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Im ASB-Olymp
sulza schrieb vor 27 Minuten:

Ich glaube ehrlicherweise, dass sicher genügend Veranstaltungen die Nachtruhe unerlaubt ignorieren.

Das schon, aber da reicht ja ein Anruf bei der Exekutive, die sind im Normalfall sehr freundlich und froh, dass sie so einen Einsatz haben und nicht zu einem Raubüberfall müssen. Aber diese Veranstaltungen waren alle genehmigt von der BH (gut, der Lärm um halb zwei in der Früh nicht). Ich habe an die Gemeinde geschrieben und an die BH, von der Gemeinde kam eine konstruktive Antwort, allerdings haben die mich an die BH verwiesen, da eben bei den betreffenden Veranstaltungen die BH zuständig war. Von der BH kam nix.

Deswegen ja auch meine Frage, wie die BH das entscheidet. Reicht da einfach ein Antrag aus und die stimmen zu, wägen die ab und sagen sich, na, das ist jetzt schon die vierte Veranstaltung in dem Monat, das geht nicht mehr oder kommt das einfach zu irgendeinen Sachbearbeiter und entscheidet nach Gutdünken im Rahmen der Gesetze? Oder aber hat man gar als betroffener Anrainer ein Mitspracherecht und das weiß nur keiner, weil es einem nicht gesagt wird. 

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V.I.P.
bianco verde schrieb vor 1 Minute:

 

Deswegen ja auch meine Frage, wie die BH das entscheidet. Reicht da einfach ein Antrag aus und die stimmen zu, wägen die ab und sagen sich, na, das ist jetzt schon die vierte Veranstaltung in dem Monat, das geht nicht mehr oder kommt das einfach zu irgendeinen Sachbearbeiter und entscheidet nach Gutdünken im Rahmen der Gesetze?

Ja, so ungefähr lief das bei mir/uns ab. Wobei die zwecks Lärm wahrscheinlich gar nicht einmal auf die Anzahl der Veranstaltungen pro Monat Rücksicht nehmen, sondern einfach davon ausgehen, dass die gültige Gesetzeslage ohnehin beachtet wird.

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Im ASB-Olymp
sulza schrieb vor 15 Minuten:

Ja, so ungefähr lief das bei mir/uns ab. Wobei die zwecks Lärm wahrscheinlich gar nicht einmal auf die Anzahl der Veranstaltungen pro Monat Rücksicht nehmen, sondern einfach davon ausgehen, dass die gültige Gesetzeslage ohnehin beachtet wird.

Ok, vielen Dank!

Also konkret gesprochen gibt es zB vier Sachbearbeiter und jedes Ansuchen geht an einen anderen, dann können die an vier Wochenenden hintereinander eine Ausnahmegenehmigung erteilen, weil sie ja nicht wissen, was der andere tut. Gut, dann werden wir mal bei BH auf unsere Anliegen aufmerksam machen. Danke nochmals!

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V.I.P.
bianco verde schrieb vor 1 Stunde:

Ok, vielen Dank!

Also konkret gesprochen gibt es zB vier Sachbearbeiter und jedes Ansuchen geht an einen anderen, dann können die an vier Wochenenden hintereinander eine Ausnahmegenehmigung erteilen, weil sie ja nicht wissen, was der andere tut. Gut, dann werden wir mal bei BH auf unsere Anliegen aufmerksam machen. Danke nochmals!

Wie gesagt, war halt in unserem Fall so. Wir haben halt auch die Bevölkerung darüber informiert, dass ein Event stattfindet. Da war dann schon klar, dass es eventuell lauter werden könnte.

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Junior Vizepräsident

Zwei PKWs parken in Wien in einer Ladetätigkeitszone ausgenommen für Lastfahrzeuge. Der Parksheriff lässt ein Fahrzeug abschleppen, während das andere "nur" mit einem Strafzettel davonkommt. Mir wurde mal erklärt, dass das nicht geht, weil das System bei gleichen Parkvergehen am selben Ort nur gleiche Strafen zulässt. Also entweder beide abschleppen oder beide Strafzettel. Stimmt das? Was sagt der Gesetzgeber? Oder liegt es einfach im Ermessen des Parksheriffs? Wegen der Gleichbehandlung wär's.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Devil Jin schrieb vor 6 Stunden:

Zwei PKWs parken in Wien in einer Ladetätigkeitszone ausgenommen für Lastfahrzeuge. Der Parksheriff lässt ein Fahrzeug abschleppen, während das andere "nur" mit einem Strafzettel davonkommt. Mir wurde mal erklärt, dass das nicht geht, weil das System bei gleichen Parkvergehen am selben Ort nur gleiche Strafen zulässt. Also entweder beide abschleppen oder beide Strafzettel. Stimmt das? Was sagt der Gesetzgeber? Oder liegt es einfach im Ermessen des Parksheriffs? Wegen der Gleichbehandlung wär's.

Der Verfassungsgerichtshof würde dir recht geben.

Fraglich ist nur, ob du es bis dorthin ausstreiten willst.

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uhhuh...h..
ooeveilchen schrieb vor 16 Minuten:

Im Zweifel werdens dann halt argumentieren dass das abgeschleppte Auto eine Einfahrt oder die Straße blockiert hat oä. 

auch abschlepper müssen die gegend, rundherum abfotografieren.

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Chefjugo am Platz
Devil Jin schrieb vor 7 Stunden:

Zwei PKWs parken in Wien in einer Ladetätigkeitszone ausgenommen für Lastfahrzeuge. Der Parksheriff lässt ein Fahrzeug abschleppen, während das andere "nur" mit einem Strafzettel davonkommt. Mir wurde mal erklärt, dass das nicht geht, weil das System bei gleichen Parkvergehen am selben Ort nur gleiche Strafen zulässt. Also entweder beide abschleppen oder beide Strafzettel. Stimmt das? Was sagt der Gesetzgeber? Oder liegt es einfach im Ermessen des Parksheriffs? Wegen der Gleichbehandlung wär's.

Es kommt drauf an, ob der Hawara von der PÜG beide zur Abschleppung beantragt hat. Generell ist es hier aber so, dass beide abzuschleppen sind. Wenn einer der beiden wegfährt und der andere nicht, dann passiert das halt so.

benni889 schrieb vor 1 Minute:

auch abschlepper müssen die gegend, rundherum abfotografieren.

No

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uhhuh...h..
Hutz schrieb vor 21 Minuten:

Es kommt drauf an, ob der Hawara von der PÜG beide zur Abschleppung beantragt hat. Generell ist es hier aber so, dass beide abzuschleppen sind. Wenn einer der beiden wegfährt und der andere nicht, dann passiert das halt so.

No

ok. Dan  nicht müssen. Aber sie tun es, va falls sichtbare schäden gibt. In Linz oft beobachtet.

bearbeitet von benni889

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Junior Vizepräsident
Hutz schrieb vor 2 Stunden:

Es kommt drauf an, ob der Hawara von der PÜG beide zur Abschleppung beantragt hat. Generell ist es hier aber so, dass beide abzuschleppen sind. Wenn einer der beiden wegfährt und der andere nicht, dann passiert das halt so.

Mein Schwiegervater hat falsch geparkt, woraufhin abgeschleppt wurde und das Fahrzeug vor ihm, was länger in derselben Ladetätigkeitszone stand, bekam nur einen Strafzettel. Natürlich kann sein, dass der Abschleppdienst einfach noch nicht da war. Vor allem erschließt es mir nicht, warum man unterschiedlich strafen sollte.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
WorkingPoor schrieb vor einer Stunde:

Oder warum man in Ladezonen parkt.

Mei, jeder von uns ist wahrscheinlich schon mal gestanden mit seiner Kiste, wo man nicht stehen sollte. Dieses "hättest halt nicht" ist mehr als müßig.

Ich hab es in Wien allerdings mal geschafft, für 1x falsch parken doppelt bestraft zu werden. Zuerst einmal, weil innerhalb der Kurzparkzone ohne Parkschein. Und dann für im Halteverbot stehen. 2 Strafzettel á 36 Euro.

Der ÖAMTC-Jurist hat mir dazu gesagt, dass das leider rechtens ist, weil ich eben 2 Rechtsnormen verletzt hätte. Hab zähneknirschend bezahlt. Etwas später hab ich dann von einem Linzer gehört, der das (in Linz) erfolgreich bekämpft hat, weil sich die beiden Rechtsnormen gegenseitig ausschließen, ein Halteverbot kann eben keine Kurzparkzone sein und umgekehrt. Aber dafür, dass ich 1 x 36,- weg kriege, war es mir den Rechtsstreit nicht wert. Geb aber gern die gemachten Erfahrungen weiter.

(Dafür hab ich schon andere Verkehrsstrafen erfolgreich bekämpft, also ich weiß schon, wie's geht.)

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Wien nur du allein!
Devil Jin schrieb vor 6 Stunden:

Natürlich kann sein, dass der Abschleppdienst einfach noch nicht da war. Vor allem erschließt es mir nicht, warum man unterschiedlich strafen sollte.

Das wird es wohl sein. Andere Erklärung würde mir nicht einfallen. Wäre sonst auch Amtsmissbrauch. Außer eines der Fahrzeuge steht gefährlicher bzw. blockiert mehr den Verkehr.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
firewhoman schrieb vor 30 Minuten:

Mei, jeder von uns ist wahrscheinlich schon mal gestanden mit seiner Kiste, wo man nicht stehen sollte. Dieses "hättest halt nicht" ist mehr als müßig.

Weil man halt auf die Sicht des LKW Fahrers scheißt und ihm seine Fahrzeit reduziert, weil man denkt dass man mit dem SUV eh dort parken kann und schon nix kommen wird. Es ist höchstgradig mies.

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