Wir verlassen hier die sinnvolle Diskussion, aber es ist mir völlig unklar, worauf du hinaus willst, vor allem im Kontext der Diskussion.
Und natürlich kann jede Mehrheitsgesellschafter (hier: der Verein) dem GF jederzeit und laufend (daher auch jeden Tag) neue Weisungen erteilen, wie es ihm gerade einfällt; der GF hat sie dann wiederum als Weisungen an die Untergebenen weiterzugeben. Wenn ihm das nicht gefällt, kann er sein Amt zurücklegen. Das hat alles mit guter Unternehmensführung nichts zu tun, aber wäre theoretisch möglich.
Dass ein GF leitender Angestellter ist und keine Zeitaufzeichnung führen muss -- ich habe keine Ahnung, was du damit sagen willst. Dass er dennoch Angestellter ist und sich an Vorgaben/Weisungen halten muss (und dies - wenn es sein muss - rund um die Uhr, weil eben kein AZG und ARG anwendbar ist), spielt keine Rolle