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ASB-Legende
Devil Jin schrieb am 13.5.2023 um 14:21 :

Wenn einem zu einer Anzeige bei der MA 37 (Baupolizei) geraten wird, reicht es dann denen eine E-Mail ("Hey Leute, mit dem Bauprojekt stimmt aus gesetzlicher Sicht was nicht, bitte handeln.") zu schreiben?

ja, hab ich auch schon bei einer baustelle bei mir ums eck gemacht, bekommst du dann irgendwann mal eine antwort. 

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Weiß denn jemand hinsichtlich Handwerkern und Vereinbarungen bescheid? Geschichte ist die: Ich habe eine Firma beauftragt zur Rennovierung meiner Wohnung, es wurde alles offiziell gemacht mit Kostenvoranschlag, schriftlichen Angebot, Vertrag den ich bekommen habe, also wirklich offiziell. Als er dann vor 3 Wochen eine Anzahlung wollte, war mir zwar etwas mulmig, ich dachte aber okay für eine ganze Rennovierung der Wohnung, großer Auftrag (es ist wirklich einiges zu machen) ist das irgendwo verständlich, auch die Anzahlung erfolgte offiziell mit Rechnung/Beleg und sogar auf ein AT-Konto überwiesen. 

Jetzt paar Tage vor dem Start, gibt's ein komisches Gefühl bei mir. Vereinbarungen wurden nicht gehalten (ich wollte ein Angebot für eine zusätzliche Arbeit, hier wurde ich vertröstet, es kam nichts, dann war vereinbart weil ich die Fliesen selbst kaufe, dass er messen kommt auch das geschah nicht) einzig für die Elektriker hat er Malerfließ verlegt und ein paar Sackl Spachtelmasse wurden geliefert.

Jedenfalls hab ich die Sorge, dass die am Montag nicht auftauchen, wie ist das hier? Ich habe im unterschrieben Auftrag den Montag als Starttermin darf ich sofort zurücktreten wenn die nicht kommen oder brauch ich eine Nachfrist? Wenn ja wie lang?

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ASB-Messias
wienerfußballfan schrieb am 18.5.2023 um 09:44 :

Weiß denn jemand hinsichtlich Handwerkern und Vereinbarungen bescheid? Geschichte ist die: Ich habe eine Firma beauftragt zur Rennovierung meiner Wohnung, es wurde alles offiziell gemacht mit Kostenvoranschlag, schriftlichen Angebot, Vertrag den ich bekommen habe, also wirklich offiziell. Als er dann vor 3 Wochen eine Anzahlung wollte, war mir zwar etwas mulmig, ich dachte aber okay für eine ganze Rennovierung der Wohnung, großer Auftrag (es ist wirklich einiges zu machen) ist das irgendwo verständlich, auch die Anzahlung erfolgte offiziell mit Rechnung/Beleg und sogar auf ein AT-Konto überwiesen. 

Jetzt paar Tage vor dem Start, gibt's ein komisches Gefühl bei mir. Vereinbarungen wurden nicht gehalten (ich wollte ein Angebot für eine zusätzliche Arbeit, hier wurde ich vertröstet, es kam nichts, dann war vereinbart weil ich die Fliesen selbst kaufe, dass er messen kommt auch das geschah nicht) einzig für die Elektriker hat er Malerfließ verlegt und ein paar Sackl Spachtelmasse wurden geliefert.

Jedenfalls hab ich die Sorge, dass die am Montag nicht auftauchen, wie ist das hier? Ich habe im unterschrieben Auftrag den Montag als Starttermin darf ich sofort zurücktreten wenn die nicht kommen oder brauch ich eine Nachfrist? Wenn ja wie lang?

und sind sie gekommen?

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Top-Schriftsteller

Ich bin derzeit auf Wohnungssuche und muss meine derzeitige Bleibe bis zum 31.07. räumen.

Habe heute ein paar Makler auf willhaben angeschrieben und musste diesen Maklerverinbarungen zustimmen.

Jedenfalls, will ich keinen Vertrag vor dem 01.07. unterschreiben (ab da entfällt ja die Provisionszahlung für den Mieter).

Frage: Wie würde es ausschauen, wenn ein Makler dem zustimmt und ich am 01.07. unterschreiben kann. In diesen Maklervereinbarungen ist (natürlich) noch davon die Rede, dass der Mieter die Provision zahlen muss. Ist dieses Dokument ab 01.07. in dieser Form noch gültig?

Vielen Dank im Voraus

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Fanatischer Poster
hardXtimes schrieb vor 12 Stunden:

Ich bin derzeit auf Wohnungssuche und muss meine derzeitige Bleibe bis zum 31.07. räumen.

Habe heute ein paar Makler auf willhaben angeschrieben und musste diesen Maklerverinbarungen zustimmen.

Jedenfalls, will ich keinen Vertrag vor dem 01.07. unterschreiben (ab da entfällt ja die Provisionszahlung für den Mieter).

Frage: Wie würde es ausschauen, wenn ein Makler dem zustimmt und ich am 01.07. unterschreiben kann. In diesen Maklervereinbarungen ist (natürlich) noch davon die Rede, dass der Mieter die Provision zahlen muss. Ist dieses Dokument ab 01.07. in dieser Form noch gültig?

Vielen Dank im Voraus


Sorry dass ich dir in der Sache nicht weiterhelfen kann. Aber so weit ich das verstanden habe, musst du, wenn du den Makler beauftragst dir eine Wohnung zu suchen, diesen auch weiterhin bezahlen. 

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ASB-Gott

Im Endeffekt wird es wohl gleich sein. Ich habe schon mehrfach Berichte aus GER zu dieser Sache gesehen (die haben das vor ein paar Jahren eingeführt). Ergebnis war, dass Vermieter/Makler sehr kreativ geworden sind und halt die Miete gestiegen ist

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Eierschaukelverzichter
hardXtimes schrieb am 22.5.2023 um 23:27 :

Ich bin derzeit auf Wohnungssuche und muss meine derzeitige Bleibe bis zum 31.07. räumen.

Habe heute ein paar Makler auf willhaben angeschrieben und musste diesen Maklerverinbarungen zustimmen.

Jedenfalls, will ich keinen Vertrag vor dem 01.07. unterschreiben (ab da entfällt ja die Provisionszahlung für den Mieter).

Frage: Wie würde es ausschauen, wenn ein Makler dem zustimmt und ich am 01.07. unterschreiben kann. In diesen Maklervereinbarungen ist (natürlich) noch davon die Rede, dass der Mieter die Provision zahlen muss. Ist dieses Dokument ab 01.07. in dieser Form noch gültig?

Vielen Dank im Voraus

Der "Maklervertrag" entsteht mit der Anfrage und somit gilt noch die derzeitige Regelung,  unabhängig wann der Mietvertrag unterschrieben wird,  ab 1.7. gilt dann das"Bestellerprinzip"

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  • 2 weeks later...
Im ASB-Olymp

Liebe Rechtsexperten, ich habe auch eine Frage: ich habe gestern auf einer Grazer Park&Ride Anlage "halb" auf dem Grünstreifen geparkt und prompt eine Verständigung der Polizei erhalten, dass gegen mich Anzeige wegen Verstoß gegen die Grazer Grünanlagen-Verordnung erstattet wird. Die Möglichkeit auf Bezahlung einer Organstrafverfügung wurde auf der Bestätigung durchgestrichen. Da ich zwar eh regelmäßig Strafzettel wegen jedem möglichen Scheiß kriege aber noch nie so etwas, dass man gleich eine Anzeige kriegt, die Frage: was mache ich jetzt am besten. Lt. der Grünanlagen-VO beträgt der Strafrahmen bis zu 1000 Euro, was ich für das Vergehen "teilweise auf der Wiese parken" doch etwas überzogen finde. Soll ich da jetzt einfach warten oder soll ich aktiv etwas tun? Vielen Dank!

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
bertl80 schrieb vor 1 Minute:

Liebe Rechtsexperten, ich habe auch eine Frage: ich habe gestern auf einer Grazer Park&Ride Anlage "halb" auf dem Grünstreifen geparkt und prompt eine Verständigung der Polizei erhalten, dass gegen mich Anzeige wegen Verstoß gegen die Grazer Grünanlagen-Verordnung erstattet wird. Die Möglichkeit auf Bezahlung einer Organstrafverfügung wurde auf der Bestätigung durchgestrichen. Da ich zwar eh regelmäßig Strafzettel wegen jedem möglichen Scheiß kriege aber noch nie so etwas, dass man gleich eine Anzeige kriegt, die Frage: was mache ich jetzt am besten. Lt. der Grünanlagen-VO beträgt der Strafrahmen bis zu 1000 Euro, was ich für das Vergehen "teilweise auf der Wiese parken" doch etwas überzogen finde. Soll ich da jetzt einfach warten oder soll ich aktiv etwas tun? Vielen Dank!

Im Moment kannst du nur mit dem Wisch auf die Polizei gehen und versuchen, mit dem Organ zu reden und die Sache doch noch hinzubiegen.

Sonst musst du auf die Strafverfügung warten, erst dann kannst du was machen. Der Strafrahmen wird sicher nicht ausgeschöpft werden, aber 3-stellig kann es schon werden, wenn du Pech hast. Dann kannst du zahlen oder innerhalb der Rechtsmittelfrist beeinspruchen, wenn es dir zu viel ist. Da jammerst du ihnen halt was vor, und dann setzen sie die Strafhöhe herunter - oder auch nicht.

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