An die Juristen (wieder einmal)


Lorbeer

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Jahrhunderttalent

2 wohl einfache sachen ;)

1. "arbeitsrecht":

beginnt man mitte april zu arbeiten, bekommt man dann schon urlaubsgeld? schon das ganze, auf das man anspruch hat oder irgendein bestimmter anteil?

Aliquoter Anteil. Steuerlich etwas begünstigt. (Lohnsteuer)

Sry für Doppelpost, ich dachte die Postings würden verbunden.

bearbeitet von Pol3c4t

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für leiwand, gegen oasch.

So, hab mir jetzt mal kurz das FSG durchgelesen. Relevant dürfte folgender Absatz sein:

(2) Werden eine oder mehrere der in § 4b genannten Stufen unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 3 nicht innerhalb von zwölf Monaten (neun Monaten im Fall der Klasse A) nach Erteilung der Lenkberechtigung absolviert, ist der Führerscheinbesitzer zwölf Monate (neun Monate im Fall der Klasse A) nach Erteilung der Lenkberechtigung darüber zu verständigen. In diesem Schreiben ist auf die Verlängerung der Probezeit hinzuweisen, wenn die Absolvierung der fehlenden Stufe(n) nicht innerhalb von vier Monaten nachgewiesen wird, sowie auf die Entziehung der Lenkberechtigung, wenn die Absolvierung der fehlenden Stufe(n) nicht innerhalb einer weiteren Frist von vier Monaten nachgewiesen wird. Werden die fehlenden Stufe(n) nicht innerhalb von vier Monaten nach Ablauf der im ersten Satz genannten Fristen absolviert, hat die Behörde dem Betreffenden ausschließlich die Absolvierung dieser Stufe(n) anzuordnen. Mit der Anordnung der Absolvierung der fehlenden Stufe(n) verlängert sich die Probezeit unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des § 4 Abs. 3 zweiter bis vierter Satz. Kommt der Besitzer der Lenkberechtigung der Anordnung der Absolvierung der fehlenden Stufe(n) nicht innerhalb von weiteren vier Monaten nach, ist gemäß § 24 Abs. 3 achter Satz vorzugehen. Die Behörde kann auf Antrag für eine angemessene Zeit von der Entziehung der Lenkberechtigung absehen, wenn die betreffende Person besonders berücksichtigungswürdige Gründe nachweist aus denen hervorgeht, dass sie innerhalb der festgesetzten Frist den oder die fehlenden Teil(e) nicht absolvieren konnte. Hat der Betreffende in der Zwischenzeit seinen Hauptwohnsitz verlegt, hat die Behörde gegebenenfalls das Verfahren an die nunmehr zuständige Behörde abzutreten.

Zuvor muss deine Freundin mal ein Schreiben von der Bundespolizei bekommen, dass sie die Perfektionsfahrt(en) nachzuholen hat, bevor ihr die Lenkerberechtigung nach 4 weiteren Monaten entzogen werden kann. Danach wird ihr von der Behörde mittels Bescheid angeordnet, die fehlenden Perfektionsfahrt(en) nachzuholen. Gem § 24 Abs 3 FSG wird ihr auf die Dauer, bis zur Bevolgung der Anordnung die Lenkerberechtigung entzogen. Diese Fristen können allerdings verlängert werden und eine schwere Krankheit (was hat die bitte gehabt?) wären wohl ein Grund zu Verlängerung.

Eine neuerliche Ausbildung sieht das FSG also nicht vor. Ohne Gewähr.

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So, hab mir jetzt mal kurz das FSG durchgelesen. Relevant dürfte folgender Absatz sein:

Zuvor muss deine Freundin mal ein Schreiben von der Bundespolizei bekommen, dass sie die Perfektionsfahrt(en) nachzuholen hat, bevor ihr die Lenkerberechtigung nach 4 weiteren Monaten entzogen werden kann. Danach wird ihr von der Behörde mittels Bescheid angeordnet, die fehlenden Perfektionsfahrt(en) nachzuholen. Gem § 24 Abs 3 FSG wird ihr auf die Dauer, bis zur Bevolgung der Anordnung die Lenkerberechtigung entzogen. Diese Fristen können allerdings verlängert werden und eine schwere Krankheit (was hat die bitte gehabt?) wären wohl ein Grund zu Verlängerung.

Eine neuerliche Ausbildung sieht das FSG also nicht vor. Ohne Gewähr.

genau so hätte ich es auch nachgelesen.

dachte ich erfahre hier mehr bzw. neues. danke trotzdem jedem! :)

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Beruf: ASB-Poster

Ich stell hier mal meine Frage rein.

Ich habe damals mit meiner jetztigen Exfrau einen Kredit aufgenommen,nach der Scheidung bin ich im Haus geblieben und wir haben den ganzaen Kredit auf mich genommen und sie als Ausfallsbürge reingenommen.

Was passiert jetzt mit den Restschulden wenn ich das Haus verkaufe?

Zahle ich die Restschulden alleine zurück oder wird da dann automatisch der Ausfallsbürge auch belangt?

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Bunter Hund im ASB

Ich hätte auch eine Frage an euch! Ich kann mich iwie erinnern mal gehört zu haben, dass private Videos und Tonaufnahmen vor Gericht nicht akzeptiert werden, wenn die betroffene Person davon nichts weiß, stimmt das?

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Denny Crane - my poop doesn`t stink!

Ich hätte auch eine Frage an euch! Ich kann mich iwie erinnern mal gehört zu haben, dass private Videos und Tonaufnahmen vor Gericht nicht akzeptiert werden, wenn die betroffene Person davon nichts weiß, stimmt das?

Bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich bild mir ein, dass das nichts mit dem Einverständnis der Person zu tun hat, sondern dass private Ton und Videoaufnahmen im Gericht generell untersagt sind. Man möge mich korrigieren.

Weiss nicht ob das die richtige Quelle is aber:

§ 22 MedienG:

Verbot von Fernseh-, Hörfunk-, Film- und Fotoaufnahmen

§ 22. Fernseh- und Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Film- und Fotoaufnahmen von Verhandlungen der Gerichte und unabhängigen Verwaltungssenate sind unzulässig.

bearbeitet von grapper

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Bunter Hund im ASB

Ich glaub sie meint, ob es zur Beweisführung erlaubt ist. Nicht ob sie im Gericht filmen darf.

Genau ;) Wenn ich zB mit meinem Nachbarn streite und dieser mich heimlich filmt, bzw das Gespräch aufnimmt. Gilt das vor Gericht als Beweis, dass ich z.B vor Kindern schreie oder ausraste oder so? (haha nein, es geht ned um mich persönlich :D )

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Fröhliches Mäxchen

Ich stell hier mal meine Frage rein.

Ich habe damals mit meiner jetztigen Exfrau einen Kredit aufgenommen,nach der Scheidung bin ich im Haus geblieben und wir haben den ganzaen Kredit auf mich genommen und sie als Ausfallsbürge reingenommen.

Was passiert jetzt mit den Restschulden wenn ich das Haus verkaufe?

Zahle ich die Restschulden alleine zurück oder wird da dann automatisch der Ausfallsbürge auch belangt?

Also als Ausfallsbürge muss sie eigentlich erst zahlen, wenn bei dir nix mehr zu holen ist, auch nicht per Exekution.

Also wenn du noch zahlungsfähig bist musst du auch die Restschulden selber zahlen.

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Knows how to post...

Genau ;) Wenn ich zB mit meinem Nachbarn streite und dieser mich heimlich filmt, bzw das Gespräch aufnimmt. Gilt das vor Gericht als Beweis, dass ich z.B vor Kindern schreie oder ausraste oder so? (haha nein, es geht ned um mich persönlich :D )

Kann man so pauschal gar nicht beantworten. Der Richter muss im Einzelfall entscheiden, ob das Beweisführungsinteresse höher wiegt, als deine Persönlichkeitsrechte.

Wenn du mit deinem Nachbarn streitest, dann gilt eine heimliche Aufnahme davon sicher nicht als Beweis, dass du vor Kindern ausrastest. Wieso auch, was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Wenn es aber Verdachtsmomente gibt, dass du öfter Kinder durch die Gegend prügelst und irgendwann nimmt dich einer dabei heimlich auf, dann ist das verwertbar.

Du kannst z.B. auch heimlich eine Kamera auf dein Auto richten, wenn das dauernd von irgendjemandem zerkratzt wird. Kommt der Kratzer dann wieder und du filmst ihn, dann geht das Beweisführungsinteresse normalerweise über das Persönlichkeitsrecht des Kratzers.

Du kannst also nicht einfach so drauf los filmen und den Film dann als Beweismittel einbringen, aber wenn es Verdachtsmomente gibt, eben z.B. weil dein Auto schonmal zerkratzt worden ist, dann kann der Richter die Aufnahme zulassen.

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  • 1 month later...
Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Abstellen des Fahrzeueges im Bereich von weniger als 5Meter vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder - 68euro

is das ned ah bissl gar viel?

Yep, Hätte 21 oder halt irgendwas mit 30 vermutet, war noch was 2tes dabei?

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