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Bunter Hund im ASB

Ist im Gerichtskommissionstarifgesetz geregelt, Paragraph 13. Bei einem Aktivvermögen von € 27.000 wird wohl sowas um die 1.500 netto rauskommen. Hab leider gerade keinen Tarif bei der Hand, ist im Gesetz sehr umständlich geregelt. An Gerichtsgebühre. Kommen nochmal 0,5 % des reinen Nachlasses dazu (Aktiva - Passiva). 

WorkingPoor schrieb vor 12 Stunden:

Wollen wird er es sicher. Dieser Menschenschlag ist ja auch sehr gierig und obendrein meist sehr inkompetent. Nicht umsonst gibt es bei denen auch den Gebietsschutz, damit auch der Unfähigste Mandanten bekommt. Als mein Kumpel vor 3 Jahren verstorben ist, hat sich das Erbe für seinen Mann ein Jahr hingezogen. Da ging es um rund 200k Erbe. Ich glaube, der hat dafür 5.000 Euro genommen.

🤦‍♂️
 

edit: 1.676,30 zzgl USt und Barauslagen. 

bearbeitet von GreatWhiteDope

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
WorkingPoor schrieb vor 1 Stunde:

Wollen wird er es sicher. Dieser Menschenschlag ist ja auch sehr gierig und obendrein meist sehr inkompetent. Nicht umsonst gibt es bei denen auch den Gebietsschutz, damit auch der Unfähigste Mandanten bekommt. Als mein Kumpel vor 3 Jahren verstorben ist, hat sich das Erbe für seinen Mann ein Jahr hingezogen. Da ging es um rund 200k Erbe. Ich glaube, der hat dafür 5.000 Euro genommen.

Gut das sind 2,5 %. Das glaub ich schon. Hat ja auch ein Jahr gedauert.

Aber 100 % - never! Wozu dann überhaupt noch eine Verlassenschaft? Wenn eh nix überbleibt!

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Junior Vizepräsident

In Wien gibt es ein Halte-/Parkverbotsschild für eine Ladezone, welches nur ein Zusatzschild "10 Meter ->" hat und nicht wie üblich eine Kennzeichnung des Endes. (Entweder durch Schild oder Markierung.) Dahinter sind normale Parkplätze. Ich mein, die Beschilderung ist eindeutig, aber gibt's da keine Regelung? Viele Autofahrer können die 10 Meter überhaupt nicht abschätzen und stehen so de facto im Halteverbot. Wie kontrolliert das überhaupt der Parksheriff? Mit einem Maßband? Per Augenmaß wird doch nicht vor Gericht halten?  

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Rapid. Immer. Überall.
GreatWhiteDope schrieb am 8.8.2023 um 21:48 :

Ist im Gerichtskommissionstarifgesetz geregelt, Paragraph 13. Bei einem Aktivvermögen von € 27.000 wird wohl sowas um die 1.500 netto rauskommen. Hab leider gerade keinen Tarif bei der Hand, ist im Gesetz sehr umständlich geregelt. An Gerichtsgebühre. Kommen nochmal 0,5 % des reinen Nachlasses dazu (Aktiva - Passiva). 

🤦‍♂️
 

edit: 1.676,30 zzgl USt und Barauslagen. 

warten, bis man auf der letzten Seite ist, bevor man die Bestimmung selbst raussucht, wäre sinnvoll :D 

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  • 3 weeks later...
Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Bin da gerade auf was draufgekommen ...

Ich hab früher Kurzgeschichten geschrieben, einige davon im Netz hochgeladen. Mir ist natürlich klar, dass man dann keine Kontrolle mehr darüber hat, wer was wohin kopiert und weiter verteilt.

Jetzt hab ich aber entdeckt, dass eine meiner (längeren) Geschichten 1:1 (so weit ich es der Leseprobe nach beurteilen kann) als Buch veröffentlicht worden ist, natürlich unter einem anderen Autorennamen. Die größte Frechheit ist, dass auf dem Cover noch dazu steht "Urheberrechtlich geschütztes Material", und der hat das selber von A-Z gestohlen! Erhältlich auf Amazon und anderen Plattformen wie Eurobuch, abebooks, Weltbild etc.

Verlag gibt es keinen, das Buch ist mit "CreateSpace Independent Publishing Platform" produziert worden, die inzwischen von Kindle übernommen worden ist. Ist aber nicht nur als e-book, sondern auch als Paperback erhältlich.

Hat wer eine Ahnung, welche Möglichkeiten ich da habe, oder soll ich gleich zu einem Anwalt gehen? Ich möchte den eigentlich nicht so davonkommen lassen, dass er mit meinem geistigen Eigentum Geld macht!
Habe schon überlegt, ob ich den Autor selber kontaktieren soll, aber ich finde keine Kontaktdaten von ihm, und Verlag gibt es eben keinen.

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firewhoman schrieb vor 14 Minuten:

Bin da gerade auf was draufgekommen ...

Ich hab früher Kurzgeschichten geschrieben, einige davon im Netz hochgeladen. Mir ist natürlich klar, dass man dann keine Kontrolle mehr darüber hat, wer was wohin kopiert und weiter verteilt.

Jetzt hab ich aber entdeckt, dass eine meiner (längeren) Geschichten 1:1 (so weit ich es der Leseprobe nach beurteilen kann) als Buch veröffentlicht worden ist, natürlich unter einem anderen Autorennamen. Die größte Frechheit ist, dass auf dem Cover noch dazu steht "Urheberrechtlich geschütztes Material", und der hat das selber von A-Z gestohlen! Erhältlich auf Amazon und anderen Plattformen wie Eurobuch, abebooks, Weltbild etc.

Verlag gibt es keinen, das Buch ist mit "CreateSpace Independent Publishing Platform" produziert worden, die inzwischen von Kindle übernommen worden ist. Ist aber nicht nur als e-book, sondern auch als Paperback erhältlich.

Hat wer eine Ahnung, welche Möglichkeiten ich da habe, oder soll ich gleich zu einem Anwalt gehen? Ich möchte den eigentlich nicht so davonkommen lassen, dass er mit meinem geistigen Eigentum Geld macht!
Habe schon überlegt, ob ich den Autor selber kontaktieren soll, aber ich finde keine Kontaktdaten von ihm, und Verlag gibt es eben keinen.

Wird halt damit stehen und fallen wie detailliert du nachweisen kannst dass du der Verfasser der Texte bist. 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
ooeveilchen schrieb vor 31 Minuten:

Wird halt damit stehen und fallen wie detailliert du nachweisen kannst dass du der Verfasser der Texte bist. 

Das müsste eigentlich möglich sein. Aber zuerst einmal muss ich checken, wo der Text im Internet überall kursiert und wo der Typ ihn herhaben könnte.

Sein Name wird übrigens in einem Forum erwähnt, nicht sehr liebevoll, er dürfte das Copy & Paste-Modell auch in anderen Büchern schon verwendet haben, mit Wikipediaartikeln halt.

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firewhoman schrieb vor 5 Minuten:

Das müsste eigentlich möglich sein. Aber zuerst einmal muss ich checken, wo der Text im Internet überall kursiert und wo der Typ ihn herhaben könnte.

Sein Name wird übrigens in einem Forum erwähnt, nicht sehr liebevoll, er dürfte das Copy & Paste-Modell auch in anderen Büchern schon verwendet haben, mit Wikipediaartikeln halt.

Ist es überhaupt ein Österreicher?
Ansonsten wird es wohl ohnehin schwer da irgendwas einzuklagen. 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
ooeveilchen schrieb vor 4 Minuten:

Ist es überhaupt ein Österreicher?
Ansonsten wird es wohl ohnehin schwer da irgendwas einzuklagen. 

Deutscher.

Hab in Google Books eine Adresse und Mailadresse gefunden.

raumplaner schrieb vor 3 Minuten:

und du meinst, das kaufen mehr als 10 leute?

Hätte nichts dagegen, wenn es nicht so wäre. War ja auch nie für den Verkauf gedacht.

Aber nachdem man es gebraucht schon aus GB bestellen kann, dürfte es doch etwas rumgekommen sein.

bearbeitet von firewhoman

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Institut für genoppte Gurken
firewhoman schrieb vor 6 Minuten:

Deutscher.

Hab in Google Books eine Adresse und Mailadresse gefunden.

Hätte nichts dagegen, wenn es nicht so wäre. War ja auch nie für den Verkauf gedacht.

Aber nachdem man es gebraucht schon aus GB bestellen kann, dürfte es doch etwas rumgekommen sein.

Hast du die Originaldatei noch? Anhand dem Timestamp kann man vielleicht beweisen, dass du es auf deinem Computer hattest, lange bevor es veröffentlicht wurde. (pro Tip: Datei nicht mehr anfassen ;)

Bin aber kein Anwalt, den würde ich fragen ob der das so ähnlich sieht, bzw. ob es da Erfolgsaussichten gibt.

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I'll be back!
firewhoman schrieb vor einer Stunde:

Deutscher.

Hab in Google Books eine Adresse und Mailadresse gefunden.

Hätte nichts dagegen, wenn es nicht so wäre. War ja auch nie für den Verkauf gedacht.

Aber nachdem man es gebraucht schon aus GB bestellen kann, dürfte es doch etwas rumgekommen sein.

War das ne Sexstory? 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Iniesta schrieb vor 28 Minuten:

War das ne Sexstory? 

Richtig.

raumplaner schrieb vor 6 Minuten:

gut, dann kaufen's schon mehr als 10, weil sex sells.

:D

Hakuna Matata Arena schrieb vor einer Stunde:

Hast du die Originaldatei noch? Anhand dem Timestamp kann man vielleicht beweisen, dass du es auf deinem Computer hattest, lange bevor es veröffentlicht wurde. (pro Tip: Datei nicht mehr anfassen ;)

 

Das wäre auch mein Plan.

Außerdem wäre es schön, wenn ich die Seite noch mal finden könnte, wo ich sie zum ersten Mal hochgeladen habe. Das wäre auch ein Beweismittel. Aber es kann natürlich sein, dass es die gar nicht mehr gibt. Die kommen und gehen ja.

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Im ASB-Olymp

@firewhoman

 Auch ohne Verlag kannst du dem ordentlich einheizen. Wenn du nachweisen kannst, dass es dein geistiges Eigentum ist, dann kontaktier einen Anwalt, der wird dir dann sagen, was am sinnvollsten ist - entweder Mahnbrief mit Unterlassung oder gleich verklagen. Da wäre och nicht zimperlich. Ich habe am Rande bereits Erfahrungen damit bei Verlagshäusern gemacht - es hat nicht mich betroffen, sondern meine Lektorin und da sind sie sehr hellhörig. 

bearbeitet von bianco verde

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