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Wien nur du allein!
admirana111 schrieb vor 19 Stunden:

Gibt es irgendwo ein Gesetz oder so etwas zu diesen Sodexo Gutscheinen?

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen entscheiden, ob sie die Sodexo-Klimabonus-Gutscheine akzeptieren oder nicht. Sie können daher auch entscheiden, unter welchen Bedingungen das geschieht. Zum Beispiel nur ein Gutschein pro Einkauf, kein Wechselgeld usw. Damit der Kunde die Bedingungen vorm Zahlen kennt, müssen diese gut sichtbar ausgeschrieben sein. In der Regel pickt daher oft ein großer Hinweis bei Kassa. Also theoretisch(!) besteht schon die Möglichkeit, dass ein Unternehmen den Restbetrag rechtmäßig einbehält.

In der Praxis wird man aber so gut wie immer behaupten können, man hätte die Hinweise nicht gelesen und damit diesen Einlösekonditionen nie zugestimmt. Aus rechtlicher Sicht würde das Geschäft dann rückabgewickelt werden. Du bekommst den 50€ Gutschein zurück, gibst aber deinen Einkauf wieder her. Um das zu vereinfachen und eine Rückabwicklung zu verhindern (da beide Seiten Interese am Geschäft haben), geben sie dir die 35€ einfach in bar.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Neocon schrieb vor 23 Minuten:

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen entscheiden, ob sie die Sodexo-Klimabonus-Gutscheine akzeptieren oder nicht. Sie können daher auch entscheiden, unter welchen Bedingungen das geschieht. Zum Beispiel nur ein Gutschein pro Einkauf, kein Wechselgeld usw. Damit der Kunde die Bedingungen vorm Zahlen kennt, müssen diese gut sichtbar ausgeschrieben sein. In der Regel pickt daher oft ein großer Hinweis bei Kassa. Also theoretisch(!) besteht schon die Möglichkeit, dass ein Unternehmen den Restbetrag rechtmäßig einbehält.

In der Praxis wird man aber so gut wie immer behaupten können, man hätte die Hinweise nicht gelesen und damit diesen Einlösekonditionen nie zugestimmt. Aus rechtlicher Sicht würde das Geschäft dann rückabgewickelt werden. Du bekommst den 50€ Gutschein zurück, gibst aber deinen Einkauf wieder her. Um das zu vereinfachen und eine Rückabwicklung zu verhindern (da beide Seiten Interese am Geschäft haben), geben sie dir die 35€ einfach in bar.

Okay, das klingt plausibel ...

Allerdings hätte ich solche Annahmebedingungen noch nie wo gesehen, wo ich meine Sodexogutscheine einlöse (Interspar etc.) ... werde in Zukunft mal drauf schauen.

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Top-Schriftsteller
Neocon schrieb vor 29 Minuten:

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen entscheiden, ob sie die Sodexo-Klimabonus-Gutscheine akzeptieren oder nicht. Sie können daher auch entscheiden, unter welchen Bedingungen das geschieht. Zum Beispiel nur ein Gutschein pro Einkauf, kein Wechselgeld usw. Damit der Kunde die Bedingungen vorm Zahlen kennt, müssen diese gut sichtbar ausgeschrieben sein. In der Regel pickt daher oft ein großer Hinweis bei Kassa. Also theoretisch(!) besteht schon die Möglichkeit, dass ein Unternehmen den Restbetrag rechtmäßig einbehält.

In der Praxis wird man aber so gut wie immer behaupten können, man hätte die Hinweise nicht gelesen und damit diesen Einlösekonditionen nie zugestimmt. Aus rechtlicher Sicht würde das Geschäft dann rückabgewickelt werden. Du bekommst den 50€ Gutschein zurück, gibst aber deinen Einkauf wieder her. Um das zu vereinfachen und eine Rückabwicklung zu verhindern (da beide Seiten Interese am Geschäft haben), geben sie dir die 35€ einfach in bar.

Ok, das heißt dazu gibt es gar keine Verträge oder ähnliches? Sondern einen Aushang oder ähnliches bei der Kassa. Wie gesagt meine Frau nutzt diese fast täglich, ich habe eben nur den Klimabonus.

Aber wenn ich mich recht erinnere wurde damit "geworben", dass man diese in allen großen Supermarktketten und vielen weiteren Filialen einsetzen kann.

Jedenfalls interessant. :) Danke euch!

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Wien nur du allein!
admirana111 schrieb vor einer Stunde:

Ok, das heißt dazu gibt es gar keine Verträge oder ähnliches? Sondern einen Aushang oder ähnliches bei der Kassa. Wie gesagt meine Frau nutzt diese fast täglich, ich habe eben nur den Klimabonus.

Aber wenn ich mich recht erinnere wurde damit "geworben", dass man diese in allen großen Supermarktketten und vielen weiteren Filialen einsetzen kann.

Jedenfalls interessant. :) Danke euch!

Bei den normalen Sodexo-Gutscheinen dürfte es aus steuerlichen Gründen etwas anders sein. Da steht wohl in den AGB von Sodexo, dass kein Rückgeld gewährt werden muss. Manche Supermarktketten machen es offenbar dennoch. Aber das ist eigentlich generell ein ganz anderes System als der Klimabonus-Gutschein (lediglich der Abwickler ist ident).

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  • 4 months later...
Junior Vizepräsident

Hab zum ersten Mal eine Anzeige über die Parkraumüberwachung aufnehmen lassen, weil ein Fahrzeug am Radweg stand und deswegen eine Familie ausweichen musste, wodurch sie fast von einem Auto touchiert wurden. Leider war der Parksheriff nicht rechtzeitig vor Ort, wodurch ich als Zeuge geführt werde. Es ist eh nichts ungewöhnliches, aber kommt's da echt zu einer Gerichtsverhandlung, wenn derjenige widerspricht, wo ich dann aussagen muss und wie wahrscheinlich ist das?

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Devil Jin schrieb Gerade eben:

Hab zum ersten Mal eine Anzeige über die Parkraumüberwachung aufnehmen lassen, weil ein Fahrzeug am Radweg stand und deswegen eine Familie ausweichen musste, wodurch sie fast von einem Auto touchiert wurden. Leider war der Parksheriff nicht rechtzeitig vor Ort, wodurch ich als Zeuge geführt werde. Es ist eh nichts ungewöhnliches, aber kommt's da echt zu einer Gerichtsverhandlung, wenn derjenige widerspricht, wo ich dann aussagen muss und wie wahrscheinlich ist das?

Bin da jetzt auch kein Experte, aber ich glaube, dass deine schriftliche Aussage reichen müsste, die ja eh in den Akten besteht.

Muss letztlich der Richter entscheiden.

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Chefjugo am Platz
Devil Jin schrieb vor 5 Stunden:

Hab zum ersten Mal eine Anzeige über die Parkraumüberwachung aufnehmen lassen, weil ein Fahrzeug am Radweg stand und deswegen eine Familie ausweichen musste, wodurch sie fast von einem Auto touchiert wurden. Leider war der Parksheriff nicht rechtzeitig vor Ort, wodurch ich als Zeuge geführt werde. Es ist eh nichts ungewöhnliches, aber kommt's da echt zu einer Gerichtsverhandlung, wenn derjenige widerspricht, wo ich dann aussagen muss und wie wahrscheinlich ist das?

Wirst evt. von der MA67 als Zeuge vorgeladen. Ist ja "nur" ein Verwaltungsstrafverfahren,.

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Bunter Hund im ASB
Hutz schrieb vor 48 Minuten:

Wirst evt. von der MA67 als Zeuge vorgeladen. Ist ja "nur" ein Verwaltungsstrafverfahren,.

So ungefähr wurde es meinem Exnachbarn erklärt. Dessen Garagenzufahrt wurde wegen der Apotheke und dem Bäcker täglich zugeparkt. Weil die Falschparker immer nur ein paar Minuten dort standen und kein Kontrollorgan so schnell da wäre hat er einfach Fotos geschossen und eine Anzeige via Mail an die MA67 übermittelt. War nie ein Problem und in den unzähligen Male musste er nie irgendwas aussagen. Im schlimmsten Fall passiert einfach nix.

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Bunter Hund im ASB

Ich hoff, das ist der richtige Thread.. Kennt sich jemand mit dem Pickerle aus? 

Ich wollte letzte Woche das im März ablaufende Pickerl erneuern, leider Krankheitsbedingt nicht dazu gekommen. Nun muss ich morgen nach München. Wie sieht's da bei den Deutschen aus? Hab nur ein paar Artikel gefunden, wo auch etwas von 2 Monaten Überzug steht (welcher in Coronazeiten auf 4 angehoben wurde). 

Nach Kroatien, Slowenien und Co würde ich nicht fahren, aber DE? 

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Junior Vizepräsident
Anti_Violett schrieb vor 4 Stunden:

Nach Kroatien, Slowenien und Co würde ich nicht fahren, aber DE? 

Wenn das Fahrzeug keine gravierenden Mängel aufweist und die Toleranzfrist eingehalten wird, dann können die Länder rechtlich gesehen nichts machen, auch wenn die Praxis manchmal anders ausschaut. In so einem Fall sollte man den ÖAMTC kontaktieren, sofern man Mitglied ist.

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Bunter Hund im ASB
Devil Jin schrieb vor 2 Stunden:

Wenn das Fahrzeug keine gravierenden Mängel aufweist und die Toleranzfrist eingehalten wird, dann können die Länder rechtlich gesehen nichts machen, auch wenn die Praxis manchmal anders ausschaut. In so einem Fall sollte man den ÖAMTC kontaktieren, sofern man Mitglied ist.

War vorhin eh beim ÖAMTC zwecks Umweltplakette. Aber der Angestellte meine nur, man sollte nicht mit abgelaufenen Pickerl ins Ausland, aber bei DE normal weniger Probleme. (Gab wohl so eine Art "Abkommen", dass in DE unsere Frist auch akzeptiert wird, aber alle Angaben ohne Gewähr natürlich)
Italien, Kroatien und Co würde er unbedingt vermeiden. In dem Fall, No Risk, No Fun... 

Danke trotzdem für die Antwort.

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ASB-Gott

Äh, ich bin ja extrem häufig in GER unterwegs. Bei meinem alten Auto war das Pickerl im Januar fällig, da es mich im Winter nicht interessiert hat in die Werkstatt zu fahren, bin ich immer erst im März bzw. April (also innerhalb der 3 Monate Toleranz), auf die Idee, dass ich da ein Problem haben könnte bin ich nie gekommen und hatte ich auch nie. 

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aurinko schrieb vor 14 Stunden:

Äh, ich bin ja extrem häufig in GER unterwegs. Bei meinem alten Auto war das Pickerl im Januar fällig, da es mich im Winter nicht interessiert hat in die Werkstatt zu fahren, bin ich immer erst im März bzw. April (also innerhalb der 3 Monate Toleranz), auf die Idee, dass ich da ein Problem haben könnte bin ich nie gekommen und hatte ich auch nie. 

Ich glaube grundsätzlich ist es ja auch kein Problem.
Besagte Länder wo es ein Problem zu sein scheint, sind zufällig auch jene in welchen die Polizei Touristen gegenüber ohnehin nicht den besten Ruf genießt.

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ASB-Gott
ooeveilchen schrieb vor 20 Stunden:

Ich glaube grundsätzlich ist es ja auch kein Problem.
Besagte Länder wo es ein Problem zu sein scheint, sind zufällig auch jene in welchen die Polizei Touristen gegenüber ohnehin nicht den besten Ruf genießt.

Das es in südlichen Ländern anders aussieht war mir bekannt, aber bei GER hätte ich mir noch nie Gedanken darüber gemacht (in den grenznahen dt. LKR werden wohl täglich 1000 Autos mit "abgelaufenem" Pickerl unterwegs sein).  In GER gilt das Pickerl (TÜV) ja grundsätzlich 2 Jahre und dann haben sie auch noch eine Toleranz. Ich habe noch nie von jemanden gehört der in GER deswegen Probelme bekommen hätte.

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