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brillantinbrutal schrieb vor 11 Minuten:

Du meinst ernsthaft, der Kasperl handelte mit Bereicherungsvorsatz?

§ 142 StGB Raub
 
 Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 2016-12-31)

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

(2) Wer einen Raub ohne Anwendung erheblicher Gewalt an einer Sache geringen Wertes begeht, ist, wenn die Tat nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat und es sich um keinen schweren Raub (§ 143) handelt, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

 

Es bedarf nach Ziffer (2) keines Bereicherungsvorsatzes.

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V.I.P.
Landstraßer Steinbock schrieb vor 5 Minuten:
§ 142 StGB Raub
 
 Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 2016-12-31)

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

(2) Wer einen Raub ohne Anwendung erheblicher Gewalt an einer Sache geringen Wertes begeht, ist, wenn die Tat nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat und es sich um keinen schweren Raub (§ 143) handelt, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

 

Es bedarf nach Ziffer (2) keines Bereicherungsvorsatzes.

das stimmt nicht, man kann sich auch mit einer sachen geringen wertes bereichern, außerdem weiß man ja oft nicht, was man raubt

https://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=16&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiyq7mvzJfUAhVFhywKHW1qAPo4ChAWCDwwBQ&url=https%3A%2F%2Fm.kurier.at%2Fchronik%2Foesterreich%2Fsteirer-wollte-ins-gefaengnis-und-ueberfiel-eine-bank%2F165.330.720&usg=AFQjCNGWNLqXsPTirMi091qTb8WOU_D3MQ&sig2=2oDPfJ8vd-VtT4qIpiicYw

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TFC
FAK-masteR schrieb vor 1 Stunde:

jedoch mit ein paar knochenbrüche mehr. :D

haha, ich bin damals runter und unten über zaun gekraxelt. einige ham sich es aber nicht nehmen lassen und sind vom 1.rang gehupft -> viel arbeit für die sanitäter :D 

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J.E schrieb vor 5 Minuten:

Kann man, aber der Bereicherungsvorsatz ist - wenn man (2) liest - keine Notwendigkeit für eine Anzeige wegen Raubes. @aragorn möge mich berichtigen, wenn ich das falsch interpretiere. 

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Held von heute
Landstraßer Steinbock schrieb vor 2 Stunden:

Kann man, aber der Bereicherungsvorsatz ist - wenn man (2) liest - keine Notwendigkeit für eine Anzeige wegen Raubes. @aragorn möge mich berichtigen, wenn ich das falsch interpretiere. 

Das interpretierst du nicht falsch, sondern du liest einfach nicht richtig.

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Held von heute
Landstraßer Steinbock schrieb vor 4 Minuten:

Was les ich anders als du?

Du meinst, Abs 2 ("minderschwerer Raub") wäre ein eigener Tatbestand. Ist er aber nicht. Er ist genauso Raub. (Daher steht dort: Wer einen Raub...) Es müssen daher auch für Abs 2 die Tatbestandsmerkmale des Abs 1 erfüllt sein, auch der Bereicherungsvorsatz. Interpretationsspielraum gibt es diesbezüglich keinen.

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brillantinbrutal schrieb vor 1 Stunde:

Du meinst, Abs 2 ("minderschwerer Raub") wäre ein eigener Tatbestand. Ist er aber nicht. Er ist genauso Raub. (Daher steht dort: Wer einen Raub...) Es müssen daher auch für Abs 2 die Tatbestandsmerkmale des Abs 1 erfüllt sein, auch der Bereicherungsvorsatz. Interpretationsspielraum gibt es diesbezüglich keinen.

Das seh ich nicht so, aber @aragornkann das sicher aufklären. 

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Veilchen
Gemma Austria schrieb vor 1 Stunde:

1. Richard Schmitt

2. Kronen Zeitung

Die Krone befindet sich schon mitten in der Kurz-Angelobung. Ich würde nicht alles glauben was da drinnen steht.

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