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hey leute, hab mir ein auto für den Winter gekauft mit neu ausgestelltem Pickerl, hab es erst im Nachhinein anschauen lassen können und das Pickerl dürfte quasi über die Hand gegangen sein bei dem Auto passt gar nichts.

Gibt es hier jemanden der sich mit derartigen Dingen rechtlich auskennt?

 

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hold your colour
Eldoret schrieb vor 1 Stunde:

Frage an die Experten. Lässt sich sowas, hintere Tür, noch ausbeulen, oder braucht man die eine neue Tür. (Ich hoffe man kann es halbwegs erkennen)

 

 

Nicht so einfach mit den Bildern, aber so wie's aussieht sind die Träger in der Tür drin, da auch in Mitleidenschaft gezogen worden. Ich würd schon schwer darauf tippen, dass die ganze Tür neu gemacht ghört. Auch aus Sicherheitsgründen, weil eben die erwähnten Stabilitätsträger da sicher auch gscheit verwunden sind,

 

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V.I.P.
Splinta schrieb vor 2 Minuten:

Nicht so einfach mit den Bildern, aber so wie's aussieht sind die Träger in der Tür drin, da auch in Mitleidenschaft gezogen worden. Ich würd schon schwer darauf tippen, dass die ganze Tür neu gemacht ghört. Auch aus Sicherheitsgründen, weil eben die erwähnten Stabilitätsträger da sicher auch gscheit verwunden sind,

 

Sowas ähnliches hab ich mir auch schon gedacht. Danke

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Beruf: ASB-Poster
Admira Fan schrieb vor 7 Stunden:

Die ausstellende Werkstatt + Verkäufer kontaktieren und mit Anzeige drohen wenns die Kiste nicht retour nehmen!

Tipp für die Zukunft, Ankaufstest machen lassen

Ne sry das seh ich anders wenn es sich um ein Privatverkauf handelt.

Wenn ich ein Auto verkaufe und 1 Woche später geht was kaputt nehm ich das Auto auch nicht mehr zurück das is dann sein Problem da könnte ja jeder kommen  mit der Tour.

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Scarface0664 schrieb vor 28 Minuten:

Ne sry das seh ich anders wenn es sich um ein Privatverkauf handelt.

Wenn ich ein Auto verkaufe und 1 Woche später geht was kaputt nehm ich das Auto auch nicht mehr zurück das is dann sein Problem da könnte ja jeder kommen  mit der Tour.

Er schreibt das scheinbar beim pickerl getrickst wurde - somit geh ich davon aus das das defekte sind die nicht von heute auf morgen kommen!! 

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Beruf: ASB-Poster
Admira Fan schrieb vor 15 Minuten:

Er schreibt das scheinbar beim pickerl getrickst wurde - somit geh ich davon aus das das defekte sind die nicht von heute auf morgen kommen!! 

Selbst wenn trotzdem sein Problem, genau deswegen gibts Ankaufstests. Seit wann darf man sich nur auf Pickerl verlassen? 

Es steht nicht umsonst bei Privaten Anzeigen: Privat Verkauf ich übernehme keine Garantie oder Gewährleistung so oder so ähnlich halt.

Privatkauf is halt immer ein Risiko, dann muss man halt teurer beim Händler kaufen.

bearbeitet von Scarface0664

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Scarface0664 schrieb vor 5 Minuten:

Selbst wenn trotzdem sein Problem, genau deswegen gibts Ankaufstests. Seit wann darf man sich nur auf Pickerl verlassen? 

Es steht nicht umsonst bei Privaten Anzeigen: Privat Verkauf ich übernehme keine Garantie oder Gewährleistung so oder so ähnlich halt.

Privatkauf is halt immer ein Risiko, dann muss man halt teurer beim Händler kaufen.

Sorry wenn, scheinbar, wissentlich beim pickerl beschissen wird, dann muss ich mir das auch bei privat/privat nicht gefallen lassen

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hold your colour
Scarface0664 schrieb vor 3 Stunden:

Ne sry das seh ich anders wenn es sich um ein Privatverkauf handelt.

Wenn ich ein Auto verkaufe und 1 Woche später geht was kaputt nehm ich das Auto auch nicht mehr zurück das is dann sein Problem da könnte ja jeder kommen  mit der Tour.

Bin da ganz bei dir.

Wie will man bitte eine "Pickerl-Trickerserei" nachweisen?

Auch wenn das Auto wirklich mit Schaden verkauft wurde, das naczuweisen bzw. hier etwas rauszuholen halte ich für nahezu unmöglich.

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Postinho

Der Verkäufer des Fahrzeugs muß ja mittlerweile die Gewährleistung dezidiert im Kaufvertrag ausschließen!
Hat er dass nicht, haftet auch der private Verkäufer.

Sollte das Pickerl erst vor kurzem ausgestellt worden sein, würde ich die Werkstätte auf jeden Fall damit konfrontieren.

Sollte der Kauf rückabgewickelt werden, würde der Käufer aber nicht den vollen Kaufpreis zurückerhalten:
Wertverlust für die gefahrenen Kilometer würde berücksichtigt werden. Und auch der Wertverlust durch das nun höhere Alter des Fahrzeugs als beim Kauf.

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Beruf: ASB-Poster
MC MarkusW schrieb vor 4 Stunden:

Der Verkäufer des Fahrzeugs muß ja mittlerweile die Gewährleistung dezidiert im Kaufvertrag ausschließen!
 

Bei den meisten Kaufverträgen is das hakerl schon automatisch angekreuzt.........

bearbeitet von Scarface0664

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Surft nur im ASB
Scarface0664 schrieb vor 16 Stunden:

Bei den meisten Kaufverträgen is das hakerl schon automatisch angekreuzt.........

Ich sehe hier eigentlich schon eine gewisse Chance für den Käufer. Nicht, dass damit der Verkäufer in die Pflicht genommen werden kann... das ist wahrscheinlich auszuschließen. Aber eine Werkstatt, die ein offensichtlich falsches Gutachten ausstellt, hat in Zeiten wie diesen einiges zu verlieren. Wenn man da die eine oder andere Sache nachweisen kann (Dinge wie z.B. Fahrwerk, Bremsen und Rost), die von der Werkstatt "übersehen" wurde, sollte man da mMn schon relativ gute Chancen haben, direkt mit der Werkstatt eine Übereinkunft treffen zu können. Bin diesbezüglich kein Profi, aber meines Wissens nach wäre das Urkundenfälschung und mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder 720 Tagsätzen strafbar.

Voraussetzung ist natürlich, dass der Prüfbericht noch nicht allzu alt ist.

@nix

bearbeitet von lx99

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