Fanszene Hütteldorf


Dexta

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Unter bestimmten Voraussetzungen - dazu zählen ein geeigneter Wohnsitz im Inland und geordnete Lebensverhältnisse - bekommen U-Häftlinge eine Fußfessel bewilligt und müssen das gegen sie laufende Ermittlungsverfahren nicht weiter in einer Zelle einer Justizanstalt (JA) abwarten.

darf er mit der fußfessel ins stadion oder zählt das als "ungeordnetes Lebensverhältnis"?

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Fußfessel gilt glaube ich nur in den eigenen vier Wänden bzw. dem, falls vorhanden, Arbeitsplatz.

Man könnte natürlich argumentieren, dass der Block West sein Arbeitsplatz ist :davinci:

bearbeitet von Johncena09

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help.gv.at

[...]Elektronisch überwachter Hausarrest in der Strafhaft

Seit 1. September 2010 besteht die Möglichkeit, dass Strafgefangene den Vollzug der Strafe unter elektronisch überwachten Hausarrest verbringen. Mit der sogenannten Fußfessel können sie sich in ihrer Unterkunft aufhalten und einer geeigneten Beschäftigung, z.B. einer Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Kinderbetreuung, nachgehen. Dabei muss sich der Strafgefangene angemessenen Bedingungen seiner Lebensführung außerhalb der Vollzugsanstalt unterwerfen, z.B. werden Zeiten, in der der Strafgefangene in der Unterkunft sein muss, vorgegeben.[...]

Wikipedia:

[...]Nach einer Gesetzesänderung kann ab September 2010 die Elektronische Aufsicht (EA) per Fessel angewendet werden. Geräte des israelischen Herstellers Elmo-Tech werden geleast. Überwacht wird per Funkverbindung zu einer Station, die wiederum per GSM oder Festnetzleitung an das Überwachungssystem andockt. Der Überwachte bezahlt mit 22 pro Tag die täglichen Kosten von 5 für die Technik und unterstützt mit dem Rest den Freigänger betreuenden Verein Neustart.[...]

660,--/Monat is ein schönes Sümmchen!

bearbeitet von Landstraßer Steinbock

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darf er mit der fußfessel ins stadion oder zählt das als "ungeordnetes Lebensverhältnis"?

Nein, ins Stadion wohl mit Sicherheit nicht.

Laut rechtshilfe:

...

Allerdings wurde bisher bei drei von den restlichen vier Inhaftierten dem Antrag auf Fußfessel stattgegeben. Das heißt sie befinden sich zwar noch in Untersuchungshaft, können aber ihren Arrest in ihrer Wohnung verbringen und sogar ihrer Arbeit nachgehen.

Dieser elektronisch überwachte Hausarrest ist aber mit strengen Auflagen verbunden. Darunter fällt unteranderem ein absolutes Kontaktverbot zu Rapidfans. Nur ein kleines Verfehlen gegen die Auflagen hätte zur Folge, dass derjenige wieder ins Gefängnis muss.

Daher fordern wir euch Alle auf: Nehmt in keiner Art und Weise Kontakt mit den Betroffenen auf!

Das könnte schlimme Auswirkungen auf die Betroffenen haben. Das will sicherlich niemand von euch.

http://rechtshilfe-rapid.at.com2000.at/index.php/127-update-zu-den-inhaftierungen

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