Ja, **Wettbewerbsorganisatoren dürfen zusätzliche dauerhafte Auswechslungen bei einer tatsächlichen oder vermuteten Gehirnerschütterung (Kopfverletzung) erlauben** [1, 2]. Dadurch soll die Gesundheit der Spieler geschützt werden, ohne dass das betroffene Team einen numerischen Nachteil erleidet [1].
Für diese spezielle Auswechslung gelten folgende Grundsätze:
* **Zählt nicht zum normalen Kontingent:** Eine Auswechslung wegen Gehirnerschütterung zählt nicht als „normale“ Auswechslung oder Auswechselgelegenheit [2, 3]. Sie darf jederzeit und ungeachtet der bereits erfolgten Auswechslungen vorgenommen werden [4, 5].
* **Maximal ein zusätzlicher Wechsel:** Jedes Team darf in einem Spiel **höchstens eine** Auswechslung wegen Gehirnerschütterung vornehmen [4].
* **Ausgleich für den Gegner:** Wenn ein Team diese Option nutzt, erhält das gegnerische Team ebenfalls die Möglichkeit, aus beliebigen Gründen eine zusätzliche Auswechslung vorzunehmen und bekommt dafür auch eine zusätzliche Auswechselgelegenheit [3, 4].
* **Ausschluss vom weiteren Spiel:** Der betroffene Spieler darf nicht mehr länger am Spiel teilnehmen, auch nicht an einem eventuellen Elfmeterschießen [6].
Die Schiedsrichter dürfen dabei übrigens nicht auf die Entscheidung des Teams einwirken, ob es sich um eine normale Auswechslung oder eine Auswechslung wegen Gehirnerschütterung handelt [7].