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Sandmännchen

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Eierschaukelverzichter
Relii schrieb vor 3 Stunden:

seit 3 tagen kein fließend wasser mehr in der eigentumswohnung - weiß jemand ob man sich in diesem fall bei jemandem (hausverwaltung) schadlos halten kann? die idioten wissen noch nicht einmal wo das problem genau liegt.

Die Hausverwaltung hat das im Rahmen der "ordentlichen Verwaltung " über die Rücklagen in Ordnung zu bringen,  nur muss es jemand melden 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Relii schrieb vor 16 Minuten:

ja, gemeldet wurde es vermutlich eh schon hunderte male. ich hätt halt gern gewissermaßen eine "entschädigung" dafür, dass die 3 tage lang nix auf die reihe kriegen... :davinci:

Wenn sie eh am Arbeiten sind (und Fehlersuche gehört dazu), wirst nicht recht weit kommen damit.

Bei nachweislicher Untätigkeit wär's was anderes.

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Eierschaukelverzichter
Relii schrieb vor 8 Stunden:

ja, gemeldet wurde es vermutlich eh schon hunderte male. ich hätt halt gern gewissermaßen eine "entschädigung" dafür, dass die 3 tage lang nix auf die reihe kriegen... :davinci:

Vielleicht einen Kalender und einen Kugelschreiber 

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Wien nur du allein!
Relii schrieb vor 15 Stunden:

seit 3 tagen kein fließend wasser mehr in der eigentumswohnung - weiß jemand ob man sich in diesem fall bei jemandem (hausverwaltung) schadlos halten kann? die idioten wissen noch nicht einmal wo das problem genau liegt.

Jetzt Mal ganz ohne Recherche: Prinzipiell vermutlich schon aber viel wird es halt nicht sein. Bei einer Mietwohnung kannst deswegen vielleicht 50% verlangen. Aber nur für diese 3 Tage. Das sind bei 900€ Miete (netto ohne BK) 45€. Und viel mehr wird man bei Eigentum auch nicht hinkriegen (eher im Gegenteil).

bearbeitet von Neocon

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legende

ja, dass es natürlich nur aliquot für die 3 tage sein wird, ist eh logisch - mir gehts ja nur darum: wenn meine mieterin im hochsommer bei 30°+ kein fließend wasser hat, ist es aus meiner sicht logisch dass ich ihr die 50 euro erlassen muss.

ich würds mir halt nur gerne von der HV zurückholen. :davinci: und da ist jetzt meine frage, ob es da irgendeine handhabe gibt. juristisch möchte ich bei einem eventuellen streitwert von 50 euro logischerweise nicht wirklich vorgehen. 

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  • 3 weeks later...

Hy, gibt's hier eventuell Notare bzw Leute die sich im Erbrecht auskennen? Es ist eher eine allgemeine Frage da ich vorbereitet sein möchte. Meine Mutter starb letztes Jahr, seitdem ist beim Notar ein Verlassenschaftverfahren laufend. Wir sind 4 Brüder und unsere Mutter hat uns ca 27.000€ hinterlassen. Nun ist meine Frage: Wie hoch sind die Kosten die der Notar einhebt? Ich Frage so direkt weil ich im Internet nur verwirrendes finde, es gibt anscheinend eine Tabelle dafür doch keine genauen Infos. Dazu kommt, dass der Bruder, der kurz vor Schluss die Vertretung meiner Mutter hatte und sozusagen Ansprechpartner vom Notar ist die ganze Zeit meint "rechnet mit keinem Cent, das behält sich alles der Notar, das ist eben so" bei genauerem Nachfragen heißt es nur "ist eben so der macht das, das sind die Gebühren" was ich mir eben nicht vorstellen kann. 

Dazu kommt noch, dass es offene Inkasso Forderungen gibt, welche laut meiner Anwältin jedoch unwirksam sind, da bereits verjährt. Hier haben wir den Notar darauf hingewiesen ja nicht die Forderungen aus dem Nachlass zu bedienen da eben verjährt, hier hieß es dann sozusagen: Nach der Verlassenschaft haben wir das mit dem Inkasso zu klären als Erben.

Wichtig ist mir nur: Kann mir jemand sagen, was der Notar an Gebühren / Kosten einbehält? 

Viel weniger als das finanzielle ist mir eben der Punkt, dass meine Mutter als Alleinerziehende von 4 Kindern, eines davon schwer beeinträchtigt, daher auch ohne wirkliche Möglichkeit des Erwerbs es schaffte 27.000€ für ihre Kinder anzusparen, diese beachtliche Leistung sollte für die Zukunft dieser Kinder und nicht für Notare verwendet werden.

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Postinho
wienerfußballfan schrieb vor 1 Stunde:

Hy, gibt's hier eventuell Notare bzw Leute die sich im Erbrecht auskennen? Es ist eher eine allgemeine Frage da ich vorbereitet sein möchte. Meine Mutter starb letztes Jahr, seitdem ist beim Notar ein Verlassenschaftverfahren laufend. Wir sind 4 Brüder und unsere Mutter hat uns ca 27.000€ hinterlassen. Nun ist meine Frage: Wie hoch sind die Kosten die der Notar einhebt? Ich Frage so direkt weil ich im Internet nur verwirrendes finde, es gibt anscheinend eine Tabelle dafür doch keine genauen Infos. Dazu kommt, dass der Bruder, der kurz vor Schluss die Vertretung meiner Mutter hatte und sozusagen Ansprechpartner vom Notar ist die ganze Zeit meint "rechnet mit keinem Cent, das behält sich alles der Notar, das ist eben so" bei genauerem Nachfragen heißt es nur "ist eben so der macht das, das sind die Gebühren" was ich mir eben nicht vorstellen kann. 

Dazu kommt noch, dass es offene Inkasso Forderungen gibt, welche laut meiner Anwältin jedoch unwirksam sind, da bereits verjährt. Hier haben wir den Notar darauf hingewiesen ja nicht die Forderungen aus dem Nachlass zu bedienen da eben verjährt, hier hieß es dann sozusagen: Nach der Verlassenschaft haben wir das mit dem Inkasso zu klären als Erben.

Wichtig ist mir nur: Kann mir jemand sagen, was der Notar an Gebühren / Kosten einbehält? 

Viel weniger als das finanzielle ist mir eben der Punkt, dass meine Mutter als Alleinerziehende von 4 Kindern, eines davon schwer beeinträchtigt, daher auch ohne wirkliche Möglichkeit des Erwerbs es schaffte 27.000€ für ihre Kinder anzusparen, diese beachtliche Leistung sollte für die Zukunft dieser Kinder und nicht für Notare verwendet werden.

die leistung in ehren aber was spielt das für eine rolle, wenn es gesetzlich festgelegt ist wieviel der notar kriegt :confused: ich habe die unterlagen leider nicht mehr, aber es waren so weit ich weiß so etwas unter 5%, die sich der notar anteilig "genommen" hat. so eine verlassenschaft abwickeln ist halt sicher kein zuckerschlecken insofern ist das wohl schon gerechtfertigt. edit: aber bitte die zahlt ist ohne gewähr, liegt schon lange zurück.

bearbeitet von BDN

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wienerfußballfan schrieb vor einer Stunde:

Wichtig ist mir nur: Kann mir jemand sagen, was der Notar an Gebühren / Kosten einbehält? 

Bei meiner Großmutter hätt ich summasummarum etwa 8.000€ geschätzt.
Die hatte aber auch 12 Kinder und dementsprechend wurde auch viel ums Erbe gestritten (:davinci:)

Wenn ihr euch vorher schon einig seit bzw. es ein vernünftiges Testament gibt glaub ich sogar dass ihr deutlich billiger aus der Sache rauskommt (~5.000€). 

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
wienerfußballfan schrieb vor 1 Stunde:

Hy, gibt's hier eventuell Notare bzw Leute die sich im Erbrecht auskennen? Es ist eher eine allgemeine Frage da ich vorbereitet sein möchte. Meine Mutter starb letztes Jahr, seitdem ist beim Notar ein Verlassenschaftverfahren laufend. Wir sind 4 Brüder und unsere Mutter hat uns ca 27.000€ hinterlassen. Nun ist meine Frage: Wie hoch sind die Kosten die der Notar einhebt? Ich Frage so direkt weil ich im Internet nur verwirrendes finde, es gibt anscheinend eine Tabelle dafür doch keine genauen Infos. Dazu kommt, dass der Bruder, der kurz vor Schluss die Vertretung meiner Mutter hatte und sozusagen Ansprechpartner vom Notar ist die ganze Zeit meint "rechnet mit keinem Cent, das behält sich alles der Notar, das ist eben so" bei genauerem Nachfragen heißt es nur "ist eben so der macht das, das sind die Gebühren" was ich mir eben nicht vorstellen kann. 

Dazu kommt noch, dass es offene Inkasso Forderungen gibt, welche laut meiner Anwältin jedoch unwirksam sind, da bereits verjährt. Hier haben wir den Notar darauf hingewiesen ja nicht die Forderungen aus dem Nachlass zu bedienen da eben verjährt, hier hieß es dann sozusagen: Nach der Verlassenschaft haben wir das mit dem Inkasso zu klären als Erben.

Wichtig ist mir nur: Kann mir jemand sagen, was der Notar an Gebühren / Kosten einbehält? 

Viel weniger als das finanzielle ist mir eben der Punkt, dass meine Mutter als Alleinerziehende von 4 Kindern, eines davon schwer beeinträchtigt, daher auch ohne wirkliche Möglichkeit des Erwerbs es schaffte 27.000€ für ihre Kinder anzusparen, diese beachtliche Leistung sollte für die Zukunft dieser Kinder und nicht für Notare verwendet werden.

Zuallererst einmal möchte ich dir mein Beileid ausdrücken. Ich weiß, ich hab dich öfter mal ein bisserl gfrotzelt, aber prinzipiell mag ich dich eigentlich sehr und ich bedauere, dass du deine Mutter verloren hast.

Kommt drauf an, wie die Verlassenschaft im Gesamten ausschaut. Wer kam für die Beerdigungskosten auf? Wieviel wird da in die Verlassenschaft eingerechnet? (Grabstätte, Grabstein, Totenmahl, Partezettel) Welche offenen Forderungen hatten noch einen Anspruch? Wurde die letztausbezahlte Pension samt Pflegegeld ganz oder aliquot vom Pensionsversicherungsträger zurückgefordert?

Ich bin kein Anwalt, aber ich bearbeite oft in der Bank die Verlassenschaften und da kommt das dann alles in Abzug bzw. wird eben noch der Notar davon bezahlt. Allerdings sollten bei 27.000,- schon etwas für euch übrig bleiben. Aber bevor du hier fragst: Frag doch einfach den Notar. Als Bezugsberechtigter wirst du von ihm Auskunft bekommen.

Und zum Abschluss hoffe ich für euer weiteres Familienleben, dass ihr deswegen nicht in Streit gerät, denn das passiert beim Erben leider viel zu oft.

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gordonstone schrieb vor 16 Minuten:

Zuallererst einmal möchte ich dir mein Beileid ausdrücken. Ich weiß, ich hab dich öfter mal ein bisserl gfrotzelt, aber prinzipiell mag ich dich eigentlich sehr und ich bedauere, dass du deine Mutter verloren hast.

Kommt drauf an, wie die Verlassenschaft im Gesamten ausschaut. Wer kam für die Beerdigungskosten auf? Wieviel wird da in die Verlassenschaft eingerechnet? (Grabstätte, Grabstein, Totenmahl, Partezettel) Welche offenen Forderungen hatten noch einen Anspruch? Wurde die letztausbezahlte Pension samt Pflegegeld ganz oder aliquot vom Pensionsversicherungsträger zurückgefordert?

Ich bin kein Anwalt, aber ich bearbeite oft in der Bank die Verlassenschaften und da kommt das dann alles in Abzug bzw. wird eben noch der Notar davon bezahlt. Allerdings sollten bei 27.000,- schon etwas für euch übrig bleiben. Aber bevor du hier fragst: Frag doch einfach den Notar. Als Bezugsberechtigter wirst du von ihm Auskunft bekommen.

Und zum Abschluss hoffe ich für euer weiteres Familienleben, dass ihr deswegen nicht in Streit gerät, denn das passiert beim Erben leider viel zu oft.

Zunächst einmal Danke, ich hoffe du nimmst es nicht persönlich aber ich hab ehrlich gesagt kaum mitbekommen, dass du mich gefrozelt hast :-) Danke dir sehr für deine Worte.

Also das Begräbnis haben wir selbst bezahlt, dass kann da nicht reinfließen, wir Brüder sind auch überhaupt nicht im Streit wir nehmen was kommt und teilen durch 4 alles ohne Problem. Der Notar hat mir nicht geantwortet leider, es ist in 2 Wochen der Termin, ich wollte mich im Vorfeld informieren und gegen einen gesetzlichen Pflichtteil hab ich nichts, es widerstrebt mir nur wenn der eben sagen kann "alles meins" weil er jeden Beistrich gesondert berechnet. 

Bei uns ist's im Endeffekt leicht für ihn, dass ist da, 4 Leute, und aufgeteilt wird.

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
wienerfußballfan schrieb vor 14 Minuten:

Zunächst einmal Danke, ich hoffe du nimmst es nicht persönlich aber ich hab ehrlich gesagt kaum mitbekommen, dass du mich gefrozelt hast :-) Danke dir sehr für deine Worte.

Also das Begräbnis haben wir selbst bezahlt, dass kann da nicht reinfließen, wir Brüder sind auch überhaupt nicht im Streit wir nehmen was kommt und teilen durch 4 alles ohne Problem. Der Notar hat mir nicht geantwortet leider, es ist in 2 Wochen der Termin, ich wollte mich im Vorfeld informieren und gegen einen gesetzlichen Pflichtteil hab ich nichts, es widerstrebt mir nur wenn der eben sagen kann "alles meins" weil er jeden Beistrich gesondert berechnet. 

Bei uns ist's im Endeffekt leicht für ihn, dass ist da, 4 Leute, und aufgeteilt wird.

Dann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Notar 27' haben will.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Bei mir waren soweit ich mich entsinne nicht viel mehr als 1000 Euro. Gibt's einen fixen Tarif von Gericht, wenns normal rennt ohne Zusatztermine usw.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
gordonstone schrieb vor 11 Stunden:

Dann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Notar 27' haben will.

Wollen wird er es sicher. Dieser Menschenschlag ist ja auch sehr gierig und obendrein meist sehr inkompetent. Nicht umsonst gibt es bei denen auch den Gebietsschutz, damit auch der Unfähigste Mandanten bekommt. Als mein Kumpel vor 3 Jahren verstorben ist, hat sich das Erbe für seinen Mann ein Jahr hingezogen. Da ging es um rund 200k Erbe. Ich glaube, der hat dafür 5.000 Euro genommen.

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