Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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DIE Firma für Ihr Posting!

Im Gesetz steht auch drinnen, dass Staatsanwälte gleichermaßen Ausschau nach belastenden, als auch entlastenden Beweisen halten müssen. Ist in der Praxis aber nicht gegeben, weil dir karrieretechnisch ein Freispruch nichts bringt.

Ein Anwalt vertritt im Normalfall nur eine Seite der Streitparteien, daher wäre es widersprüchlich nach Beweisen zu suchen, die seinen Mandanten (Täter oder Staat/Opfer) schlechter stellen.

Wenn das tatsächlich so im Gesetz steht (habs nie gelesen), dann wäre das wieder mal ein Paradebeispiel dafür, wie herrlich sinnvoll und idealistisch gedacht manche Gesetze doch sind...

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Style und das Geld

Ein Anwalt vertritt im Normalfall nur eine Seite der Streitparteien, daher wäre es widersprüchlich nach Beweisen zu suchen, die seinen Mandanten (Täter oder Staat/Opfer) schlechter stellen.

Wenn das tatsächlich so im Gesetz steht (habs nie gelesen), dann wäre das wieder mal ein Paradebeispiel dafür, wie herrlich sinnvoll und idealistisch gedacht manche Gesetze doch sind...

Ist jetzt nicht so ein unwichtiger Paragraph :davinci:

Objektivität und Wahrheitserforschung

§ 3. (1) Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht haben die Wahrheit zu erforschen und alle Tatsachen aufzuklären, die für die Beurteilung der Tat und des Beschuldigten von Bedeutung sind.

(2) Alle Richter, Staatsanwälte und kriminalpolizeilichen Organe haben ihr Amt unparteilich und unvoreingenommen auszuüben und jeden Anschein der Befangenheit zu vermeiden. Sie haben die zur Belastung und die zur Verteidigung des Beschuldigten dienenden Umstände mit der gleichen Sorgfalt zu ermitteln.

Die Maklerdiskussion ist ja in Wahrheit keine rechtliche sondern eine sozial politische. Rechtlich gibt´s da glaub ich keine zwei Meinungen.

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  • 3 weeks later...
Wichtiger Spieler

Hallo Leute!

Ich habe ein Frage zu einem Grundbuchauszug.

Da steht im "C-Blatt" folgendes:

DIENSTBARKEIT Gehen, Fahren über Gst. Nr. 1 gem. Pkt. I Nachtrag 1994-05-25 für Gst. Nr. 2 und 3

Grundstücksnummern hab ich jetzt weggelassen und es einfach Gst Nr. 1,2 und 3 genannt.

Wie ist dieser Eintrag zu verstehen, heißt dass dass nur das gegenständliche Gst. eine Dienstbarkeit hat, oder kann man davo schließen, dass auch die Grundstücke 2 und 3 über das Gst. 1 Gehen und Fahren dürfen?

Vielen Dank

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Wichtiger Spieler

Nein, Sorry!

Der Auszug ist von Gst. 4, wenn man so will!

Für mich ist daher klar, dass ich über Gst. Nr. 1, 2 und 3 auf Grundstück 4 fahren darf.

Dürfen Gst. 2 und 3 jedoch auch über 1 fahren????

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Dauer-ASB-Surfer

kann mir mal einer sagen wie in so einem fall vorgegangen wird?

zum fall:

Freundin wird von einem typ mit dem Handy ins gesicht geschlagen, sie ruf Polizei, Täter flüchter wird aber 100m weiter von Polizei gestellt. sie geht in Krankenhaus um lippe zu nähen. paar tage später dann aussage bei der Polizei wo ihr der Polizist ratet einen Anwalt zu nehmen zwecks Schmerzensgeld. macht sie also. 1 Monat später bekommt sie Brief "Benachrichtigung des opfers zum einstellen des Verfahrens". sie ruft den Anwalt an, der meint ja KV eingestellt, aber die Sache ist noch nicht gelaufen. Zwischenfrage, wie geht es dann in so einem fall weiter? ermittelt die staatsanwaltschaft weiter wegen vermutlich fahrlässiger KV oder fordert der Anwalt einfach Schmerzensgeld ein??

2 Wochen später, Brief von ihrem Anwalt sie soll bitte auf seine aussage (sie hätte ihn von hinten angegriffen und er schlug aus Reflex) Stellung beziehen. auf nachfrage bei ihrem Anwalt wie es jetzt überhaupt weiter geht und was für kosten für sie durch das einstellen des verfahren entsteht, meint de Anwalt nur er habe keine zeit um solche fragen am Telefon zu beantworten und sie solle einfach machen was er sagt (aufs email antworten).

jetzt meine Vermutung, da dass verfahren ja eingestellt wurde, wird sie wohl auf den Anwalt kosten sitzen bleiben? Rechtsschutzversicherung wird wohl auch nichts übernehmen da dort meistens nur beratungsgespräch dabei ist?

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kann mir mal einer sagen wie in so einem fall vorgegangen wird?

zum fall:

Freundin wird von einem typ mit dem Handy ins gesicht geschlagen, sie ruf Polizei, Täter flüchter wird aber 100m weiter von Polizei gestellt. sie geht in Krankenhaus um lippe zu nähen. paar tage später dann aussage bei der Polizei wo ihr der Polizist ratet einen Anwalt zu nehmen zwecks Schmerzensgeld. macht sie also. 1 Monat später bekommt sie Brief "Benachrichtigung des opfers zum einstellen des Verfahrens". sie ruft den Anwalt an, der meint ja KV eingestellt, aber die Sache ist noch nicht gelaufen. Zwischenfrage, wie geht es dann in so einem fall weiter? ermittelt die staatsanwaltschaft weiter wegen vermutlich fahrlässiger KV oder fordert der Anwalt einfach Schmerzensgeld ein??

2 Wochen später, Brief von ihrem Anwalt sie soll bitte auf seine aussage (sie hätte ihn von hinten angegriffen und er schlug aus Reflex) Stellung beziehen. auf nachfrage bei ihrem Anwalt wie es jetzt überhaupt weiter geht und was für kosten für sie durch das einstellen des verfahren entsteht, meint de Anwalt nur er habe keine zeit um solche fragen am Telefon zu beantworten und sie solle einfach machen was er sagt (aufs email antworten).

jetzt meine Vermutung, da dass verfahren ja eingestellt wurde, wird sie wohl auf den Anwalt kosten sitzen bleiben? Rechtsschutzversicherung wird wohl auch nichts übernehmen da dort meistens nur beratungsgespräch dabei ist?

Rechtschutzversicherung sollte man vorallem informieren bevor man einen anwalt einschaltet!!! Und im normalfall hat man ja einen rechtsschutz damit eben so kosten übernommen werden!!! Beratungsgespräche sind normalerweise immer "frei/günstig"

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Dauer-ASB-Surfer

achso vergessen zu sagen, der Anwalt ist von der Rechtsschutzversicherung. nur hat mir meine versicherer auf nachfrage gesagt dass bei Versicherungen immer nur das beratungsgespräch dabei ist und ich vermute mal dass die Sache schon weit über einem beratungsgespräch hinaus gelaufen ist.

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Beruf: ASB-Poster

achso vergessen zu sagen, der Anwalt ist von der Rechtsschutzversicherung. nur hat mir meine versicherer auf nachfrage gesagt dass bei Versicherungen immer nur das beratungsgespräch dabei ist und ich vermute mal dass die Sache schon weit über einem beratungsgespräch hinaus gelaufen ist.

Bei einer Rechtsschutzversicherung ist natürlich nicht NUR das Beratungsgespräch dabei. (War wahrscheinlich eh nicht so gemeint) Allerdings gibt es unheimlich viele Deckungsvarianten in der Rechtsschutzversicherung. Vertrags-RS, Arbeitsgerichts-RS, Kfz-RS, Grundstückes- und Miet-RS, uvm.

Da es bei deiner Freundin um die Forderung des Schmerzensgeldes geht würde sie eine Deckung für den sogenannten SCHADENERSATZ- und Straf-RS benötigen. Der ist normalerweise im Privatbereich in der Grunddeckung mit dabei.

Die Frage ist: Wie hoch wären die finanziellen Forderungen ihrerseits? Wenn es nur um einen geringen Betrag geht (einige hundert Euro), so würde ich an ihrer Stelle mit der Versicherung (dem Betreuer, Makler...) Kontakt aufnehmen und um eine Prozesskostenablöse ersuchen. Das bedeutet: Man klagt nicht, dafür hat die Versicherung auch kein Risiko und keine weiteren Verwaltungskosten und man selbst keine Rennereien. Im Gegenzug dafür bezahlt die Versicherung dem Versicherungsnehmer eben den Betrag X.

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kann mir mal einer sagen wie in so einem fall vorgegangen wird?

zum fall:

Freundin wird von einem typ mit dem Handy ins gesicht geschlagen, sie ruf Polizei, Täter flüchter wird aber 100m weiter von Polizei gestellt. sie geht in Krankenhaus um lippe zu nähen. paar tage später dann aussage bei der Polizei wo ihr der Polizist ratet einen Anwalt zu nehmen zwecks Schmerzensgeld. macht sie also. 1 Monat später bekommt sie Brief "Benachrichtigung des opfers zum einstellen des Verfahrens". sie ruft den Anwalt an, der meint ja KV eingestellt, aber die Sache ist noch nicht gelaufen. Zwischenfrage, wie geht es dann in so einem fall weiter? ermittelt die staatsanwaltschaft weiter wegen vermutlich fahrlässiger KV oder fordert der Anwalt einfach Schmerzensgeld ein??

2 Wochen später, Brief von ihrem Anwalt sie soll bitte auf seine aussage (sie hätte ihn von hinten angegriffen und er schlug aus Reflex) Stellung beziehen. auf nachfrage bei ihrem Anwalt wie es jetzt überhaupt weiter geht und was für kosten für sie durch das einstellen des verfahren entsteht, meint de Anwalt nur er habe keine zeit um solche fragen am Telefon zu beantworten und sie solle einfach machen was er sagt (aufs email antworten).

jetzt meine Vermutung, da dass verfahren ja eingestellt wurde, wird sie wohl auf den Anwalt kosten sitzen bleiben? Rechtsschutzversicherung wird wohl auch nichts übernehmen da dort meistens nur beratungsgespräch dabei ist?

und um auf deine Zwischenfrage noch einzugehen:

wenn der Staatsanwalt das verfahren einstellt, dann handelt es sich vermutlich nur um das Strafverfahren. deine Freundin kann aber natürlich immer noch zivilrechtlich gegen den Täter vorgehen, nur mischt sich da halt dann der Staatsanwalt nicht mehr ein.

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