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  1. Astoria gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/147692-saison-202425/?do=findComment&comment=14822451 von einen Beitrag im Thema in Saison 2024/25   
    Ein 3:1, 4:2, etc... Heimsieg wäre mit 2 Toren Unterschied, trotzdem hätte man das direkte Duell verloren (Auswärtstore bei gleicher Punkt+Toranzahl zählen als nächstes Entscheidungskriterium)...
  2. ImmerWiederRapidWien gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/148482-wer-steigt-202425-auf-und-spielt-202526-in-der-2-liga/?do=findComment&comment=14772928 von einen Beitrag im Thema in Wer steigt 2024/25 auf und spielt 2025/26 in der 2. Liga?   
    Austria Salzburg erhält Bundesliga-Zulassung in erster Instanz - Austria Salzburg
     
    ADMIRAL Bundesliga
    Lizenz erteilt: SK Puntigamer Sturm Graz, FC Red Bull Salzburg, LASK, SK Rapid, TSV Egger Glas Hartberg, RZ Pellets WAC, FK Austria Wien (Auflage: aktualisierte geprüfte finanzielle Zukunftsinformationen), FC Blau-Weiß Linz, CASHPOINT SCR Altach, WSG Tirol, Grazer AK 1902.
    Lizenz & Zulassung verweigert: SK Austria Klagenfurt (finanziell)*
    *Über mögliche Sanktionen gegen SKA wird erst bei Feststehen der endgültigen Ergebnisse des Lizenz- und Zulassungsverfahren im weiteren Instanzenzug entschieden.
    ADMIRAL 2. Liga & Regionalliga
    Lizenz erteilt: SC Austria Lustenau, SV Guntamatic Ried, FAC Wien, Admira Wacker, SKN St. Pölten (Auflage: aktualisierte geprüfte finanzielle Zukunftsinformationen).
    Lizenz verweigert: First Vienna FC 1894 (personell), Schwarz-Weiss Bregenz (infrastrukturell).
    Zulassung erteilt: First Vienna FC 1894, FC Liefering, SV Horn, SV Licht-Loidl Lafnitz, Schwarz-Weiss Bregenz (Auflage: aktualisierte geprüfte finanzielle Zukunftsinformationen), KSV 1919, SV Stripfing, SKU Ertl Glas Amstetten, ASK Voitsberg, SV Klöcher Bau Oberwart (Regionalliga Ost), FC Hertha Wels (Regionalliga Mitte), SV Austria Salzburg (Regionalliga West), SC Imst 1933 (Regionalliga West).
    Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: SK Sturm Graz II, SK Rapid II, Young Violets Austria Wien (Regionalliga Ost), LASK Amateure OÖ (Regionalliga Mitte), WAC Amateure (Regionalliga Mitte)
    Lizenzantrag zurückgezogen: KSV 1919
    Als Sanktion für die verspätete Abgabe des geprüften Jahresabschlusses wird gegen Schwarz-Weiss Bregenz ein Abzug von drei Punkten in der kommenden Saison 2025/26 sowie eine Geldstrafe von 20.000 Euro verhängt.
  3. richard trk gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/148482-wer-steigt-202425-auf-und-spielt-202526-in-der-2-liga/?do=findComment&comment=14772928 von einen Beitrag im Thema in Wer steigt 2024/25 auf und spielt 2025/26 in der 2. Liga?   
    Austria Salzburg erhält Bundesliga-Zulassung in erster Instanz - Austria Salzburg
     
    ADMIRAL Bundesliga
    Lizenz erteilt: SK Puntigamer Sturm Graz, FC Red Bull Salzburg, LASK, SK Rapid, TSV Egger Glas Hartberg, RZ Pellets WAC, FK Austria Wien (Auflage: aktualisierte geprüfte finanzielle Zukunftsinformationen), FC Blau-Weiß Linz, CASHPOINT SCR Altach, WSG Tirol, Grazer AK 1902.
    Lizenz & Zulassung verweigert: SK Austria Klagenfurt (finanziell)*
    *Über mögliche Sanktionen gegen SKA wird erst bei Feststehen der endgültigen Ergebnisse des Lizenz- und Zulassungsverfahren im weiteren Instanzenzug entschieden.
    ADMIRAL 2. Liga & Regionalliga
    Lizenz erteilt: SC Austria Lustenau, SV Guntamatic Ried, FAC Wien, Admira Wacker, SKN St. Pölten (Auflage: aktualisierte geprüfte finanzielle Zukunftsinformationen).
    Lizenz verweigert: First Vienna FC 1894 (personell), Schwarz-Weiss Bregenz (infrastrukturell).
    Zulassung erteilt: First Vienna FC 1894, FC Liefering, SV Horn, SV Licht-Loidl Lafnitz, Schwarz-Weiss Bregenz (Auflage: aktualisierte geprüfte finanzielle Zukunftsinformationen), KSV 1919, SV Stripfing, SKU Ertl Glas Amstetten, ASK Voitsberg, SV Klöcher Bau Oberwart (Regionalliga Ost), FC Hertha Wels (Regionalliga Mitte), SV Austria Salzburg (Regionalliga West), SC Imst 1933 (Regionalliga West).
    Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: SK Sturm Graz II, SK Rapid II, Young Violets Austria Wien (Regionalliga Ost), LASK Amateure OÖ (Regionalliga Mitte), WAC Amateure (Regionalliga Mitte)
    Lizenzantrag zurückgezogen: KSV 1919
    Als Sanktion für die verspätete Abgabe des geprüften Jahresabschlusses wird gegen Schwarz-Weiss Bregenz ein Abzug von drei Punkten in der kommenden Saison 2025/26 sowie eine Geldstrafe von 20.000 Euro verhängt.
  4. Superberti gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/87692-skv-geschichte/?do=findComment&comment=14738531 von einen Beitrag im Thema in SKV Geschichte   
    Martin Prömmer - Bestattung Brixner | Mauthausen
  5. Werndlstädter gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/87692-skv-geschichte/?do=findComment&comment=14738531 von einen Beitrag im Thema in SKV Geschichte   
    Martin Prömmer - Bestattung Brixner | Mauthausen
  6. neuschönauer gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/87692-skv-geschichte/?do=findComment&comment=14738531 von einen Beitrag im Thema in SKV Geschichte   
    Martin Prömmer - Bestattung Brixner | Mauthausen
  7. unforgivenll gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/86602-fanszene-h%C3%BCtteldorf/?do=findComment&comment=14708016 von einen Beitrag im Thema in Fanszene Hütteldorf   
  8. neuschönauer gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/87692-skv-geschichte/?do=findComment&comment=14471438 von einen Beitrag im Thema in SKV Geschichte   
    Ich hab die Staatsliga B Saisonen von Vorwärts 51/52 + 52/53 + Herbst 1953 vollständig in die TM Datenbank eingetragen, mir fehlt in der Saison 51/52 die Partie gegen Ternitz vom 12.06.1952:
    SK Vorwärts Steyr - Spielplan 51/52 | Transfermarkt
    Alles was das ANNO von der ÖNB hergibt ist zu dieser Partie ausgeschlachtet, hat das irgendwer vlt. analog wo rumliegen?
    Falls sich ein Kundiger auch mal die Kaderlisten aus dieser Zeit durchschaun könnte und Fehldaten (Vornamen, Lebensdaten) liefern könnte, nur zu...
  9. Iniesta gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/143113-wer-steigt-202324-auf-und-spielt-202425-in-der-2-liga/?do=findComment&comment=14034054 von einen Beitrag im Thema in Wer steigt 2023/24 auf und spielt 2024/25 in der 2. Liga?   
    Die Bundesliga gesteht diese Möglichkeit bis zur Protestfrist zu, zwischen Ablauf Protestfrist und Entscheidung II. Instanz darf nichts neues mehr eingebracht werden. 
    Nach dieser Entscheidung und bei Klage beim Schiedsgericht tritt die Verfahrensordnung des Schiedsgerichts in Kraft, in welcher "verfahrensrelevante Schriftstücke" eingereicht werden können. Das explizite Verbot zur Neueinreichung, Nachreichung, Austausch, etc... les ich weder da noch dort beim Gang zum Schiedsgericht.
    Bei uns dreht sichs wie gesagt um die Benützungsbewilligung des Stadions, die wir korrekt in den Unterlagen dabei gehabt haben, allerdings mit der alten Befristung die am 30.06.2024 endet. Diese wurde mittlerweile verlängert (Verzögerung durch Baubescheid einer Lärmschutzwand, die nichts mit dem Stadion an sich zu tun hat, nicht auf Stadiongrund steht und erst in 2 oder 3 Jahren gebaut werden soll) auf unbefristet und noch innerhalb der Protestfrist wurde durch den BGM der Stadt Salzburg schriftlich an die Bundesliga bestätigt daß die unbefristete Bewilligung erfolgt ist ("Ist eine Stadionzulassung zeitlich mit der laufenden Saison befristet [...], hat der Zulassungsbewerber nachzuweisen, dass sämtliche notwendigen Maßnahmen eingeleitet wurden, um eine uneingeschränkte Stadionzulassung spätestens mit Beginn der betreffenden vom Zulassungsantrag umfassten Spielzeit erlangen zu können."). Allerdings hat das eigentliche Dokument an sich nicht innerhalb der Protestfrist eingereicht werden können (der Grund hierfür ist mir nicht bekannt!), wodurch die Bundesliga eben negativ bei der Zulassung geurteilt hat. Der Nachweis per Bestätigung des BGM war ihnen zu wenig.
    Sprich die Bewilligung für das Stadion ist durchgehend gegeben und die Benützungsbewilligung ab der Saison 24/25 sichergestellt und diese Bewilligung liegt bei der Bundesliga und wird auch als verfahrensrelevantes Schriftstück beim Schiedsgericht vorgelegt werden. 
    So und jetzt haben wir den Fall beim Schiedsgericht: Die Bundesliga die der Meinung ist gemäß ihrem Regelwerk richtig entschieden zu haben und wir, die der Meinung sind, sämtliche Auflagen der Bundesliga erfüllt zu haben, wir sehen in 1-3 Wochen wie geurteilt wird
  10. unforgivenll gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/86602-fanszene-h%C3%BCtteldorf/?do=findComment&comment=14009974 von einen Beitrag im Thema in Fanszene Hütteldorf   
    habt ihr euch heuer schon wieder gegenseitig auf die Schädel gebrunzt?!
  11. unforgivenll gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/13095-witze/?do=findComment&comment=14232512 von einen Beitrag im Thema in Witze   
    Wie kommen Esoteriker zur Arbeit?
     
  12. Der Athletiker gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/13095-witze/?do=findComment&comment=13953848 von einen Beitrag im Thema in Witze   
    Wo wohnt Arielle?
     
  13. Barock gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/143113-wer-steigt-202324-auf-und-spielt-202425-in-der-2-liga/?do=findComment&comment=14063313 von einen Beitrag im Thema in Wer steigt 2023/24 auf und spielt 2024/25 in der 2. Liga?   
    Schiedsklage abgewiesen: Austria bleibt Bundesliga vorerst verwehrt - Austria Salzburg (austria-salzburg.at)
     
     
  14. SKUFA gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/143113-wer-steigt-202324-auf-und-spielt-202425-in-der-2-liga/?do=findComment&comment=14063313 von einen Beitrag im Thema in Wer steigt 2023/24 auf und spielt 2024/25 in der 2. Liga?   
    Schiedsklage abgewiesen: Austria bleibt Bundesliga vorerst verwehrt - Austria Salzburg (austria-salzburg.at)
     
     
  15. markusknaller07 gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/143113-wer-steigt-202324-auf-und-spielt-202425-in-der-2-liga/?do=findComment&comment=14063313 von einen Beitrag im Thema in Wer steigt 2023/24 auf und spielt 2024/25 in der 2. Liga?   
    Schiedsklage abgewiesen: Austria bleibt Bundesliga vorerst verwehrt - Austria Salzburg (austria-salzburg.at)
     
     
  16. brig1913 gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/143628-saison-2324/?do=findComment&comment=14060275 von einen Beitrag im Thema in Saison 23/24   
    Ein Punkteabzug nach § 32 Rechtspflegeordnung ist kein reihungsrelevanter Punkt wie  eine Strafverifizierung (§ 30) aufgrund etwa unberechtigtem Abtreten (§ 106), Nichtantreten (§ 105), fehlender Spielberechtigung (§ 103), Spielen unter falschem Namen/Falscher Spielerpass (§ 104) oder Spielabbruch (§107). Somit direktes Duell ausschlaggebend, da hat Bregenz die Nase vorn.
  17. Fogi gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/143628-saison-2324/?do=findComment&comment=14060275 von einen Beitrag im Thema in Saison 23/24   
    Ein Punkteabzug nach § 32 Rechtspflegeordnung ist kein reihungsrelevanter Punkt wie  eine Strafverifizierung (§ 30) aufgrund etwa unberechtigtem Abtreten (§ 106), Nichtantreten (§ 105), fehlender Spielberechtigung (§ 103), Spielen unter falschem Namen/Falscher Spielerpass (§ 104) oder Spielabbruch (§107). Somit direktes Duell ausschlaggebend, da hat Bregenz die Nase vorn.
  18. SWB1919 gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/143628-saison-2324/?do=findComment&comment=14060275 von einen Beitrag im Thema in Saison 23/24   
    Ein Punkteabzug nach § 32 Rechtspflegeordnung ist kein reihungsrelevanter Punkt wie  eine Strafverifizierung (§ 30) aufgrund etwa unberechtigtem Abtreten (§ 106), Nichtantreten (§ 105), fehlender Spielberechtigung (§ 103), Spielen unter falschem Namen/Falscher Spielerpass (§ 104) oder Spielabbruch (§107). Somit direktes Duell ausschlaggebend, da hat Bregenz die Nase vorn.
  19. Wildhoney gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/143113-wer-steigt-202324-auf-und-spielt-202425-in-der-2-liga/?do=findComment&comment=14034054 von einen Beitrag im Thema in Wer steigt 2023/24 auf und spielt 2024/25 in der 2. Liga?   
    Die Bundesliga gesteht diese Möglichkeit bis zur Protestfrist zu, zwischen Ablauf Protestfrist und Entscheidung II. Instanz darf nichts neues mehr eingebracht werden. 
    Nach dieser Entscheidung und bei Klage beim Schiedsgericht tritt die Verfahrensordnung des Schiedsgerichts in Kraft, in welcher "verfahrensrelevante Schriftstücke" eingereicht werden können. Das explizite Verbot zur Neueinreichung, Nachreichung, Austausch, etc... les ich weder da noch dort beim Gang zum Schiedsgericht.
    Bei uns dreht sichs wie gesagt um die Benützungsbewilligung des Stadions, die wir korrekt in den Unterlagen dabei gehabt haben, allerdings mit der alten Befristung die am 30.06.2024 endet. Diese wurde mittlerweile verlängert (Verzögerung durch Baubescheid einer Lärmschutzwand, die nichts mit dem Stadion an sich zu tun hat, nicht auf Stadiongrund steht und erst in 2 oder 3 Jahren gebaut werden soll) auf unbefristet und noch innerhalb der Protestfrist wurde durch den BGM der Stadt Salzburg schriftlich an die Bundesliga bestätigt daß die unbefristete Bewilligung erfolgt ist ("Ist eine Stadionzulassung zeitlich mit der laufenden Saison befristet [...], hat der Zulassungsbewerber nachzuweisen, dass sämtliche notwendigen Maßnahmen eingeleitet wurden, um eine uneingeschränkte Stadionzulassung spätestens mit Beginn der betreffenden vom Zulassungsantrag umfassten Spielzeit erlangen zu können."). Allerdings hat das eigentliche Dokument an sich nicht innerhalb der Protestfrist eingereicht werden können (der Grund hierfür ist mir nicht bekannt!), wodurch die Bundesliga eben negativ bei der Zulassung geurteilt hat. Der Nachweis per Bestätigung des BGM war ihnen zu wenig.
    Sprich die Bewilligung für das Stadion ist durchgehend gegeben und die Benützungsbewilligung ab der Saison 24/25 sichergestellt und diese Bewilligung liegt bei der Bundesliga und wird auch als verfahrensrelevantes Schriftstück beim Schiedsgericht vorgelegt werden. 
    So und jetzt haben wir den Fall beim Schiedsgericht: Die Bundesliga die der Meinung ist gemäß ihrem Regelwerk richtig entschieden zu haben und wir, die der Meinung sind, sämtliche Auflagen der Bundesliga erfüllt zu haben, wir sehen in 1-3 Wochen wie geurteilt wird
  20. wienaschnitzel gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/143113-wer-steigt-202324-auf-und-spielt-202425-in-der-2-liga/?do=findComment&comment=14034054 von einen Beitrag im Thema in Wer steigt 2023/24 auf und spielt 2024/25 in der 2. Liga?   
    Die Bundesliga gesteht diese Möglichkeit bis zur Protestfrist zu, zwischen Ablauf Protestfrist und Entscheidung II. Instanz darf nichts neues mehr eingebracht werden. 
    Nach dieser Entscheidung und bei Klage beim Schiedsgericht tritt die Verfahrensordnung des Schiedsgerichts in Kraft, in welcher "verfahrensrelevante Schriftstücke" eingereicht werden können. Das explizite Verbot zur Neueinreichung, Nachreichung, Austausch, etc... les ich weder da noch dort beim Gang zum Schiedsgericht.
    Bei uns dreht sichs wie gesagt um die Benützungsbewilligung des Stadions, die wir korrekt in den Unterlagen dabei gehabt haben, allerdings mit der alten Befristung die am 30.06.2024 endet. Diese wurde mittlerweile verlängert (Verzögerung durch Baubescheid einer Lärmschutzwand, die nichts mit dem Stadion an sich zu tun hat, nicht auf Stadiongrund steht und erst in 2 oder 3 Jahren gebaut werden soll) auf unbefristet und noch innerhalb der Protestfrist wurde durch den BGM der Stadt Salzburg schriftlich an die Bundesliga bestätigt daß die unbefristete Bewilligung erfolgt ist ("Ist eine Stadionzulassung zeitlich mit der laufenden Saison befristet [...], hat der Zulassungsbewerber nachzuweisen, dass sämtliche notwendigen Maßnahmen eingeleitet wurden, um eine uneingeschränkte Stadionzulassung spätestens mit Beginn der betreffenden vom Zulassungsantrag umfassten Spielzeit erlangen zu können."). Allerdings hat das eigentliche Dokument an sich nicht innerhalb der Protestfrist eingereicht werden können (der Grund hierfür ist mir nicht bekannt!), wodurch die Bundesliga eben negativ bei der Zulassung geurteilt hat. Der Nachweis per Bestätigung des BGM war ihnen zu wenig.
    Sprich die Bewilligung für das Stadion ist durchgehend gegeben und die Benützungsbewilligung ab der Saison 24/25 sichergestellt und diese Bewilligung liegt bei der Bundesliga und wird auch als verfahrensrelevantes Schriftstück beim Schiedsgericht vorgelegt werden. 
    So und jetzt haben wir den Fall beim Schiedsgericht: Die Bundesliga die der Meinung ist gemäß ihrem Regelwerk richtig entschieden zu haben und wir, die der Meinung sind, sämtliche Auflagen der Bundesliga erfüllt zu haben, wir sehen in 1-3 Wochen wie geurteilt wird
  21. Lady in Blue White Satin gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/143113-wer-steigt-202324-auf-und-spielt-202425-in-der-2-liga/?do=findComment&comment=14034637 von einen Beitrag im Thema in Wer steigt 2023/24 auf und spielt 2024/25 in der 2. Liga?   
    Steyr ist als Ausweichstadion genannt falls die Dauer der nötigen Umbauarbeiten in die neue Saison hineingeht, was nicht geplant, aber zumindest im Budget berücksichtigt ist. Maxglan ist für die nächste Saison für alle Heimspiele genehmigt, den Begriff "Risikospiel" gibt's seit heuer nicht mehr im Regulativ der Bundesliga, den bitte aus dem Wortschatz streichen!
  22. Lady in Blue White Satin gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/143113-wer-steigt-202324-auf-und-spielt-202425-in-der-2-liga/?do=findComment&comment=14034054 von einen Beitrag im Thema in Wer steigt 2023/24 auf und spielt 2024/25 in der 2. Liga?   
    Die Bundesliga gesteht diese Möglichkeit bis zur Protestfrist zu, zwischen Ablauf Protestfrist und Entscheidung II. Instanz darf nichts neues mehr eingebracht werden. 
    Nach dieser Entscheidung und bei Klage beim Schiedsgericht tritt die Verfahrensordnung des Schiedsgerichts in Kraft, in welcher "verfahrensrelevante Schriftstücke" eingereicht werden können. Das explizite Verbot zur Neueinreichung, Nachreichung, Austausch, etc... les ich weder da noch dort beim Gang zum Schiedsgericht.
    Bei uns dreht sichs wie gesagt um die Benützungsbewilligung des Stadions, die wir korrekt in den Unterlagen dabei gehabt haben, allerdings mit der alten Befristung die am 30.06.2024 endet. Diese wurde mittlerweile verlängert (Verzögerung durch Baubescheid einer Lärmschutzwand, die nichts mit dem Stadion an sich zu tun hat, nicht auf Stadiongrund steht und erst in 2 oder 3 Jahren gebaut werden soll) auf unbefristet und noch innerhalb der Protestfrist wurde durch den BGM der Stadt Salzburg schriftlich an die Bundesliga bestätigt daß die unbefristete Bewilligung erfolgt ist ("Ist eine Stadionzulassung zeitlich mit der laufenden Saison befristet [...], hat der Zulassungsbewerber nachzuweisen, dass sämtliche notwendigen Maßnahmen eingeleitet wurden, um eine uneingeschränkte Stadionzulassung spätestens mit Beginn der betreffenden vom Zulassungsantrag umfassten Spielzeit erlangen zu können."). Allerdings hat das eigentliche Dokument an sich nicht innerhalb der Protestfrist eingereicht werden können (der Grund hierfür ist mir nicht bekannt!), wodurch die Bundesliga eben negativ bei der Zulassung geurteilt hat. Der Nachweis per Bestätigung des BGM war ihnen zu wenig.
    Sprich die Bewilligung für das Stadion ist durchgehend gegeben und die Benützungsbewilligung ab der Saison 24/25 sichergestellt und diese Bewilligung liegt bei der Bundesliga und wird auch als verfahrensrelevantes Schriftstück beim Schiedsgericht vorgelegt werden. 
    So und jetzt haben wir den Fall beim Schiedsgericht: Die Bundesliga die der Meinung ist gemäß ihrem Regelwerk richtig entschieden zu haben und wir, die der Meinung sind, sämtliche Auflagen der Bundesliga erfüllt zu haben, wir sehen in 1-3 Wochen wie geurteilt wird
  23. dafLo gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/143113-wer-steigt-202324-auf-und-spielt-202425-in-der-2-liga/?do=findComment&comment=14034054 von einen Beitrag im Thema in Wer steigt 2023/24 auf und spielt 2024/25 in der 2. Liga?   
    Die Bundesliga gesteht diese Möglichkeit bis zur Protestfrist zu, zwischen Ablauf Protestfrist und Entscheidung II. Instanz darf nichts neues mehr eingebracht werden. 
    Nach dieser Entscheidung und bei Klage beim Schiedsgericht tritt die Verfahrensordnung des Schiedsgerichts in Kraft, in welcher "verfahrensrelevante Schriftstücke" eingereicht werden können. Das explizite Verbot zur Neueinreichung, Nachreichung, Austausch, etc... les ich weder da noch dort beim Gang zum Schiedsgericht.
    Bei uns dreht sichs wie gesagt um die Benützungsbewilligung des Stadions, die wir korrekt in den Unterlagen dabei gehabt haben, allerdings mit der alten Befristung die am 30.06.2024 endet. Diese wurde mittlerweile verlängert (Verzögerung durch Baubescheid einer Lärmschutzwand, die nichts mit dem Stadion an sich zu tun hat, nicht auf Stadiongrund steht und erst in 2 oder 3 Jahren gebaut werden soll) auf unbefristet und noch innerhalb der Protestfrist wurde durch den BGM der Stadt Salzburg schriftlich an die Bundesliga bestätigt daß die unbefristete Bewilligung erfolgt ist ("Ist eine Stadionzulassung zeitlich mit der laufenden Saison befristet [...], hat der Zulassungsbewerber nachzuweisen, dass sämtliche notwendigen Maßnahmen eingeleitet wurden, um eine uneingeschränkte Stadionzulassung spätestens mit Beginn der betreffenden vom Zulassungsantrag umfassten Spielzeit erlangen zu können."). Allerdings hat das eigentliche Dokument an sich nicht innerhalb der Protestfrist eingereicht werden können (der Grund hierfür ist mir nicht bekannt!), wodurch die Bundesliga eben negativ bei der Zulassung geurteilt hat. Der Nachweis per Bestätigung des BGM war ihnen zu wenig.
    Sprich die Bewilligung für das Stadion ist durchgehend gegeben und die Benützungsbewilligung ab der Saison 24/25 sichergestellt und diese Bewilligung liegt bei der Bundesliga und wird auch als verfahrensrelevantes Schriftstück beim Schiedsgericht vorgelegt werden. 
    So und jetzt haben wir den Fall beim Schiedsgericht: Die Bundesliga die der Meinung ist gemäß ihrem Regelwerk richtig entschieden zu haben und wir, die der Meinung sind, sämtliche Auflagen der Bundesliga erfüllt zu haben, wir sehen in 1-3 Wochen wie geurteilt wird
  24. markusknaller07 gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/143113-wer-steigt-202324-auf-und-spielt-202425-in-der-2-liga/?do=findComment&comment=14034121 von einen Beitrag im Thema in Wer steigt 2023/24 auf und spielt 2024/25 in der 2. Liga?   
    Es wurden sämtliche beanstandete Punkte aus der I. Instanz abgearbeitet, was aus der II. Instanz "offen" ist siehe im vorigen Beitrag.
    Was Grödig angeht: Weder Auinger noch Preuner sind dort Bürgermeister, die können nicht für eine fremde Gemeinde entscheiden  Grödig selbst ist "unleistbar", der jetzige Hauptmieter verlangt pro Partie (!) in etwa unser halbes Saisonbudget für die gesamten Infrastrukturkosten (Miete Maxglan, Instandhaltung Infrastruktur/Rasen, Fremdmiete zus. Trainingskapazität (ULSZ Rif))... 
  25. dafLo gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/143113-wer-steigt-202324-auf-und-spielt-202425-in-der-2-liga/?do=findComment&comment=14032643 von einen Beitrag im Thema in Wer steigt 2023/24 auf und spielt 2024/25 in der 2. Liga?   
    Ein Verhandlungstermin wird uns lt. Bundesliga Mitte dieser Woche bekannt gegeben (rund um den 15.05.2024) und dieser Termin mit der endgültigen Entscheidung dürfte in KW 22 liegen.
    Wie auch bereits weiter oben genannt dürfen keine neuen Unterlagen nachgereicht, allerdings bestehende präzisiert bzw. korrigiert bzw. ausgetauscht werden, letzteres war bei uns der Fall und betrifft eben jenen Baubescheid für die an sich für einen Spielbetrieb in der zweiten Liga völlig irrelevante Lärmschutzwand für ein Wohnbauprojekt das ca. in 2027 (!) errichtet wird und keine Auflage der Bundesliga ist.
    Allerdings hängt daran die permanente Genehmigung des Flutlichts und der Hintertortribüne, die 2015 errichtet worden sind, die bislang auf jeweils 3 Jahre befristet genehmigt waren (2015 auf 2018, dann erste Verlängerung auf 2021 und zweite Verlängerung auf 2024) und eine weitere befristete Genehmigung nicht mehr zulässig ist  (Aneinanderreihung von befristeten Verhältnissen (=> Kettenvertrag) ist nur mit zweimaliger Verlängerung erlaubt).
    Das entsprechende Dokument wurde bereits ersetzt und ich schätze unsere Chancen mittlerweile als gut ein, die Zulassung zu bekommen. Aus dem zulassungslosen Trio mit Dornbirn und Leoben haben wir meiner Ansicht nach wohl definitiv die besten Chancen.