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Rapid. Immer. Überall.
LaDainian schrieb vor 10 Stunden:

Servus,

ich wurde von meiner Firma gekündigt und bis Ende des Jahres bei vollen Bezügen freigestellt.

Kennt sich jemand damit aus wie es ist wenn ich in der Zwischenzeit eine Arbeit gefunden habe?

Muss meine derzeitige Firma das Gehalt weiterzahlen auch wenn ich in der Zwischenzeit einen neuen Job beginne oder wie funktioniert das dann?

Vielleicht weiß es ja jemand. 

Danke.

Du bist grundsätzlich ein normaler Arbeitnehmer bis Ende des Jahres. Die Lösung, solltest du zB ab 1.12. in ein neues Arbeitsverhältnis eintreten wollen, wäre zum aktuellen arbeitgeber zu gehen und um einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnis per 30.11. zu bitten, was in der Regel kein Problem sein sollte, da es ihn ja auch weniger kostet. 

Aufpassen auf ein potentielles Konkurrenzverbot in deinem Vertrag, speziell wenn du einvernehmlich auflöst. 

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#27 Branko Boskovic
LaDainian schrieb vor 10 Stunden:

Servus,

ich wurde von meiner Firma gekündigt und bis Ende des Jahres bei vollen Bezügen freigestellt.

Kennt sich jemand damit aus wie es ist wenn ich in der Zwischenzeit eine Arbeit gefunden habe?

Muss meine derzeitige Firma das Gehalt weiterzahlen auch wenn ich in der Zwischenzeit einen neuen Job beginne oder wie funktioniert das dann?

Vielleicht weiß es ja jemand. 

Danke.

Sie zahlen weiter, nur musst da aufpassen. Steuerlich ein heikles Thema. Das musst du dir genau ausrechnen / ausrechnen lassen, ob sich das auszahlt.

Haben sie dir eine einvernehmliche Lösung angeboten?Ich war vor Jahren in der gleichen Situation. Arbeiterkammer hat mich da sehr gut beraten. 

Ich habs damals so gelöst, hab der Firma ein Angebot gemacht, dass ich bei Summe X eine einvernehmliche Lösung unterschreibe. Woche später bei meinem jetzigen Unternehmen unterschrieben. Mit denen hab ich aber ausgemacht, dass ich eventuell erst ein Monat später starten kann. 

Alles Gute natürlich bei der Jobsuche!

Edit: die Krankenkassa wird sich übrigens auch bei dir melden wenn du doppelt angemeldet bist.

bearbeitet von flanders

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get the fuck in!
flanders schrieb vor 2 Stunden:

Edit: die Krankenkassa wird sich übrigens auch bei dir melden wenn du doppelt angemeldet bist.

Warum sollten sie, wenn er 2x vollversichert ist? Da sollte sich lieber er melden, falls er gut verdient und zu viel bezahlt in Summe. ;)

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Baltic Cup Champion
flanders schrieb vor 9 Stunden:

Hast du Recht. Dann eben Entschädigung an die Wiener Linien oder ÖBB wenn ich kein Ticket habe. Da zahlt ja man auch Länge mal Breite Entschädigung wenn man sein 2 Euro Ticket nicht gelöst hat.


Aber sicher nicht in Gratiszügen. ;)

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
Maulinho schrieb vor 9 Stunden:

Warum sollten sie, wenn er 2x vollversichert ist? Da sollte sich lieber er melden, falls er gut verdient und zu viel bezahlt in Summe. ;)

Im Normalfall ist es zu wenig was abgezogen wurde und die SV meldet sich wie das Amen im Gebet.

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get the fuck in!
cmburns schrieb vor 13 Minuten:

Im Normalfall ist es zu wenig was abgezogen wurde und die SV meldet sich wie das Amen im Gebet.

Nochmal: warum sollte zu wenig abgezogen werden, wenn er in beiden Dienstverhältnissen normal SV zahlt? Gibt ja keine höheren Prozentsätze bei höheren Einkommen dort. Da ist es wie gesagt im Gegenteil wahrscheinlicher, dass er zu viel zahlt. (die Höchstbeitragsgrundlage sind gerade € 4.860,-, also 2x € 2.430,- hat man ja gleich beinander.)

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so is des
lois schrieb vor einer Stunde:

Folgender Sachverhalt

Am 10. September wurde eine Pension in Erding auf booking.com gebucht. Geplant war ein Aufenthalt von 12.-13.9. Aus nicht nachvollziebaren Gründen wurde das Buchungsdatum (menschliches Versagen durchaus möglich) auf 26.9.-27.9 geändert. Am 12.9. wurde der Fehler bemerkt und sogleich die Bestellung storniert. Stornierungsbestätigung erreichte mich am 13.9.. Auf Rückfrage wurde folgendes mitgeteilt:

Die gesamten Stornogebühren waren 100% des Preises des Zimmers.

Das waren die Bedingungen bei Abschluss des Zimmers

Die schnelle google Suche sagt eigentlich, dass das nicht gesetzeskonform ist (da zB die Reinigung für das Zimmer nicht durchgeführt werden musste). Sollte das Zimmer andersweitig vergeben werden, müsste man nur eine kleine Bearbeitungsbebühr zahlen. Und da zu dieser Zeit (26. und 27.9.) das Münchner Oktoberfest war, ist es mM durchaus realistisch dass das Zimmer weitergegeben wurde.

Wie würdet ihr das handhaben?

hast du vielleicht ein Bestätigungsmail oder einen Screenshot wo das ursprüngliche Buchungsdatum (12-13.9) drinnen steht? Ansonsten würde ich als Laie wenig Chancen sehen

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
halbe südfront schrieb vor 18 Stunden:

Alles richtig. In Deutschland gibt es aber bereits Präzedenzfälle wo die Besitzstörungsklage abgelehnt wurde weil der Hinweis auf das erforderliche Ticketziehen kleiner geschrieben war als der Hinweis auf die Möglichkeit gratis zu parken und eben auch kein Schranken oder ähnliches die Zufahrt verhindert oder verlangsamt hätte um auf diese Besonderheit aufmerksam zu werden.

diese fälle gibt es in österreich auch schon. einfach mal auf der seite vom vki suchen.

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Baltic Cup Champion
raumplaner schrieb am 13.10.2016 um 00:51 :

 

sehr schön formuliertes email, ich gehe schon davon aus, dass sie darauf reagieren.


Könnte die nicht weniger interessieren.
Tenor: Wir müssen auch bei wahrscheinlich schuldlosen abkassieren, damit wir nicht den schuldigen auch die Gebühren erlassen müssen. Kulanz gehört nicht zu unserer Firmenpolitik.

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Baltic Cup Champion
raumplaner schrieb vor 17 Minuten:

diese fälle gibt es in österreich auch schon. einfach mal auf der seite vom vki suchen.


Mit dem VKI habe ich auch Kontakt aufgenommen, eben wegen deren Erfolge in diesem Bereich.
Für mich ist, neben der unanständig hohen Summe, dieses Schild mit dem kleingedruckten Hinweis das große Ärgernis. Dieses ist für mich der Beweis, dass sie das Abzocken potentieller Kunden als Geschäftsidee haben. Und ich finde es krank, dass so etwas möglich ist.
Jedenfalls kann ich nur jedem abraten einen Parkplatz von Apcoa, oder andere von PAC bewirtschaftete Parkplätze zu nutzen und dadurch deren Geschäftspraktiken zu unterstützen. Auch dem Billa habe ich bereits mitgeteilt, dass er einen Stammkunden verloren hat, solange sie solche Partner haben.
Es gibt heutzutage genügend andere Möglichkeiten einzukaufen und zu parken.

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DIE Firma für Ihr Posting!

Kann ich ein Auto an einem Nebenwohnsitz anmelden, oder muss das Auto an meinem Hauptwohnsitz gemeldet sein?

Bekomme eventuell nächstes Jahr ein Auto fast geschenkt, will es aber nicht mit Wiener Nummer anmelden, wenn es 99% der Zeit in Oberösterreich (zu Hause) steht und dort gefahren wird...

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Junior Vizepräsident
PostingGmbH schrieb vor 8 Minuten:

Kann ich ein Auto an einem Nebenwohnsitz anmelden, oder muss das Auto an meinem Hauptwohnsitz gemeldet sein?

Bekomme eventuell nächstes Jahr ein Auto fast geschenkt, will es aber nicht mit Wiener Nummer anmelden, wenn es 99% der Zeit in Oberösterreich (zu Hause) steht und dort gefahren wird...

Nein, es geht nur mit dem Hauptwohnsitz. Selbst, wenn mehrere Zulassungsbesitzer eingetragen sind, benötige diese denselben Hauptwohnsitz. 

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Beruf: ASB-Poster
Kann ich ein Auto an einem Nebenwohnsitz anmelden, oder muss das Auto an meinem Hauptwohnsitz gemeldet sein?

Bekomme eventuell nächstes Jahr ein Auto fast geschenkt, will es aber nicht mit Wiener Nummer anmelden, wenn es 99% der Zeit in Oberösterreich (zu Hause) steht und dort gefahren wird...



Ich bin 3 Jahre mit einem Wiener Kennzeichen in Salzburg gefahren. Einer der Gründe war, daß man mit dem "fremdem" Kennzeichen leichter irgendwo vorfahren konnte und dann ganz vorne im Stau hineingelassen wurde, weil man ja nicht wußte, daß man in der freien Spur nicht abbiegen durfte etc.

Moralisch verwerflich, aber ich war jung und brauchte das Geld (das ich sonst im Stau mittels Benzinkosten verbrannt hätte) :-)

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für leiwand, gegen oasch.
BuchiRapid schrieb am 13.10.2016 um 18:57 :

Du bist grundsätzlich ein normaler Arbeitnehmer bis Ende des Jahres. Die Lösung, solltest du zB ab 1.12. in ein neues Arbeitsverhältnis eintreten wollen, wäre zum aktuellen arbeitgeber zu gehen und um einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnis per 30.11. zu bitten, was in der Regel kein Problem sein sollte, da es ihn ja auch weniger kostet. 

Aufpassen auf ein potentielles Konkurrenzverbot in deinem Vertrag, speziell wenn du einvernehmlich auflöst. 

Diese sind zu 99 % nach Vertragsauflösung ohnehin nichtig.

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Chefjugo am Platz
halbe südfront schrieb vor 20 Stunden:


Mit dem VKI habe ich auch Kontakt aufgenommen, eben wegen deren Erfolge in diesem Bereich.
Für mich ist, neben der unanständig hohen Summe, dieses Schild mit dem kleingedruckten Hinweis das große Ärgernis. Dieses ist für mich der Beweis, dass sie das Abzocken potentieller Kunden als Geschäftsidee haben. Und ich finde es krank, dass so etwas möglich ist.
Jedenfalls kann ich nur jedem abraten einen Parkplatz von Apcoa, oder andere von PAC bewirtschaftete Parkplätze zu nutzen und dadurch deren Geschäftspraktiken zu unterstützen. Auch dem Billa habe ich bereits mitgeteilt, dass er einen Stammkunden verloren hat, solange sie solche Partner haben.
Es gibt heutzutage genügend andere Möglichkeiten einzukaufen und zu parken.

Der Billa kann da echt nix dafür, da sämtliche Parkplätze in dieser Siedlung (ich wohn nämlich dort, daher weiß ich das) der APCOA gehören; inklusive den Garagenplätzen. Diese Abzocker nehmen i.ü. 103 € für die Garage, nur bist hier auf den Garagenplatz angewiesen, weil es sonst keine Parkplätze gibt (ist aber eine andere Geschichte)

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