An die Juristen (wieder einmal)


Lorbeer

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Folgendes: Die Mieterin in unserer Wohnung zahlt seit 3 Monaten nicht, jetzt hat sie meinem Vater vor 2 Tagen per SMS mitgeteilt dass sie Ende Oktober auszieht und dass wir uns die Kaution behalten sollen.

Jetzt war ich schon 3x dort und wollte dass mir die unterschreibt dass sie auszieht, 3x war sie nicht dort und die Hausmeisterin hat sie auch schon länger nimmer gesehen. Kann man da als Vermieter das Schloss austauschen bzw. mal in die Wohnung schauen ob da überhaupt noch jemand da ist? Auf Anrufe reagiert die gute Frau nämlich auch nicht.

http://immobilien.diepresse.com/home/recht/1302907/Was-passiert-wenn-man-die-Miete-nicht-rechtzeitig-zahlt?_vl_backlink=/home/recht/1287367/index.do&direct=1287367

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Nagymarton

Danke!

Das Problem an der Sache ist halt dass es für uns nicht möglich ist die Mieter überhaupt zu erreichen. Anrufe und SMS nutzen nix, wenn sie sich nicht mehr melden tauschen wir am 31. Oktober einfach das Schloss aus, 3 Monate Mietzins sind ja mit der Kaution abgedeckt um den 4ten Monat Miete der auch noch ausständig ist werden wir wohl aber umfallen, weil ein Rechtsstreit mit mittellosen hat keinen Sinn.

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Junior Vizepräsident

Das Problem an der Sache ist halt dass es für uns nicht möglich ist die Mieter überhaupt zu erreichen. Anrufe und SMS nutzen nix, wenn sie sich nicht mehr melden tauschen wir am 31. Oktober einfach das Schloss aus, 3 Monate Mietzins sind ja mit der Kaution abgedeckt um den 4ten Monat Miete der auch noch ausständig ist werden wir wohl aber umfallen, weil ein Rechtsstreit mit mittellosen hat keinen Sinn.

Darauf wird's aber hinauslaufen. Mein Bruder vermietet auch und der hatte schon zwei Mietnomaden. Das hat Monate gedauert, bis die endlich raus geschmissen worden sind. Beide haben ungefähr seit ca. 6 Monaten nicht gezahlt und die Wohnungen waren nachher z.T. beschädigt. Ein Gewinn hat mein Bruder natürlich nicht gemacht, aber Hauptsache die waren weg.

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Workaholic

Vor allem geht der Mieter meist so weit, dass es zu einem Rechtsstreit kommt. Wir hatten vor zwei Jahren auch so einen Fall (mit kleinen Kindern in der Familie, die bringst sowieso nicht raus), gingen dann zum Glück doch freiwillig. Blieb aber auch ein Verlust bei uns.

Ein Bekannter hat den Mietvertrag irgendwann im Frühjahr dann bei seinen Mietern gekündigt. Die hätten dann im Dezember ausziehen müssen. Natürlich gleich einmal keine Miete mehr gezahlt (6Monate), alle weiteren Abgaben ebenfalls nicht gezahlt. Durch einen Rechtsanwalt (der übrigens vom Staat finanziert wird, weil Geld haben sie angeblich keines) wird das jetzt alles hinausgezögert. Auf jeden Fall haben solche Leute keine Ahnung vom Leben, noch nie irgendwas gearbeitet, aber bei ihren Rechten kennen sie sich haargenau aus.

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Danke!

Das Problem an der Sache ist halt dass es für uns nicht möglich ist die Mieter überhaupt zu erreichen. Anrufe und SMS nutzen nix, wenn sie sich nicht mehr melden tauschen wir am 31. Oktober einfach das Schloss aus, 3 Monate Mietzins sind ja mit der Kaution abgedeckt um den 4ten Monat Miete der auch noch ausständig ist werden wir wohl aber umfallen, weil ein Rechtsstreit mit mittellosen hat keinen Sinn.

Räumungsklage ist auch eine möglichkeit, ist halt eine kostenfrage. Ihr könnts wohl auch einfach auf risiko gehen und einfach die schlösser austauschen. Oder ihr schickts ihr die kümdigung per post, gilt dann wsl als zugegangen und tauschts dann die schlösser. Und naja, wenn sie offensichtlich weg ist wirds sich wohl nicht beschweren kommen...

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Nagymarton

Vor allem geht der Mieter meist so weit, dass es zu einem Rechtsstreit kommt. Wir hatten vor zwei Jahren auch so einen Fall (mit kleinen Kindern in der Familie, die bringst sowieso nicht raus), gingen dann zum Glück doch freiwillig. Blieb aber auch ein Verlust bei uns.

Bei der Dame in unserer Wohnung ises so dass die 3 Kinder hat, die sich aber das Jugendamt geholt hat (warum weiß ich net) und seitdem kann sie die Miete nicht zahlen weil das Kindergeld fehlt.

Ist für die Kinder wahrscheinlich eh besser bzw für uns weil wenn die 3 Kinder in der Wohnung sind kriegt man die wie gesagt nie aus der Wohnung.

Räumungsklage ist auch eine möglichkeit, ist halt eine kostenfrage. Ihr könnts wohl auch einfach auf risiko gehen und einfach die schlösser austauschen. Oder ihr schickts ihr die kümdigung per post, gilt dann wsl als zugegangen und tauschts dann die schlösser. Und naja, wenn sie offensichtlich weg ist wirds sich wohl nicht beschweren kommen...

Ob in der Wohnung noch jemand wohnt ist eben die Frage, die Hausmeisterin hat sie eben wie gesagt schon länger nicht mehr gesehen. Ich bild mir aber ein dass vor 2 Tagen Licht gebrannt hat :ratlos:

Die wird schon freiwillig aus der Wohnung rausgehn, nur wann ist halt die Frage. Mit einer zugestellten bzw unterschriebenen Kündigung wär das ganze halt einfacher.

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Junior Vizepräsident

Bei der Dame in unserer Wohnung ises so dass die 3 Kinder hat, die sich aber das Jugendamt geholt hat (warum weiß ich net) und seitdem kann sie die Miete nicht zahlen weil das Kindergeld fehlt.

Ist für die Kinder wahrscheinlich eh besser bzw für uns weil wenn die 3 Kinder in der Wohnung sind kriegt man die wie gesagt nie aus der Wohnung.

Ob in der Wohnung noch jemand wohnt ist eben die Frage, die Hausmeisterin hat sie eben wie gesagt schon länger nicht mehr gesehen. Ich bild mir aber ein dass vor 2 Tagen Licht gebrannt hat :ratlos:

Die wird schon freiwillig aus der Wohnung rausgehn, nur wann ist halt die Frage. Mit einer zugestellten bzw unterschriebenen Kündigung wär das ganze halt einfacher.

Also bei der Geschichte: So einfach wird's wohl nicht. Wenn schon das Jugendamt da war, dann läuft dort was schief. Außerdem wird's wahrscheinlich nicht ihre Unterkunft aufgeben, um dann auf der Straße zulanden, sofern sie wirklich kein Geld hat. Und was die Hausmeister sagen oder sehen ist eh so eine Sache.

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Workaholic

Nächstes Problem: Du musst den Brief eingeschrieben hinschicken, sonst könnten die Mieter sagen, sie haben ihn nie bekommen. Wenns allerdings nicht daheim sind oder nicht aufmachen, bekommen sie einen Zettel wo entweder der Absender draufsteht. Somit nehmen sie ihn nicht entgegen. D.h. der liegt dann bei der Post und wird dir dann als unzustellbar zurückgeschickt. Somit bekommen sie dann die Mahnung nie. Wir haben an diesem Punkt dann aufgehört und auf das Geld verzichtet, kostet nur unnötig Nerven und das Geld sieht man meistens nicht mehr.

bearbeitet von rapidwien21

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für leiwand, gegen oasch.

Darauf wird's aber hinauslaufen. Mein Bruder vermietet auch und der hatte schon zwei Mietnomaden. Das hat Monate gedauert, bis die endlich raus geschmissen worden sind. Beide haben ungefähr seit ca. 6 Monaten nicht gezahlt und die Wohnungen waren nachher z.T. beschädigt. Ein Gewinn hat mein Bruder natürlich nicht gemacht, aber Hauptsache die waren weg.

Deswegen vergibt man eine Wohnung auch nur gegen Vorlage einer Bürgschaft.

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für leiwand, gegen oasch.

Normal ists so ihr müsst sie mahnen, dann qualifiziert mahnen, dann kommts gericht usw, wir hamm auch eine Vermietung , dass kann dauern....

Hab mich jetzt kurz eingelesen. Du kannst schon nach einmaliger Mahnung die Aufhebung des Vertrages begehren, wenn eine adäquate Nachfrist gesetzt wird und der Bestandnehmer im qualifizierten Verzug ist (Monatsfrist im Presse-Kommentar). Mahnung mittels eingeschriebenen Brief schicken und die Kündigung bei Nichtbezahlung der gesamten Rückstände innerhalb der nächsten 7 Tagen erkären. Diese Erklärung gilt als zugegangen, wenn sie in ihren Machtbereich gelangt und ihr Postkasten gehört dazu.

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Junior Vizepräsident

Noch was, du darfst aus trifftigen Gründen sowieso immer in die Wohnung

Nur, wenn Gefahr im Verzug ist und beweise das einmal.

Deswegen vergibt man eine Wohnung auch nur gegen Vorlage einer Bürgschaft.

Was die Mietersuche weiter eingrenzt. Man kann Glück oder Pech haben, egal wie gut man abgesichert ist.

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für leiwand, gegen oasch.

Was die Mietersuche weiter eingrenzt. Man kann Glück oder Pech haben, egal wie gut man abgesichert ist.

Eben nicht. Wenn du nämlich Pech hast mit einem Mieter, bist du abgesichert, weil du einen zweiten Zahler hast (darf halt keine reine Ausfallsbürgschaft sein, da du sonst erst wieder recht vor Gericht musst), der für die Schulden des Ersten aufkommen muss.

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