Fanszene Hütteldorf


Dexta

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Fr33sp4m3r

Da scheint jetzt also erstmals die große schweigende Mehrheit aufgestanden zu sein und hat der kleinen Minderheit mit ihrer Justiz ein paar Riegel vorgeschoben.

Man darf nämlich nie vergessen, dass wir in einer Demokratie leben. Und da ist es momentan bei uns nicht Usus, dass eine Ansammlung von rund 15 Dutzend Menschen auf einem Bahnhof auftaucht um gegnerische Fans abzuholen. Das will die Mehrheit einfach nicht. Der Mehrheit ist es wohl ziemlich wurscht, wenn man sich irgendwo im Wald hinter der letzten Wiese anspringt. Aber an einem öffentlichen Ort wird es dann mehr als mühsam. Da will sich keiner fürchten müssen. Das hat man nicht nötig. Das sollte dann auch zur Kenntnis genommen werden. Da hilft dann das Weinen auch nicht besonders, da das Leben nicht ständig einem Ponyhof gleicht.

ganz genau so ist es! :super:

es wird halt langsam hier herinnen müssig hier jedem mentalita-typen den 274er noch einmal und noch einmal zu erklären. :f die, die jetzt noch von "skandalurteil" und "politjustiz" reden sind sowieso weltfremd.

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ASB-Messias

also wir wollen jetzt mal alle realistisch bleiben:

In Wirklichkeit muss man alle "zwei Diskussions-seiten" verstehen und haben beide in ihrem Kern recht:

1) Natürlich kann es nicht sein, das sich 150 Leute am Wbh treffen um Randale zu provozieren und natürlich reden wir hier von einer Form von Lynchmob. Da muß es unweigerlich Strafen geben - ohne Diskussion!

2) Es kann aber auch nicht sein, dass Justiz, Exekutive und Staatsräson jeglich Angemessenheit vermissen lassen und pauschal Menschenleben zerstören - das klingt jetzt scheinbar übertrieben, ist aber so! Ein Großteil der Verurteilten hätte im gegebenen Fall keinen Job mehr, eine deftige Vorstrafe und Schulden, die sie die nächsten Jahre nicht mehr zurückzahlen können. Gleichzeitig würde der Ablauf des aktuell besprochenen Verfahrens tatsächlich besser in den Iran passen als nach Österreich und das ist absolut zu verurteilen und jeder mündige Bürger sollte sich dagegen zu Wehr setzen, denn es könnte zukünftig auch ihn treffen.

Weiters ist einerseits von Entscheidungsträgern (dazu zähle ich Richter, Politiker und Manager in Führungsposition) eine erhöhte Verantwortung einzufordern (der sowohl im Prozeß als auch im Umfeld nicht entsprochen wurde), genauso wie aber auch von Fussballfans diese Verantwortung einzufordern ist (und Fussballfans, die sich "intensiver" als Fans betätigen, sind halt auch Vorbilder und werden natürlich auch daran gemessen!).

zum Schluß ein kurzes Wort zur Exekutive: Auch hier hat sich zunehmend eine "für nichts verantwortlich - Mentalität" breit gemacht, die vielfach alle Handlungen rechtfertigen sollen.

Auch das kann es nicht sein und schürt Emotionen. Eigenmoral ist für jeden Menschen auf diesem Planeten verpflichtend und da befreit auch keinerlei rechtliche Regelung und deren Rechtfertigung.

Danke und ich habe fertig :)

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Auch manche Politiker sehen den Prozess bzw. die Anklage kritisch:

Im Mai 2009 haben Rapid-Anhänger, vom Auswärtsspiel in Linz heimkommende Austria-Fans, am Westbahnhof abgepasst. Die Polizei versuchte eine mögliche Auseinandersetzung zu verhindern. Ein Teil der rund 200 “Rapidler” soll die Konfrontation mit der Polizei gesucht haben. Jetzt ist es zum Prozess gekommen. Klar ist, dass Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen, wenn sie nachgewiesen werden können zu einer Verurteilung führen. Was aber hellhörig macht ist die Tatsache, dass nicht nur jene verurteilt wurden, denen vom Gericht konkrete Strafhandlungen zugeordnet wurden, sondern sämtliche ausgeforschte Fans schon ausschließlich auf Grund ihrer Anwesenheit wegen Landfriedensbruch verurteilt wurden.

Landfriedensbruch? Darunter versteht § 274 StGB die wissentlich Teilnahme an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge, die darauf abzielt, daß unter ihrem Einfluß ein Mord, ein Totschlag, eine Körperverletzung oder eine schwere Sachbeschädigung begangen werde, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist.  Das überraschende an der Verurteilung ist, dass damit ein Paragraph zur Anwendung kommt, der praktisch als totes Recht gegolten hat.

Immer öfter wird das Strafrecht instrumentalisiert. War es bei den TierschützerInnen § 278a StGB – wird jetzt bei den Fußballfans auf den Landfriedensbruch zurückgegriffen, um eine ganze Gruppe unabhängig davon, ob Einzelne tatsächlich irgendwelche konkreten strafbaren Handlungen gesetzt haben, zu bestrafen. Man unterstellt das Ziel sich zwecks Sachbeschädigung oder Körperverletzung versammelt zu haben und erwirkt eine pauschale Verurteilung. Nicht auszuschließen ist, dass eine ähnliche Vorgangsweise auch bei Demonstrationen probiert wird. Man stelle sich vor, es kommt zu Ausschreitungen mit der Polizei und plötzlich sitzen auch unbeteilgte DemonstrationsteilnehmerInnen auf der Anklagebank. Alleine die Tasache, dass die Justiz den Uraltparagraphen “Landfriedensbruch”aus der Mottenkiste holt, lässt schlimmes befürchten.

http://albertsteinhauser.at/2012/01/16/landfriedensbruch-warum-es-gefahrlich-ist-wenn-dieses-tote-recht-zum-leben-erweckt-wird/

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Top-Schriftsteller

Auch manche Politiker sehen den Prozess bzw. die Anklage kritisch:

Im Mai 2009 haben Rapid-Anhänger, vom Auswärtsspiel in Linz heimkommende Austria-Fans, am Westbahnhof abgepasst. Die Polizei versuchte eine mögliche Auseinandersetzung zu verhindern. Ein Teil der rund 200 “Rapidler” soll die Konfrontation mit der Polizei gesucht haben. Jetzt ist es zum Prozess gekommen. Klar ist, dass Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen, wenn sie nachgewiesen werden können zu einer Verurteilung führen. Was aber hellhörig macht ist die Tatsache, dass nicht nur jene verurteilt wurden, denen vom Gericht konkrete Strafhandlungen zugeordnet wurden, sondern sämtliche ausgeforschte Fans schon ausschließlich auf Grund ihrer Anwesenheit wegen Landfriedensbruch verurteilt wurden.

Landfriedensbruch? Darunter versteht § 274 StGB die wissentlich Teilnahme an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge, die darauf abzielt, daß unter ihrem Einfluß ein Mord, ein Totschlag, eine Körperverletzung oder eine schwere Sachbeschädigung begangen werde, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist.  Das überraschende an der Verurteilung ist, dass damit ein Paragraph zur Anwendung kommt, der praktisch als totes Recht gegolten hat.

Immer öfter wird das Strafrecht instrumentalisiert. War es bei den TierschützerInnen § 278a StGB – wird jetzt bei den Fußballfans auf den Landfriedensbruch zurückgegriffen, um eine ganze Gruppe unabhängig davon, ob Einzelne tatsächlich irgendwelche konkreten strafbaren Handlungen gesetzt haben, zu bestrafen. Man unterstellt das Ziel sich zwecks Sachbeschädigung oder Körperverletzung versammelt zu haben und erwirkt eine pauschale Verurteilung. Nicht auszuschließen ist, dass eine ähnliche Vorgangsweise auch bei Demonstrationen probiert wird. Man stelle sich vor, es kommt zu Ausschreitungen mit der Polizei und plötzlich sitzen auch unbeteilgte DemonstrationsteilnehmerInnen auf der Anklagebank. Alleine die Tasache, dass die Justiz den Uraltparagraphen “Landfriedensbruch”aus der Mottenkiste holt, lässt schlimmes befürchten.

http://albertsteinhauser.at/2012/01/16/landfriedensbruch-warum-es-gefahrlich-ist-wenn-dieses-tote-recht-zum-leben-erweckt-wird/

Hier lese ich aber Kritik am Gesetz selbst hinaus. In diesem Forum wird oft zusätzlich behauptet, dass es sich um ein Fehlurteil handelt. (auch sehr stark von deiner Seite) Dass dieser Text deine Argumentation stützt, das kann ich aus dem Text nicht herauslesen. Ich für meinen Teil verstehe, die Krtik an dem Gesetz, bin aber nach meinem Wissenstand pro diesem Paragrafen. Habe auch schon ausgeführt warum!

bearbeitet von L-Arginin HCL

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ASB-Messias

also wir wollen jetzt mal alle realistisch bleiben:

In Wirklichkeit muss man alle "zwei Diskussions-seiten" verstehen und haben beide in ihrem Kern recht:

1) Natürlich kann es nicht sein, das sich 150 Leute am Wbh treffen um Randale zu provozieren und natürlich reden wir hier von einer Form von Lynchmob. Da muß es unweigerlich Strafen geben - ohne Diskussion!

2) Es kann aber auch nicht sein, dass Justiz, Exekutive und Staatsräson jeglich Angemessenheit vermissen lassen und pauschal Menschenleben zerstören - das klingt jetzt scheinbar übertrieben, ist aber so! Ein Großteil der Verurteilten hätte im gegebenen Fall keinen Job mehr, eine deftige Vorstrafe und Schulden, die sie die nächsten Jahre nicht mehr zurückzahlen können. Gleichzeitig würde der Ablauf des aktuell besprochenen Verfahrens tatsächlich besser in den Iran passen als nach Österreich und das ist absolut zu verurteilen und jeder mündige Bürger sollte sich dagegen zu Wehr setzen, denn es könnte zukünftig auch ihn treffen.

Weiters ist einerseits von Entscheidungsträgern (dazu zähle ich Richter, Politiker und Manager in Führungsposition) eine erhöhte Verantwortung einzufordern (der sowohl im Prozeß als auch im Umfeld nicht entsprochen wurde), genauso wie aber auch von Fussballfans diese Verantwortung einzufordern ist (und Fussballfans, die sich "intensiver" als Fans betätigen, sind halt auch Vorbilder und werden natürlich auch daran gemessen!).

zum Schluß ein kurzes Wort zur Exekutive: Auch hier hat sich zunehmend eine "für nichts verantwortlich - Mentalität" breit gemacht, die vielfach alle Handlungen rechtfertigen sollen.

Auch das kann es nicht sein und schürt Emotionen. Eigenmoral ist für jeden Menschen auf diesem Planeten verpflichtend und da befreit auch keinerlei rechtliche Regelung und deren Rechtfertigung.

Danke und ich habe fertig :)

ach ja eines habe ich vergessen: Die "verantwortungslosesten" sind leider die Medien: "Gut und Böse" wird zugewiesen ohne jeglichem Hintergrundwissen und wir Deppen folgen dem auch noch ...

Hier lese ich aber Kritik am Gesetz selbst hinaus. In diesem Forum wird oft zusätzlich behauptet, dass es sich um ein Fehlurteil handelt. (auch sehr stark von deiner Seite) Dass dieser Text deine Argumentation stützt, das kann ich aus dem Text nicht herauslesen. Ich für meinen Teil verstehe, die Krtik an dem Gesetz, bin aber nach meinem Wissenstand pro diesem Paragrafen. Habe auch schon ausgeführt warum!

Wie dieser Paragraf zur Machtdurchsetzung verwendet wird, kann keinen mündigen Bürger erfreuen ?

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Hier lese ich aber Kritik am Gesetz selbst hinaus. In diesem Forum wird oft zusätzlich behauptet, dass es sich um ein Fehlurteil handelt. (auch sehr stark von deiner Seite) Dass dieser Text deine Argumentation stützt, das kann ich aus dem Text nicht herauslesen. Ich für meinen Teil verstehe, die Krtik an dem Gesetz, bin aber nach meinem Wissenstand pro diesem Paragrafen. Habe auch schon ausgeführt warum!

Naja, es wird kritisiert, dass sämtliche Leute, nur weil sie dabei waren, pauschal verurteilt wurden.

Das ist ja auch das, was von den meisten von uns auch kritisiert wird.

Dass die Beweislage im vorliegenden Fall auch nicht gerade eindeutig ist, wird in dem Artikel nicht angesprochen. Das ist schon richtig.

Dennoch kein schlechter Beitrag wie ich finde.

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Fr33sp4m3r

ich möchte die arbeit von hr. steinhauser nicht diskreditieren, weil er mir in letzter zeit ein paar mal positiv durch seine arbeit im nr aufgefallen ist. eins möchte ich aber auch klar stellen: als justiz sprecher der grünen vertritt er natürlich auch deren parteipolitische linie. und wie die zb bei opernballdemos waren kann man online nachlesen. - nur so viel: kritisieren kann man ja, das macht das recht, oder hier eben einen paragraphen, nicht zu unrecht.

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Top-Schriftsteller

Naja, es wird kritisiert, dass sämtliche Leute, nur weil sie dabei waren, pauschal verurteilt wurden.

Trotzdem ist das keine Kritik am Urteil sondern am Gesetz selbst. Du behauptest aber dass die Personen zu Unrecht verurteilt wurden. Erkennst den Unterschied nicht?

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Teamspieler

@onlinehv mMn sehr gutes posting. Einzig hätte man noch hervorheben können, dass trotz etwaiger fehler im ermittlungsverfahren oder der HV das urteil letztenendes doch nicht so "ungerecht" ist weil wohl alle wissentlich!!!!! dort waren um stunk zu machen. Die wissentlichkeit muss sich nämlich nur auf die einzelnen tatbestandsmerkmale subj. und obj. beziehen, nicht aber auf die verwirklicbung des deliktes Lfb an sich. Das wird hier gerne ignoriert!

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oida Trottel

Unabhängig ob die Verurteilungen zu Recht erfolgt sind (darüber äussere ich mich hier nicht) sehe ich einen weiteren (nach dem Platzsturm) Keil der durch 'Selbstzerfleischung' zwischen die Fans unseres gemeinsamen Vereins getrieben wird (und diesen Keil treiben wir alle aus freien Stücken!!!!). Auf der einen Seite - ich sag jetzt mal Pauschal der Block West, auf der anderen (überspitzt) die 'Sitzplatzschweine'. Die Kluft wird leider nicht so schnell kleiner werden(siehe die unterschiedlichen Meinungen hier im ASB), und ich befürchte, das dies sich auch wahrscheinlich bei Spielen zeigen wird (Transpartente 'für die Jungs' vom BW <-> Pfeiffkonzert der Sitzplatzschweine oder dergleichen).

Ich finds afoch nur traurig und werd mich gerne an die Zeiten des 'WIR sind Rapid' erinnern - diese sind - vorläufig - vorbei.

Wer meint ich sehe das zu pesimistisch - ich las' mich gern vom Gegenteil überzeugen.

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einige anwälte sind ebenso meiner meinung , und das letzte wort ist in diesem prozess noch lange nicht gesprochen .

Dessen brot ich ess dessen lied ich sing :davinci:

Find mir einen anwalt der nach dem urteil einfach orsch grennt sagt und seinen fehler einsieht, wenn er die möglichkeit hat ein paar husätzliche teuer bezahlte verhandlungen rausholen kann. Der verdient für ein paar monate noch sehr gut an dem prozess.

Der thread ist absolut sinnlos geworden, einige sind wohl nach wie vor unbelehrbar, vielleicht sollte man den landfriedensbruch in den threadtitel schreiben.

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ASB-Legende

Wenn jetzt wirklich auch noch längere Stadionverbote für jeden Angeklagten durchgesetzt werden, wars das mit der Kurve wohl endgültig.

Die Sicherheitsbestimmungen der Bundesliga und die Gründe, in welchen Fällen die Buli ein Stadionverbot verhängen kann, sind ja auch eine Farce.

- Anzeige wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt

- Anzeige nach dem Pyrotechnikgesetz 2010

- Anzeige wegen schwerer Körperverletzung

- Anzeige wegen schwerer Sachbeschädigung

- Anzeige wegen Raufhandel

- Anzeige wegen Landfriedensbruch

- Anzeige wegen sonstiger Verbrechenstatbestände

- Anzeige nach dem Verbotsgesetz

- Wiederholung von Delikten bzw. Anzeigen, die zum örtlichen

Stadionverbot geführt haben

- Angriffe auf Spieler, Schiedsrichter, Trainer unabhängig von

strafrechtlichen Anzeigen

- Mitführen, Besitz, Verwendung und/oder Einsatz von Leuchtstiften,

Raketen und/oder besonders gefährlichen pyrotechnischen

Gegenständen (z.B. Supercobras, Donnerschläge) bei Stadionzutritt

bzw. im Stadion

- Wurf von pyrotechnischen Gegenständen in Fangruppen oder auf das

Spielfeld

- Unerlaubtes Übersteigen von Barrieren

- Rassistisches Verhalten

- Verstöße, die mit hohen finanziellen Folgen für die Stadionverwaltung verbunden sind

- Taten, die als Mitglied einer Fangruppe von mehreren in bewusstem

Zusammenwirken gesetzt wurden

Quelle:

http://www.bundesliga.at/assets/documents/regulations/sicherheitsrichtlinien_20112012.pdf

Vor allem unter dem letzten Punkt, kann man eigentlich gleich jedem Fanklubmitglied (auch ohne wirklichem Grund) ein Stadionverbot erteilen, wenn man nur will.

Aber noch wird ned aufgegeben ...

Bin ich eigentlich der einzige der den Begriff Farce und die aufgezählten Delikte irgendwie nicht unter einen Hut bringt. Ohne jetzt in die Diskussion über den WBF einsteigen zu wollen - was ist die Farce, nach den markierten Delikten nicht mehr ins Stadion zu dürfen? Selbst bei Pyrotechnik ist ja den geschätzen Fanklubs erlaubt, um Genehmigungen anzusuchen ....

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Trotzdem ist das keine Kritik am Urteil sondern am Gesetz selbst. Du behauptest aber dass die Personen zu Unrecht verurteilt wurden. Erkennst den Unterschied nicht?

Sehr wohl.

Ich übe aber sowohl Kritik am Urteil als auch am Gesetz selbst und habe dies beides schon desöfteren behauptet.

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Bin ich eigentlich der einzige der den Begriff Farce und die aufgezählten Delikte irgendwie nicht unter einen Hut bringt. Ohne jetzt in die Diskussion über den WBF einsteigen zu wollen - was ist die Farce, nach den markierten Delikten nicht mehr ins Stadion zu dürfen? Selbst bei Pyrotechnik ist ja den geschätzen Fanklubs erlaubt, um Genehmigungen anzusuchen ....

Beispielsweise die Formulierung:

"- Taten, die als Mitglied einer Fangruppe von mehreren in bewusstem

Zusammenwirken gesetzt wurden"

Da kann man quasi jedem Fanklubmitglied willkürlich ein Stadionverbot geben, wenn es die Buli drauf anlegt. Es steht ja nicht, welche Tat es konkret ist. ;)

Eine Choreo einer Fangruppe ist beispielsweise auch eine Tat, wo mehrere Personen zusammenwirken.

Oder wenn ich mit anderen Leuten einer Fangruppe etwas unternehme.

Steht nirgends etwas von einer Straftat dabei, auch wenns womöglich so gemeint ist ...

bearbeitet von Anti__Violett

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ASB-Legende

Beispielsweise die Formulierung:

"- Taten, die als Mitglied einer Fangruppe von mehreren in bewusstem

Zusammenwirken gesetzt wurden"

Da kann man quasi jedem Fanklubmitglied willkürlich ein Stadionverbot geben, wenn es die Buli drauf anlegt. Es steht ja nicht, welche Tat es konkret ist. ;)

Wenn ich mit anderen Mitgliedern essen gehe, ist das auch etwas, dass ich bewusst tue. ;)

Oder eine Choreo einer Fangruppe ist auch eine Tat.

Steht nirgends etwas von einer Straftat dabei, auch wenns womöglich so gemeint ist ...

O.K. wäre dann einmal abzuwarten wie dies gehandhabt wird und würde sich vielleicht mit deiner Kritik ab Landfriedensbruch (eben dem Gesetz) auch decken. Von mir aus - aber warum zitierst du dann alle anderen Delikte auch, da würde es doch schon in Ordnung sein, wenn man nach diesen Delikten ein paar Spiele versäumen darf - oder nicht :ratlos:

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