lemmy ohne Worte Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 Wayne? Also mir sind die Typen einfach nur wurscht. Das einzige, was ich mit denen gemeinsam habe, ist die Tatsache, dass wir Rapid-Fans sind. Das geht völlig an mir vorüber, ob die in den Häfen kommen oder nicht. Bin ich da der einzige? Bist du ganz bestimmt nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Varimax Mutter aller Probleme Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 (bearbeitet) Wayne? Also mir sind die Typen einfach nur wurscht. Das einzige, was ich mit denen gemeinsam habe, ist die Tatsache, dass wir Rapid-Fans sind. Das geht völlig an mir vorüber, ob die in den Häfen kommen oder nicht. Bin ich da der einzige? grundsätzlich seh ichs ähnlich. letztendlich wirds aber für rapid nicht wurscht sein, wenn ihre freunde in freiheit zwar ins hanappi gehen aber sich mehr um ihre botschaften an polizie, justiz und medien kümmern als um rapid. ganz abgesehen davon ob und wie sich die machtverhältnisse in der fanszene in nächster verschieben werden. bearbeitet 13. Januar 2012 von Varimax 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WilWil Sehr bekannt im ASB Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 naja, wenn der vorsatz bei landfriedensbruch reicht (keine ahnung, du studierst jus), dann reicht der nachweis dessen (und den abzustreiten wird ja wohl schwer werden, was sonst würden so viele rapidfans aus der szene am WBHF machen, wenn die veilchen grad heimkommen). aber reicht das wissen? wie will man das nachweisen? oder hab ichs noch immer net verstanden und es reicht, dass die richterin dies einfach nur annimmt? net umsonst gabs aussagen wie "wir wollten nur stärke demonstrieren und singen.". dass dies unsinn ist, wissen wir alle, aber beweisen ist dann doch wieder eine andere geschichte. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TheRatedRRapidla Banklwärmer Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 lächerliches urteil... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anti__Violett Postinho Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 Eine Freundin von mir wird zamgefahren, stribt dabei, der Typ war 45 km/h zu schnell, stand unter Alkohol und Drogeneinfluss und hatte schon mehrere Male vorgemerkt - 3 Monate unbedingt O.P geht zum Westbahnhof - 14 Monate unbedingt Forza Verhältnismäßigkeit! Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, dass das Leben ungerecht ist ... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bojack The horse from "Horsin' around" Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 Nein, du bist nicht der einzige! Danke. Diese Pseudo-Solidarisierung geht mir einigermaßen auf die Eier. Mich interessieren die Typen einfach nicht, ob sie im Recht oder Unrecht sind, ob sie mit dem Raufen angefangen haben oder nicht, das ist mir einfach wurscht, so wie mir andere Verurteilungen wurscht sind, die mich nicht betreffen. Wenn ich mich mit jedem Ein- oder Ausgesperrten in Ö oder auf der Welt solidarisieren müsste, dann bräuchte ich keinen anderen Job mehr... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 okay, noch einma nachgelesen - §274 stgb: landfriedensbruch: sorry an alle rapid-verteidiger hier, aber wenn zb von 50 leuten, die sich zusammenrotten, nur 2 mistkübel werfen, greift §274stgb dennoch. Und da haben wir es ja! Hier ist klar warum der Landfriedensbruch einfach nur mehr lächerlich ist! Was können 48 dafür wenn 2 einen Mistkübel werfen? Sie waren "da" okay.... ja und? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
k3nny Fr33sp4m3r Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 aber reicht das wissen? wie will man das nachweisen? oder hab ichs noch immer net verstanden und es reicht, dass die richterin dies einfach nur annimmt? net umsonst gabs aussagen wie "wir wollten nur stärke demonstrieren und singen.". dass dies unsinn ist, wissen wir alle, aber beweisen ist dann doch wieder eine andere geschichte. aussagen kann man viel, tatsache ist, dass man sich zuammengerottet hat an einem ort, wo es für rapid-fans zu diesem zeitpunkt nicht notwendig war. das gesetz zieht zum vergleich immer den "redlichen menschen" als vergleichswert heran: wie hätte sich der verhalten? hätte er an dieser aktion auch teilgenommen? dieser mensch hätte auch gewusst, dass es im zuge des zusammentreffens mit div. "bekannten" rapid-fans zu ausschreitungen kommen kann. von daher ist §274 durchaus treffend. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Varimax Mutter aller Probleme Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 (bearbeitet) aber reicht das wissen? wie will man das nachweisen? oder hab ichs noch immer net verstanden und es reicht, dass die richterin dies einfach nur annimmt? net umsonst gabs aussagen wie "wir wollten nur stärke demonstrieren und singen.". dass dies unsinn ist, wissen wir alle, aber beweisen ist dann doch wieder eine andere geschichte. ich denke dazu gibt es richter um eben zu entscheiden, ob die angeklagten glaubhaft sind oder nicht. außerdem war doch auch Polizei dort, oder? schätze mal, dieser wird man schonmal mehr glauben schenken. bearbeitet 13. Januar 2012 von Varimax 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 grundsätzlic ja, nur wenns verurteilt werden, dann solls auch mit recht und ordnung zugehen. und net irgendeine politisch beeinflusste strafe das liest man mittlerweile des öfteren - wie kommt man zu dem schluss?? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
antisymmetric ei - klar Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 (bearbeitet) okay, noch einma nachgelesen - §274 stgb: landfriedensbruch: sorry an alle rapid-verteidiger hier, aber wenn zb von 50 leuten, die sich zusammenrotten, nur 2 mistkübel werfen, greift §274stgb dennoch. nagut, danke ich mein, grad oli p. is ein dodl, sorry, aber wenn ich eh schon quasi steh, dann is natürlich doppelt und dreifach deppert. ganz wertfrei. hätt ich jetzt, was weiß ich, wem die nasn brochn und hab a vorstrafe, dann halt ich mich von sowas fern. nichtsdestoweniger halte ich es für einen präsedenzfall (die härte des strafmaßes insgesamt betreffend) um gegen zukünftige dodln vorzugehen. quasi als abschreckung. mich wunderts ja (wenns ein präsedenzfall werden soll), warum die justiz bei allen lustigen seilschaften rapidfans hernimmt und nicht irgendeine szene, die "wurschter" ist. nach der atv-doku mit ernst a. über die grazer hättens die auch getan. wiederum nicht falsch verstehen: die eiserne mitzi und mikl-leitner wollen einmal zeigen, wie hart man gegen fußballfans vorgeht und nehmen dann die größte szene her. nagut, weit denken tun die auch wieder nicht stichwort: deeskalation bearbeitet 13. Januar 2012 von antisymmetric 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nijate Postet viiiel zu viel Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 (bearbeitet) ...aber die Restlichen 28 sind schon sehr betroffen und vielen wird die Zukunft ziemlich verbockt. jetzt hab ich lang gesucht, ich find aber leider kein sskm smiley. naja. wayne. edit: aber das leben ist ja so ungerecht. buhu. bearbeitet 13. Januar 2012 von Nijate 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
k3nny Fr33sp4m3r Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 Forza Verhältnismäßigkeit! Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, dass das Leben ungerecht ist ... war oli p. nicht schon vorbestraft? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 (bearbeitet) aussagen kann man viel, tatsache ist, dass man sich zuammengerottet hat an einem ort, wo es für rapid-fans zu diesem zeitpunkt nicht notwendig war. das gesetz zieht zum vergleich immer den "redlichen menschen" als vergleichswert heran: wie hätte sich der verhalten? hätte er an dieser aktion auch teilgenommen? dieser mensch hätte auch gewusst, dass es im zuge des zusammentreffens mit div. "bekannten" rapid-fans zu ausschreitungen kommen kann. von daher ist §274 durchaus treffend. Der ganze Paragraph ist an Lächerlichkeit nicht zu Überbieten und an sich einfach ein Witz! Wenn ich mich mit 40 Leuten zusammenrotte habe ich nicht automatisch die Verantwortung für alle! Und nein ich bin mir sicher nicht alle Angeklagten kamen WISSENTLICH dorthin um Unruhe zu stiften bzw. jemanden zu Verletzen! Da wollten einfach einige nur "Fahnezeigen" halt "dabei" sein und etwas nicht verbotenes tun! edit: @Antisymmetric sei dir sicher, Rapid ist nur der Anfang.... Man fängt bei der "bekanntesten" Szene an und wird sich durcharbeiten, bei den Violas, den Grazern etc. etc.! bearbeitet 13. Januar 2012 von Wienerfußballfan 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hugo_Maradona ... Beitrag melden Geschrieben 13. Januar 2012 (bearbeitet) war oli p. nicht schon vorbestraft? Ja.....einschlägig! bearbeitet 13. Januar 2012 von Hugo_Maradona 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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