kraetschmer vergönnen. Einfach um ihn zurück in die Realität zu holen. Vielleicht denkt er dann ja ein wenig um - auch wenn ich dies bezweifle.

Natürlich, aber die Frage, die sich stellt, wie kann der Verein entgegenwirken, man muss leider auch festhalten, so wie sich Rapid und die Austria momentan bei aller Rivalität von sich wegbewegen ist das schon bedauernswert und keine Vorbildwirkung für den Sport. Ich hab wirklich keinen Bock, bei all dem geschnürten Hass ins Stadion der Austria zu gehen, nicht einmal neutral gekleidet, weil ich diese aufgehezte Stimmung definitiv nicht akzeptieren und verstehen kann.

bearbeitet von derfalke35

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Zündler
Kitz3006 schrieb vor 1 Minute:

https://kurier.at/chronik/oesterreich/mitgehangen-mitgefangen/400145594

Interessantes Urteil. Betrifft zwar nicht direkt unsere Fanszene aber könnte in Zukunft als Vorlage dienen. 

Wurde auch schon in Channel 7 diskutiert. Ich bekomme da massives Bauchweh bei solchen Urteilen, denn schlussendlich mag es hie und da gerechtfertigt wirken. Am Ende des Tages ist aber ziemlich willkürlich bestimmbar ab wann die Polizei "ein gemeinsames Vergehen" empfindet. 

Dieses Urteil wird - da bin ich mir sicher - weit über die Grenzen des Fußballs hinaus noch kontrovers werden. 

Ein sehr bedenklicher Weg welcher hier beschritten wird. Zumindest sehe ich das so.

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Postinho
schleicha schrieb vor 1 Minute:

Wurde auch schon in Channel 7 diskutiert. Ich bekomme da massives Bauchweh bei solchen Urteilen, denn schlussendlich mag es hie und da gerechtfertigt wirken. Am Ende des Tages ist aber ziemlich willkürlich bestimmbar ab wann die Polizei "ein gemeinsames Vergehen" empfindet. 

Dieses Urteil wird - da bin ich mir sicher - weit über die Grenzen des Fußballs hinaus noch kontrovers werden. 

Ein sehr bedenklicher Weg welcher hier beschritten wird. Zumindest sehe ich das so.

Natürlich kann sowas missbraucht werden. Aber zum Glück liegen die Urteile am Ende bei der Justiz und nicht bei der Polizei. Allein die Justiz entscheiden, ob tatsächlich ein gemeinsames Vorgehen vorgelegen ist und man dementsprechend gestraft wird. Dass sowas mal bestraft wird, ist ein kräftiger Schuss vor den Bug und es gibt keine dummen Ausreden mehr wie "ich bin ja nur mitgelaufen". Aber ja, missbraucht kann ein Gesetz immer werden. 

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ASB-Halbgott
Kitz3006 schrieb vor 15 Minuten:

https://kurier.at/chronik/oesterreich/mitgehangen-mitgefangen/400145594

Interessantes Urteil. Betrifft zwar nicht direkt unsere Fanszene aber könnte in Zukunft als Vorlage dienen. 

Diese Auslegung des Gesetzes ist einfach nur ein Witz. Das so etwas in einem Rechtsstaat möglich ist, ist unglaublich.
Sippenhaftung wie schon bei diesem umstrittenen Landfriedensbruch-Paragraphen. Das begünstigt polizeiliche Willkühr und sorgt dafür, dass man eigentlich beim Besuch einer Fantribüne, oder einer Demonstration schon das Risiko eingeht, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

 

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Fussballliebhaber
DAN schrieb vor 3 Minuten:

Diese Auslegung des Gesetzes ist einfach nur ein Witz. Das so etwas in einem Rechtsstaat möglich ist, ist unglaublich.
Sippenhaftung wie schon bei diesem umstrittenen Landfriedensbruch-Paragraphen. Das begünstigt polizeiliche Willkühr und sorgt dafür, dass man eigentlich beim Besuch einer Fantribüne, oder einer Demonstration schon das Risiko eingeht, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

 

finde ich auch sehr bedenklich und ich befürchte aufgrund mehrerer Umstände wirds wohl in diese Richtung gehen.

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Zündler
Kitz3006 schrieb vor 17 Minuten:

Natürlich kann sowas missbraucht werden. Aber zum Glück liegen die Urteile am Ende bei der Justiz und nicht bei der Polizei. Allein die Justiz entscheiden, ob tatsächlich ein gemeinsames Vorgehen vorgelegen ist und man dementsprechend gestraft wird. Dass sowas mal bestraft wird, ist ein kräftiger Schuss vor den Bug und es gibt keine dummen Ausreden mehr wie "ich bin ja nur mitgelaufen". Aber ja, missbraucht kann ein Gesetz immer werden. 

Naja so sehe ich das ganz und gar nicht.

Natürlich entscheidet die Justiz über das Urteil. Nur die "Datengrundlage" für diese Entscheidung bildet eben wohl in den meisten dieser Fälle die Polizei. Die Justiz muss sich ja auf irgendwelche Aussagen berufen - und diese sind in solchen Fällen einfach zu 100% subjektiv.

Ich bleib' dabei, dass das einfach irre ist, wenn jemand für etwas verurteilt wird was er - nachweislich (!) - nicht getan hat. Und nein, das heißt nicht, dass der Typ unschuldig ist.

bearbeitet von schleicha

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Fussballliebhaber
schleicha schrieb vor 3 Minuten:

Naja so sehe ich das ganz und gar nicht.

Natürlich entscheidet die Justiz über das Urteil. Nur die "Datengrundlage" für diese Entscheidung bildet eben wohl in den meisten dieser Fälle die Polizei. Die Justiz muss sich ja auf irgendwelche Aussagen berufen - und diese sind in solchen Fällen einfach zu 100% subjektiv.

Ich bleib' dabei, dass das einfach irre ist, wenn jemand für etwas verurteilt wird was er - nachweislich (!) - nicht getan hat. Und nein, das heißt nicht, dass der Typ unschuldig ist.

das ist der entscheidende Punkt, er wird für etwas verurteilt was er nicht getan hat, sowas ist eigentlich unfassbar und ich sage in diesem Gegenstand ist er ebem auch unschuldig.

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ASB-Legende
derfalke35 schrieb vor 4 Minuten:

das ist der entscheidende Punkt, er wird für etwas verurteilt was er nicht getan hat, sowas ist eigentlich unfassbar und ich sage in diesem Gegenstand ist er ebem auch unschuldig.

Ein Bankräuber, der nur das Auto fährt, auch keine Strafe?

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ASB-Halbgott
Rainman80 schrieb vor 14 Minuten:

Ein Bankräuber, der nur das Auto fährt, auch keine Strafe?

Gewaltiger Unterschied. Ein Bankraub wird gemeinsam in krimineller Absicht geplant. Der Fahrer unterstützt in vollem Wissen den Haupttäter.

Jemand der schimpfend auf gegnerische Fans zuläuft, aber sonst nichts macht, wird verurteilt weil der Mann neben ihm zuschlägt. Er selbst hat da sicher nicht an der Planung beteiligt, sofern überhaupt irgendwas geplant war, noch konnte er wissen was sein Nebenmann vorhatte. Er hatte einzig und alleine das Pech, das die Polizei den eigentlichen Verursacher nicht identifizieren konnte, aber ihn schon. 

Sorry, aber wer da den Unterschied nicht erkennt, der tut mir leid.

 

bearbeitet von DAN

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überinsider
DAN schrieb vor 3 Minuten:

Gewaltiger Unterschied. Ein Bankraub wird gemeinsam in krimineller Absicht geplant. Der Fahrer unterstützt in vollem Wissen den Haupttäter.

Jemand der schimpfend auf gegnerische Fans zuläuft, aber sonst nichts macht, wird verutrteilt weil der Mann neben ihm zuschlägt. Er selbst hat da sicher nicht an der Planung beteiligt, sofern überhaupt irgendwas geplant war, noch konnte er wissen was sein Nebenmann vorhatte. Er hatte einzig und alleine das Pech, das die Polizei den eigentlichen Verursacher nicht identifizieren konnte, aber ihn schon. 

Sorry, aber wer da den Unterschied nicht erkennt, der tut mir leid.

 

auch wird der fahrer eine mildere strafe ausfassen als der im normalfall bewaffnete bankräuber.

bearbeitet von Elwood

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Postinho
DAN schrieb vor 7 Minuten:

Jemand der schimpfend auf gegnerische Fans zuläuft, aber sonst nichts macht, wird verutrteilt weil der Mann neben ihm zuschlägt. Er selbst hat da sicher nicht an der Planung beteiligt, sofern überhaupt irgendwas geplant war, noch konnte er wissen was sein Nebenmann vorhatte. Er hatte einzig und alleine das Pech, das die Polizei den eigentlichen Verursacher nicht identifizieren konnte, aber ihn schon. 

Das kann man nicht wissen. Wenn ich in einem Haufen Leute aggressiv und schimpfend auf gegnerische Fans zulaufe, muss ich wissen, was ich damit auslöse. Ich hab da mit dem Typ kein Mitleid. Ein bisschen Hirn einschalten schadet nicht und hätte das verhindert. Aber das ist ja leider oft schon zu viel verlangt. 

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ASB-Legende
DAN schrieb vor 9 Minuten:

Gewaltiger Unterschied. Ein Bankraub wird gemeinsam in krimineller Absicht geplant. Der Fahrer unterstützt in vollem Wissen den Haupttäter.

Jemand der schimpfend auf gegnerische Fans zuläuft, aber sonst nichts macht, wird verurteilt weil der Mann neben ihm zuschlägt. Er selbst hat da sicher nicht an der Planung beteiligt, sofern überhaupt irgendwas geplant war, noch konnte er wissen was sein Nebenmann vorhatte. Er hatte einzig und alleine das Pech, das die Polizei den eigentlichen Verursacher nicht identifizieren konnte, aber ihn schon. 

Sorry, aber wer da den Unterschied nicht erkennt, der tut mir leid.

 

Den Unterschied sehe ich schon. Aber wer sagt, dass es nicht vereinbart war. Ist sicherlich eine Frage der beweiswürdigung und in diesem Fall anscheinend geht das Gericht davon aus. 

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Fussballliebhaber
Rainman80 schrieb vor 22 Minuten:

Ein Bankräuber, der nur das Auto fährt, auch keine Strafe?

natürlich ist er ein Mittäter, aber darum geht es nicht,  angenommen wenn bei deinem erwähnten Banküberfall jemand von einem anderen Räuber getötet wird, wird der Mittäter welcher im Auto saß auch nicht des Raubmordes angeklagt oder ? Mir geht es rein darum, dass jemand für etwas verurteilt wird was er nachweislich nicht getan hat.

bearbeitet von derfalke35

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ASB-Legende
derfalke35 schrieb Gerade eben:

natürlich ist er ein Mittäter, aber darum geht es nicht,  angenommen wenn bei deinem erwähnten Banküberfall jemand von einem anderen Räuber getötet wird, wird der Mittäter welcher im Auto saß auch nicht des Raubmordes angeklagt oder ? 

Da gebe ich dir recht. War mir vor meinem ersten Post eh nicht sicher, ob da nicht der Fehler liegt. Da ich aber kein rechtsexperte bin, ist mir auch nicht klar, in welchem Recht wir uns bewegen (Strafrecht, zivilrecht) 

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