Verkehrskontrolle! Führer- und Zulassungsschein bitte!


Tintifax1972

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Junior Vizepräsident

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Zitat

„Beim Einparken war für mich sonnenklar: Montag bis Freitag betrifft mich nicht, da heute Samstag ist“, erklärte Autofahrerin Brigitte Schaufler - die dafür jedoch ein Strafmandat erhielt und sich nun ärgert.

Volksanwalt: Kritik an Verkehrstafeln

Deutsche Sprache, schwere Sprache. :facepalm:

Zitat

sowie

1. dient der Verknüpfung von Gliedern einer Aufzählung; und [außerdem], und auch, wie auch

Beispiel

er sowie seine Frau war/waren da

Die Frau hat wahrscheinlich die parkenden Autos gesehen und sich nichts dabei gedacht. Wahnsinn wie deppert die Leute sein können und der ÖAMTC springt fröhlich auf den Zug auf. Die sollen mal nach Deutschland gehen, dort finden sie die unverständlichen Verkehrsschilder.

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Junior Vizepräsident
aurinko schrieb vor 1 Stunde:

richtig müsste es heiße ...sowie Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen Mo. - Fr. von 7-16 Uhr

Wenn man will, dass die Lastfahrzeuge Mo.-Fr. (werkt.) 7-16 Uhr keine Ladetätigkeit verrichten sollen, dann ist dein Text korrekt. Das Halte-/Parkverbotsschild gilt immer, darum werden die Ausnahmen in Form von "ausgenommen/ausgen." gewährleistet. Im Endeffekt sind es zwei Hinweisschilder, aber um Kosten zu sparen hat man es auf eine Fläche gedruckt. Darum gibt es auch die Trennung durch den Absatz und das Wort "sowie" (= "und"). "Mo.-Fr. (werkt.) v. 7-16h sind Lastfahrzeuge mit einer Ladetätigkeit vom absoluten Park- und Halteverbot ausgenommen", wäre ein zu langer Text. Ansonsten nimmt man sich die Deutschen als Vorbild: 

Spoiler

Schilda_Wohnquartier_richtig.png

Die Frau sagt ja im Beitrag, dass laut Duden wegen dem "sowie" die beiden Dinge als gleichrangig bezeichnet werden. Keine Ahnung, was sie genau nachgeschlagen hat, aber im Grundsatz stimmt es schon bzw. beantwortet sie selber die Frage, denn wenn beide Sätze gleichrangig sind, dann hebt der 2. den 1. nicht auf. Abgesehen davon gibt es etliche Schilder mit nur dem 2. Text und da beschwert sich augenscheinlich niemand.

Spoiler

4932538_20_1512342702.jpg

images?q=tbn:ANd9GcSarAluYjaJqnCH2o3mG_o

 

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legende

also ich würds auch so wie die autofahrerin verstehen: [halteverbot] ausgenommen zum ein- und aussteigen sowie [halteverbot] von mo-fr 7-16 uhr (ausgenommen ladetätigkeit). ergo darf ich mit pkw unter der woche von 16 bis 7 uhr sowie ( :davinci: ) am we dort stehen. 

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so is des
halbe südfront schrieb am 4.12.2017 um 17:27 :

Das Schild und die Zusatztafeln sind sonnenklar. Wer sich trotzdem hinstellt soll zahlen. Blöd stellen hilft nix.

Genau so ist es.

Wie man das falsch interpretieren kann verwundert mich.

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fenix schrieb am 4.12.2017 um 09:53 :

Warum ich überhaupt eine zeitliche Begrenzung für die Ladetätigkeit mache? Das macht es mMn verwirrend.

Weil du von 16-7 Uhr keine Ladetätigkeit machen darfst.
Was aber an "ausgenommen Omnibusse zum Aus- u. Einsteigen sowie (ausgen.) Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen Mo.-Fr.(werkt.) v. 7-16 h" verkehrt wäre, würde mich interessieren. 

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Junior Vizepräsident
sdfsdf schrieb am 7.12.2017 um 10:58 :

Wie man das falsch interpretieren kann verwundert mich.

Weil viele nur "Mo.-Fr. (werkt.) v. 7-16h" lesen und nicht kapieren, dass dieser Text mit dem Wort "ausgenommen" eine völlig andere Bedeutung bekommt. 

parkverbot.jpg

w9i5yves.jpg

 Allerdings dürfte es bei neuen Tafeln dieser Art ohnehin eine Änderung der Formulierung geben:

"ausgenommen
Mo-Fr. (werkt.) v. 7-16h
zur Ladetätigkeit 
mit Lastfahrzeugen"

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  • 2 weeks later...
Pepi_Gonzales schrieb vor 39 Minuten:

Wie happig sind's denn wenn man die Strafe fürs Falschparker 2 Wochen zu spät einzahlt? Hab das Ding komplett verschwitzt 

Is mir passiert und musste dann im Endeffekt über 100 Euronen blechen. Scheiß Parkgebühren Graz! :eviltongue:

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