Ist schon klar, Stichwort reiner Vermögensschaden. Mir fehlt der Einblick, inwieweit bei Auswärtskarten nicht trotzdem eine Vertragsbeziehung zwischen Rapid und dem Auswärtsfan besteht. Letztlich bekommen wir ja auch eine Strafe, wenn die sich aufführen, ergo muss der Verein auch irgendeine vertragliche Kontrollgewalt über diese Fans haben, sonst wäre er ja hilflos ausgeliefert. Und wenn er den Vertrag verletzt, ist der Sponsorenschaden mE schon etwas, was man vorhersehen kann. Dass man möglicherweise nicht alle ausforschen kann, spielt eine Nebenrolle denn genau dafür gibt es ja die Solidarhaftung mehrerer Schädiger, damit der Geschädigte nicht dem Problem ausgesetzt ist, dass sich die Anteile nicht bestimmen lassen und die Schädiger reihum auf den jeweils anderen zeigen und behaupten, dass es der war (das müssen sich dann die Schädiger untereinander ausmachen).[1]
Aber möglicherweise gibt es noch ein anderes schlaues Argument, dass die Vereinsjuristen von einem Vorgehen abhält.
"nicht möglich" wird es ja nicht sein, weil man niemanden ausforschen kann, oder?
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[1] Wer geglaubt hat, "einer für alle, alle für einen" gibt es nur bei den Vier Musketieren, der sollte das ABGB lesen:
§ 1302. In einem solchen Falle verantwortet, wenn die Beschädigung in einem Versehen gegründet ist, und die Anteile sich bestimmen lassen, jeder nur den durch sein Versehen verursachten Schaden. Wenn aber der Schade vorsätzlich zugefügt worden ist; oder, wenn die Anteile der Einzelnen an der Beschädigung sich nicht bestimmen lassen; so haften alle für einen, und einer für alle; doch bleibt demjenigen, welcher den Schaden ersetzt hat, der Rückersatz gegen die übrigen vorbehalten.