Welchen Nachteil hätte eine Vorarbeit für den Verein gehabt?
Bzw. anders gefragt - Wenn die Arbeitsbewilligung vor 2 Wochen beantragt worden wäre und erteilt worden wäre, bevor der Spieler im Land ist, ist dies erlaubt?
Wenn der Verein den Antrag zurück ziehen würde, weil der Spieler aus welchen Grund auch immer, nicht wechselt, muss ich
dann als Verein mit einer Strafe bzw. muss ich eine Bearbeitungsgebühr bezahlen? Wenn ja, wie hoch ist diese? oder hat es irgendwelche anderen Folgen?