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Um das kurz laienhaft zusammenzufassen.

Oli P wird wegen Vorfällen nach dem Freundschaftsspiel festgenommen und kommt in U-Haft,

sein Anwalt schafft es, dass er zumindest mit Fußfesseln raus darf

einer Staatsanwältin passt das nicht und will dass er wieder einsitzt

daraufhin schaut sich das OLG noch einmal das Videomaterial an und

das OLG entscheidet, dass nicht Mal die Fußfessel "ok" is, weil lt. Videomaterial und Ordner Aussagen hat Oli P nichts gemacht, wofür man in den Knast wandert oder eine Fußfessel braucht

Stimmt das so?

Ich kenn mich im Justizsystem nicht aus, aber was is das für ein kaputtes System? Ham sich die beim ersten Mal dacht "na schau ma uns net des gaunze Video an, Standbilder reichen uns". ?

Was sind das für Scheisskinder, die über die Freiheit von Menschen entscheiden und dann so agieren?

bearbeitet von Splinta

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Rapid. Immer. Überall.

Um das kurz laienhaft zusammenzufassen.

Oli P wird wegen Vorfällen nach dem Freundschaftsspiel festgenommen und kommt in U-Haft,

sein Anwalt schafft es, dass er zumindest mit Fußfesseln raus darf

einer Staatsanwältin passt das nicht und will dass er wieder einsitzt

daraufhin schaut sich das OLG noch einmal das Videomaterial an und

das OLG entscheidet, dass nicht Mal die Fußball "ok" is, weil lt. Videomaterial und Ordner Aussagen hat Oli P nichts gemacht, wofür man in den Knast wandert oder eine Fußfessel braucht

Stimmt das so?

Ich kenn mich im Justizsystem nicht aus, aber was is das für ein kaputtes System? Ham sich die beim ersten Mal dacht "na schau ma uns net des gaunze Video an, Standbilder reichen uns". ?

Was sind das für Scheisskinder, die über die Freiheit von Menschen entscheiden und dann so agieren?

Genau so versteh ich das auch. Frechheit eig..

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Ohne Plan Online

Krone Bericht dazu:

Bemerkenswerte Entwicklungen gibt es bei den Ermittlungen der Justiz nach den Ausschreitungen im Hanappi- Stadion vom 7. September 2013. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat - wie am Mittwoch bekannt wurde - am 31. März die sofortige Enthaftung von Oliver P., dem Ex- Chef der Rapid- "Ultras", angeordnet, da bei diesem "keine ausreichenden Anhaltspunkte" für ein strafbares Verhalten vorliegen.

Der 32- jährige P. war Anfang Februar gemeinsam mit vier weiteren Rapid- Fans in U- Haft genommen worden. Die Staatsanwaltschaft Wien, die im Zusammenhang mit den Randalen nach einem Match zwischen Rapid und dem 1. FC Nürnberg gegen insgesamt 46 Personen wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung, gefährlicher Drohung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Sachbeschädigung ermittelt, ging bei den fünf von einer führenden Beteiligung aus. Während die übrigen mutmaßlichen Rädelsführer nach einiger Zeit gegen gelindere Mittel enthaftet wurden, blieb Oliver P. in U- Haft, durfte diese ab Mitte März aber wenigstens in Form des elektronisch überwachten Hausarrests zu Hause absitzen.

Fußfessel genehmigt

Die zuständige Staatsanwältin schoss sich ein Eigentor, als sie die Entscheidung des Wiener Straflandesgerichts bekämpfte, das Oliver P. die Fußfessel genehmigt hatte. Nun hatte nämlich das OLG die Beweislage zu prüfen, und ein Drei- Richter- Senat unter Vorsitz von Richter Dietmar Krenn machte sich - offensichtlich im Unterschied zu sämtlichen zuvor mit der Sache betrauten Justizvertretern - die Mühe, nicht nur die Standbilder aus den Überwachungskameras zu betrachten, die den Ex- "Ultras"- Chef belasten sollten.

Das OLG sichtete die gesamte DVD mit dem Videomaterial und gelangte zum Schluss, die Videosequenzen ließen keine Rückschlüsse "auf ein von der Staatsanwaltschaft angenommenes gewaltsames bzw. tätliches Vorgehen des Beschuldigten" zu. Zwar spreche Oliver P. "mit einer gewissen Bestimmtheit" mit einem Ordner, "ein 'Stoßen' oder ein im Sinn einer Körperverletzung interpretierbares 'Attackieren' findet jedoch nicht statt", heißt es in dem mit 31. März datierten OLG- Beschluss.

Dieser Beschluss kritisiert auch in recht deutlichen Worten das Erstgericht, das die U- Haft - wenn zuletzt auch in Form der Fußfessel - verlängert und Oliver P. ein "Wegstoßen" bzw. "Provozieren" des Ordners unterstellt hatte. Eine Provokation sei noch kein strafrechtlicher Tatbestand, das angebliche Wegstoßen habe nicht einmal der betroffene Ordner selbst behauptet, bemerkt das OLG. Ein Zusammenhang zwischen Oliver P. und einer Verletzung des besagten Ordners, der später von einer Glasflasche getroffen wurde, sei "weder ersichtlich noch behauptet" worden.

Keine "ausreichenden Anhaltspunkte"

"Zu keinem Zeitpunkt des Videoverlaufs entsteht der Eindruck gewaltbereiter Aggressivität des Beschuldigten", hält das OLG fest. Die DVD vermittle vielmehr "den Eindruck der vom Beschuldigten behaupteten deeskalierenden Haltung". Fazit des OLG: "Insgesamt liegen daher ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme einer von Oliver P. begangenen Körperverletzung, für seine Rädelsführerschaft und damit dringenden Tatverdachts in Ansehung der möglichen Annahme der Qualifikation des Landfriedensbruchs nicht vor".

Die Entscheidung des OLG hat bei Verteidiger Marcus Januschke, der Oliver P. vertritt, Genugtuung ausgelöst. Januschke hatte stets darauf hingewiesen, sein Mandant habe sich in diesem Fall nichts zuschulden kommen lassen, sondern die Situation beruhigen wollen, indem er sich gerade einmal drei Minuten lang in der Menschenmenge aufhielt. Danach habe er sich zurückgezogen.

P. in Fanszene nicht mehr aktiv

Wie Januschke am Mittwoch betonte, hält sich Oliver P. von der Fan- Szene bewusst fern, seit ihm in der Vorwoche auf Basis des OLG- Beschlusses die Fußfessel abgenommen wurde. Das Derby am vergangenen Wochenende habe Oliver P. daheim vor dem Fernseher verfolgt.

QUELLE: http://www.krone.at/Sport/U-Haft_fuer_Ex-Rapid-Ultras-Chef_aufgehoben-Zu_wenig_Beweise-Story-400105

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Rapid is stabil, Junge!

Was sind das für Scheisskinder, die über die Freiheit von Menschen entscheiden und dann so agieren?

Griass Gott in Österreich, Griass Gott beinand. Wenn die Staatsanwaltschaft das will, dann wirst entsorgt.

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forever blowing bubbles

Um das kurz laienhaft zusammenzufassen.

Oli P wird wegen Vorfällen nach dem Freundschaftsspiel festgenommen und kommt in U-Haft,

sein Anwalt schafft es, dass er zumindest mit Fußfesseln raus darf

einer Staatsanwältin passt das nicht und will dass er wieder einsitzt

daraufhin schaut sich das OLG noch einmal das Videomaterial an und

das OLG entscheidet, dass nicht Mal die Fußfessel "ok" is, weil lt. Videomaterial und Ordner Aussagen hat Oli P nichts gemacht, wofür man in den Knast wandert oder eine Fußfessel braucht

Stimmt das so?

Ich kenn mich im Justizsystem nicht aus, aber was is das für ein kaputtes System? Ham sich die beim ersten Mal dacht "na schau ma uns net des gaunze Video an, Standbilder reichen uns". ?

Was sind das für Scheisskinder, die über die Freiheit von Menschen entscheiden und dann so agieren?

Wer nicht ins "System" passt wird "eliminiert".

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Hier könnte auch §84 Abs 2 Z 2 StGB in Frage kommen, wenn die Körperverletzung von mindestens 3 Personen in verabredeter Weise begangen worden ist. Dann braucht es weder die 24 Tage noch eine an sich schwere Körperverletzung. Glaub mich aber zu erinnern dass er in einem Interview gemeint hat von den 15 Personen haben ihn nur 2 tatsächlich attackiert. Also wirds bei den bisher bekannten Verletzungen wohl auf eine einfache Körperverletzung rauslaufen.

Bist du dir da sicher ,das da nur die 2 leute zählen die auf grubeck hingetreten haben?

Kann es net sein ,das da alle mitgerechnet werden obwohl die anderen nur indirekt dabei waren?

Und wenn sie gesehen haben was die 2 machen und nicht einschreiten sind die dann nicht quasi mittäter?

Sry will jetzt net nerven oder provozieren mit den fragen-interessiert mich halt

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Griass Gott in Österreich, Griass Gott beinand. Wenn die Staatsanwaltschaft das will, dann wirst entsorgt.

Wer nicht ins "System" passt wird "eliminiert".

Einfach nur grauslich, diese Staatsanwaltschaft gehört ja selber eingesperrt.

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