blunted235 Fanatischer Poster Beitrag melden Geschrieben 27. Juli 2012 nein, nur das. Einspruch erheben! Eine Frechheit der Betrag!! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
psywalker 1899 Beitrag melden Geschrieben 27. Juli 2012 wird gemacht, danke 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
eminem23 Anyone? Beitrag melden Geschrieben 27. Juli 2012 wird gemacht, danke schutzweg dabei? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
psywalker 1899 Beitrag melden Geschrieben 27. Juli 2012 schutzweg dabei? nein 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
eminem23 Anyone? Beitrag melden Geschrieben 27. Juli 2012 nein dann ist es wirklich ein wengerl viel 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 27. Juli 2012 Yep, Hätte 21 oder halt irgendwas mit 30 vermutet, war noch was 2tes dabei? Mindeststrafe ist € 36 und geht bis € 2180 (§ 24 Abs 1 lit d iVm § 99 Abs 2 lit d StVO). Ist ja kein Kurzparkzonendelikt, sondern Abstellen im absoluten Halteverbot. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Limited Bunter Hund im ASB Beitrag melden Geschrieben 7. August 2012 Ist ein Inkassoschreiben nach der 1. Mahnung gerechtfertigt? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
derp ?? Beitrag melden Geschrieben 8. August 2012 Ist ein Inkassoschreiben nach der 1. Mahnung gerechtfertigt? Soweit ich das gelernt habe, kannst du ein Inkassounternehmen (auch als Privatperson) zu jeder Zeit damit beauftragen deine Forderungen einzutreiben. Ein "gerechtfertig" gibt es somit nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Beitrag melden Geschrieben 8. August 2012 Soweit ich das gelernt habe, kannst du ein Inkassounternehmen (auch als Privatperson) zu jeder Zeit damit beauftragen deine Forderungen einzutreiben. Ein "gerechtfertig" gibt es somit nicht. Ja und dem Inkassounternehmen ist es auch wurscht, wann es angeheuert wird. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 27. August 2012 Vereinsrechtexperten hier? Bräuchte eine Auskunft zu Sonderumlagen und damit verbundenen Sonderaustrittsrechten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Beitrag melden Geschrieben 29. August 2012 was macht man, wenn die agb etwas anderes sagen als der vertrag, den man unterschrieben hat? konkret geht's bei mir um die kündigung des internets; laut agb beträgt die kündigungsfrist vier wochen, laut vertrag [angeblich; hab noch nicht nachgesehen] jedoch acht wochen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Beitrag melden Geschrieben 29. August 2012 was macht man, wenn die agb etwas anderes sagen als der vertrag, den man unterschrieben hat? konkret geht's bei mir um die kündigung des internets; laut agb beträgt die kündigungsfrist vier wochen, laut vertrag [angeblich; hab noch nicht nachgesehen] jedoch acht wochen. Wurden die AGB in den Vertrag miteinbezogen? Meist steht dann "Es gelten unsere AGB." oder ähnliches. Ansonsten gilt das, was im Vertrag steht. Es kann nämlich sein, dass die AGB während der Laufzeit geändert worden sind. In diesem Fall die Kündigungsfrist. Hier wäre es von Vorteil, aber das ist nicht immer gegeben. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Beitrag melden Geschrieben 29. August 2012 soweit ich bisher reinschauen konnte, sagt der vertrag folgendes aus: Vertragspartner des blizznet Anschlussvertrags ist Wienstrom GmbH. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen blizznet der Wienstrom GmbH in der jeweils geltenden Fassung. Diese sind unter blizznet.at abrufbar und telefonisch unter 0800 508 800 bestellbar. Mit seiner Unterschrift erklärt der Kunde diese AGB zu akzeptieren. also imo eine klare sache... (zu meinen gunsten, sprich 4 wochen kündigungsfrist) diser scheißverein geht mir eh schon auf die socken. der erste schmäh war ja, dass die mindestvertragsdauer 24 monate sind (die jedoch ebenfalls lt. diesem Vertrag 18 monate beträgt). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Beitrag melden Geschrieben 29. August 2012 Ja, eindeutiger geht's wirklich kaum. Aber es ist nicht das erste Mal, dass ein Unternehmen dem Kunden irgendwelche Geschichten erzählt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mango pour que cette année soit la bonne Beitrag melden Geschrieben 29. August 2012 wenn agb und vertrag schon zum abschlusszeitpunkt widersprüchlich waren, hätte ich gesagt 915 ABGB. ... bey zweyseitig verbindlichen [Verträgen] wird eine undeutliche Aeußerung zum Nachtheile desjenigen erkläret, der sich derselben bedienet hat wenn agb nachträglich geändert wurden, zählen diese. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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