An die Juristen (wieder einmal)


Lorbeer

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hab das gestern in nö anders gehört -> pflegezuschuss gabs vom land oder kk -> der rest auf 3.000€ pro Monat wurde über eine Pflegekredit finanziert -> bank steht im grundbuch und bezahlt die fehlende summe, am "ende" wird dann abgerechnet, inkl verzinsung etc

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if i were a robot, my arm would be an aeropress.

ja so wird es wohl sein. natürlich ist es nicht unser ziel zu betrügen.

Das habe ich gehofft, war von mir ja nur als Beispiel gedacht.

Erkundigt euch aber auf jeden Fall, vielleicht habt ihr ja Glück.

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Böse Zungen behaupten deshalb auch, dass Anwälte zur Mittagspause gerne mal die Sekretärin zum Parkplatz runterschicken, um zu schauen, ob mal einer drauf steht. Ist dann ein netter Nebenverdienst.

Das ist mir auch schon zu Ohren gekommen :D. So abwegig ist das Szenario also gar nicht.

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Junior Vizepräsident

Darf man auf einer Hauptstraße mit Straßenbahnschienen ohne Sperrlinie ein Auto überholen? Gestern hat mich ein depperter Taxifahrer überholt, nach drängeln natürlich. Obwohl ich mit ~ 50 km/h unterwegs war. (Das allein war wohl schon verboten, denn der hat mit mind. 60 km/h überholt.)

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Wir leben LASK

Aus meiner Sicht ist das eine Gefahrensituation, denn der braucht nur auf den Schienen zu verreißen und pickt in mir drin. Die Fahrbahn war auch zum Teil nass.

wenns kein selbständiger gleiskörper (http://www.wissenswertes.at/index.php?id=selbstaendiger-gleiskoerper) is, dann darf er überholen, als wären keine schienen da. :) dass er dabei offenbar zu schnell war, is ein anderes thema ;) !

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2 wohl einfache sachen ;)

1. "arbeitsrecht":

beginnt man mitte april zu arbeiten, bekommt man dann schon urlaubsgeld? schon das ganze, auf das man anspruch hat oder irgendein bestimmter anteil?

2. "führerscheinsrecht"

eine freundin konnte aus gesundheitlichein gründen (l17) die perfektionsfahrten etc. nicht machen. bekam jetzt die meldung von seiten der polizei, dass der führerschein nicht mehr gültig sei und sie die führerschein-ausbildung(!!!) (nicht nur perfektionsfahrten) noch einmal machen muss. das ist doch kompletter blödsinn, oder?

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Ritter von der traurigen Gestalt

2. "führerscheinsrecht"

eine freundin konnte aus gesundheitlichein gründen (l17) die perfektionsfahrten etc. nicht machen. bekam jetzt die meldung von seiten der polizei, dass der führerschein nicht mehr gültig sei und sie die führerschein-ausbildung(!!!) (nicht nur perfektionsfahrten) noch einmal machen muss. das ist doch kompletter blödsinn, oder?

Hab ich auch schon öfter gehört, aber wenn's die Polizei schreibt, wirds wohl stimmen? :ratlos:

Vielleicht mal bei der Fahrschule nachfragen, die kennen sich normalerweise eh aus.

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Junior Vizepräsident

Sie hat die Fahrprüfung, sowohl in der Theorie, als auch in der Praxis erfolgreich bestanden und konnte die nachfolgenden Termine nicht wahrnehmen? Wenn ja, dann ist das durchaus möglich, da man die Fristen einhalten muss.

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Sie hat die Fahrprüfung, sowohl in der Theorie, als auch in der Praxis erfolgreich bestanden und konnte die nachfolgenden Termine nicht wahrnehmen? Wenn ja, dann ist das durchaus möglich, da man die Fristen einhalten muss.

ganz genau. durfte aber in der zeit zwischen letztem august bis inkl. jetzt noch immer wegen gesundheitlichen gründen nicht mal autofahren!

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Jahrhunderttalent

Gibt aber Nachfristen soweit ich mich erinnern kann - Sie hat wahrscheinlich den ganzen Spielraum schon ausgereizt

Ja wenn ich mich nicht täusche, weißt die Behörde - wenn es soweit ist - sogar darauf hin.

sodale:

"Wenn nach 12 Monaten bei der Klasse B, oder nach 9 Monaten bei der Klasse A, nicht alle zu absolvierenden Ausbildungsschritte gemacht wurden, erhält man eine Verständigung der Behörde mit einer Aufforderung und einer Erklärung der Rechtsfolgen. Es gibt keine Verwaltungsstrafe.

Nachfristen:

Die erste Nachfrist beträgt 4 Monate und beinhaltet keine Sanktion. Wenn in dieser ersten Nachfrist dem Gesetz nicht nachgekommen wird, dann folgt eine zweite Nachfrist um 4 Monate mit einer Probezeitverlängerung um ein Jahr. Wenn in der zweiten Nachfrist die fehlenden Ausbidlungteile nicht absolviert werden, folgt ein Entzug der Lenkberechtigung, bis die vorgeschriebenen Ausbildungsteile absolviert wurden.

Ausnahmen:

Wenn besonders berücksichtigungswürdige Gründe nachgewiesen werden können, kann auf Antrag die Behörde für eine angemessene Zeit von der Entziehung der Lenkberechtigung absehen."

quelle: http://www.meinschein.at/stichworte/mehrphasenausbildung

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