Lorbeer ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 16. Februar 2012 (bearbeitet) Folgendes Problem: Ich bin vor eineinhalb Wochen mit dem Auto nach Wien gefahren, habs dann in Hernals in einer Seitenstraße angestellt und dort seitdem stehen gehabt. Heute komm ich hin, ist eine große Baustelle vor Ort, die ganze Straße offen, mein Auto steht ca. 50 Meter weiter vorne. Auf der Scheibe ein Zettel, dass ich eine Anzeige bekomme wegen Parken in einer Sperrzone. Ein mobiles Parken verboten-Schild steht daneben am Gehsteig mit "ab 13.2.2012" und der Mitteilung, dass das Auto von der Feuerwehr ortsverändert werden musste. Ich bin nicht der einzige, hab ebenfalls eine Nachricht eines anderen Parkers gefunden, mit dem ich mich morgen in Verbindung setzen werde. Jedenfalls, ich bin mir verdammt sicher, dass dieses mobile Hinweisschild zu dem Zeitpunkt, wo ich mein Auto abgestellt habe, noch nicht da war! Nachdem ich schon einmal in Wien wegen widerrechtlichem Parken eine Strafe gezahlt habe, prüfe ich das seitdem immer sehr genau. Gehe jede Straße einige Male auf und ab, um Schilder zu suchen, und versichere mich manchmal bei Ortsansässigen oder in Trafiken. Was kann ich da jetzt tun? Ich gehe, vor allem aufgrund des Feuerwehreinsatzes, von einer gesalzenen Rechnung aus und bin eigentlich nicht willens, da auch nur einen Euro zu zahlen. Weiß jemand, wie lange vorher so ein mobiles Hinweisschild stehen muss?? Und was ich weiter unternehmen kann?? Ahja, das rechte Vorderlicht dürfte bei der Ortsveränderung auch kaputt gegangen sein. Es ist zwar kein äußerer Schaden zu sehen, aber es funktioniert nicht mehr. Hat es aber vorher noch mit 100%iger Sicherheit. ACAB bearbeitet 17. Februar 2012 von narya 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
St.Rapid Beruf: ASB-Poster Beitrag melden Geschrieben 17. Februar 2012 (bearbeitet) Aufstellen und Entfernen der Verkehrszeichen: Aufstellung: mindestens 24 Stunden vor Gültigkeitsbeginn der Halteverbotszone Beiblatt ausfüllen (liegt dem Bescheid bei): Type und Kennzeichen derjenigen Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Aufstellung der Verkehrszeichen in der Halteverbotszone abgestellt sind. Aufstellung der Verkehrszeichen anschließend am zuständigen Polizeiwachzimmer bestätigen lassen (Bescheid und ausgefülltes Beiblatt mitnehmen). Ist das Halteverbot gültig, und wurden nicht alle Fahrzeuge entfernt, so besteht die Möglichkeit, diese über Aufforderung der Polizei entfernen zu lassen. Allerdings: war das Fahrzeug bereits beim Aufstellen der Verkehrszeichen in der Halteverbotszone abgestellt (das geht aus dem Beiblatt hervor), tragen die AntragstellerInnen die Kosten. Wurde das Fahrzeug nachträglich in der Halteverbotszone abgestellt, so müssen die FahrzeughalterInnen die Abschleppkosten übernehmen. http://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/organisation/verkehrsflaeche/kurzfristigehalteverbotszone.html Du dürftest im Recht sein. Es ist aber die Frage, ob die dein Auto vermerkt haben und ob die Ärger wollen. Da der Aufsteler selber die Autos vermerkt, kann er natürlich leicht bescheißen. bearbeitet 17. Februar 2012 von St.Rapid 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wux シ Beitrag melden Geschrieben 17. Februar 2012 Warum sollte der Aufsteller bescheißen? Was sollte ihm das bringen, außer etwaige Nachteile (Gerichtsverhandlung/-en). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Beitrag melden Geschrieben 17. Februar 2012 (bearbeitet) Warum sollte der Aufsteller bescheißen? Was sollte ihm das bringen, außer etwaige Nachteile (Gerichtsverhandlung/-en). weil der bauherr für die kosten der "ortsveränderungen" (gar nicht gewusst dass das so heißt, aber cooles wort ) aufkommen muss. und wenn er statt fünf autos nur drei aufschreibt, spart er sich die kosten für die anderen zwei. bearbeitet 17. Februar 2012 von Relii 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
j.d. ¯\_( ͡° ͜ʖ ͡°)_/¯ Beitrag melden Geschrieben 17. Februar 2012 (bearbeitet) ohne gewähr: einem freund von mir ist das auch passiert, der wurde aber gleich komplett abgeschleppt, soweit ich mich erinnern kann, wurde da von seiten der polizei mit "der besitzer des pkw's ist mehr oder weniger dazu verpflichtet, in regelmäßigen abständen nach dem auto zu schauen wenn es wo geparkt ist um solchen dingen vorzubeugen". weiß aber nichtmehr genau wie die sache dann ausgegangen ist. sauerei ist es natürlich trotzdem. edit: hab dem freund mal geschrieben wie das bei ihm abgelaufen ist bearbeitet 17. Februar 2012 von j.d. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Beitrag melden Geschrieben 17. Februar 2012 Folgendes Problem: Ich bin vor eineinhalb Wochen mit dem Auto nach Wien gefahren, habs dann in Hernals in einer Seitenstraße angestellt und dort seitdem stehen gehabt. Heute komm ich hin, ist eine große Baustelle vor Ort, die ganze Straße offen, mein Auto steht ca. 50 Meter weiter vorne. Auf der Scheibe ein Zettel, dass ich eine Anzeige bekomme wegen Parken in einer Sperrzone. Ein mobiles Parken verboten-Schild steht daneben am Gehsteig mit "ab 13.2.2012" und der Mitteilung, dass das Auto von der Feuerwehr ortsverändert werden musste. Ich bin nicht der einzige, hab ebenfalls eine Nachricht eines anderen Parkers gefunden, mit dem ich mich morgen in Verbindung setzen werde. Jedenfalls, ich bin mir verdammt sicher, dass dieses mobile Hinweisschild zu dem Zeitpunkt, wo ich mein Auto abgestellt habe, noch nicht da war! Nachdem ich schon einmal in Wien wegen widerrechtlichem Parken eine Strafe gezahlt habe, prüfe ich das seitdem immer sehr genau. Gehe jede Straße einige Male auf und ab, um Schilder zu suchen, und versichere mich manchmal bei Ortsansässigen oder in Trafiken. Was kann ich da jetzt tun? Ich gehe, vor allem aufgrund des Feuerwehreinsatzes, von einer gesalzenen Rechnung aus und bin eigentlich nicht willens, da auch nur einen Euro zu zahlen. Weiß jemand, wie lange vorher so ein mobiles Hinweisschild stehen muss?? Und was ich weiter unternehmen kann?? Ahja, das rechte Vorderlicht dürfte bei der Ortsveränderung auch kaputt gegangen sein. Es ist zwar kein äußerer Schaden zu sehen, aber es funktioniert nicht mehr. Hat es aber vorher noch mit 100%iger Sicherheit. ACAB Kann dir da wie sicher so mancher ned helfen! ABER für das nächste mal im wissen, dass die Karre länger steht, Fotos mit dem Handy machen, schadet sicher nicht! Eine Auto, für längere Zeit in Wien so abzustellen, grenzt aber auch mal an .. sagen wir Mut Den Vorteil den Du hast, ist der zweite Beteiligte, eventuell gibt es da noch den ein oder anderen, dass würde ich an deiner Stelle herausfinden wollen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pesce nur veilchen blühen ewig Beitrag melden Geschrieben 17. Februar 2012 Eine Auto, für längere Zeit in Wien so abzustellen, grenzt aber auch mal an .. sagen wir Mut so ein schwachsinn. er war ja keine monate weg. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Beitrag melden Geschrieben 17. Februar 2012 so ein schwachsinn. er war ja keine monate weg. Aber mind. 1 Woche, sofern ich das richtig verstanden habe? Das reicht in einer Großstadt eigentlich auch schon. Bzgl. Schaden: Das wird schwer zu beweisen, gerade bei Licht, was ja auch ohne Fremdeinwirkung schnell kaputtgehen kann. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
z18Ry._12 Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 17. Februar 2012 Aber mind. 1 Woche, sofern ich das richtig verstanden habe? Das reicht in einer Großstadt eigentlich auch schon. Geh bitte, ich lass mein Auto desöfteren 1 Woche und länger in Wien stehen und es is noch nie was passiert. Natürlich kann mans hin und wieder blöd erwischen, aber von "mutig" zu sprechen is eindeutig übertrieben. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pesce nur veilchen blühen ewig Beitrag melden Geschrieben 17. Februar 2012 Aber mind. 1 Woche, sofern ich das richtig verstanden habe? Das reicht in einer Großstadt eigentlich auch schon. schon mal was von urlaub gehört? was glaubst du was die (meisten) wiener in der zeit mit ihrem auto machen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Beitrag melden Geschrieben 17. Februar 2012 (bearbeitet) Geh bitte, ich lass mein Auto desöfteren 1 Woche und länger in Wien stehen und es is noch nie was passiert. Natürlich kann mans hin und wieder blöd erwischen, aber von "mutig" zu sprechen is eindeutig übertrieben. Soll jeder handhaben wie er will. Fakt ist, dass man sich dann allerdings nicht darüber wundern braucht, wenn das Auto nicht mehr dort steht. Sonntag stellt man es ab. Montag wird das Verbotsschild, was ab Donnerstag gilt, aufgestellt. Am Donnerstag wird das Auto abgeschleppt. Am Samstag möchte man zu seinem nicht mehr vorhandenen Auto. Und eigentlich kann narya froh sein, dass das Auto "nur" verschoben und nicht ganz abgeschleppt worden ist. Man ist verpflichtend in regelmäßigen Abständen (= alle paar Tage) nach seinem Auto zuschauen, wenn dieses auf einem öffentlichen Parkplatz steht. schon mal was von urlaub gehört? was glaubst du was die (meisten) wiener in der zeit mit ihrem auto machen? Dann muss man eine Person beauftragen, die das Auto notfalls wegstellen kann. Zumindest ist das in Deutschland so. Nachtrag: Dem Gesetzgeber ist das auch egal. Wenn die Fristen nicht eingehalten werden, Pech gehabt. bearbeitet 17. Februar 2012 von Devil Jin 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hugo_Maradona ... Beitrag melden Geschrieben 17. Februar 2012 (bearbeitet) Soll jeder handhaben wie er will. Fakt ist, dass man sich dann allerdings nicht darüber wundern braucht, wenn das Auto nicht mehr dort steht. Sonntag stellt man es ab. Montag wird das Verbotsschild, was ab Donnerstag gilt, aufgestellt. Am Donnerstag wird das Auto abgeschleppt. Am Samstag möchte man zu seinem nicht mehr vorhandenen Auto. Und eigentlich kann narya froh sein, dass das Auto "nur" verschoben und nicht ganz abgeschleppt worden ist. Man ist verpflichtend in regelmäßigen Abständen (= alle paar Tage) nach seinem Auto zuschauen, wenn dieses auf einem öffentlichen Parkplatz steht. Dann muss man eine Person beauftragen, die das Auto notfalls wegstellen kann. Zumindest ist das in Deutschland so. Nachtrag: Dem Gesetzgeber ist das auch egal. Wenn die Fristen nicht eingehalten werden, Pech gehabt. Wenn man nachweisen kann, dass man sein Auto StVO konform abgestellt hat....entstehen KEINE Kosten! Dh, man stellt sein Auto vorm Urlaub ordnungsgemäß ab. Während des Urlaubs ist dort aber eine Baustelle (und ein entsprechendes Halteverbot, dass NACH dem Abflug des Betreffenden aufgestellt wurde) und die Karre wird deswegen abgestellt Es gibt KEINE Verpflichtung, dass jemand während eines Urlaubs dafür sorgen muss, dass das Auto umgestellt wird! EDIT: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/organisation/verkehrsflaeche/kurzfristigehalteverbotszone.html Aufstellen und Entfernen der Verkehrszeichen: Aufstellung: mindestens 24 Stunden vor Gültigkeitsbeginn der Halteverbotszone Beiblatt ausfüllen (liegt dem Bescheid bei): Type und Kennzeichen derjenigen Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Aufstellung der Verkehrszeichen in der Halteverbotszone abgestellt sind. Aufstellung der Verkehrszeichen anschließend am zuständigen Polizeiwachzimmer bestätigen lassen (Bescheid und ausgefülltes Beiblatt mitnehmen). Ist das Halteverbot gültig, und wurden nicht alle Fahrzeuge entfernt, so besteht die Möglichkeit, diese über Aufforderung der Polizei entfernen zu lassen. Allerdings: war das Fahrzeug bereits beim Aufstellen der Verkehrszeichen in der Halteverbotszone abgestellt (das geht aus dem Beiblatt hervor), tragen die AntragstellerInnen die Kosten. Wurde das Fahrzeug nachträglich in der Halteverbotszone abgestellt, so müssen die FahrzeughalterInnen die Abschleppkosten übernehmen. Nach Abschluss der Arbeiten bzw. Ablauf der Frist: Verkehrszeichen entfernen und dies vom zuständigen Polizeiwachzimmer bestätigen lassen. Anschließend muss das Beiblatt an die MA 46 retourniert werden. bearbeitet 17. Februar 2012 von Hugo_Maradona 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Beitrag melden Geschrieben 17. Februar 2012 Wenn man nachweisen kann, dass man sein Auto StVO konform abgestellt hat....entstehen KEINE Kosten! Dh, man stellt sein Auto vorm Urlaub ordnungsgemäß ab. Während des Urlaubs ist dort aber eine Baustelle (und ein entsprechendes Halteverbot, dass NACH dem Abflug des Betreffenden aufgestellt wurde) und die Karre wird deswegen abgestellt Es gibt KEINE Verpflichtung, dass jemand während eines Urlaubs dafür sorgen muss, dass das Auto umgestellt wird! EDIT: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/organisation/verkehrsflaeche/kurzfristigehalteverbotszone.html Dann ist es nicht so streng gehalten, wie in Deutschland. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Beitrag melden Geschrieben 17. Februar 2012 so ein schwachsinn. er war ja keine monate weg. Wenns dir mal ein Auto im 17. Hieb gfladert haben, sieht wohl oder übel die Sachlage wieder ganz anders aus oder? Und das meinte ich mit mutig. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
z18Ry._12 Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 17. Februar 2012 Wenns dir mal ein Auto im 17. Hieb gfladert haben, sieht wohl oder übel die Sachlage wieder ganz anders aus oder? Find ich nicht, mir habens das Auto mal am Land aufgebrochen und trotzdem find ichs deshalb nicht "mutig" wenn man sein Auto irgendwo auf einer Wiesn abstellt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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