Der P(B)arazit Das F in FAK steht für Falkensteiner Beitrag melden Geschrieben 1. November 2011 Absofort ist es verboten den ACAB Fetzen am Zaun zu befestigen. Die Polzei wollte Ihn schon beim Derby entfernen durfte es dann aber doch nicht. Ab sofort erhält derjenige der den Fetzen aufhängt eine Anzeige. Die spinnen doch alle! Mir gehts dabei gar nicht so sehr um diesen Fetzen aber um eine gewisse Form von Meinungsfreiheit. €: Ist bisher nur eine Private Quelle, aber diese Person sollte es eigentlich wissen. Ja Marek wurde eh von der Polizei zamgeschissen weil er die Fans nicht aufgefordert hat es wegzunehmen Ist halt Verwaltungsübertretung und Beleidigung-Ist genauso als ob ich einen Fetzten in der WR Innenstadt aufhänge auf dem steht : D.I.A.B.-Dannyo ist ein Bastard. bis auf ein paar Eingeweihte aus dem ASB Orden weiß niemand was das heißt,ABER wenn Dannyo sich beleidigt fühlt ist es eine Beleidigung.Die Polizei fühlt sich durch den Fetzten halt beleidigt. PS:Dannyo,stimmt natürlich nicht 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ostkurvler Tribünenzierde Beitrag melden Geschrieben 1. November 2011 Absofort ist es verboten den ACAB Fetzen am Zaun zu befestigen. Die Polzei wollte Ihn schon beim Derby entfernen durfte es dann aber doch nicht. Ab sofort erhält derjenige der den Fetzen aufhängt eine Anzeige. Die spinnen doch alle! Mir gehts dabei gar nicht so sehr um diesen Fetzen aber um eine gewisse Form von Meinungsfreiheit. €: Ist bisher nur eine Private Quelle, aber diese Person sollte es eigentlich wissen. Versteh ich nicht...könnt ja genauso heißn ACAB = All Cops Are Brothers 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der P(B)arazit Das F in FAK steht für Falkensteiner Beitrag melden Geschrieben 1. November 2011 Versteh ich nicht...könnt ja genauso heißn ACAB = All Cops Are Brothers Wenn sie nicht immer dazu schrein würden ACAB- All Cops Are Bastards !!!Wärs OK 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Lemmy K Beitrag melden Geschrieben 1. November 2011 Absofort ist es verboten den ACAB Fetzen am Zaun zu befestigen. Die Polzei wollte Ihn schon beim Derby entfernen durfte es dann aber doch nicht. Ab sofort erhält derjenige der den Fetzen aufhängt eine Anzeige. Die spinnen doch alle! Mir gehts dabei gar nicht so sehr um diesen Fetzen aber um eine gewisse Form von Meinungsfreiheit. €: Ist bisher nur eine Private Quelle, aber diese Person sollte es eigentlich wissen. Hat ja schon bei den letzten 2 Heimspielen probleme mit den Einlass gegeben! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hcg Fly like an airliner Beitrag melden Geschrieben 1. November 2011 Wurde das schonmal bis zu einem Österreichischen Höchstgericht ausjudiziert ob A.C.A.B. eigentlich ein Vergehen (Bitte jetzt nicht kleinkariert werden wie man so etwas genau bezeichnet) also im weiteren Sinne strafbar (ebenfalls ) ist oder nicht? Würde mich sehr wundern dass man gegen A.C.A.B vorgehen kann, das würde ich dann doch unter Willkür einordnen und schwer verurteilen. Falls es doch so ist müsste man ja eigentlich auch nicht mehr sagen dürfen dass alle Banker Versager sind oder alle Mörder böse da es ja auch eine große Menschengruppe trifft, keiner aber persönlich benannt wird. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onlinehv ASB-Messias Beitrag melden Geschrieben 1. November 2011 Wurde das schonmal bis zu einem Österreichischen Höchstgericht ausjudiziert ob A.C.A.B. eigentlich ein Vergehen (Bitte jetzt nicht kleinkariert werden wie man so etwas genau bezeichnet) also im weiteren Sinne strafbar (ebenfalls ) ist oder nicht? Würde mich sehr wundern dass man gegen A.C.A.B vorgehen kann, das würde ich dann doch unter Willkür einordnen und schwer verurteilen. Falls es doch so ist müsste man ja eigentlich auch nicht mehr sagen dürfen dass alle Banker Versager sind oder alle Mörder böse da es ja auch eine große Menschengruppe trifft, keiner aber persönlich benannt wird. Ist alles lächerlich und kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass das strafbar sein sollte. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AUsTrian Europaklassespieler Beitrag melden Geschrieben 1. November 2011 (bearbeitet) Ist alles lächerlich und kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass das strafbar sein sollte. In GER gabs mal irgendwas bei Gericht mit einer Privatperson. Gab nen Freispruch damals und er durfte den Pulli (Irgendso eine Weste mit ACAB Aufdruck war es) weiter tragen. Sollte es jedoch in Zukunft so sein muss es auch in allen anderen Stadien so gemacht werden. Überall hängen solche Fetzen. Also wenn dann überall - gut finde ich es trotzdem nicht. bearbeitet 1. November 2011 von AUsTrian 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hcg Fly like an airliner Beitrag melden Geschrieben 1. November 2011 In GER gabs mal irgendwas bei Gericht mit einer Privatperson. Gab nen Freispruch damals und er durfte den Pulli (Irgendso eine Weste mit ACAB Aufdruck war es) weiter tragen. Sollte es jedoch in Zukunft so sein muss es auch in allen anderen Stadien so gemacht werden. Überall hängen solche Fetzen. Also wenn dann überall - gut finde ich es trotzdem nicht. Ja, von deutschen Urteilen hab ich schon gehört, speziell hat mich aber ein österreichisches (wenn möglich Höchst-) Gericht interessiert... Aber danke 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Beitrag melden Geschrieben 1. November 2011 Wurde das schonmal bis zu einem Österreichischen Höchstgericht ausjudiziert ob A.C.A.B. eigentlich ein Vergehen (Bitte jetzt nicht kleinkariert werden wie man so etwas genau bezeichnet) also im weiteren Sinne strafbar (ebenfalls ) ist oder nicht? Würde mich sehr wundern dass man gegen A.C.A.B vorgehen kann, das würde ich dann doch unter Willkür einordnen und schwer verurteilen. Falls es doch so ist müsste man ja eigentlich auch nicht mehr sagen dürfen dass alle Banker Versager sind oder alle Mörder böse da es ja auch eine große Menschengruppe trifft, keiner aber persönlich benannt wird. Soweit ich weiß, gibts in Österreich dazu noch keine Entscheidung. Aber wenn man im Einspruch genau so argumentiert wie der Bundesgerichtshof, wird der Fetzen wohl weiter hängen dürfen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
johannes68 Banklwärmer Beitrag melden Geschrieben 1. November 2011 Absofort ist es verboten den ACAB Fetzen am Zaun zu befestigen. Die Polzei wollte Ihn schon beim Derby entfernen durfte es dann aber doch nicht. Ab sofort erhält derjenige der den Fetzen aufhängt eine Anzeige. Die spinnen doch alle! Mir gehts dabei gar nicht so sehr um diesen Fetzen aber um eine gewisse Form von Meinungsfreiheit. €: Ist bisher nur eine Private Quelle, aber diese Person sollte es eigentlich wissen. Ich bin der Meinung, dass das nichts mit Meinungsfreiheit zu tun hat sondern eine simple und dumme Pauschalbeschimfung bzw. Pauschalbeleidigung ist. Die Leute, die diese Fetzen schwingen und mit entsprechenden T-Shirts herumlaufen, dürfen sich nicht wundern, wenn sie dann von der Polizei nicht ganz objektiv behandelt werden. Sind ja die selben, die selbst sehr empfindlich sind, wenn sie pauschal angegriffen werden. Heisst jedoch nicht, dass man sich nicht gegen Willkür der Stattsgewalt wehren soll. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
verde-bianco Tribünenzierde Beitrag melden Geschrieben 1. November 2011 ist wieder mal eine reine sekkier-aktion..damit beleidigt man ein undefiniertes kollektiv,also braucht sich von den cowboys ned mal jemand angesprochen fühlen.. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rapid_wien99 Spitzenspieler Beitrag melden Geschrieben 1. November 2011 Würde mich auch brennend interessieren, dachte solche Kürzel seien nicht strafbar? Da beschweren sich ja auch sämtliche Politiker über "88" (möchte nicht die Assoziation erwecken, ich sei ein Nazi), was im Gegensatz zur tatsächlichen Aussage (ich will diese jetzt nicht nennen, kennt wohl eh jeder) ja nicht strafbar ist. Kennt sich da jemand im ASB mit der Materie aus, um das kurz zu erläutern? Sofern ich das jetzt richtig in Erinnerung habe, steht auf dem Fetzen ja nur A.C.A.B und nicht "All Cops are Bastards". (Die Mods sollen den Beitrag bitte editieren, sofern das von mir genannte Beispiel zu weit geht.) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mark Aber V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 1. November 2011 Ja Marek wurde eh von der Polizei zamgeschissen weil er die Fans nicht aufgefordert hat es wegzunehmen Ist halt Verwaltungsübertretung und Beleidigung-Ist genauso als ob ich einen Fetzten in der WR Innenstadt aufhänge auf dem steht : D.I.A.B.-Dannyo ist ein Bastard. bis auf ein paar Eingeweihte aus dem ASB Orden weiß niemand was das heißt,ABER wenn Dannyo sich beleidigt fühlt ist es eine Beleidigung.Die Polizei fühlt sich durch den Fetzten halt beleidigt. PS:Dannyo,stimmt natürlich nicht der Vergleich hinkt, Dannyo ist eine Privatperson, die Polizei nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onlinehv ASB-Messias Beitrag melden Geschrieben 1. November 2011 Ich bin der Meinung, dass das nichts mit Meinungsfreiheit zu tun hat sondern eine simple und dumme Pauschalbeschimfung bzw. Pauschalbeleidigung ist. Die Leute, die diese Fetzen schwingen und mit entsprechenden T-Shirts herumlaufen, dürfen sich nicht wundern, wenn sie dann von der Polizei nicht ganz objektiv behandelt werden. Sind ja die selben, die selbst sehr empfindlich sind, wenn sie pauschal angegriffen werden. Heisst jedoch nicht, dass man sich nicht gegen Willkür der Stattsgewalt wehren soll. Mein Gott die Armen ... Sollten wir vielleicht ein Spendenkonto einrichten, damit die diese 4 Buchstaben aushalten können 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Beitrag melden Geschrieben 1. November 2011 Würde mich auch brennend interessieren, dachte solche Kürzel seien nicht strafbar? Da beschweren sich ja auch sämtliche Politiker über "88" (möchte nicht die Assoziation erwecken, ich sei ein Nazi), was im Gegensatz zur tatsächlichen Aussage (ich will diese jetzt nicht nennen, kennt wohl eh jeder) ja nicht strafbar ist. Kennt sich da jemand im ASB mit der Materie aus, um das kurz zu erläutern? Sofern ich das jetzt richtig in Erinnerung habe, steht auf dem Fetzen ja nur A.C.A.B und nicht "All Cops are Bastards". (Die Mods sollen den Beitrag bitte editieren, sofern das von mir genannte Beispiel zu weit geht.) Beim Kürzel ACAB (speziell am Fußballplatz) kann man nur schwer damit argumentieren, das steht für was anderes, weil es eben eine bekannte Abkürzung für All Cops Are Bastards ist. Wie aber bereits gesagt wurde, handelt es sich dabei aber um die Beleidgung eines Kollektivs, welches nicht ausreichend konkretisiert ist -> somit nicht strafbar Der deutsche Bundesgerichtshof hat es so ausgedrückt: „Im vorliegenden Fall kann es sich angesichts der tatsächlichen Umstände (Tragen eines T-Shirts mit dem Aufdruck „A.C.A.B.“) nur um die Beleidigung eines Kollektivs handeln, da dies die Abkürzung für den englischen Satz „All Cops Are Bastards“ sein soll. [...]“„Nach der Rechtsprechung des BGH und des BVerfG (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3306, sog. zweite „Soldaten sind Mörder“-Entscheidung) ist es verfassungsrechtlich zwar grundsätzlich unbedenklich, die Ehre eines Kollektivs zu schützen. Jedoch muss das Kollektiv, um beleidigungsfähig zu sein, klar abgrenzbar sein. [...]“ „Sollte es sich bei der [...] Abkürzung „A.C.A.B.“ um den englischen Satz „All Cops Are Bastards“ handeln, ist damit eine unüberschaubar große Gruppe, nämlich „alle Polizisten“ („All Cops“) getroffen. „Alle Polizisten“ ist jedenfalls nach der Rechtsprechung des BVerfG (3306 f. zum Problem der Formulierung „Alle Soldaten“) kein ausreichend definiertes Kollektiv. [...] Es kann daher nicht mit der für eine Verurteilung wegen Beleidigung notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Angeschuldigte seiner Missachtung grundsätzlich allen Polizisten gegenüber als den Vertretern der Staatsgewalt, völlig unabhängig von ihrer Nationalität, ausdrücken wollte. Dies ist als (strafbare) Beleidigung einer unüberschaubaren großen Personengruppe zu werten.“ 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.