Die Konkurrenz im Fokus


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Westside schrieb vor 8 Stunden:

Allein wenn du Dir die Steuersätze im Kanton Bern ansiehst kannst du davon ausgehen - ein vielfaches von dem was er in Altach effektiv über hatte.

Wenn man dem @MostBärRB glauben darf wechseln Zech und Petsos zu Rapid

Sry wollt net zitieren

bearbeitet von kingpacco

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HALA MADRID
J.E schrieb vor 3 Stunden:

vielleicht sollte man halt auch berücksichtigen, welche strafen vorgesehen sind als veranstalter bzw. als gastverein

das hinkt bei allen bisherigen vergleichen am meisten. rapid ist ja nicht der ursprüngliche täter. wenn holzhauser rot sieht, und drei spiele bekommt, sollte dann der nächste mit rot auch automatisch mehr bekommen? immerhin ist es ja der zweite ausschluss

nein, aber wieder 30k wäre richtig gewesen.

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Held von heute
J.E schrieb vor einer Stunde:

das ist halt so, wenn man im verein bundesliga mitglied ist und deren statuten anerkennt, mit justizrecht hat das überhaupt nichts zu tun. die liga kann ja auch spieler sperren, was vor einem ordentlichen gericht wohl nicht halten würde

 

darum ist es auch nicht möglich, diese strafen an die werfer weiterzuverrechnen

Warum sei das nicht möglich?

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Im ASB-Olymp

Hab mit Rechtsverdrehung ja nichts am Hut. Aber das klingt nach, wurde schon ausjudiziert:

 

Ein Fußballverein, gegen den eine Verbandsstrafe verhängt worden ist, weil ein Stadionbesucher einen Knallkörper zündete, kann nach Auffassung des BGH (VII ZR 14/16) bei diesem Regressnehmen. Ob Verbandsstrafen noch in den Schutzzweck der Verhaltenspflichten des Zusehers aus dem Stadionbesuchsvertrag fallen, ist strittig. Das LGZ Wien hat die Überwälzung einer wegen fehlender Sicherheitsvorkehrungen verhängten Disziplinarstrafe im Weg des Schadenersatzes auf die randalierenden Fans in der Rs 34 R 163/10p = ZVR 2012/107 abgelehnt.

PS: Sorry, der 2te Teil ist rausgefallen:


Es hielt zwar grundsätzlich fest, dass Schadenersatzansprüche des Vereins wegen erlittener Vermögenseinbußen sehr wohl gegen den störenden Zuschauer geltend gemacht werden können, sofern dieser seine Pflichten aus dem Zuschauervertrag verletzt oder gegen die Stadionordnung verstoßen hat. Die Überwälzung der verhängten Verbandsstrafe auf den randalierenden Fan hat es dagegen verneint: Der ausschließliche Zweck der gegenständlichen Verbandsstrafe bestehe darin, die Vereine zu angemessenen Sicherheitsvorkehrungen bei Meisterschaftsspielen zu veranlassen. Die damit intendierte Präventivwirkung würde jedoch vereitelt werden, wenn sich der sanktionierte Verein von der Strafe befreien könnte, indem er diese in weiterer Folge auf den störenden Zuschauer überwälzt.

bearbeitet von The1Riddler

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Held von heute
The1Riddler schrieb vor 22 Minuten:

Hab mit Rechtsverdrehung ja nichts am Hut. Aber das klingt nach, wurde schon ausjudiziert:

 

Ein Fußballverein, gegen den eine Verbandsstrafe verhängt worden ist, weil ein Stadionbesucher einen Knallkörper zündete, kann nach Auffassung des BGH (VII ZR 14/16) bei diesem Regressnehmen. Ob Verbandsstrafen noch in den Schutzzweck der Verhaltenspflichten des Zusehers aus dem Stadionbesuchsvertrag fallen, ist strittig. Das LGZ Wien hat die Überwälzung einer wegen fehlender Sicherheitsvorkehrungen verhängten Disziplinarstrafe im Weg des Schadenersatzes auf die randalierenden Fans in der Rs 34 R 163/10p = ZVR 2012/107 abgelehnt.

PS: Sorry, der 2te Teil ist rausgefallen:


Es hielt zwar grundsätzlich fest, dass Schadenersatzansprüche des Vereins wegen erlittener Vermögenseinbußen sehr wohl gegen den störenden Zuschauer geltend gemacht werden können, sofern dieser seine Pflichten aus dem Zuschauervertrag verletzt oder gegen die Stadionordnung verstoßen hat. Die Überwälzung der verhängten Verbandsstrafe auf den randalierenden Fan hat es dagegen verneint: Der ausschließliche Zweck der gegenständlichen Verbandsstrafe bestehe darin, die Vereine zu angemessenen Sicherheitsvorkehrungen bei Meisterschaftsspielen zu veranlassen. Die damit intendierte Präventivwirkung würde jedoch vereitelt werden, wenn sich der sanktionierte Verein von der Strafe befreien könnte, indem er diese in weiterer Folge auf den störenden Zuschauer überwälzt.

Das ist nicht ausjudiziert. Jetzt einmal unabhängig davon, was das wirklich für eine Strafe war, die der ÖFB damals erhalten hat, braucht man jedenfalls bloß in die AGB aufnehmen, dass Strafen überwälzt werden können. Das war im Anlassfall nämlich nicht so. Am einfachsten wäre es freilich, einen von der gegen den Verein verhängten Geldstrafe unabhängigen Betrag festzuschreiben. Den muss man dann (bis zu einer angemessenen Höhe) auch zahlen. Ist beim Schwarzfahren in etwa das gleiche.

Edit: Nicht ÖFB wurde bestraft. Er hat bestraft.

bearbeitet von brillantinbrutal

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Im ASB-Olymp

So dürfte es ja in Deutschland sein, wenn ich die Links heute richtig verstanden habe. Wenn zB. 30 Bengalos gezündet werden und die Strafe 30.000 Euro ausmachen würde, kann jedem der gefassten Zuschauer 1/30 der Strafe in Regress gestellt werden.

Halte ich für die bessere Vorgangsweise, aber unterm Strich stimmt auch der Part für mich, dass der Verein bestraft wird für sein Fehlverhalten bei der Kontrolle - und diese Verantwortung nicht einfach so weiter geben kann an den Fan.

Unterm Strich und lesen der heute zur Verfügung gestellten Links, bin ich genauso gscheit wie heute morgen. Beides ist irgendwie richtig ^^ Bzw. wurde ich wieder daran erinnert, warum ich mit Jus nichts zu tun haben wollte :)

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Held von heute
brillantinbrutal schrieb vor 19 Minuten:

Google Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, dann wirst du sehen, dass Strafen der BL keine Verbandsstrafen sind.

@J.E + @The1Riddler

 Ich hab mir das kurz angesehen. Damals ging es tatsächlich um keine "Verbandsstrafe" im Sinne des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sondern um eine Strafe des Fußball"verbandes". Als der ÖFB hat einen Verein bestraft.

Die Berufungsentscheidung des Landesgerichts (also nicht etwa des OGH) ließ den Regress nicht zu, weil dieser vertraglich nicht geregelt war und nach Ansicht des Gerichts auch nicht durch ergänzende Vertragsauslegung gedeckt war. Kurzfazit: Wenn sich Vereine hier besser vorbereiten, kann man Zuschauer durchaus auch finanziell strafen.

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1911%
Granada schrieb vor 16 Stunden:

obwohl ich es gut finde, dass hier mal gestraft wird, weil der scheiß endlich eingedämmt gehört (weg bekommen wird man es wohl leider nie ganz) und man vll/hoffentlich vereine dazu bringt von sich aus durchzugreifen, ist die sache, dass ein verein dafür gestraft wird für etwas das er als jur. person nicht begangen hat, rechtsstaatlich doch...äh...bemerkenswert.

ein verein xy zahlt eine strafe dafür, dass sich leute, die sich als Anhänger des vereins (=/= dessen angestellte) bezeichnen, bei einem Auswärtsspiel (d.h. der verein xy hat auch nicht mittels einlasskontrolle die möglichkeit leute rauszufischen) daneben benehmen.

eigentlich müssten die Personen, die sich schuldhaft und rechtswidrig verhalten haben bestraft werden. 15k Euro für die 10 (?)leut, die was reingeworfen haben...dann würd sowas wohl bald aufhören. das Problem ist nur, dass man die wohl leider nie erwischen wird.

solange es immer "nur" den verein trifft, also die die keine gscheite Mannschaft zamstellen und oasch spielen und sowieso am elend der welt schuld sind, und nicht die handelnden Personen selbst, wird sich wohl nix ändern. leider.

 

War natürlich bewusst überspitzt formuliert aber am Ende können es nur die Vereine richten indem sie sich an den Tätern schadlos halten oder diese aussperren. Kennen tun die jeden ihrer Pappenheimer und zur Not kann man auch auswärts seinen Mob im Stadion kontrollieren.
Den Ordnerdienst hat zB Rapid eh immer mit.
In Italien (Rom) wird zusätzlich zur Kameraüberwachung ein mobiles Kamerwagerl (sieht aus wie ein gepanzerter Radarkasten) vor die Kurve geschoben.

Im Endeffekt wird kein Verein was unternehmen solang die Kosten/Nutzen Rechnung stimmt und das wird sie bei Rapid trotz aller Strafen immer noch einigermaßen.
Speziell in Zeiten sportlicher Mittelmässigkeit wäre ein leeres Stadion mangels Stadionerlebnis das doch mehr als man glauben mag anzieht sicher wesentlich kostspieliger. Auf Dauer können sichs beide Seiten nicht leisten, aber wenns sportlich net bald eine Trendwende gibt werdens eh andere Probleme haben ;)

bearbeitet von cap0

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V.I.P.

die dümmsten mods sind im rapidchannel daheim, löschen willkürlich und grundlos, lassen schwachsinn (definitiven, und nicht "normalen" aufgrund fanrivalität) stehen, dannyo kann stolz sein auf die zensur im rapidchannel :clap:

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Austria Wien und Harley Davidson, was sonst?
J.E schrieb vor 5 Minuten:

die dümmsten mods sind im rapidchannel daheim, löschen willkürlich und grundlos, lassen schwachsinn (definitiven, und nicht "normalen" aufgrund fanrivalität) stehen, dannyo kann stolz sein auf die zensur im rapidchannel :clap:

Das geht dort schon seit ein Paar Wochen so

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