Recommended Posts

oi! gorgeous! what's your name?
SmokinAces schrieb vor 33 Minuten:

2. März, 2 Pensionistinnen, hab noch kein Lohnzettel übermittelt...

Mache immer auch die Erklärung für meine Mutter (Pensionistin), bei ihr fehlt der Lohnzettel ebenfalls noch.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

uhhuh...h..
SmokinAces schrieb vor 45 Minuten:

2. März, 2 Pensionistinnen, hab noch kein Lohnzettel übermittelt...

 

Kante schrieb vor 11 Minuten:

Mache immer auch die Erklärung für meine Mutter (Pensionistin), bei ihr fehlt der Lohnzettel ebenfalls noch.

sollten anfang märz kommen. Lt schwiegervota. Warte auch noch auf bezüge von ögk/pva.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Knows how to post...
GRENDEL schrieb vor 12 Minuten:

Die Firma meiner Frau hat ebenfalls noch keine Lohnzettel übermittelt.

wenn gegen ende feber übermittelt wurde (und das tun viele firmen), dauert es ein paar tage bis du die Übermittlung sehen kannst. In einer Woche ist es sicher sichtbar.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Rapid is stabil, Junge!
Caspar01 schrieb vor 3 Minuten:

wenn gegen ende feber übermittelt wurde (und das tun viele firmen), dauert es ein paar tage bis du die Übermittlung sehen kannst. In einer Woche ist es sicher sichtbar.

Ok, danke.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Diable. Jambe!
PostingGmbH schrieb am 23.2.2023 um 09:51 :

Vorberechnung ergibt eine Nachzahlung, Höhe wird davon abhängen, wie viele Werbungskosten ich geltend machen kann :nein:

Eine nicht direkte Finanzamt Frage, aber vielleicht weiß es jemand hier: Wenn ich zusätzlich zum unselbstständigen Einkommen über Honorarnoten (kein Gewerbe gemeldet) Einkünfte erziele, muss ich die ja logischerweise versteuern. (Ab wann) sind die versicherungspflichtig? Gibt es da einen Freibetrag oder muss ich zusätzlich zu den Steuern auch noch Versicherungen nachzahlen/melden?

 

falcomitdemkoks schrieb am 23.2.2023 um 14:14 :

schau dass du unter der grenze bleibst sonst wirds nämlich teuer und einen nicht zeitgerecht gemeldet zuschlag bekommst du auch noch.

 

https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816855&portal=svsportal

 

Zu dem Thema: Stehe selber vor der gleichen Situation gerade, bloß sind die Einkünfte aus dem Werkvertrag recht minimal.

Die Grenze hier bezieht sich ja nur auf alle selbständigen Tätigkeiten, oder? Einkünfte aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit zählen hier nicht dazu?

Im Übrigen, wo kann ich in FinanzOnline die Einkünfte aus dem Werkvertrag am besten Bescheid geben?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Legende
Sanjis Law schrieb vor 46 Minuten:

 

Zu dem Thema: Stehe selber vor der gleichen Situation gerade, bloß sind die Einkünfte aus dem Werkvertrag recht minimal.

Die Grenze hier bezieht sich ja nur auf alle selbständigen Tätigkeiten, oder? Einkünfte aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit zählen hier nicht dazu?

Im Übrigen, wo kann ich in FinanzOnline die Einkünfte aus dem Werkvertrag am besten Bescheid geben?

falls du noch die ANV Maske hast dann mit einem Erklärungswechsel wechseln, dann hast du bei der Erklärung auch einen Bereich für selbstständige Einkünfte und auch Ausgaben.

 

Und ja, die Grenze gilt nur für selbstständige Einkünfte, da spielen die nicht selbstständige keine Rolle.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Diable. Jambe!
falcomitdemkoks schrieb vor 2 Minuten:

falls du noch die ANV Maske hast dann mit einem Erklärungswechsel wechseln, dann hast du bei der Erklärung auch einen Bereich für selbstständige Einkünfte und auch Ausgaben.

 

Und ja, die Grenze gilt nur für selbstständige Einkünfte, da spielen die nicht selbstständige keine Rolle.

super, danke vielmals

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

DIE Firma für Ihr Posting!
Sanjis Law schrieb vor 11 Stunden:

 

Zu dem Thema: Stehe selber vor der gleichen Situation gerade, bloß sind die Einkünfte aus dem Werkvertrag recht minimal.

Die Grenze hier bezieht sich ja nur auf alle selbständigen Tätigkeiten, oder? Einkünfte aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit zählen hier nicht dazu?

Im Übrigen, wo kann ich in FinanzOnline die Einkünfte aus dem Werkvertrag am besten Bescheid geben?

Und noch ein Tipp, den ich dieses Jahr erst gefunden habe. Je nachdem, wie viel Gewinn dir von den Werkverträgen übrig geblieben ist, macht uU die Kleinunternehmerpauschalierung Sinn. Damit kannst bei Handwerk 45%, bei Dienstleistung 20% Betriebsausgaben ansetzen (also mehr als die Basispauschalierung mit 12%). Details gern per PM.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.