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4 Ergebnisse gefunden

  1. Doug Heffernan

    Finanzamt

    Frage: wenn man im Internet die Arbeiternehmerveranlagung (oder wie immer der Steuerausgleich heissen moege...) macht, wielange dauert es dann in der Regel, bis das Geld auf dem Konto ist??? Hab das jetzt zum erstenmal gemacht, und gleich fuer die letzten 5 Jahre, da wuerd ich ja laut der Vorberechnung eine Menge Kohle retour bekommen. Sprich, ich bin schon garn wurlat drauf.
  2. Sandmännchen

    Rechtsexperten @ASB??

    Hey...folgendes ist mir wiederfahren. Ich lebe mittlerweile seit fast 9 Monaten in einer Beziehung und war kurzzeitig verlobt. Nur leider haben wir nie verhütet, auch wenn wir uns einig waren dass wir beide keine Kinder wollen. Meine Freundin meinte, sie würde eh abtreiben wenns soweit wäre, ich meinte ich würde die Abtreibung bezahlen. Ich weiss, denkts euch euren Teil. Jedenfalls, es kommt wie es kommen muss, immer häufiger wird gestritten, und jetzt steht die Beziehung vor dem Ende. Gleichzeitig wird bekannt, dass sie schwanger ist. Natürlich kommt abtreiben jetzt nicht mehr in Frage. Alles schön und gut, die Streitereien können beiseite geräumt werden, und irgendwie freuen sich dann doch beide auf das Kind. Meine Situation ist die, dass ich zuletzt beim Bundesheer war, aufgrund dessen bin ich jetzt verschuldet, arbeitslos und wohne mit 20 bei Großmutti. Toll, nicht? Passt ein Kind ja richtig schön dazu. Dennoch, einigen wir uns darauf dass wir das schaffen. Sie meint, sie verzichtet auf sämtliche Zahlungen meinerseits. Ich meine, ich werde dem Kind finanziell alles geben was ich kann, möchte aber zu nichts verpflichtet sein. Es wird vereinbart, dass sie schriftlich auf jegliche Unterhaltszahlungen verpflichtet. Alle sind zufrieden, scheint so... Doch dann der nächste Streit. Und der nächste, immer das gleiche und wieder steht die Beziehung vor dem Ende. Bis dato gibt es noch kein Schriftstück, in dem sie auf Zahlungen verzichtet - mir wurde gesagt das hätte vor Gericht sowieso keine Wirkung??? - egal, jedenfalls habe ich für mich beschlossen dass ich mit dieser Frau nicht mehr zusammensein möchte -habe ihr es allerdings noch nicht gesagt- auch wenn es jetzt eine blöde Situation mit dem Kind ist. An die Rechtsexperten: Hat sie jetzt meine Eier in der Hand und kann mich ausnehmen wenn das Kind da ist, oder kann ich irgendwie dagegen ankämpfen. Auch wenn sichs schirch anhört, aber wenn ich die Vaterschaft nicht anerkenne, muss ich dann nichts zahlen? Die Situation ist ohnehin schwer genug, ich habe ein Kind in die Welt gesetzt und kann ihm ws nich beim aufwachsen zusehen, und jetzt soll ich 18 Jahre lang brennen dafür? Kann man da rechtlich gar nichts machen? Eine aussergerichtliche Einigung kann es leider nicht geben, da sie ihre Meinung alle 2 Minuten ändert... Ich hoffe, es kennt sich wer aus und kann helfen.
  3. Klagenfurt, 29.03.2011 ca. 22:30, Rudolfsbahngürtel vor AMS: Verkehrskontrolle Bulle ca. 50 beäugte mich und meinen Habitus sehr sehr kritisch. Beanstandungen: - Weiß der Herr im Zulassungsschein, dass sie mit seinem Auto unterwegs sind? Ich: "Ja" - Wie heißt der denn? Ich: - Wissen Sie wenigstens den Vornamen? Ich: Hannes, Johannes oder Hans- so irgendwie (Kollege prüft offensichtlich ob mein Firmenwagen als gestohlen gemeldet ist) - "Aha- so irgendwie- hatten sie schon mal Probleme mit der Polizei?" Ich: "Nein, nur mit Ih..., äh nein nie" - "Wo kommen sie her?" Ich: "Vom Sporttraining!" - "Mit ihrer Bierfahne?- muss ein besonderer Sport sein" Ich: "Äh, nach dem Sport haben wir Eishockey geschaut im Snooker und ein Bier getrunken" - "Wir? Sind da noch andere auch mit dem Auto unterwegs" - "Ein großes oder ein kleines Bier?" Ich: "Ein großes Bier" - "Dann werden wir das mal mit dem Vortester prüfen- hatten sie schon Alkoholkontrollen?" Ich: "Jede Menge" - "Dann blasens mal hier rein" Ich: (blase heftig wie man beim Alkomaten blasen muss) - "Net so heftig, nochmals bitte" Ich (Wiederholung) - "0,04, das sind 0,08 Promille, das ist in Ordnung. Sie können weiterfahren. Lernens aber gfälligst den Namen des Zulassungsbesitzers... Ich: "Gute Nacht" Und weg.
  4. XSCHLAMEAL

    GIS Gebühren

    Da hier ja ein paar Rechts'experten' ( Picard) vertreten sind, stell ich die Frage hier, die in einem anderen Forum aufgekommen ist. Besteht die Möglichkeit, sich von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen, wenn man den TV zB im Garten oder auf einer Terrasse stehen hat? auf www.orf-gis.at steht : RIS sagt u.a.: Wenn ich nun meinen TV bei einer "Durchsuchung" in den Garten stelle (in einem Schrank), betreibe ich ihn ja nicht in einer Wohnung oder einer anderen Räumlichkeit. Oder zählt die Terrasse/der Garten als Teil der Wohnung?