Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

Recommended Posts

so is des

Sollte es bei so einer Situation zu einem Unfall kommen bist du als Rechtsüberholer trotzdem derjenige der blechen darf. Ausgenommen wenn der andere betrunken oder aufgrund anderer Mittel nicht mehr Verkehrstauglich war.

Denke ich nicht denn der andere muss ja auch den 3s Blick machen und schauen ob er rechts ranfahren kann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.

Hatten heute eine kleine Diskussion auf der Autobahn: Ich fahre mit 135 km/h (laut Tacho) rechts, hinter uns mehrere Autos verteilt auf drei Spuren und vor uns ein Schleicher mit gefühlten 100 km/h auf der mittleren Spur. Ich überhole gezwungenermaßen rechts. Beifahrer tobt: "Das ist verboten. Wenn es zu einem Unfall kommt hast du die volle Schuld..." Was hätte ich machen sollen? Auf ~ 90 km/h abbremsen, auf die linke Spure wechseln und hoffen, dass es zu keinem Auffahrunfall kommt bzw. mein Auto schnell genug beschleunigt? Gibt es für solche Situationen eine Gesetzeslage? Aber ich glaub das hatten wir schon mal wo.

ab drei autos in einer spur wäre es erlaubt, du schreibst nur von mehreren autos auf die spuren aufgeteilt

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

1 8 9 9

Sollte es bei so einer Situation zu einem Unfall kommen bist du als Rechtsüberholer trotzdem derjenige der blechen darf. Ausgenommen wenn der andere betrunken oder aufgrund anderer Mittel nicht mehr Verkehrstauglich war.

Wird dann wohl auf eine Teilschuld hinauslaufen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp

ich bin auch wegen meiner posts hier nicht im ruf, links- und mittelspurfahrer zu verteidigen. In dem Fall wie du die Situation schilderst, wirkt es halt, als sei der auf einmal aus dem nichts aufgetaucht, was ja nicht stimmen kann. Wenn du vorausschauend fährst, siehts du, "da fährt ein Trottel auf der Mittelspur" und kannst dein Verhalten in den Varianten
[ ] fahr ich halt 90 auf der rechten, bis er sich's überlegt, weil meine nervöse Schwiegermama neben mir sitzt,
[ ] beschleunig ich raus, zieh auf der dritten vorbei, zeig ihm den Finger und cruise vor ihm auf die rechte zurück,
[ ] zieh auf die mittlere und hup/lichthup ihn solang an, bis der wixer sich schleicht,
anpassen.

Was davon in welcher Situation clever ist (und welche der drei Varianten nicht erlaubt) kannst dann in der Situation eh selbst abwägen.

Angemerkt sei, dass auch ich, Autofahrcholeriker vor dem Herren, Situationen erlebt habe, wo nur noch Variante 4 hilft: Raus auf Raststätte oder Parkplatz, pinkeln/was trinken/kurz abwarten, damit sich jemand anderer mit der Arschbirne auseinandersetzen muss.

bearbeitet von zerenato

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

I've seen better days

ab drei autos in einer spur wäre es erlaubt, du schreibst nur von mehreren autos auf die spuren aufgeteilt

was so laut Gesetzestext wohl auch nicht stimmt. außer du meinst mit "in einer Spur" dass in jeder Spur drei Kfz sind

Bewegt sich auf dem rechten Fahrstreifen eine Kolonne (mindestens drei Fahrzeuge), darf diese auch schneller sein als das links fahrende Fahrzeug. Rechts überholen durch ein einzelnes Fahrzeug ist aber verboten.

http://www.oeamtc.at/portal/rechts-ueberholen-ist-verboten+2500+1368776

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Style und das Geld

Wird dann wohl auf eine Teilschuld hinauslaufen.

Jup, sehe aber dem Rechtsüberholer als überwiegend schuldigen, wie genau das Verschulden aufgeteilt wird, hängt vom Richter ab. Zu diesem Thema gibt es aber sicher Judikatur. bearbeitet von syndicate

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

so is des

kurzgesagt: weil es Gefahren verhindert. stell dir vor du überholst gerade selber auf der dritten spur einen langsameren auf der mittelspur, ordnest dich nach dem Überholen wieder rechts ein, vielleicht sogar auf die erste Spur weil nix los ist, aber dann kommt plötzlich einer mit 160 sachen auf der ersten spur daher und schießt dich ab.

und weil es einfach gut ist, nicht damit rechnen zu müssen, dann man auf der AB rechts überholt wird. Dass glaub ich sofort, dass es ohne ein solches Verbot viel mehr schwere Unfälle geben würde. (zB glaub ich nicht daran, dass es bedeutend weniger Unfälle geben würde, wenn man auf Landstraßen nur 80 fahren dürfte, was mal vor nicht allzu langer Zeit durch die Medien gegeistert ist; gehört aber nicht hierher)

wenns viele schon überfordert sich ans Rechtsfahrgebot zu halten. nönö, das wäre chaos pur auf unseren Autobahnen.

160 darf man ja gar nicht fahren. Bei einem Spurwechsel musst eh einen 3S Blick machen. Ich versteh nicht wieso da das Unfallrisiko höher sein sollte. Ich kann mich doch nicht darauf verlassen das rechts eh keiner ist und einfach rüber fahren.

Ich stimme dir vielleicht zu dass die derzeitige Regelung für ungeübte oder ängstliche Fahrer wohl besser ist, da sie wirklich im Zweifelsfall auch auf Verdacht die Spur wechseln können.

Jup, sehe aber dem Rechtsüberholer als überwiegend schuldigen, wie genau das Verschulden aufgeteilt wird, hängt vom Richter ab. Zu diesem Thema gibt es aber sicher Judikatur.

Das hängt wohl eher vom Unfallbild ab. Wenn der Rechtsüberholende vom Mittelspurfahrer im hinteren Bereich des Autos oder seitlich touchiert/berührt wird, liegt das Hauptverschulden wohl beim Mittelspurfahrer.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 weeks later...
Bunter Hund im ASB

Ich bräuchte Rechtskundige zum Thema Mietrecht. :v:

Ich hab heute unsere Wohnung gekündigt, da wir die Zusage für eine andere Wohnung bekommen haben. Das blöde dabei, wir ziehen bereits im September um, daher geht sich das mit der 3-Monats-Kündigungsfrist natürlich überhaupt nicht aus und wir müssten im Notfall die vollen 3 Monate doppelt zahlen, wenn wir keinen Nachmieter finden.

Jedoch haben wir momentan eigentlich gar keinen gültigen Mietvertrag. Als wir eingezogen sind im November 2012, haben wir einen 3-Jahres Mietvertrag abgeschlossen. Darin steht ausdrücklich, dass dieser am 01.11.15 endet. Da sich unser Vermieter nie um eine Verlängerung dieses bemüht hat, wohnen wir seit letzten November also eigentlich ohne Mietvertrag hier.

Die große Frage, die sich uns natürlich stellt: Gilt die 3-Monats-Kündigungsfrist auch wenn man gar keinen Mietvertrag abgeschlossen hat, den man kündigen könnte? Gilt die 3-Monats-Kündigungsfrist also auch für einen Art "mündlichen Mietvertrag"?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

DIE Firma für Ihr Posting!
Imperator schrieb vor 51 Minuten:

Ich bräuchte Rechtskundige zum Thema Mietrecht. :v:

Ich hab heute unsere Wohnung gekündigt, da wir die Zusage für eine andere Wohnung bekommen haben. Das blöde dabei, wir ziehen bereits im September um, daher geht sich das mit der 3-Monats-Kündigungsfrist natürlich überhaupt nicht aus und wir müssten im Notfall die vollen 3 Monate doppelt zahlen, wenn wir keinen Nachmieter finden.

Jedoch haben wir momentan eigentlich gar keinen gültigen Mietvertrag. Als wir eingezogen sind im November 2012, haben wir einen 3-Jahres Mietvertrag abgeschlossen. Darin steht ausdrücklich, dass dieser am 01.11.15 endet. Da sich unser Vermieter nie um eine Verlängerung dieses bemüht hat, wohnen wir seit letzten November also eigentlich ohne Mietvertrag hier.

Die große Frage, die sich uns natürlich stellt: Gilt die 3-Monats-Kündigungsfrist auch wenn man gar keinen Mietvertrag abgeschlossen hat, den man kündigen könnte? Gilt die 3-Monats-Kündigungsfrist also auch für einen Art "mündlichen Mietvertrag"?

Wenn der Vertrag abläuft und beide Seiten nix unternehmen, gilt er als konkludent (also stillschweigend) verlängert. Bei der ersten Verlängerung wird der Vertrag dabei um 3 Jahre verlängert und läuft grundsätzlich zu den gleichen Konditionen weiter...

Wenn also keine spezielle (kürzere) Kündigungsfrist vereinbart wurde, gilt für den Mieter die übliche 3-monatige Frist...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Bunter Hund im ASB
PostingGmbH schrieb vor 10 Stunden:

Wenn der Vertrag abläuft und beide Seiten nix unternehmen, gilt er als konkludent (also stillschweigend) verlängert. Bei der ersten Verlängerung wird der Vertrag dabei um 3 Jahre verlängert und läuft grundsätzlich zu den gleichen Konditionen weiter...

Wenn also keine spezielle (kürzere) Kündigungsfrist vereinbart wurde, gilt für den Mieter die übliche 3-monatige Frist...

Danke! Das wollt ich wissen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 weeks later...
Beruf: ASB-Poster

Bauvorhaben, sagen wir, der Vertrag des Bauherrn mit dem Baumeister für aufgelistete Bauleistungen beläuft sich auf 100k.

Während des Bauvorhabens kommt es zu unvorhergesehenem (unvorhersehbarem) Mehraufwand aufgrund von unbeeinflussbaren Faktoren von seiten des Baumeisters (Beispiel: Der Boden stellt sich als schwer kontaminiert heraus, die Entsorgung kostet viel Geld). Diese führen zu erhöhten Kosten, die dann gem. den im Vertrag festgelegten Sätzen abgerechnet werden.

Nun die Frage: Gibt es eine Höhe, bis zu der der Baumeister die entstehenden Mehrkosten bekanntgeben muß, bevor er mit diesen Arbeiten beginnt?

Beispiel: die Mehrleistungen betragen 500 €, in diesem Fall wäre schwachsinnig, beim Bauherrn anfragen zu müssen. Alternativ (natürlich übertrieben, aber um klarzumachen, was ich meine): die Mehrleistungen betragen 100.000 €. In diesem Fall müsste der Bauherr natürlich wissen, was auf ihn zukommt.

Irgendwo zwischen diesen beiden Extremen wird ein Punkt sein, wo der Bauherr informiert werden muss. Gibt es da eine Regelung?

/p>

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

für leiwand, gegen oasch.

Erhebliche Mehrkosten muss der Unternehmer anzeigen, sonst verliert er den Anspruch auf zusätzliches Entgelt.

https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19990414_OGH0002_0090OB00066_99T0000_000&IncludeSelf=True

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Beruf: ASB-Poster
Erhebliche Mehrkosten muss der Unternehmer anzeigen, sonst verliert er den Anspruch auf zusätzliches Entgelt.

https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19990414_OGH0002_0090OB00066_99T0000_000&IncludeSelf=True




Was wäre als erheblich anzusehen? (In % des ursprünglichen Auftragswertes)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.