der "wichtige frage thread"


j.d.

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DIE Firma für Ihr Posting!
jojoba schrieb vor 14 Stunden:

...

 

narf schrieb vor 14 Stunden:

Teil 1 ist korrekt - du reichst heute (= Monatsletzter) die Kündigung ein, hast einen Monat (= Dezember) Kündigungsfrist und musst dementsprechend mit 31.12. draußen sein. 

Zu Teil 2: Ich weiß nicht wie es sich bei Whatsapp verhält, würde mich aber nicht darauf verlassen. Per Mail reicht im Normalfall aus, vor allem dann, wenn keine besondere Kündigungsform festgelegt wurde. Wichtig ist die Schriftform, und die ist per Email gegeben (es gibt sogar einen ausjudizierten Fall aus Österreich, den ich bei Bedarf sicher wieder finde).

Es gilt jedenfalls der Zeitpunkt der erfolgreichen Zustellung, nicht der Zeitpunkt wann sie das Mail liest . Empfehlenswert ist also eine Empfangs- und Lesebestätigungen anzufordern, auch wenn es auf derartige Faktoren ohnehin nur im Streitfall ankommt (dein Post impliziert aber, dass du für ebendiesen Fall gewappnet sein möchtest). 

Also, soweit ich weiß gibt es in Deutschland einen ausjudizierten Fall, der besagt, dass eine Kündigung per Whatsapp gültig ist, wenn du Fotos einer auf Papier gedruckten Kündigung schickst und diese später nachreichst.

Zur Zustellung: Die Kündigung muss zu einem Zeitpunkt zugegangen sein, zu dem es dem Empfänger zumutbar ist, diese rechtzeitig zu sehen. Sprich: Wenn du die Kündigung um 23.55 verschickst und sie öffnet die Nachricht erst am nächsten Tag in der Früh gilt sie erst am nächsten Tag (also 1.12. als zugegangen). Wenn sie allerdings neugierig ist und deine Nachricht sofort öffnet, gilt sie zum Zeitpunkt des Öffnens als zugegangen. Wenn du die Nachricht untertags verschickst bzw. siehst, dass sie seit der Zustellung bereits online war, so gilt der Zeitpunkt des "zuletzt online" als Empfangszeitpunkt. Zb: Nachricht gesendet um 23.54; Zugestellt um 23.55 und Zuletzt online 23.58 -> Nachricht zugestellt. Wenn sie allerdings erst um 0.05 online geht, gilt erst der nächste Tag als Zugang (daher könnte im Streitfall auch die "gelesen" - Zeit von Bedeutung sein).

Bei allen Uhrzeiten gilt natürlich: Wenn sie verfügbar sind, gelten sie. Wenn Online und Lese-Zeiten deaktiviert sind, kann sich deine Vermieterin darauf berufen, dass sie deine Nachricht erst in der Früh gelesen hat.

Anderes Bsp: Wenn du einem Büro ein Mail schickst ist es genauso. Um 23 Uhr wird keiner mehr auf deine Mail antworten, sondern erst am nächsten Tag. Es war dem Büro in dem Fall unzumutbar, am selben Tag auf dein Ansuchen zu reagieren.

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Institut für genoppte Gurken
Patrax Slater schrieb vor 7 Minuten:

wo finde ich im asb einen geeigneten astronomie thread? bin nämlich daran interessiert ein teleskop zuzulegen und bin quasi blutiger anfänger.

http://www.austriansoccerboard.at/topic/104522-astronomieastrophysik/?page=9#comment-8092292

Dort finden sich zumindest interessierte. Es wird hauptsächlich über NASA/ESA Projekte diskutiert, aber frag mal dort, vielleicht kenn sich einer aus. Hast glaub ich gute Chancen.

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Wien nur du allein!
jojoba schrieb am 30.11.2016 um 16:15 :

In meinem Mietvertrag steht, ich habe 1 Monat Kündigungsfrist zum jeweils Monatsletzten. Jetzt habe ich bisher mit meiner Vermietern alles via Whatsapp geklärt. Wenn ich also heute rein theoretisch um 23:50 via Whatsapp kündige, dann bin ich mit Ende Dezember draußen, korrekt? 

Es steht im Mietvertrag nicht drinnen, in welcher Form die Kündigung eingebracht werden muss. Und es zählt auch der Zeitpunkt der Zustellung?

Nicht dass sie sagt, man muss per Brief eingeschrieben kündigen oder sie hat es erst am nächsten Tag gelesen, etc ..

"Damit die Kündigungsfrist eingehalten wird, ist es erforderlich, dass die Kündigung dem/der VermieterIn - sofern keine längere Kündigungsfrist vereinbart wurde - spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin zugestellt wird."

http://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Mein_Alltag/FAQ/WOHNEN_-_Beendigung_von_Mietvertraegen

"Mündliche Kündigungen sind zwar erlaubt aber im Streitfall schlecht nachzuweisen. In Österreich gilt bei Kündigungsschreiben die Formfreiheit."

http://www.immobilienscout24.at/ratgeber/mietrecht-oesterreich/kuendigung-mietvertrag.html

 

Für deinen Fall bedeutet das also, dass du nachweisen musst, dass Sie die Nachricht noch am 30. gelesen hat. Screenshot mit blauen Hackerl sollte da reichen (im Nachhinhein aber wohl nicht mehr machbar). Du solltest dich daher nochmal vergewissern, ob Ende Dezember auch wirklich passt für sie. Einvernehmlich kann die Kündigungsfrist nämlich auch verkürzt werden.

Wenn du also auf Nummer sicher gehen willst, lasst du von ihr noch einen Zettel mit "Vermieterin und Mieter bestätigen, dass das Mietverhältnis der Wohnung XY (Adresse) mit 31.12.2016 endet." Am besten in doppelter Ausführung, dann ist sie auch abgesichert und kann die Wohnung wirklich mit 1.1. wieder vermieten.

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Junior Vizepräsident

Weil wir schon beim Thema Wohnung sind: Kann man ein Haus mit Eigentumswohnungen kaufen, sodass man eine Mehrheit erhält auch ohne die Wohnungen? Oder wird es über die Eigentümer verteilt? Und können Eigentums- und Mietwohnungen im selben Haus sein?

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Wien nur du allein!
Devil Jin schrieb vor 58 Minuten:

Weil wir schon beim Thema Wohnung sind: Kann man ein Haus mit Eigentumswohnungen kaufen, sodass man eine Mehrheit erhält auch ohne die Wohnungen? Oder wird es über die Eigentümer verteilt?

Soweit ich weiß, erwirbst du mit der Eigentumswohnung einen gewissen Anteil am Haus. Bei 10 gleich großen ET-Wohnungen wären das 1/10. In einem Haus mit ausschließlich ET-Wohnungen kannst du also nur über die Wohnungen eine Mehrheit erwerben.

Zitat

Und können Eigentums- und Mietwohnungen im selben Haus sein?

Das gibt es definitiv. V.a. bei Dachgeschoss-Aufbauten kommt es oft vor, dass diese als Eigentum verkauft werden während der Rest des Hauses vermietet wird. Es können aber auch einzelne Wohnungen in einem Haus Eigentum sein und der Rest wird vermietet.

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Wien nur du allein!
Wux schrieb vor 22 Minuten:

Frage bez. Betriebskosten: 212€ für 73qm Altbau (ohne Lift od. sonst. besonderen Austattungen) im 14. Bezirk gleich beim 15., ist schon etwas happig oder?

Ist da Strom und Gas schon dabei? Bei mir (48qm Altbau 15.) sind es laut Mietvertrag 67 Euro (ohne Strom und Gas).

bearbeitet von Neocon

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V.I.P.
Petroleum schrieb vor 3 Minuten:

ich steh wohl komplett auf der leitung, aber was bedeutet ein " StADir." im titel? klingt sehr österreichisch...

Stadiondirektor. Quasi der Platzwart.:davinci:

bearbeitet von Eldoret

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