Fanszene Hütteldorf


Dexta

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forever blowing bubbles

ich sehe es eher so dass die bewährung mindestens 3 aber maximal 5 jahre läuft.

wenn wir uns innerhalb der nächsten 5 jahre 3 mal für einein internationalen bewer qualifiziert haben ist sie abgelaufen - oder eben nach 5 jahren....

so seh ichs auch! Qualifiziern wir uns in den nächsten 3 Jahren 3 mal, ist die Bewährung dann zu Ende. Sollten wir uns nicht jedes Jahr qualifizieren, ist sie nach 5 Jahren abgelaufen.

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ASB-Legende

Is schön, dass ihr das so seht's, wär auch durchaus nachvollziehbar, aber es steht nun mal einfach nicht so in den offiziellen Aussendungen :D

Da steht: Die Bewährung läuft 3 Jahre, punkt.

Wenn's irgendwo Quellen gibt, die das genauer ausführen, dann bitte her damit. Ich poche sicher nicht drauf, das ich Recht habe.

Zudem werden ja scheinbar auch nationale Spiele von der UEFA beobachtet, also selbst, wenn wir nicht im EC spielen, müssen wir uns pro Saison in ca. 40 Spielen "bewähren".

bearbeitet von flonaldinho

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Um meinen Senf dazuzugeben, verstehs schlicht und einfach so: Bewährung für 3 Europacup-Saisonen in den nächsten 5 Jahren. Sprich, nach 5 Jahren ist der Spuk in jedem Fall vorbei (ob im EC dabei oder nicht ist egal). Qualifiziert man sich (Annahme) in den nächsten 3 Jahren für den Europacup dann ist die Strafe bereits nach diesen 3 Jahren vorbei (oder auch nicht wenn scheiße gebaut wird...).

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Der Text ist auf jeden Fall sehr uneindeutig formuliert. Vielleicht sollte man mal bei Rapid nachfragen, um da mal Klarheit zu haben. Ich verstehe beide Interpretationen (womöglich wären bei diesem Text auch noch fünf andere Varianten denkbar).

Ich verstehe es auch so, dass Rapid jetzt drei Jahre lang auf Bewährung ist (in denen man sich für den EC qualifiziert). Passiert dann mal was, dann ist man für den nächsten EC-Bewerb gesperrt, für den man sich in den nächsten 5 Jahren qualifizieren würde. Passiert in 3 EC-Saisonen nicht, ist die Sperre abgesessen.

Beispiel:

Wir qualifizieren uns die nächsten drei Saisonen für den EC. In der dritten Saison kracht es dann, die Bewährung wird schlagend. Wir qualifizieren uns dann jedoch zwei Jahre lang nicht mehr für den EC. Folge: Sperre ist abgesessen und wird nicht aktiv.

Wo ich mir nicht sicher bin ist, ob die 5-Jahres-Frist bereits jetzt beginnt oder erst, wenn die Bewährung schlagend wird. Könnte auch so sein, dass wir jetzt drei EC-Saisonen auf Bewährung sind, und wenn dann was passiert, man für den nächsten EC-Bewerb gesperrt ist, für den man sich in den nächsten 5 Jahren qualifiziert, jedoch ab diesem Zeitpunkt. Das könnte also zur Folge haben, dass die Bewährung erst in 8 Jahren schlagend wird. Glaube aber nicht, dass das so gemeint ist.

bearbeitet von rapidforever

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ASB-Legende

Ich hab mir jetzt dieses Dokument durchgelesen, darin ist auch nirgendwo die Rede davon, dass man für den EC qualifiziert sein muss, damit ein Jahr der Bewährung abläuft

http://de.uefa.com/MultimediaFiles/Download/Tech/uefaorg/General/01/81/94/50/1819450_DOWNLOAD.pdf

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Stammspieler

Wenn wir uns die nächsten 3 jahre durchgehens quali. und nix ist dann ist die sache gegessen.

Wenn z.b heuer noch was sein sollte sind wir aus dem laufenden bewerb ma sicher weg. Wenn wir uns dann in den jahren 2/3/4 sportlich nicht quali aber dann im 5. Jahr regulär Ec spielen, wird die Strafe wieder aktiv und dürfen dann nicht spielen.

Wenn wir uns jetzt 2x quali, nix ist, dann 2x nicht und dann im 5. Jahr wider quali und es was gibt, gibts ein neues verfahren, da die bewährung abgelaufen ist.

Wir sind 3 Jahre auf Bewährung für 5 Jahre sportliche qualifikation.

Nochmal:

Wenn 3 Jahre nix ist hat es sich erledigt.

Sollte etwas innerhalb der 3 jahre passieren, sind wir in der Nächsten EC Saison innerhalb von 5 Jahren wo wir sportlich antreten dürften nicht dabei.

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Wenn wir uns die nächsten 3 jahre durchgehens quali. und nix ist dann ist die sache gegessen.

Wenn z.b heuer noch was sein sollte sind wir aus dem laufenden bewerb ma sicher weg. Wenn wir uns dann in den jahren 2/3/4 sportlich nicht quali aber dann im 5. Jahr regulär Ec spielen, wird die Strafe wieder aktiv und dürfen dann nicht spielen.

Wenn wir uns jetzt 2x quali, nix ist, dann 2x nicht und dann im 5. Jahr wider quali und es was gibt, gibts ein neues verfahren, da die bewährung abgelaufen ist.

Wir sind 3 Jahre auf Bewährung für 5 Jahre sportliche qualifikation.

Nochmal:

Wenn 3 Jahre nix ist hat es sich erledigt.

Sollte etwas innerhalb der 3 jahre passieren, sind wir in der Nächsten EC Saison innerhalb von 5 Jahren wo wir sportlich antreten dürften nicht dabei.

Genauso wie ich es bereits geschrieben hab. Nur hab ich eben nicht alle Szenarien durchgekaut. Aber wie gesagt, ich habs nur so geschrieben weil ich das Ganze so aufgefasst habe. Beweisen kann ich diesbezüglich nichts.

bearbeitet von Schwemmlandla3

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Genauso wie ich es bereits geschrieben hab. Nur hab ich eben nicht alle Szenarien durchgekaut. Aber wie gesagt, ich habs nur so geschrieben weil ich das Ganze so aufgefasst habe. Beweisen kann ich diesbezüglich nichts.

Also ich bin eigentlich der Meinung, der User gibt mir mit dem Beispiel Recht:

Wenn wir uns jetzt 2x quali, nix ist, dann 2x nicht und dann im 5. Jahr wider quali und es was gibt, gibts ein neues verfahren, da die bewährung abgelaufen ist.

Diese 5 Jahre sind einfach nur die Verjährungsfrist für eine einjährige EC-Sperre, gegen die wir uns jetzt 3 Jahre lang bewähren müssen.

Interessant wär allerdings, ab wann diese Verjährungsfrist dann gelten würde. Ab heute oder erst ab Aktivwerden der Strafe.

Also, sollten wir z.B. in drei Jahren gegen die Bewährung verstoßen, die Sperre bekommen, uns dann aber 3 Jahre nicht und erst in 7 Jahren (ab jetzt gerechnet) wieder qualifizieren, die Verjährung schon vorbei ist, oder nicht und wir dann gesperrt sind

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Posting-Pate

Ich hoffe ich kann eine einfache Erklärung liefern.

Man ist 3 Jahre auf Bewährung, also von August 2012 - August 2015:

Fällt in diesem Zeitraum etwas vor, wird man vom aktuellen Bewerb ausgeschlossen und für den nächsten Bewerb, für den man sich qualifiziert, außer man qualifiziert sich das nächste Mal erst in der Saison 2018/19 für einen internatiolanen Bewerb, dann würde die Sperre ins Wasser fallen, weil ja dann die 5 Jahre schon um sind.

Interessant ist es auch, ob man jetzt exakt 3 Jahre oder 3 Saisonen auf Bewährung ist, da aber immer von 3 Jahren die Rede war, nehme ich ganz klar den Zeitraum August 2012 - August 2015 ins Visier, in dem darf nichts passieren.

Interessant wird dann natürlich, wenn etwas passiert, wie dieser Vorfall ansich dann wieder bestraft wird und da wird wieder die bescholtene Vorgeschichte eine Rolle spielen, dass wir wieder in voller Härte bestraft werden.

So wie jetzt auch, obwohl wir ein unbeschriebenes Blatt waren, that's UEFA. :facepalm:

Noch etwas:

Die Regelung mit Jahren oder Saisonen auf Bewährung ist auch kompletter Schwachsinn und Irrsinn, welcher auch nur der UEFA einfallen kann.

Ich würde die jeweiligen Bewährungsstrafen ganz klar auf eine gewisse Anzahl von internationalen Pflichtspielen aussprechen und nicht auf einen Zeitraum.

So ist eine Bewährungsstrafe für einen Verein, welcher sagen wir einmal immer in der 1. Qualifikationsrunde zur EL scheitert vergleichsweise verdammt mild, gegenüber einem Verein, der jedes Jahr das EL-Halbfinale erreicht.

Darum gehört das ganz klar auf eine betreffende Anzahl auf Spiele ausgesprochen.

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ASB-Halbgott

Ich hoffe ich kann eine einfache Erklärung liefern.

Man ist 3 Jahre auf Bewährung, also von August 2012 - August 2015:

Fällt in diesem Zeitraum etwas vor, wird man vom aktuellen Bewerb ausgeschlossen und für den nächsten Bewerb, für den man sich qualifiziert, außer man qualifiziert sich das nächste Mal erst in der Saison 2018/19 für einen internatiolanen Bewerb, dann würde die Sperre ins Wasser fallen, weil ja dann die 5 Jahre schon um sind.

Interessant ist es auch, ob man jetzt exakt 3 Jahre oder 3 Saisonen auf Bewährung ist, da aber immer von 3 Jahren die Rede war, nehme ich ganz klar den Zeitraum August 2012 - August 2015 ins Visier, in dem darf nichts passieren.

Interessant wird dann natürlich, wenn etwas passiert, wie dieser Vorfall ansich dann wieder bestraft wird und da wird wieder die bescholtene Vorgeschichte eine Rolle spielen, dass wir wieder in voller Härte bestraft werden.

So wie jetzt auch, obwohl wir ein unbeschriebenes Blatt waren, that's UEFA. :facepalm:

Noch etwas:

Die Regelung mit Jahren oder Saisonen auf Bewährung ist auch kompletter Schwachsinn und Irrsinn, welcher auch nur der UEFA einfallen kann.

Ich würde die jeweiligen Bewährungsstrafen ganz klar auf eine gewisse Anzahl von internationalen Pflichtspielen aussprechen und nicht auf einen Zeitraum.

So ist eine Bewährungsstrafe für einen Verein, welcher sagen wir einmal immer in der 1. Qualifikationsrunde zur EL scheitert vergleichsweise verdammt mild, gegenüber einem Verein, der jedes Jahr das EL-Halbfinale erreicht.

Darum gehört das ganz klar auf eine betreffende Anzahl auf Spiele ausgesprochen.

danke für die ausführung

das einzige was nun für mich nicht klar ist, bleibt die tatsache, ob sich die beobachtung nur auf die internationalen spiele beschränkt oder auf ALLE spiele.

sollte letzteres der fall sein ist der unterschied zwischen einer typischen 1.rundenaus mannschaft und einem potentiellen finalisten nimmer ganz so gross.

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ASB-Legende

Ich hoffe ich kann eine einfache Erklärung liefern.

Man ist 3 Jahre auf Bewährung, also von August 2012 - August 2015:

Fällt in diesem Zeitraum etwas vor, wird man vom aktuellen Bewerb ausgeschlossen und für den nächsten Bewerb, für den man sich qualifiziert, außer man qualifiziert sich das nächste Mal erst in der Saison 2018/19 für einen internatiolanen Bewerb, dann würde die Sperre ins Wasser fallen, weil ja dann die 5 Jahre schon um sind.

Interessant ist es auch, ob man jetzt exakt 3 Jahre oder 3 Saisonen auf Bewährung ist, da aber immer von 3 Jahren die Rede war, nehme ich ganz klar den Zeitraum August 2012 - August 2015 ins Visier, in dem darf nichts passieren.

Ja, genau so hab ich das eigentlich auch interpretiert, wobei ich mir nicht sicher bin, ob heuer auch schon zu den drei Jahren zählt.

In dem Papierl von der UEFA, das ich verlinkt habe, ist folgendes zu lesen

Die Verjährung beginnt am 1. August nach der Saison, in der die

Disziplinarmassnahme verhängt wurde. Das Jahr wird nach der UEFA-Saison

berechnet, d.h. vom 1. August eines Jahres bis zum 31. Juli des folgenden

Jahres.

Bezieht sich hier zwar konkret auf die Verjährung, kann mir aber vorstellen, dass Bewährungsfristen genauso berechnet werden.

D.h., wir würden dann bis Ende Juli 2016 unter Beobachtung stehen.

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