Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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Junior Vizepräsident
halbe südfront schrieb vor 41 Minuten:

Das Problem ist ja, dass der Parkplatz Apcoa gehört, von X Unternehmen genutzt wird und von PAC bewirtschaftet wird. Ist ja unfassbar was da für ein Konvolut von Unternehmen an den 30 oder 40 Parkplätzen dranhängt. Es kann ja weder im Sinne von Billa, noch von einem der anderen Unternehmen sein was die PAC da aufführt. Und eigentlich auch nicht von der Apcoa.
Eines ist klar, ich werde wegen der paar €uro keine Gerichtsverhandlung riskieren. Wenn die aber auf der Zahlung und der Unterlassungserklärung bestehen, dann bekommen sie diese. Aber ganz im Sinne der Unterlassungserklärung wird mich weder ein Apcoa - Parkplatz noch ein Billa jemals wiedersehen. Es gibt ja genug Alternativen.

Ach so, dann sieht die Sache natürlich anders. Ich ging davon, dass der Parkplatz dem Billa bzw. den Unternehmen gehört und die APCOA nur für die Überwachung beauftragt wurde. Auf jeden Fall kann man diese Parkplätze nur meiden, denn mir kann keiner erzählen, dass ein Schranken teurer wäre, aber anscheinend nicht so lukrativ.

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DIE Firma für Ihr Posting!
halbe südfront schrieb vor 6 Stunden:

Werte Rechtsexperten:

Habe ich damit eine Chance?

Sind die einzelnen Parkplätze am Boden mit den unterschiedlichen Firmen beschriftet?

Wenn ja, ist die Frage auf WESSEN Platz du genau gestanden bist...

Hatten bei uns bei der alten Firma auch einen großen Parkplatz, wo bei jedem einzelnen Platz ein Schild der Firma stand, der der Platz gehört (Hauptsächlich für Firmenautos und Mitarbeiter) und manche der nebenan angesiedelten Firmen waren da SEHR pingelig was ihre Plätze betraf...

bearbeitet von PostingGmbH

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Fröhliches Mäxchen

Um was gehts da genau, um eine Besitzstörungsklage ?

Die hat den Sinn die Störung des Besitzes zu beenden, im nachhinen wenn du eh nix mehr verparkst braucht er mit einer Besitzstörungsklage gar nicht kommen eigentlich

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Bunter Hund im ASB
Herr Max schrieb vor 42 Minuten:

Um was gehts da genau, um eine Besitzstörungsklage ?

Jein. Er hat beim privaten parkautomaten kein ticket gezogen und bekam deswegen den erlagschein. Im prinzip ist es eine garage im freien. Dort parkt man auch meist die erste stunde billiger/gratis und zahlt ab der 2. Es ist nicht so wie beim parkplatz des ehem. Zielpunkt vorm Allianz Stadion, wo jeder eine besitzstörungsklage bekommt, sobald er dort parkt. Allerdings findet man diese methode (mit dem parkautomaten) eig. nur bei der APCOA.

Parken -> ticket ziehen -> hinter die windschutzscheibe legen -> beim Billa einkaufen gehen -> wegfahren

So wär´s richtig gewesen.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

das perverse ist, dass diese xxx ja höchstwahrscheinlich genau wissen, dass er kürzer als 90 minuten dort geparkt hat.

sehr schön formuliertes email, ich gehe schon davon aus, dass sie darauf reagieren.

ansonsten ist es ohnehin spannend, wie man für etwas, für das man nachweislich eur 2,10 pro stunde in rechnung stellt, 75 euro haben möchte.

dran bleiben und engagiert bleiben, solche gaunereien gehören bekämpft.

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#27 Branko Boskovic
raumplaner schrieb vor 7 Stunden:

ansonsten ist es ohnehin spannend, wie man für etwas, für das man nachweislich eur 2,10 pro stunde in rechnung stellt, 75 euro haben möchte.

Strafen müssen abschreckend sein, sonst gibts da keinen Lerneffekt. Ist ja beim Schwarzfahren nichts anderes. 

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Sitzplatzschwein

Servus,

ich wurde von meiner Firma gekündigt und bis Ende des Jahres bei vollen Bezügen freigestellt.

Kennt sich jemand damit aus wie es ist wenn ich in der Zwischenzeit eine Arbeit gefunden habe?

Muss meine derzeitige Firma das Gehalt weiterzahlen auch wenn ich in der Zwischenzeit einen neuen Job beginne oder wie funktioniert das dann?

Vielleicht weiß es ja jemand. 

Danke.

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Super FOMO
LaDainian schrieb vor 2 Stunden:

Servus,

ich wurde von meiner Firma gekündigt und bis Ende des Jahres bei vollen Bezügen freigestellt.

Kennt sich jemand damit aus wie es ist wenn ich in der Zwischenzeit eine Arbeit gefunden habe?

Muss meine derzeitige Firma das Gehalt weiterzahlen auch wenn ich in der Zwischenzeit einen neuen Job beginne oder wie funktioniert das dann?

Vielleicht weiß es ja jemand. 

Danke.

 

Ich kenne mich nicht wirklich mit dem Thema aus, aber wenn du offiziell freigestellt bist und weiterhin Gehalt beziehst darfst du meines Wissens nach gar keine andere Hauptätigkeit ausführen. In diesem Fall solltest du wohl schauen dass du sofort rausgehauen und dafür aber ausbezahlt wirst.

 

Sind aber Dinge die ich mir teils selbst zusammreime hehe, darauf verlassen würd ich mich ned :p

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Style und das Geld

@parkstrafe: blöd gelaufen, würde dort anrufen und einen Betrag von Hausnummer 20€ anbieten, dass die Sache aus der Welt geschafft ist. Wäre mir das Prozessrisiko wert.

@Kündigung: wäre halt interessant was deine Kündigungsfrist und dein Kündigungstermin ist.

 

 

 

 

@raumplaner: ist ja auch beim Schwarzfahren nichts anderes, nennt sich punitive damage. Ohne punitive damages würde ja jeder permanent Schwarzfahren, das schlimmste was sonst passieren könnte wäre, dass du ein Ticket zahlen musst.

 

 

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Super FOMO
Doena schrieb am 11.10.2016 um 22:06 :

 

 

Heute hat sich übrigens natürlich niemand vom Kundenservice gemeldet, die werden schon wissen dass die Leute sich beruhigen mit der Zeit und dann handzahmer sind

Hab heute ca. 10-15 Minuten mit dem Verkaufsleiter telefoniert, leider werden die fehlenden Teile frühestens ab Montag dem 24. Oktober geliefert werden können. Er hat sich aber echt für mich Zeit genommen und mir alles erklärt wie das so vor sich geht, fand ich recht in Ordnung von ihm, wenn es auch wirklich alles stimmt ist wirklich alles dem Hersteller zuzuschieben, da kann ich ned großartig protestieren. Entschädigung hat er mir keine angeboten, ich habs auch nicht angesprochen, er hat aber gemeint er meldet sich persönlich bei mir wenn die Ware eingetroffen ist und dann klären wir den Rest.

bearbeitet von Doena

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Baltic Cup Champion
flanders schrieb vor 8 Stunden:

Strafen müssen abschreckend sein, sonst gibts da keinen Lerneffekt. Ist ja beim Schwarzfahren nichts anderes. 

Ist ja keine Strafe. Eine private Firma kann keine Strafen aussprechen. Die nennen das Entschädigung für hohen Aufwand aufgrund einer Besitzstörung.

syndicate schrieb vor 5 Stunden:

@parkstrafe:

Wäre mir das Prozessrisiko wert.

 Die Differenz zwischen diesen 75€ und einer etwaigen erfolgreichen Klage ist halt enorm.

Für mich steht das Risiko da nicht dafür. Zumal man ja immer wieder hört, dass solche Klagen zu ~ 80% erfolgreich sind.

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Baltic Cup Champion
PostingGmbH schrieb vor 17 Stunden:

Sind die einzelnen Parkplätze am Boden mit den unterschiedlichen Firmen beschriftet?

 

Nö. Der ganze Platz gehört der Apcoa. Die ansässigen Geschäfte, Gastwirte und Ärzte arbeiten mit Apcoa zusammen. Und PAC erledigt die Drecksarbeit.

Karlsplatzboy schrieb vor 16 Stunden:

Jein. Er hat beim privaten parkautomaten kein ticket gezogen und bekam deswegen den erlagschein. Im prinzip ist es eine garage im freien. Dort parkt man auch meist die erste stunde billiger/gratis und zahlt ab der 2. Es ist nicht so wie beim parkplatz des ehem. Zielpunkt vorm Allianz Stadion, wo jeder eine besitzstörungsklage bekommt, sobald er dort parkt. Allerdings findet man diese methode (mit dem parkautomaten) eig. nur bei der APCOA.

Parken -> ticket ziehen -> hinter die windschutzscheibe legen -> beim Billa einkaufen gehen -> wegfahren

So wär´s richtig gewesen.

 

Alles richtig. In Deutschland gibt es aber bereits Präzedenzfälle wo die Besitzstörungsklage abgelehnt wurde weil der Hinweis auf das erforderliche Ticketziehen kleiner geschrieben war als der Hinweis auf die Möglichkeit gratis zu parken und eben auch kein Schranken oder ähnliches die Zufahrt verhindert oder verlangsamt hätte um auf diese Besonderheit aufmerksam zu werden.

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Hab heute ca. 10-15 Minuten mit dem Verkaufsleiter telefoniert, leider werden die fehlenden Teile frühestens ab Montag dem 24. Oktober geliefert werden können. Er hat sich aber echt für mich Zeit genommen und mir alles erklärt wie das so vor sich geht, fand ich recht in Ordnung von ihm, wenn es auch wirklich alles stimmt ist wirklich alles dem Hersteller zuzuschieben, da kann ich ned großartig protestieren. Entschädigung hat er mir keine angeboten, ich habs auch nicht angesprochen, er hat aber gemeint er meldet sich persönlich bei mir wenn die Ware eingetroffen ist und dann klären wir den Rest.


Wenn du damit für's Erste zufrieden bist, dann passt's. Mir persönlich wäre es als Kunde egal wo das Problem entstanden ist, denn bestellt und bezahlt wird seine Firma und nicht der Lieferant (direkt durch dich). Bin gespannt welchen Abschlag er anbietet bzw wie viel er von sich aus bereit ist an Gutscheinen herzugeben.

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#27 Branko Boskovic
halbe südfront schrieb vor 2 Stunden:

Ist ja keine Strafe. Eine private Firma kann keine Strafen aussprechen. Die nennen das Entschädigung für hohen Aufwand aufgrund einer Besitzstörung.

Hast du Recht. Dann eben Entschädigung an die Wiener Linien oder ÖBB wenn ich kein Ticket habe. Da zahlt ja man auch Länge mal Breite Entschädigung wenn man sein 2 Euro Ticket nicht gelöst hat.

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