An die Juristen (wieder einmal)


Lorbeer

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Rapid. Immer. Überall.

Wo sonst? Man braucht schließlich die Bestätigung für die Versicherung.

Parkschäden sind unverzüglich zu melden, egal ob Verursacher oder Betroffener und man muss vor Ort bleiben, was die gute Frau nicht getan hat.

Wenn man dem afi trauen kann (:=) gabs nicht mal einen Schaden :lol:

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Wahnsinniger Poster

Parkschäden sind unverzüglich zu melden, egal ob Verursacher oder Betroffener und man muss vor Ort bleiben, was die gute Frau nicht getan hat.

Soweit ich das mitbekommen hat war die Frau nur Zeugin...

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Mein Gott, Adamski! Bitte!

hab eine Frage an die Spezialisten bezüglich Transportschadens einer Gefriertruhe:

Ich hab mir eine Gefriertruhe mit Lieferung bei einem durchaus bekannten Großhändler bestellt. Das Gerät wurde zugestellt, alles in Ordnung. Da der Kellerraum, in welchem der Schrank stehen sollte, noch nicht fertig verfliest war und wir auch noch gar nicht umgezogen waren haben wir die Truhe ungeöffnet stehen lassen. Ziemlich genau einen Monat nach der Lieferung wollten wir sie in Betrieb nehmen. Schon während des Auspackens haben wir eine abgeschlagene Ecke und zwei Sprünge der Plastikabdeckung, ausgehend von dieser Ecke, von ca 10cm entdeckt. Also das Kastl halb ausgepackt stehen gelassen und beim Händler reklamiert und um Austausch des Gerätes gebeten (mit Fotos; Erklärung warum das so lange ungeöffnet herumgestanden ist; eidestattlicher Erklärung, dass der Schaden von außen nicht zu sehen war). Jetzt bieten sie als Kulanz eine Rücküberweisung von 7% des Kaufpreises. Wirklich zufrieden bin ich damit nicht. Noch dazu weiß ich ja nichtmal ob das Gerät auch funktioniert. Und sollte während der Gewährleistung mal ein Defekt auftreten, wird das doch bestimmt aufgrund dieses Schadens abgelehnt werden, oder?

Wie gesagt, das Gerät steht noch immer halb ausgepackt im Keller herum und ich weiß nciht was ich jetzt machen soll. Kann mir da wer Ratschläge geben?

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Wahnsinniger Poster

Während der Gewährleistung kann kein Defekt auftreten... Um Gewährleistungsansprüche zu haben müssen Mängel bereits bei Übergabe vorhanden sein. Du verwechselst da offenbar Garantie und Gewährleistung...

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Supersoldat.

Wo sonst? Man braucht schließlich die Bestätigung für die Versicherung.

Parkschäden sind unverzüglich zu melden, egal ob Verursacher oder Betroffener und man muss vor Ort bleiben, was die gute Frau nicht getan hat.

Dennoch glaub ich kaum, dass die Polizei da zuständig ist, zumal dies ja Privatgrund ist --> Zivilrecht greift hier!!

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Leistungsträger

Person A hat Erwachsene Kinder, kann ein Richter Person A ohne wissen der Kinder einen Sachwalter aufs Auge drücken?

Im Normalfall wird das nicht gehen, weil als Sachwalter Familienangehörige bevorzugt herangezogen werden sollen bevor irgendwelche Dritten bestellt werden.

Das von dir gepostete UbG hat mit Sachwalterschaften nix zu tun.

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Im Normalfall wird das nicht gehen, weil als Sachwalter Familienangehörige bevorzugt herangezogen werden sollen bevor irgendwelche Dritten bestellt werden.

Das von dir gepostete UbG hat mit Sachwalterschaften nix zu tun.

hat sich eh geklärt, richter prüft nur ob wirklich ein grund für eine unterbringung vorliegt!

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Postinho

im Oktober hat mich ein Autofahrer angefahren, er war damals beruflich mit einem Firmenwagen unterwegs.

jetzt ist das Strafverfahren eingestellt (er ist leider verstorben). ganz grob, was soll ich jetzt tun. ich habe keine Zivilklage eingereicht, da ich das Strafverfahren abwarten wollte, bzw. gehofft habe, die Versicherung der Firma kommt auf mich zu....naja, hat sie nicht getan, und wird sie wohl nicht tun.

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im Oktober hat mich ein Autofahrer angefahren, er war damals beruflich mit einem Firmenwagen unterwegs.

jetzt ist das Strafverfahren eingestellt (er ist leider verstorben). ganz grob, was soll ich jetzt tun. ich habe keine Zivilklage eingereicht, da ich das Strafverfahren abwarten wollte, bzw. gehofft habe, die Versicherung der Firma kommt auf mich zu....naja, hat sie nicht getan, und wird sie wohl nicht tun.

Zum Anwalt gehen und Halter und Haftpflichtversicherer klagen (bzw. zunächst einmal außergerichtlich auffordern)....

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

Während der Gewährleistung kann kein Defekt auftreten... Um Gewährleistungsansprüche zu haben müssen Mängel bereits bei Übergabe vorhanden sein. Du verwechselst da offenbar Garantie und Gewährleistung...

und natürlich kann ein mangel (der bereits bei der übergabe vorhanden ist) später zu einem defekt führen. der zeitpunkt des schadensauftritt ändert nur insofern etwas an der gewährleistung, als diese nicht ewig läuft. und freilich bei verschleißteilen mit sehr kurzer lebenszeit.

wenn der motor einer küchenmaschine nach 4 monaten den betrieb einstellt (ohne, dass der kunde eine fehlverwendung durchgeführt hat - wobei ihm das der händler erst beweisen müsste), dann ist das sehr wohl ein klassischer fall für die gewährleistung.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

hab eine Frage an die Spezialisten bezüglich Transportschadens einer Gefriertruhe:

Ich hab mir eine Gefriertruhe mit Lieferung bei einem durchaus bekannten Großhändler bestellt. Das Gerät wurde zugestellt, alles in Ordnung. Da der Kellerraum, in welchem der Schrank stehen sollte, noch nicht fertig verfliest war und wir auch noch gar nicht umgezogen waren haben wir die Truhe ungeöffnet stehen lassen. Ziemlich genau einen Monat nach der Lieferung wollten wir sie in Betrieb nehmen. Schon während des Auspackens haben wir eine abgeschlagene Ecke und zwei Sprünge der Plastikabdeckung, ausgehend von dieser Ecke, von ca 10cm entdeckt. Also das Kastl halb ausgepackt stehen gelassen und beim Händler reklamiert und um Austausch des Gerätes gebeten (mit Fotos; Erklärung warum das so lange ungeöffnet herumgestanden ist; eidestattlicher Erklärung, dass der Schaden von außen nicht zu sehen war). Jetzt bieten sie als Kulanz eine Rücküberweisung von 7% des Kaufpreises. Wirklich zufrieden bin ich damit nicht. Noch dazu weiß ich ja nichtmal ob das Gerät auch funktioniert. Und sollte während der Gewährleistung mal ein Defekt auftreten, wird das doch bestimmt aufgrund dieses Schadens abgelehnt werden, oder?

grundsätzlich mal eine blöde sache, weil du in jedem fall ärger und aufwand hast bzw ja bereits hattest.

der händler kann dir jedenfalls eine etwaige gewährleistung - für andere schäden! - nicht aufgrund dieses schadens verweigern, das wär ja irrsinnig.

der hersteller kann dir aber womöglich schon die garantie entsagen, so der neue schaden irgendwie mit diesem transportschaden zusammenhängen könnte. das wirst aber nicht im voraus klären können, fürchte ich.

war denn der transportdienst von derselben firma? oder hat's eine dritte firma gebracht?

grundsätzlich solltest du eigentlich schon reklamieren können, dass du gerne ein einwandfreies gerät (darf auch ein gleichwertiges anderes produkt sein) oder stattdessen geld zurück haben möchtest. mit der abschlagzahlung musst du dich meiner meinung nach nicht zufrieden geben.

welche rechte du aber bzgl des transportwegs hast, wäre interessant, dazu habe ich nicht die geringste idee. also v.a. ob der händler das gerät abholen müsste oder nicht. was natürlich relevant ist bei so einer ware.

jetzt ist halt die frage, was du für dich mal als ziel hättest.

stört dich der schaden (falls er nur optisch ist)?

wieviel energie willst du investieren?

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Anfänger

hab eine Frage an die Spezialisten bezüglich Transportschadens einer Gefriertruhe:

Ich hab mir eine Gefriertruhe mit Lieferung bei einem durchaus bekannten Großhändler bestellt. Das Gerät wurde zugestellt, alles in Ordnung. Da der Kellerraum, in welchem der Schrank stehen sollte, noch nicht fertig verfliest war und wir auch noch gar nicht umgezogen waren haben wir die Truhe ungeöffnet stehen lassen. Ziemlich genau einen Monat nach der Lieferung wollten wir sie in Betrieb nehmen. Schon während des Auspackens haben wir eine abgeschlagene Ecke und zwei Sprünge der Plastikabdeckung, ausgehend von dieser Ecke, von ca 10cm entdeckt. Also das Kastl halb ausgepackt stehen gelassen und beim Händler reklamiert und um Austausch des Gerätes gebeten (mit Fotos; Erklärung warum das so lange ungeöffnet herumgestanden ist; eidestattlicher Erklärung, dass der Schaden von außen nicht zu sehen war). Jetzt bieten sie als Kulanz eine Rücküberweisung von 7% des Kaufpreises. Wirklich zufrieden bin ich damit nicht. Noch dazu weiß ich ja nichtmal ob das Gerät auch funktioniert. Und sollte während der Gewährleistung mal ein Defekt auftreten, wird das doch bestimmt aufgrund dieses Schadens abgelehnt werden, oder?

Wie gesagt, das Gerät steht noch immer halb ausgepackt im Keller herum und ich weiß nciht was ich jetzt machen soll. Kann mir da wer Ratschläge geben?

Das ist eine ziemlich komplizierte Angelegenheit (und ich bin kein Experte im Zivilrecht).

Gewährleistungsansprüche hast du dann, wenn die Sache im Zeitpunkt der Übergabe nicht die vereinbarten Eigenschaften aufweist, also mangelhaft ist. Die Sprünge in der Abdeckung stellen einen Mangel dar.

Ist der Mangel behebbar, stehen als Gewährleistungbehelfe der Austausch und die Verbesserung zur Verfügung - in deinem Fall wäre es wohl der Austausch.

Das Problem ist der Nachweis, dass die Sache im Übergabszeitpunkt bereits mangelhaft war. Als Verbraucher kannst du dich grundsätzlich auf eine gesetzliche Beweislastumkehr berufen, dh, wenn ein Mangel innerhalb von 6 Monaten ab der Übergabe auftritt, wird vermutet, dass er bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Das gilt aber nicht zb bei Gebrauchsspuren. Deine Sprünge sind ein Grenzfall. Da die Gefriertruhe aber verpackt war, könnte man hier vermutlich Argumente finden, warum die Beweislastumkehr hier doch anwendbar ist.

Ein Problem in deinem Fall ist auch der Transport. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, geht nämlich die Gefahr (für Schäden an bzw. Untergang der Sache) mit der Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Käufer über, sofern der Käufer die Versendungsart bestimmt oder genehmigt hat.

Über Schadenersatz könntest du etwas erreichen (gegenüber dem Transporteur, aber auch gegenüber dem Verkäufer, wenn er die Sache nicht ordentlich verpackt hat), da musst du aber ein Verschulden nachweisen.

Ich rate dir, dich rechtlich beraten zu lassen - bietet die AK für ihre Mitglieder nicht eh Rechtsberatung an?

Einfach wird's nicht, wie Raumplaner oben schon angedeutet hat.

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