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Zündler
Turbotraktor schrieb vor 19 Minuten:

Auch wenn das Urteil für mich eine Farce ist und ich hoffe, dass das in späterer Instanz aufgehoben wird, so unterscheidet sich dein Beispiel in einem Punkt doch massiv

Mir geht es gar nicht darum ein "wasserdichtes" Beispiel zu konstruieren. Natürlich gibt es viele Gründe dagegen zu argumentieren. Nur wenn einen die Justiz für etwas verurteilt was man nicht getan hat, dann sind die restlichen Faktoren wohl eher das kleinere Problem...

Die Frage ist wo wird die Grenze gezogen? Wann ist man plötzlich verantwortlich für etwas was irgendjemand anderes macht? Wenn das Mitlaufen eine erhöhte Gefahrenlage schafft - tut das auch ein "Mitgehen"? Geht das gar auch im "Stehen" - sprich reicht meine bloße Anwesenheit? 

Kitz3006 schrieb vor 20 Minuten:

Ok deine Geschichte ist echt übertrieben. Aber ich verstehe was du damit sagen willst. 

Natürlich. Die Geschichte ist "irgendwas". Das ist unbestritten. Man muss halt echt überlegen was es heißt für die Taten anderer verantwortlich zu sein. Die Grenzen die hier von der Justiz - aus meiner Sicht absolut willkürlich - gezogen werden sind einfach ein Wahnsinn in meinen Augen.

Silva schrieb vor 10 Minuten:

Das Beispiel ist wohl wirklich etwas weit gegriffen, aber dennoch hat @schleicha hier recht, dass solche Urteile fragwürdig sind und einen auch betreffen können. Man braucht wohl nur die "Vergewaltigung" ersetzen durch einen kleinen Streit in der Disco mit einer anderen Gruppe (oder den Türstehern), bei dem ein Mitglied deiner Gruppe einem eine auflegt. Soll man jetzt für Schmerzensgeld aufkommen, nur weil die zuständige Person nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann?

Ja, stimmt. Das ist schon ein wesentlich besseres Beispiel. 

bearbeitet von schleicha

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Fussballliebhaber

Hmm, hab das mal rausgesucht:

Wer vorsätzlich veranlaßt, daß ein anderer eine Verwaltungsübertretung begeht, oder wer vorsätzlich einem anderen die Begehung einer Verwaltungsübertretung erleichtert, unterliegt der auf diese Übertretung gesetzten Strafe, und zwar auch dann, wenn der unmittelbare Täter selbst nicht strafbar ist.

 

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Postinho
schleicha schrieb vor 16 Minuten:

Mir geht es gar nicht darum ein "wasserdichtes" Beispiel zu konstruieren. Natürlich gibt es viele Gründe dagegen zu argumentieren. Nur wenn einen die Justiz für etwas verurteilt was man nicht getan hat, dann sind die restlichen Faktoren wohl eher das kleinere Problem...

Die Frage ist wo wird die Grenze gezogen? Wann ist man plötzlich verantwortlich für etwas was irgendjemand anderes macht? Wenn das Mitlaufen eine erhöhte Gefahrenlage schafft - tut das auch ein "Mitgehen"? Geht das gar auch im "Stehen" - sprich reicht meine bloße Anwesenheit? 

Natürlich. Die Geschichte ist "irgendwas". Das ist unbestritten. Man muss halt echt überlegen was es heißt für die Taten anderer verantwortlich zu sein. Die Grenzen die hier von der Justiz - aus meiner Sicht absolut willkürlich - gezogen werden sind einfach ein Wahnsinn in meinen Augen.

Ja, stimmt. Das ist schon ein wesentlich besseres Beispiel. 

Mir ist schon klar was du sagen willst. Aber ob jetzt einer meiner Freunde sich in der Disko prügelt (1 gegen 1) oder wir uns in der Gruppe prügeln (zb. 5 gegen 5 - wobei ein anderer einen schwer verletzt) oder aber eine Gruppe gemeinsam schnell und schimpfend auf eine andere Gruppe losrennt ist halt immer noch ein Unterschied. Beim ersten Fall war ich nicht aktiv und kann nicht verurteilt werden. Im zweiten Fall war ich aktiv und hier wäre eine Verurteilung schon möglich. Und im dritten Fall ist sie in meinen Augen noch am gerechtfertigsten, da jedem eindeutig klar ist, was dieses Verhalten für ein Ziel hat und dass dieses Verhalten auch eine Reaktion provoziert. Und ob ich am Ende eine von der anderen Gruppe kassier oder halt von der Justiz belangt werde ist eigentlich egal, ich muss damit rechnen, dass es Konsequenzen gibt und damit muss ich leben. 

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Wien nur du allein!
Turbotraktor schrieb vor 31 Minuten:

Auch wenn das Urteil für mich eine Farce ist und ich hoffe, dass das in späterer Instanz aufgehoben wird

Das Urteil stammt vom OGH und ist damit bereits in letzter Instanz entschieden worden. Es besteht jetzt nur noch die Möglichkeit, sich an den VfGH bzw. EGMR in Straßburg zu wenden, wenn Grund- bzw. Menschenrechte verletzt wurden (z.B. Recht auf ein faires Verfahren). Das ist aber äußerst schwierig.

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Bester Mann im Team

Weil ich dieses Video heute geschickt bekommen habe wollte ich euch dazu ein paar Fragen stellen.

Wurde der Hitlergruss bei 0:22 unten schon behandelt? Und wie sieht es mit diesen Gesten aus wo man eine Kippa (oder sonstiges) darstellen will (0:38 der selbe wie mit dem Hitlergruss bei der Bengalen vorne). Die selbe geste macht der Jakub auch bei 2:15 (zwischen tipp3 und ottakringer). Diese Geste sehe ich das erste Mal hat die eine ältere Bedeutung? 

 

 

bearbeitet von DieSpinnerin

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Postinho
DieSpinnerin schrieb vor 12 Minuten:

Weil ich dieses Video heute geschickt bekommen habe wollte ich euch dazu ein paar Fragen stellen.

Wurde der Hitlergruss bei 0:22 unten schon behandelt? Und wie sieht es mit diesen Gesten aus wo man eine Kippa (oder sonstiges) darstellen will (0:38 der selbe wie mit dem Hitlergruss bei der Bengalen vorne). Die selbe geste macht der Jakub auch bei 2:15 (zwischen tipp3 und ottakringer). Diese Geste sehe ich das erste Mal hat die eine ältere Bedeutung? 

Wer macht den Gruß? Bei 0:22 seh ich da nix - eventuell bin ich aber auch zu blind. UNd auch was für eine Geste du mit Kippa meinst erschließt sich mir nicht. Bitte um eine kurze Beschreibung wo im Bild bzw. wer. 

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ASB-Legende
Kitz3006 schrieb vor 1 Minute:

Wer macht den Gruß? Bei 0:22 seh ich da nix - eventuell bin ich aber auch zu blind. UNd auch was für eine Geste du mit Kippa meinst erschließt sich mir nicht. Bitte um eine kurze Beschreibung wo im Bild bzw. wer. 

Dont feed the troll ;) 

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Posting-Maschine
DieSpinnerin schrieb vor 22 Minuten:

Weil ich dieses Video heute geschickt bekommen habe wollte ich euch dazu ein paar Fragen stellen.

Bei dir dürfte der Name auch Programm sein...
Den Gruß musst du mir erst mal zeigen

Spoiler

umtKS30.png

YZzPcN0.png

 

E: my bad. bei 00:23 is er, ganz unten im bild, wie @oema's screenshot zeigt.

bearbeitet von Segafredo

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Gast Lemmy K
Kitz3006 schrieb vor 2 Minuten:

Wer macht den Gruß? Bei 0:22 seh ich da nix - eventuell bin ich aber auch zu blind. UNd auch was für eine Geste du mit Kippa meinst erschließt sich mir nicht. Bitte um eine kurze Beschreibung wo im Bild bzw. wer. 

Siehst du ihn wirklich nicht?Der doppelte Gruß mit beiden Armen.

Da sind viele Volltrottel zu sehen,aber Hitlergruß ist keiner zu sehen.

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Fussballliebhaber
Lemmy K schrieb vor 6 Minuten:

Siehst du ihn wirklich nicht?Der doppelte Gruß mit beiden Armen.

Da sind viele Volltrottel zu sehen,aber Hitlergruß ist keiner zu sehen.

genau so sehe ich das auch.

oema schrieb vor 4 Minuten:

hab auch ein bisschen gebraucht, lässt sich aber kaum abstreiten

Unbenannt.JPG

ok, das konnte man echt kaum sehen, muss mich da auch korrigieren, aber wie schon erwähnt, alles Spezialisten leider, glaub aber sogar der hat das provokativ in Richtung Austria Sektor gezeigt, reine Vermutung natürlich.

bearbeitet von derfalke35

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Postinho
oema schrieb vor 1 Minute:

hab auch ein bisschen gebraucht, lässt sich aber kaum abstreiten

Schaut aber auf einem Screenshot in meinen Augen klarer aus als am Video wo er gleich danach immer wieder beide Arme hebt. Ist jedenfalls (wie der Platzsturm selbst) absolut zu verurteilen. 

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Posting-Maschine
Neocon schrieb vor 38 Minuten:

Das Urteil stammt vom OGH und ist damit bereits in letzter Instanz entschieden worden. Es besteht jetzt nur noch die Möglichkeit, sich an den VfGH bzw. EGMR in Straßburg zu wenden, wenn Grund- bzw. Menschenrechte verletzt wurden (z.B. Recht auf ein faires Verfahren). Das ist aber äußerst schwierig.

Deshalb hab ich im RIS nix gefunden. Dachte, das liegt noch beim LG Ried. Für mich würde hier ja „nullum crimen sine lege“ greifen, deswegen würde mich der Schriftsatz dazu interessieren und gegen welches Gesetz hier genau verstoßen wurde.

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