bertl80 ASB-Legende Geschrieben 29. August 2016 Wenn man schon eine fachkundige ÖBA beauftragt hat, sollte man doch einen Passus im Vertrag haben, dass jegliche Abweichung vom Bausoll von eben dieser ÖBA schriftlich zu genehmigen ist. Weiters frage ich mich: auf welcher Basis wurde denn ursprünglich der Bodenaustausch kalkuliert? Gab es ein Bodengutachten und war das Ausschreibungsbestandteil? Und: wer hat denn festgelegt, dass dann mehr Bodenaustausch zu machen ist? Hat das die Baufirma alleine entschieden? Ich wäre da nicht zu großzügig mit dem BM. Baufirmen kennen durch die Bank keinen Skrupel, wenn es darum geht, Bauherren zu schröpfen. Da kann man ruhig auch einmal auf stur schalten, wenn sich wo die Chance ergibt. Braucht man kein Mitleid zu haben. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lurker Beruf: ASB-Poster Geschrieben 30. August 2016 Wenn man schon eine fachkundige ÖBA beauftragt hat, sollte man doch einen Passus im Vertrag haben, dass jegliche Abweichung vom Bausoll von eben dieser ÖBA schriftlich zu genehmigen ist. Weiters frage ich mich: auf welcher Basis wurde denn ursprünglich der Bodenaustausch kalkuliert? Gab es ein Bodengutachten und war das Ausschreibungsbestandteil? Und: wer hat denn festgelegt, dass dann mehr Bodenaustausch zu machen ist? Hat das die Baufirma alleine entschieden? Ich wäre da nicht zu großzügig mit dem BM. Baufirmen kennen durch die Bank keinen Skrupel, wenn es darum geht, Bauherren zu schröpfen. Da kann man ruhig auch einmal auf stur schalten, wenn sich wo die Chance ergibt. Braucht man kein Mitleid zu haben.Ich habe jetzt mal für Montag einen RA-Termin vereinbart. Mal sehen, was dabei rauskommt. Ich muß aber zugeben, daß ich ein eher friedfertiger Mensch bin. Auf wahnsinnige Streitereien mit allen Beteiligten habe ich keine Lust. Ich will mich nur nicht verarschen lassen. Aber Friede ist mir schlußendlich wichtiger als ein paar Tausender zu erstreiten. Streitereien sind doch nur vergeudete Energie, und da die Bauleistung ja absolut paßt bin ich es meinem eigenen Seelenfrieden schuldig, nicht den mega Streithansl zu geben. In Wahrheit werden wir alle den ganzen Tag lang über den Tisch gezogen, und wir selbst ziehen die anderen über den Tisch. In Summe sollte es passen, und das tut es. Mag sein, daß wir vielleicht um 20, 30 oder 50.000 beschissen werden. So lange man es nicht merkt: Was soll's? Ich arbeite im Vertrieb, und natürlich werden meine Kunden im Prinzip auch über den Tisch gezogen, da sie keine Ahnung haben, was geht und was nicht geht. So ist das Leben. Man darf es den Anderen nur nicht merken lassen. Erst dann stört er sich daran. In meinem Fall ärgere ich mich eben, weil die nicht Bekanntgabe der Bodenaustauschaktion eine Verarschung war. Ob ich sonst noch beschissen wurde? Wer weiß? Ich kann damit leben, weil ich mit dem Bau per se total happy bin. Aber das ist eine Einstellungs- und Charaktersache. Ich bin auch sonst eher phlegmatisch und glücklich damit. :-) Und schlußendlich gibt es wichtigeres als Geld. Hauptsache, am Monatsende geht es sich aus. 4 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 1. September 2016 In Österreich führen einige Architekten, Zivilingenieure etc. das Staatswappen (einfachere Version) in ihren Visitenkarten o.ä. Andere wiederum nehmen ein Piktogramm. Wo ist der Unterschied und ist diese Berufsgruppe automatisch dazu berechtigt? Beim Wappengesetz fand ich nur das: Zitat § 4 Das Recht zum Führen des Bundeswappens (4) [...] die durch Bundesgesetz dazu berechtigt sind oder (...) dieses Recht (...) verliehen wurde, dürfen das Bundeswappen führen. Wo kann man nachlesen, wer durch das Bundesgesetz berechtigt ist? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 1. September 2016 ist das nicht meistens von irgendeiner kammer das logo? also zB der architekten kammer? grundsätzlich ist wohl jeder, der "staatlich geprüfter" irgendwas ist, berechtigt das auf seinem visitenkarterl draufzudrucken (bzw. die dementsprechende vorlage der innung/kammer/etc). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 1. September 2016 Lurker schrieb am 30. August 2016 um 08:26 : Ich habe jetzt mal für Montag einen RA-Termin vereinbart. Mal sehen, was dabei rauskommt. Ich muß aber zugeben, daß ich ein eher friedfertiger Mensch bin. Auf wahnsinnige Streitereien mit allen Beteiligten habe ich keine Lust. Ich will mich nur nicht verarschen lassen. Aber Friede ist mir schlußendlich wichtiger als ein paar Tausender zu erstreiten. Streitereien sind doch nur vergeudete Energie, und da die Bauleistung ja absolut paßt bin ich es meinem eigenen Seelenfrieden schuldig, nicht den mega Streithansl zu geben. In Wahrheit werden wir alle den ganzen Tag lang über den Tisch gezogen, und wir selbst ziehen die anderen über den Tisch. In Summe sollte es passen, und das tut es. Mag sein, daß wir vielleicht um 20, 30 oder 50.000 beschissen werden. So lange man es nicht merkt: Was soll's? Ich arbeite im Vertrieb, und natürlich werden meine Kunden im Prinzip auch über den Tisch gezogen, da sie keine Ahnung haben, was geht und was nicht geht. So ist das Leben. Man darf es den Anderen nur nicht merken lassen. Erst dann stört er sich daran. In meinem Fall ärgere ich mich eben, weil die nicht Bekanntgabe der Bodenaustauschaktion eine Verarschung war. Ob ich sonst noch beschissen wurde? Wer weiß? Ich kann damit leben, weil ich mit dem Bau per se total happy bin. Aber das ist eine Einstellungs- und Charaktersache. Ich bin auch sonst eher phlegmatisch und glücklich damit. :-) Und schlußendlich gibt es wichtigeres als Geld. Hauptsache, am Monatsende geht es sich aus. also wenn der architekt nicht auch ein oarschloch ist, solltest nicht von vorne bis hinten beschissen worden sein sprich wenn die ÖBA gut ist, hat er dich max. um kleiner 5.000 geschossen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JohnDoe Im ASB-Olymp Geschrieben 1. September 2016 Devil Jin schrieb vor 1 Stunde: In Österreich führen einige Architekten, Zivilingenieure etc. das Staatswappen (einfachere Version) in ihren Visitenkarten o.ä. Andere wiederum nehmen ein Piktogramm. Wo ist der Unterschied und ist diese Berufsgruppe automatisch dazu berechtigt? Beim Wappengesetz fand ich nur das: Wo kann man nachlesen, wer durch das Bundesgesetz berechtigt ist? (in dem fall) im ziviltechnikergesetz 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lurker Beruf: ASB-Poster Geschrieben 7. September 2016 Update zu meinem Problem mit dem im Vorhinein nicht bekanntgegeben Bodenaustausch durch den Baumeister:Ich war beim Rechtsanwalt. Der meinte, der Baumeister hätte in jedem Fall auf das Problem rechtzeitig aufmerksam machen müssen und keinesfalls ohne Rücksprache mit uns den Austausch selbständig erledigen dürfen. Durch seine Handlung hat er uns die Möglichkeit genommen, ggf. die Sache anderweitig günstiger oder in Eigenregie zu erledigen.Ich habe den Baumeister über den Architekten informieren lassen, daß dies die Rechtsansicht unseres Anwaltes ist und daß ich pauschal 6.000,-- von der Rechnung abziehen werden. Er hat es nach einigem hin und her geschluckt. :-) 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Geschrieben 7. September 2016 Lurker schrieb vor 50 Minuten: Update zu meinem Problem mit dem im Vorhinein nicht bekanntgegeben Bodenaustausch durch den Baumeister: Ich war beim Rechtsanwalt. Der meinte, der Baumeister hätte in jedem Fall auf das Problem rechtzeitig aufmerksam machen müssen und keinesfalls ohne Rücksprache mit uns den Austausch selbständig erledigen dürfen. Durch seine Handlung hat er uns die Möglichkeit genommen, ggf. die Sache anderweitig günstiger oder in Eigenregie zu erledigen. Ich habe den Baumeister über den Architekten informieren lassen, daß dies die Rechtsansicht unseres Anwaltes ist und daß ich pauschal 6.000,-- von der Rechnung abziehen werden. Er hat es nach einigem hin und her geschluckt. :-) und freut mich für dich/euch. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 14. September 2016 Weiss zufällig wer ob in einen Erbfall die Abfindung der Pensionskasse (VBV) in die Erbschaft reinkommst oder obs der Ehegatte außerhalb bekommt? Oder weiß wer wo man das nachlesen kann vielleicht bei der Kasse? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Geschrieben 14. September 2016 cmburns schrieb vor 57 Minuten: Weiss zufällig wer ob in einen Erbfall die Abfindung der Pensionskasse (VBV) in die Erbschaft reinkommst oder obs der Ehegatte außerhalb bekommt? Oder weiß wer wo man das nachlesen kann vielleicht bei der Kasse? Pensionskasse oder Vorsorgekasse? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 15. September 2016 Vorsorgekasse Abfindung. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Geschrieben 15. September 2016 cmburns schrieb vor 3 Stunden: Vorsorgekasse Abfindung. dann steht es im §14 Abs. 5 BMSVG: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Tod des Anwartschaftsberechtigten gebührt die Abfertigung unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 2 dem Ehegatten oder dem eingetragenen Partner sowie den Kindern (Wahl-, Pflege- und Stiefkinder) des Anwartschaftsberechtigten zu gleichen Teilen, sofern für diese Kinder zum Zeitpunkt des Todes des Anwartschaftsberechtigten Familienbeihilfe gemäß § 2 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG), BGBl. Nr. 376/1967 bezogen wird. Die anspruchsberechtigten Personen können nur die Auszahlung der Abfertigung verlangen. Diese haben den Auszahlungsanspruch innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt des Todes des Anwartschaftsberechtigten gegenüber der BV-Kasse schriftlich geltend zu machen. Die Abfertigung ist binnen fünf Werktagen nach dem nächstfolgenden Monatsletzten nach Ablauf dieser Frist an die von der BV-Kasse festgestellten anspruchsberechtigten Personen mit schuldbefreiender Wirkung für die BV-Kasse auszuzahlen. Anspruchsberechtigte Personen, die ihren Anspruch innerhalb der Frist von drei Monaten gegenüber der BV-Kasse nicht geltend gemacht haben, können diesen Anspruch gegenüber dem Ehegatten oder dem eingetragenen Partner oder den Kindern im Sinne des 1. Satzes, an die eine Abfertigung im Sinne des 3. Satzes bereits ausgezahlt wurde, anteilig geltend machen. Melden sich keine anspruchsberechtigten Personen binnen der dreimonatigen Frist, fällt die Abfertigung in die Verlassenschaft gemäß § 531 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, JGS. Nr. 946/1811. Von der VBV gibt es dazu ja eh eine Übersicht: http://www.vorsorgekasse.at/template/vbv/download/infobriefe/vbv_vk_vorgehensweise_bei_todesfall.pdf 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 15. September 2016 Maulinho schrieb vor 2 Minuten: dann steht es im §14 Abs. 5 BMSVG: Von der VBV gibt es dazu ja eh eine Übersicht: http://www.vorsorgekasse.at/template/vbv/download/infobriefe/vbv_vk_vorgehensweise_bei_todesfall.pdf Danke, habs erst gestern mitgeteilt bekommen und bevor ich mich Unkundiger durchs Internet wühle dachte ich ans Mighty ASB, weils da eventuell flotter geht, was es ja tut Danke!!! Der Notar hats nämlich reingetan ins vorläufige Dokument, eine der Parteien hat gemeint das stimmt so nicht, da hat er wohl recht und muss man den Notar korrigieren. Hätte der Notar allerdings wohl wissen müssen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wux シ Geschrieben 15. September 2016 wenn das gas für die therme durch den gaslieferanten abgedreht wurde, weil zwei dokumente eines rauchfangkehrers od. installateurs fehlen, die die tadellose funktionsweise selbiger bestätigt und ich jemand fremden dazu beauftrage mir das gas "unbefugt" wieder aufzudrehen. welche strafe würde mir blühen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zerenato Im ASB-Olymp Geschrieben 15. September 2016 (bearbeitet) wer ist diese "die", die die tadellose funktionsweise bestätigt? oder sind es die Dokumente, die die tadelose funktionsweise bestätigen? Grundsätzich nehme ich an, dass in ABGs des zuständigen Energielieferanten eine Strafe für die unbefugte Inbetriebnahme ausweisen sollten, oder? Mein workaround wäre ja, dem rauchfangkehrer solange auf den Sack zu gehen, bis er das richtige Dokument schickt/freigibt/whatever.. bearbeitet 15. September 2016 von zerenato 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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