SimonBolivar NCITDOME!!! Geschrieben 19. Januar 2012 Der Prozess alleine schon eine Strafe......... den finde ich besonders gut. Wie, deiner Meinung nach, soll man künftig die Schuldigen von den Unschuldigen trennen, wenn man diese bösen Prozesse abschafft, weil sie ja eine Strafe darstellen? Da geb ihm zu einemem gewissen Grad Recht. Zumindest die Anwaltskosten sollten, im Falle eines Freispruchs, von der klagenden Partei zu tragen sein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
muffin Ergänzungsspieler Geschrieben 19. Januar 2012 In der ersten Instanz konnte allen eine strafbare Handlung nachgewiesen werden. nur auf Grund von Mutmaßungen und Annahmen!!!! (es konnte nicht jedem einzelnen nachgewiesen werden, dass dieser wusste das es zu strafbaren Handlungen kommen würde - man hat es nur angenommen) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mikelo18 ASB-Halbgott Geschrieben 19. Januar 2012 (bearbeitet) 2. gruppe alle schuldig (landfriedensbruch),drei leute mit haftstrafen bis jetzt und geldstrafen (4000 euro). bearbeitet 19. Januar 2012 von mikelo18 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silva My rule is never to look at anything on the Internet. Geschrieben 19. Januar 2012 Stimmt schon. Und ich habe ja nur gesagt, dass es ohne dieser Sachbeschädigungen und ohne der kleinen Verletzung des Polizisten nicht möglich gewesen wäre, die Leute anzuklagen. Diese 2 Vorfälle waren der Grund dafür, warum eine Anklage wegen Landfriedensbruch überhaupt zu stande kommen konnte. Mehr habe ich in dieser Hinsicht nicht behauptet. Deine Aussage, dass eines der zwei vorfallen muss, damit angeklagt werden kann, hat so gewirkt, als ob du abstreiten willst, dass etwas vorgefallen ist. Sorry, falls ich dich da falsch interpretiert habe. nur auf Grund von Mutmaßungen und Annahmen!!!! (es konnte nicht jedem einzelnen nachgewiesen werden, dass dieser wusste das es zu strafbaren Handlungen kommen würde - man hat es nur angenommen) Wenn ich nach einem Match höre, dass einige Führende von den Ultras + andere Rapid-Fans Austria-Fans "abholen" wollen, wäre das der letzte Ort wo ich hin fahre. Und wenn ich müsste, weil mein Zug oder was auch immer dort abfährt, würde ich einen großen Bogen um den Mob machen. So naiv kann man nicht sein, dass man nicht weiß, dass da mit großer Wahrscheinlichkeit etwas passieren wird. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gibson ASB-Legende Geschrieben 19. Januar 2012 nur auf Grund von Mutmaßungen und Annahmen!!!! (es konnte nicht jedem einzelnen nachgewiesen werden, dass dieser wusste das es zu strafbaren Handlungen kommen würde - man hat es nur angenommen) Quelle? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
muffin Ergänzungsspieler Geschrieben 19. Januar 2012 Wenn ich nach einem Match höre, dass einige Führende von den Ultras + andere Rapid-Fans Austria-Fans "abholen" wollen, wäre das der letzte Ort wo ich hin fahre. Und wenn ich müsste, weil mein Zug oder was auch immer dort abfährt, würde ich einen großen Bogen um den Mob machen. So naiv kann man nicht sein, dass man nicht weiß, dass da mit großer Wahrscheinlichkeit etwas passieren wird. Dann sollte jedem einzelnen aber nachgewiesen werden, dass er dies auch gehört hat. Das konnte es nicht bei jedem, also sind das dennoch nur Vermutungen. Quelle? du bist also der Meinung, dass man jedem! der Angeklagten nachweisen konnte, das er den Vorsatz hatte eine Straftat zu begehen als er zum WBH fuhr? Man konnte es anscheinend? 4 Leuten nachweisen, weil diese eine E-Mail erhalten/gelesen haben. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rigobert.song . Geschrieben 19. Januar 2012 Ist das wirklich so? In meinem Rechtsverständnis ist es so das eine Straftat ja schon vor der unmittelbaren Tat beginnt und unabhängig vom tatsächlichen Ausgang zu bewerten ist. in gewissen fällen ist der gesetzgeber der ansicht, dass bestimmte folgen tatsächlich eintreten müssen, damit es notwendig ist, ein verhalten zu bestrafen. im normalfall hast du allerdings recht. übrigens gibt es sehr wohl auch einen versuchten landfriedensbruch. zb wenn du an einer zusammenrottung, die die kriterien erfüllt, teilnehmen willst und zum westbahnhof fährst, aber kurz bevor du zur menge stößt, von der polizei aufgehalten wirst, dann ist das delikt im versuchsstadium. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silva My rule is never to look at anything on the Internet. Geschrieben 19. Januar 2012 Dann sollte jedem einzelnen aber nachgewiesen werden, dass er dies auch gehört hat. Das konnte es nicht bei jedem, also sind das dennoch nur Vermutungen. Gut, aber wenn er nichts gehört hat, warum ist er dann mitgefahren? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Nationalpatriot Knows how to post... Geschrieben 19. Januar 2012 2. gruppe alle schuldig (landfriedensbruch),drei leute mit haftstrafen bis jetzt und geldstrafen (4000 euro). Quelle ? Steht bis dato (12:39) noch in keinem Medium ! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gibson ASB-Legende Geschrieben 19. Januar 2012 (bearbeitet) Dann sollte jedem einzelnen aber nachgewiesen werden, dass er dies auch gehört hat. Das konnte es nicht bei jedem, also sind das dennoch nur Vermutungen. du bist also der Meinung, dass man jedem! der Angeklagten nachweisen konnte, das er den Vorsatz hatte eine Straftat zu begehen als er zum WBH fuhr? Man konnte es anscheinend? 4 Leuten nachweisen, weil diese eine E-Mail erhalten/gelesen haben. Der Meinung bin ich. Noch leben wir in einer Demokratie und einem Rechtsstaat und die Justiz als eine der Gewalten verurteilt nicht auf Luft irgendwen. Die Richterin wird es wohl begründen können/müssen, warum man bis jetzt die Angeklagen beider Gruppen in der ersten Instanz verurteilt hat. In der nächsten Instanz wird noch am Strafmaß rumgeschneidert werden und dann ist die Geschichte erledigt. bearbeitet 19. Januar 2012 von Gibson 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laotse Respekt ist keine Krankheit Geschrieben 19. Januar 2012 Wenn die Zusammenrottung stattgefunden hat, ist sie nicht mehr beabsichtigt, sondern ausgeführt und damit strafbar. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SmokinAces Rapid muss immer. Geschrieben 19. Januar 2012 Dann sollte jedem einzelnen aber nachgewiesen werden, dass er dies auch gehört hat. Das konnte es nicht bei jedem, also sind das dennoch nur Vermutungen. du bist also der Meinung, dass man jedem! der Angeklagten nachweisen konnte, das er den Vorsatz hatte eine Straftat zu begehen als er zum WBH fuhr? Man konnte es anscheinend? 4 Leuten nachweisen, weil diese eine E-Mail erhalten/gelesen haben. naja, warum wurden sie dann dort festgenommen, und haben sich, nicht gleich alle wieder auf dem heimweg gemacht, als sie die polizei dort sahen? sie werden nicht zum wbh gekommen sein, und sofort haben die handschellen geklickt. da wird sicher eine zeit vergangen sein, bis daten etc aufgenommen wurden - warum hat man sich in der zwischenzeit nicht verabschiedet? oder sogar noch davor? Somit: ja, jeder hatte den Vorsatz, die Veilchen zu begrüßen, bzw sich dann schlussendlich mit der polizei zu matchen.. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
selectah hellimperator Geschrieben 19. Januar 2012 Wenn die Zusammenrottung stattgefunden hat, ist sie nicht mehr beabsichtigt, sondern ausgeführt und damit strafbar. nein, da im gesetz explizit drin steht, dass eines der angeführten strafdelikte tatsächlich durchgeführt wurde. (ich hoffe ich habe mich jetzt nicht unabsichtlich auf die seite der mentalitas gestellt) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bruno conti ASB-Halbgott Geschrieben 19. Januar 2012 Dann sollte jedem einzelnen aber nachgewiesen werden, dass er dies auch gehört hat. Das konnte es nicht bei jedem, also sind das dennoch nur Vermutungen. du bist also der Meinung, dass man jedem! der Angeklagten nachweisen konnte, das er den Vorsatz hatte eine Straftat zu begehen als er zum WBH fuhr? Man konnte es anscheinend? 4 Leuten nachweisen, weil diese eine E-Mail erhalten/gelesen haben. ad 1) hmm warum waren die leute dann dort wenn sie nicht gehört haben dass man sich am WBH trifft? somit ist die anwesenheit in der gruppe schon mal ein sagen wir mal sehr starkes indiz was den 2 punkt betrifft, so ist es nicht notwenig es jedem nachzuweisen dass er es vorhatte eine straftat noch zusätzlich zu begehen da die eigentliche straftat ja die teilnahme an der versammlung ist, welche darauf abzielt straftaten zu begehen. so stehst nun mal im gesetz ( zumindest hab ich als laie das so verstanden) wie man zu dem gesetz jetzt steht, ist eine andere sache - aber das urteil steht mit dieser begründung nicht ganz auf so wackeligen beinen und entspricht dem gesetz. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anti__Violett Postinho Geschrieben 19. Januar 2012 (bearbeitet) Wenn die Zusammenrottung stattgefunden hat, ist sie nicht mehr beabsichtigt, sondern ausgeführt und damit strafbar. Die Zusammenrottung ist eben nur dann strafbar, wenn es danach zu einer Körperverletzung, zu schweren Sachbeschädigungen, zu Mord oder zu Totschlag kommt. nein, da im gesetz explizit drin steht, dass eines der angeführten strafdelikte tatsächlich durchgeführt wurde. Genauso ist es! bearbeitet 19. Januar 2012 von Anti__Violett 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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