Fanszene Hütteldorf


Dexta

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ASB-Legende

Also das jeder das bekommen hat was er verdient hat ist absoluter Blödsinn. Es wird hier ohne bzw. mit sehr schwammiger Beweisführung ein Exempel statuiert und sonst gar nichts. Selbst wenn diese Urteile in zweiter Instanz noch abgeschwächt werden sollten (wovon ich ausgehe) ist dieser Prozess und vor allem dieses erste Urteil ein Armutszeugnis für den "Rechtsstaat" Österreich.

Alle Angeklagten und es ist völlig egal ob sie jetzt verurteilt werden oder ob sie Freigesprochen werden haben enorme Anwaltskosten zu tragen. Mit diesem Weg in die zweite Instanz steigen diese auch wieder, dass heisst hier findet die Bestrafung schon in Form dieses Prozesses statt. Sollten dann auch noch pauschal Bundesweite Stadionverbote verteilt werden, wäre das ja der absolute Wahnsinn. Solange das Urteil nicht Rechtskräftig ist und solange der Prozess (in welcher Instanz auch immer) nicht abgeschlossen ist, gelten diese Personen als Unschuldig. Also auf welcher Grundlage sollten sie aus dem Stadion ausgesperrt werden?

Jetzt ist es wichtiger denn je das wir Zusammenhalt zeigen und nicht das wir uns Gegenseitig zerfleischen.

!!!Freiheit für die Jungs!!!

Du forderst also Narrenfreiheit für die Jungs? Auf nichts anders laufen solche abenteuerlichen Argumentationen hinaus. Der Prozess alleine schon eine Strafe......... den finde ich besonders gut. Wie, deiner Meinung nach, soll man künftig die Schuldigen von den Unschuldigen trennen, wenn man diese bösen Prozesse abschafft, weil sie ja eine Strafe darstellen? Lassen wir die mutmasslichen Gesetzesbrecher vor dem BW aufmarschieren und der Capo zeight Daumen rauf oder runter? Und damit meine ich jeden Beschuldigten. Vom Kupferdieb bis zum Mörder. Oder sperren wir jeden Verdächtigen sofort und ohne Prozess weg? Oder lassen wir die ganzen mutmasslichen einfach in Ruhe und bestrafen sie nicht mit einem lästigen Prozess? Schaffen wir am besten gleich die Demokratie ab. Dann muss man sich nicht mehr mit lästigen Gerichten auseinandersetzen. Die Anwälte werden dann zwar nutzlos sein, aber die beiden Pfeifen beim WBH Prozess werden in dieser neuen Staatsform wohl eh sicher gleich "verschwinden" wie von Zauberhand. Manche haben aus 38-45 wohl nichts gelernt und verstehen den tieferen Sinn einer Demokratie und eines Rechtsstaates nicht. Skandal wäre gewesen, wenn man diese Sänger ohne Prozess eingesperrt hätte.

Ja ich bin durchaus dafür, das es hier Freisprüche geben MUSS und zwar für jeden dem nichts nachzuweisen ist!

In der ersten Instanz konnte allen eine strafbare Handlung nachgewiesen werden.

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NCITDOME!!!

nein, da hat anti-violett schon recht. das ist eine so genannte objektive bedingung der strafbarkeit. etwas ähnliches gibt es auch zb beim tatbestand des raufhandels, die teilnahme an einer schlägerei ist nur verboten, wenn dabei eine schwere körperverletzung herauskommt. wenn nicht, ist es kein versuchter raufhandel, sondern straffrei. hier ist es genauso.

Ist das wirklich so? In meinem Rechtsverständnis ist es so das eine Straftat ja schon vor der unmittelbaren Tat beginnt und unabhängig vom tatsächlichen Ausgang zu bewerten ist.

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Also das jeder das bekommen hat was er verdient hat ist absoluter Blödsinn. Es wird hier ohne bzw. mit sehr schwammiger Beweisführung ein Exempel statuiert und sonst gar nichts. Selbst wenn diese Urteile in zweiter Instanz noch abgeschwächt werden sollten (wovon ich ausgehe) ist dieser Prozess und vor allem dieses erste Urteil ein Armutszeugnis für den "Rechtsstaat" Österreich.

Alle Angeklagten und es ist völlig egal ob sie jetzt verurteilt werden oder ob sie Freigesprochen werden haben enorme Anwaltskosten zu tragen. Mit diesem Weg in die zweite Instanz steigen diese auch wieder, dass heisst hier findet die Bestrafung schon in Form dieses Prozesses statt. Sollten dann auch noch pauschal Bundesweite Stadionverbote verteilt werden, wäre das ja der absolute Wahnsinn. Solange das Urteil nicht Rechtskräftig ist und solange der Prozess (in welcher Instanz auch immer) nicht abgeschlossen ist, gelten diese Personen als Unschuldig. Also auf welcher Grundlage sollten sie aus dem Stadion ausgesperrt werden?

Jetzt ist es wichtiger denn je das wir Zusammenhalt zeigen und nicht das wir uns Gegenseitig zerfleischen.

!!!Freiheit für die Jungs!!!

Lies dir das bitte nochmals durch was du da geschrieben hast & dann sag mir dann bitte das dies dein Ernst ist ...

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Sachbeschädigung gab es ja. Da ist es relativ egal, ob der Bahnhof in Kürze sowieso abgerissen wurde.

Stimmt schon.

Und ich habe ja nur gesagt, dass es ohne dieser Sachbeschädigungen und ohne der kleinen Verletzung des Polizisten nicht möglich gewesen wäre, die Leute anzuklagen. Diese 2 Vorfälle waren der Grund dafür, warum eine Anklage wegen Landfriedensbruch überhaupt zu stande kommen konnte.

Mehr habe ich in dieser Hinsicht nicht behauptet.

bearbeitet von Anti__Violett

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Ist das wirklich so? In meinem Rechtsverständnis ist es so das eine Straftat ja schon vor der unmittelbaren Tat beginnt und unabhängig vom tatsächlichen Ausgang zu bewerten ist.

Sehe ich ähnlich, kommt halt dann darauf an wie man dann unmittelbar definiert;

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NCITDOME!!!

Der Prozess alleine schon eine Strafe......... den finde ich besonders gut. Wie, deiner Meinung nach, soll man künftig die Schuldigen von den Unschuldigen trennen, wenn man diese bösen Prozesse abschafft, weil sie ja eine Strafe darstellen?

Da geb ihm zu einemem gewissen Grad Recht. Zumindest die Anwaltskosten sollten, im Falle eines Freispruchs, von der klagenden Partei zu tragen sein.

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Ergänzungsspieler

In der ersten Instanz konnte allen eine strafbare Handlung nachgewiesen werden.

nur auf Grund von Mutmaßungen und Annahmen!!!! (es konnte nicht jedem einzelnen nachgewiesen werden, dass dieser wusste das es zu strafbaren Handlungen kommen würde - man hat es nur angenommen)

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My rule is never to look at anything on the Internet.

Stimmt schon.

Und ich habe ja nur gesagt, dass es ohne dieser Sachbeschädigungen und ohne der kleinen Verletzung des Polizisten nicht möglich gewesen wäre, die Leute anzuklagen. Diese 2 Vorfälle waren der Grund dafür, warum eine Anklage wegen Landfriedensbruch überhaupt zu stande kommen konnte.

Mehr habe ich in dieser Hinsicht nicht behauptet.

Deine Aussage, dass eines der zwei vorfallen muss, damit angeklagt werden kann, hat so gewirkt, als ob du abstreiten willst, dass etwas vorgefallen ist. Sorry, falls ich dich da falsch interpretiert habe.

nur auf Grund von Mutmaßungen und Annahmen!!!! (es konnte nicht jedem einzelnen nachgewiesen werden, dass dieser wusste das es zu strafbaren Handlungen kommen würde - man hat es nur angenommen)

Wenn ich nach einem Match höre, dass einige Führende von den Ultras + andere Rapid-Fans Austria-Fans "abholen" wollen, wäre das der letzte Ort wo ich hin fahre. Und wenn ich müsste, weil mein Zug oder was auch immer dort abfährt, würde ich einen großen Bogen um den Mob machen. So naiv kann man nicht sein, dass man nicht weiß, dass da mit großer Wahrscheinlichkeit etwas passieren wird.

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ASB-Legende

nur auf Grund von Mutmaßungen und Annahmen!!!! (es konnte nicht jedem einzelnen nachgewiesen werden, dass dieser wusste das es zu strafbaren Handlungen kommen würde - man hat es nur angenommen)

Quelle?

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Ergänzungsspieler

Wenn ich nach einem Match höre, dass einige Führende von den Ultras + andere Rapid-Fans Austria-Fans "abholen" wollen, wäre das der letzte Ort wo ich hin fahre. Und wenn ich müsste, weil mein Zug oder was auch immer dort abfährt, würde ich einen großen Bogen um den Mob machen. So naiv kann man nicht sein, dass man nicht weiß, dass da mit großer Wahrscheinlichkeit etwas passieren wird.

Dann sollte jedem einzelnen aber nachgewiesen werden, dass er dies auch gehört hat. Das konnte es nicht bei jedem, also sind das dennoch nur Vermutungen.

Quelle?

du bist also der Meinung, dass man jedem! der Angeklagten nachweisen konnte, das er den Vorsatz hatte eine Straftat zu begehen als er zum WBH fuhr? Man konnte es anscheinend? 4 Leuten nachweisen, weil diese eine E-Mail erhalten/gelesen haben.

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Ist das wirklich so? In meinem Rechtsverständnis ist es so das eine Straftat ja schon vor der unmittelbaren Tat beginnt und unabhängig vom tatsächlichen Ausgang zu bewerten ist.

in gewissen fällen ist der gesetzgeber der ansicht, dass bestimmte folgen tatsächlich eintreten müssen, damit es notwendig ist, ein verhalten zu bestrafen. im normalfall hast du allerdings recht. übrigens gibt es sehr wohl auch einen versuchten landfriedensbruch. zb wenn du an einer zusammenrottung, die die kriterien erfüllt, teilnehmen willst und zum westbahnhof fährst, aber kurz bevor du zur menge stößt, von der polizei aufgehalten wirst, dann ist das delikt im versuchsstadium.

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My rule is never to look at anything on the Internet.

Dann sollte jedem einzelnen aber nachgewiesen werden, dass er dies auch gehört hat. Das konnte es nicht bei jedem, also sind das dennoch nur Vermutungen.

Gut, aber wenn er nichts gehört hat, warum ist er dann mitgefahren?

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ASB-Legende

Dann sollte jedem einzelnen aber nachgewiesen werden, dass er dies auch gehört hat. Das konnte es nicht bei jedem, also sind das dennoch nur Vermutungen.

du bist also der Meinung, dass man jedem! der Angeklagten nachweisen konnte, das er den Vorsatz hatte eine Straftat zu begehen als er zum WBH fuhr? Man konnte es anscheinend? 4 Leuten nachweisen, weil diese eine E-Mail erhalten/gelesen haben.

Der Meinung bin ich. Noch leben wir in einer Demokratie und einem Rechtsstaat und die Justiz als eine der Gewalten verurteilt nicht auf Luft irgendwen. Die Richterin wird es wohl begründen können/müssen, warum man bis jetzt die Angeklagen beider Gruppen in der ersten Instanz verurteilt hat. In der nächsten Instanz wird noch am Strafmaß rumgeschneidert werden und dann ist die Geschichte erledigt.

bearbeitet von Gibson

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