Korrekt. Binnen 56 Tagen ab DueDate kann deine Hausbank eine Sepa-Core-Lastschrift via Kundeneinspruch rückleiten.
Ist der Lastschriftseinzug schon älter als 56 Tage aber noch jünger als 13 Monate, kann deine Hausbank bei der einziehenden Bank ein gültiges Sepa-Core-Mandat anfordern. Kann die einziehende Bank innerhalb einer gewissen Frist kein gültiges Mandat vorlegen, darf die bezogene Bank die Sepa-Lastschrift mit Rückleitungsgrund "Kein Mandat" rückleiten.
Graubereich: Für viele Banken ist ein Mandat nur dann gültig, wenn es der Kunde auch selbst unterschrieben bzw. autorisiert hat. Nicht dazu zählen oft die online abgeschlossenen Verträge. Das Risiko hierbei ist, dass die einziehende Bank die Rückleitung wieder samt Spesen (meist EUR 7,50) an die bezogene Bank rückleitet. Eine Liga-Dauerkarte in Anspruch zu nehmen aber das ECL-Abo nicht, wär ein bisschen widersprüchlich.
Leiten also viele Bezogene an den Begünstigten die Sepa-Lastschriften zurück, da sie nichts unterschrieben haben, kann das Durchaus Wirkung zeigen. Die Hausbank der Bezogenen kann sich mit Rückleitungsspesen etwas dazu verdienen und auch die einziehende Bank hätte einen Mehraufwand. ;-)